Hate Aid: Gegen Frauenhass im Netz

Fast immer sind es Frauen, gegen die sich Hassbotschaften im Netz richten. Was tun? - Foto: Georgijevic/istock
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Was ist HateAid und wie arbeiten Sie?
Josephine Ballon HateAid wurde 2018 gegründet und ist deutschlandweit die einzige Beratungsstelle allein für Betroffene von digitaler Gewalt. Wir bieten eine Erstberatung an, die emotional stabilisieren soll. Und wir bieten eine Sicherheitsberatung an: Wie kann ich meine Daten schützen und mich weniger angreifbar machen? Und wir bieten Prozesskostenhilfe an. Das heißt: Wir ermöglichen den Betroffenen, in Kooperation mit spezialisierten Anwaltskanzleien ohne Kostenrisiko gegen die Täter bzw. gegen die Plattformen vorzugehen. Wird in einem Zivilprozess eine Geldentschädigung erstritten, fließt das an uns zurück. Und wir betreiben Aufklärungsarbeit: Wir erklären der Politik und der Justiz: Warum geht es bei Hass im Netz nicht um bedauerliche Einzelfälle, sondern um ein gesamtgesellschaftliches Problem?

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Was tue ich, wenn mir ein Polizeibeamter sagt, Beschimpfungen müsse ich eben in Kauf nehmen, wenn ich als Frau oder gar Feministin im Internet unterwegs bin?
Wir erleben tatsächlich öfter, dass die Ermittlungsbehörden so etwas nicht ernst nehmen. Die Polizei muss die Anzeige aber aufnehmen. Sehr wichtig: Sie müssen bei bestimmten Delikten ausdrücklich erklären, dass Sie eine Strafverfolgung wünschen – obwohl es sich „nur“ um eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handelt. Dieser sogenannte Strafantrag muss innerhalb der ersten drei Monate gestellt werden, nachdem man den Kommentar gesehen hat.

Josephine Ballon von HateAid: "Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen!"
Josephine Ballon von HateAid: "Wir beraten Betroffene und geben Tipps zum Datenschutz!"

Was muss ich noch beachten?
Sie sollten bei der Anzeige einen Screenshot des Kommentars dabeihaben. Den sollte man sowieso machen, damit man etwas in der Hand hat, falls der Täter oder die Plattform den Kommentar in der Zwischenzeit löscht. Sie sollten auch die URL ausgedruckt dabeihaben, also die Internet-Adresse der entsprechenden Seite, und auch einen Ausdruck des Täterprofils.

Noch etwas?
Wir raten dringend davon ab, Ihre persönlichen Daten zu hinterlassen. Denn wenn der Täter tatsächlich ermittelt werden sollte und das Ganze bei der Staatsanwaltschaft landet, kann es sein, dass die Gegenseite Akteneinsicht bekommt. Und dann hat der Hater möglicherweie Ihre Adresse. Deshalb sollten Sie eine c/o-Adresse angeben, zum Beispiel die einer Beratungsstelle oder des Arbeitgebers. Auch wir bieten unseren KlientInnen an, dass sie HateAid als Kontaktadresse angeben können.

Wie oft passiert es, dass das Verfahren eingestellt wird?
Leider zu oft. Manchmal können die Strafverfolgungsbehörden allerdings nichts dafür. Zum Beispiel, wenn die Identität des Täters oder der Täterin – auch die gibt es – nicht ermittelt werden kann. Oft haben wir es ja mit privaten Online-Plattformen zu tun, die ihre Daten nicht herausgeben. Und das sind häufig Unternehmen mit Sitz im Ausland. Facebook und Twitter sitzen in Irland. Da kann die deutsche Staatsanwaltschaft nicht einfach reinmarschieren und die Herausgabe der IP-Adresse verlangen.

