Sollen geschiedene Eltern teilen müssen?

© thinkstock
Artikel teilen

Was ändert sich durch das BGH-Urteil?
Schon bisher konnten sich Eltern außergerichtlich darauf einigen, ob sie das so genannte Wechselmodell wollen. Also ein Modell, bei dem das Kind zum Beispiel wochenweise zwischen Mutter und Vater wechselt, auf jeden Fall annähernd gleich viel Zeit mit beiden verbringt und in dem die Eltern sich die Verantwortung tatsächlich teilen. Bislang haben Gerichte in der Regel nicht das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet, weil sie davon ausgingen, dass Voraussetzung für dieses Modell das Einverständnis beider Eltern ist. Denn die Eltern müssen dabei ja miteinander reden und gut kooperieren können. Sie müssen ganz viele Absprachen über den Alltag des Kindes treffen: Was war im Kindergarten? Was war in der Schule? Für welches Fach muss das Kind lernen? War das Kind krank, muss es noch Medikamente nehmen? Neu ist jetzt, dass der BGH festgestellt hat, dass so ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann.

Was bedeutet das in der Praxis?   
Der BGH hat die Messlatte hochgelegt: entscheidend ist, ob das Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entspricht. Und er hat festgestellt, dass das Wechselmodell die „Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit“ der Elternteile“ voraussetzt. Aber wenn Eltern sich vor Gericht darüber streiten müssen, ob sie das Wechselmodell akzeptieren wollen oder nicht, dann stellt sich natürlich von vornherein die Frage, ob sie tatsächlich im Sinne des Kindes kooperieren können. Deshalb haben wir mit dem Urteil Bauchschmerzen.

Nun könnte man das Wechselmodell ja als Fortschritt verstehen: Endlich übernehmen Väter die Hälfte der Kinder­ver­sor­gung – und Mütter können wieder berufstätig sein.
So einfach ist das aber nicht. Es stimmt: Wenn das Kind wochenweise zwischen den Eltern wechselt, haben beide Eltern zwar theoretisch gleich viel Zeit für die Erwerbsarbeit. Praktisch heißt das aber nicht, dass sie auch die gleichen Erwerbs­chancen haben. Man muss ja schauen, was vorher war.

Miriam Hoheisel vom "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV)
Miriam Hoheisel vom "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV)

Und was war in der Regel vorher?
Familien leben in Deutschland deutlich traditioneller als wir das bei all den Erfolgsmeldungen über Gleichberechtigung und aktive Vaterschaft glauben würden. Eine Allensbach-Studie von 2015 hat ergeben: In 82 Prozent der Familien ist der Mann der Hauptverdiener. Die Frau ist entweder Hausfrau oder Zuverdienerin mit Minijob beziehungsweise in Teilzeit. Und die letzte Zeitverwendungsstudie hat gezeigt: Mütter verwenden nur 30 Prozent ihrer Zeit auf bezahlte Arbeit und erledigen zu 70 Prozent die unbezahlten Arbeiten. Auch wenn sie sich vor der Geburt des ersten Kindes etwas ganz Anderes gewünscht hatten. Nach der Geburt schleicht sich diese Retraditionalisierung ein und Mütter und Väter schlüpfen wieder in die klassischen Rollen. Und das ausgerechnet nach einer Trennung zu ändern und pari-pari zu machen, ist nicht einfach.

Es ist vermutlich auch für die Kinder schwierig?
Ja. Wenn zum Beispiel das Kind eine enge Bindung an die Mutter hat, die es jeden Abend ins Bett gebracht hat, dann ist es womöglich überfordert, wenn es ­gerade nach der schwierigen Trennungs­situation noch einen harten Bruch gibt und die bisherige Vertrauensperson nicht mehr kontinuierlich da ist. Und nicht jedes Kind kommt damit klar, zwei Zuhause zu haben und ständig zu pendeln. Es geht ja nicht etwa darum, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern eine Regelung zu finden, die für das Kind gut ist.

Die Lobbyarbeit für das Wechselmodell ist sehr stark von organisierten Väterrechtlern ausgegangen.
Das stimmt. Und eine zentrale Forderung der Väter-Lobby lautet, das Wechselmodell sogar gesetzlich als Standard zu verankern, so wie das gemeinsame Sorgerecht. Nach einer Trennung soll also das Kind automatisch zur Hälfte bei beiden Elternteilen leben.

Das wäre wohl noch problematischer?
Ja. Im Einzelfall kann das Wechselmodell das Richtige im Sinne des Kindes sein, aber als Regelfall ist es nicht geeignet. Es ist auch einfach nicht stimmig, dass nach Jahren oder Jahrzehnten der traditionellen Rollenverteilung nach einer Trennung plötzlich eine ganz andere Verteilung funktionieren soll. Da ändern sich auf einmal mitten im Spiel die Spielregeln. Dass sie vorher beruflich für die Familie zurückgesteckt haben, fällt vielen alleinerziehenden Müttern nach der Trennung auf die Füße. Risiken und Nebenwirkungen bei einer Trennung ­tragen die Mütter. Sie haben das hohe Armutsrisiko. Darum müsste der Gesetzgeber schon vorher mehr Anreize für eine partnerschaftliche Rollenverteilung setzen. Der erste Schritt wäre, Fehlanreize endlich abzuschaffen: Ehegattensplitting, die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse, die Minijobs etc. Dann würden sich auch mehr Mütter und Väter die Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt aufteilen. Und dann wäre es wahrscheinlich, dass sie dieses gleichberechtigte Modell auch nach einer Trennung fortsetzen. Aber die Lösung kann ja nicht sein, dass wir unter dem Deckmantel der „Wahlfreiheit“ Hausfrauenehen fördern – und nach einer Trennung auf einmal das Wechselmodell vorschreiben. Das funktioniert nicht. Wenn ich gleichberechtigte Elternschaft will, muss ich damit früher anfangen!

Mehrere Mütterinitiativen haben scharf gegen das BGH-Urteil protestiert. Sie beklagen, dass es den Vätern, die ja vor der Trennung bei der Kindererziehung auch nicht halbe-halbe gemacht haben, vor allem darum ginge, über die Kinder weiterhin Druck auf die Mütter auszuüben. 
Deshalb hoffe ich, dass sich die Gerichte daran halten, was der BGH in seinem Urteil einschränkend gesagt hat: Wenn es erhebliche Konflikte zwischen den Eltern gibt, ist ein Wechselmodell in der Regel auch nicht das Beste für das Kindeswohl.

Mehr Infos siehe www.vamv.de und www.muetterinitiative.de

 

 

 

Ausgabe bestellen
Anzeige
'
 
Zur Startseite