Wie sind denn Täter überhaupt auffindbar? Was muss ich in der Hand haben, damit eine Strafanzeige Erfolg haben kann?
In schweren Fällen geben die Plattform-Betreiber auf Anfrage der Staatsanwaltschaft die Nutzerdaten doch heraus. Zum Beispiel bei einer Morddrohung inklusive Veröffentlichung der Adresse könnte eine Anfrage bei Facebook dann doch erfolgreich sein. Leider ist es sehr willkürlich, wann die Plattformen bei der Ermittlung mithelfen – und wann nicht. Wenn sie nicht mithelfen, dann macht die Polizei eine sogenannte Open Source-Recherche. Die schauen: Was kann man dem Nutzerprofil des Täters entnehmen? Kann man über Google noch andere Dinge herausfinden? Die Polizei hat natürlich ein paar mehr Möglichkeiten als eine Privatperson. Sie kann zum Beispiel eine Halterabfrage machen, falls ein Autokennzeichen auf einem Foto auftaucht. Aber es ist eben immer die Frage, ob die Polizei diesen Aufwand betreibt.

Diese sogenannte private Gewalt im Netz hat eine gesamtgesellschaftliche Dimension

Und wie groß ist die Erfolgsquote, falls sie sich Mühe gibt?
Wir arbeiten zum Beispiel mit einer spezialisierten Staatsanwaltschaft in Hessen zusammen, der Zentralstelle für Internetkriminalität, die einen grandiosen Job macht. Die gehen allen Hinweisen nach, die sie finden können: Die gucken sich das zigste Foto im Täterprofil an und schreiben sich die Steuermarke vom Hund auf dem Foto auf. Diese Staatsanwaltschaft schafft es, immerhin in einem Drittel der Fälle, den Täter zu ermitteln.

Und wie geht es dann weiter?
Wenn ermittelt ist, dass es sich um Klaus Meier in Bonn handelt, dann muss der Fall an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben werden. Und dann erleben wir leider häufig, dass Verfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung – also Delikte, die eher als Bagatelldelikte betrachtet werden, eingestellt werden. Bei Volksverhetzung oder verfassungsfeindlichen Symbolen ist die Staatsanwaltschaft wesentlich aktiver. Bei Beleidigungen gegen Frauen herrscht bei den Strafverfolgungsbehörden aber offenbar immer noch das Grundverständnis vor, dass das Privatsache ist.

Die öffentliche Beleidigung und Bedrohung von Frauen ist aber kein privater Fauxpas.
Nein. Wenn ich in Hamburg sitze und von einem Troll in München sexualisiert beleidigt werde, können das Tausende Menschen mitlesen. Und dann verteilt es sich womöglich noch in geschlossene Gruppen, wo ich überhaupt keine Kontrolle mehr darüber habe. Und dieser Frauenhass wirkt sich nicht nur auf diejenigen aus, die diffamiert oder bedroht werden, sondern auf alle, die da mitlesen. Und wenn dann keine Strafe folgt, fühlen sich die Täter bestärkt – und die Opfer eingeschüchtert. Wir wissen aus Studien, dass sich schon fast jede zweite Frau nicht mehr traut, sich im Netz zu politischen Themen zu äußern. Es wird also Zeit, dass Behörden und Politik endlich begreifen, dass auch diese sogenannte private Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Dimension hat.

Wenn keine Strafe folgt, fühlen sich Täter bestärkt – und Opfer eingeschüchtert

Es existiert ein „Handbuch für Medienguerillas“ mit einer regelrechten Gebrauchsanweisung für digitalen Frauenhass.
Ja. In diesem Handbuch, das in rechtsextremen Kreisen kursiert, wird erklärt, wie man im Internet am besten Menschen fertigmachen und einschüchtern kann. Ein Tipp ist zum Beispiel, immer ein großes Repertoire an Beleidigungen parat zu haben. Das zeigt: Beleidigung wurde in der Vergangenheit so wenig verfolgt, dass sie überhaupt nicht mehr als Straftat wahrgenommen wird. Zweiter Tipp: Frauen werden als besonders geeignete Opfer beschrieben, weil sie besonders leicht einzuschüchtern und mundtot zu machen sind.

Eine Form der digitalen Gewalt, die quasi ausschließlich Frauen trifft, ist die pornografische Gewalt: Da wird zum Beispiel der Kopf einer realen Frau auf den Körper einer Pornodarstellerin montiert. Gibt es dagegen eigentlich Gesetze?
So eine Fälschung könnte zum Beispiel als Beleidigung oder auch Verleumdung geahndet werden, weil die Frau herabgewürdigt wird. Oder es kann sich um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild handeln. Das sind aber natürlich sehr stumpfe Schwerter. Und das macht es den Strafverfolgungsbehörden leider sehr leicht, so ein Verfahren einzustellen. Bei der Verfolgung dieser sogenannten „bildbasierten sexuellen Gewalt“ sehen wir also noch ein großes Defizit beim Gesetzgeber. Zumal diese Bilder oft in Porno-Portalen landen und immer wieder neu auftauchen. Dort gibt es eine Szene von Männern, die sich „Slut-Exposer“ nennen (in etwa: Schlampen-zur-Schau-Steller), die solche Bilder immer wieder hochladen, weil sie Spaß daran haben, Frauen bloßzustellen.

Josephine Ballon von HateAid war eine der Diskutantinnen beim Panel "Recht & Gerechtigkeit" auf der Veranstaltung "50 Jahre Frauenbewegung" des FrauenMediaTurm am 11./12. September in Köln. Hier die Aufzeichnung:

Kommen in Ihre Beratung mehr Frauen als Männer?
Geringfügig. Aber in der Prozesskostenfinanzierung, also dort, wo es vor Gericht geht, geht es sehr viel häufiger um Straftaten gegen Frauen. Daran sehen wir, dass Frauen viel drastischere Hass-Botschaften bekommen. Und wir wissen, dass ein Drittel der Beleidigungen und Bedrohungen sich allein gegen ihr Geschlecht richten. Gerade für Politikerinnen gilt: Da setzt man sich gar nicht mehr mit deren Positionen auseinander, sondern es geht ausschließlich unter die Gürtellinie. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns den digitalen Hass aus Frauenperspektive anschauen.

Wird zu diesem Thema geforscht?
Leider zu wenig. Es gibt eine sehr gute Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft aus dem Jahr 2019 zum Hass im Netz. Dort kam heraus, dass über 80 Prozent derjenigen, die Hass im Netz wahrgenommen haben, angaben, dass sich dieser gegen Frauen richtete, mehr als zum Beispiel antisemitischer Hass.

Und wie wird der digitale Frauenhass in den Kriminalstatistiken sichtbar?
Da haben wir gleich zwei Defizite. Erstens ist digitale Gewalt als solche in den Kriminalstatistiken schlecht erfasst. Wir haben zum Beispiel die Kategorie „Beleidigungsdelikte“, aber wir sehen nicht: Welche dieser Beleidigungen sind im Netz passiert? Das zweite Problem: Wir erfassen die „politisch motivierte Kriminalität“, sehen also: Welche Straftaten werden von Rechtsextremen begangen? Welche von anderen Tätergruppen? Aus diesen Zahlen kann die Politik einen Handlungsauftrag ableiten. Das wünschen wir uns auch für frauenfeindlich motivierte Taten. Das würde uns helfen zu begründen, dass und was gegen Frauenhass getan werden muss.

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Leider tauchen Frauen auch in den neuen Gesetzen, mit denen Hasskriminalität bekämpft werden soll, nicht auf.
Das ist in der Tat schwer verständlich. Zumal gerade in der letzten Zeit sehr viel über das Thema Frauenhass diskutiert wird. Dabei ist es so wichtig, dass die Frauen explizit genannt werden, zum Beispiel bei der Strafzumessung.

Da heißt es, dass die Strafe höher ausfallen kann, wenn eine Tat aus „rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen“ begangen wurde. Frauenfeindliche Straftaten fallen unter „sonstige“.
Eine klare Formulierung würde dafür sorgen, dass die Gerichte weniger Auslegungsspielraum haben und aus Frauenhass begangene Taten klar unter das Gesetz fallen. Es bleibt noch viel zu tun.

Das Gespräch führte Chantal Louis.

Hier geht es zur zur Petition "Stoppt digitale Gewalt gegen Frauen! #makeitsafe".

 

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