Sexuelle Gewalt: Hinschauen!
Lügde, Staufen, Münster. Drei Fälle, die es in die Schlagzeilen geschafft haben. Entweder, weil es besonders viele Opfer gab oder weil die Taten besonders brutal waren. Dennoch sind sie doch auf eine gewisse Weise typisch für so viele Missbrauchs-Fälle, denn: Zu viele Menschen, die die Kinder hätten schützen müssen, haben weggeschaut. Deshalb hat die Münchner Journalistin Miriam Hesse an diesen Fällen durchdekliniert, wo Deutschland beim Schutz vor Kindesmissbrauch versagt. Die deprimierende Antwort lautet: überall.
Es fängt schon damit an, dass zuverlässige Zahlen fehlen. Zwar gibt es die Polizeiliche Kriminalstatistik. Gerade erst hat das Bundeskriminalamt im Juli 2026 das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ herausgebracht. Über 17.000 Fälle wurden angezeigt, so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber das ist eben nur das sogenannte Hellfeld. Über die Dunkelziffer wissen wir: nichts.
Deutschland schafft es noch immer nicht, das Dunkelfeld auszuleuchten
Zwar hat sich Deutschland schon 1992 mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, das Dunkelfeld regelmäßig auszuleuchten: „In regelmäßigen Abständen soll jeweils die jüngste Erwachsenengeneration, also die 18- bis 30-Jährigen befragt werden, ob sie in ihrer Kindheit und Jugend missbraucht wurde.“ So machen es die skandinavischen Länder. Doch in Deutschland blieb es bei der Absichtserklärung. „Wir monitoren lieber die Zahl der Toten durch Feuerwaffen, da sehen wir dann besser aus als die Vereinigten Staaten“, zitiert Autorin Hesse Jörg Fegert, den Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Ulm. Fegert, der seit drei Jahrzehnten zu sexuellem Missbrauch forscht, klagt: „Wir sind im kompletten Blindflug.“
Mit Blindheit geschlagen oder zumindest mit Scheuklappen unterwegs sind auch diejenigen, die bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die Opfer schützen und weitere Opfer verhindern sollten: Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte. Das Problem: Oft weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Der Fall Lügde ist ein Horror-Beispiel für das, was ExpertInnen „informatorische Versäulung“ nennen, sprich: Alle Beteiligten sehen nur ihren Bereich. Zur Erinnerung: Im ostwestfälischen Lügde hatte Andreas V. auf einem Campingplatz, gemeinsam mit zwei Komplizen, nicht nur sein Pflegekind missbraucht, sondern mindestens 31 weiteren Kindern sexuelle Gewalt angetan und die Taten gefilmt. Er wurde im September 2019 zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Doch die erste Anzeige gegen Andreas V. wurde bereits im Jahr 2000 erstattet, weitere folgten 2002, 2008, die letzte im Jahr 2016. Sie verlaufen im Sande, auch, weil sie nicht zusammengeführt werden. Das gilt auch für die Hinweise an das Jugendamt, das dem alleinstehenden Arbeitslosen, der in chaotischen Verhältnissen auf dem Campingplatz haust, unerklärlicherweise ein kleines Mädchen als Pflegekind anvertraute. Mehrfach melden der Kindergarten, eine Psychologin und eine Mitarbeiterin des Arbeitsamtes ihren Verdacht, dass Andreas V. das Mädchen missbraucht. Doch die Hinweise landen an verschiedenen Stellen, zumal auch noch zwei Jugendämter zuständig sind. Natürlich wissen die Ämter nichts von den bei der Polizei vorliegenden Anzeigen. Das Mädchen bleibt beim Täter.
Nachdem der Skandal endlich aufgedeckt ist und das Grauen ein Ende hat, erklärt der zuständige Landrat des Landkreises, Tjark Bartels: Die größten Fehler seiner Behörde seien „die oberflächliche beziehungsweise falsche Prüfung jedes einzelnen Hinweises“ sowie „das Nichtherstellen eines Zusammenhanges zwischen den Hinweisen gewesen“.
Behörden versagen, weil die eine Hand nicht weiß, was die andere tut
Auch im Fall Staufen ist die Nicht-Vernetzung der zuständigen Stellen kaum fassbar. Drei Jahre lang hatte Christian L. den Sohn seiner Lebensgefährtin Berrin T. sexuell missbraucht. Gemeinsam hatte das Paar den Jungen auch anderen Männern gegen Geld zur Verfügung gestellt. Berrin T. hatte ihren Sohn nicht nur nicht geschützt, sondern, wie Videos zeigen, ihm auch selbst sexuelle Gewalt angetan.
Wie konnte es sein, dass dem vorbestraften Sexualstraftäter Christian L. vom Jugendamt gestattet wurde, bei Berrin T. und ihrem damals sechsjährigen Sohn Leon einzuziehen? Und das, obwohl L. bereits wegen Kinderpornografie und Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens verurteilt worden war und ein Kontaktverbot zu Minderjährigen hatte. Auch hier flossen Informationen entweder gar nicht oder viel zu langsam.
Aber es gab noch einen anderen Grund, dass die Behörden nicht handelten: Sie gingen davon aus, dass Berrin T. ihren Sohn vor dem Täter schützen würde. Eine fatale Fehleinschätzung. Und kein Einzelfall, im Gegenteil. Auch im Fall Münster hatte Sabrina K. ihrem Lebensgefährten und weiteren Tätern ihren Sohn zum tagelangen Missbrauch in einer Gartenlaube zur Verfügung gestellt.
Die Rolle der Mütter als Mittäterinnen ist bis heute ein blinder Fleck, obwohl das Phänomen seit Jahrzehnten bekannt sein sollte. EMMA schrieb schon 1978 erstmals darüber, dass Mütter nicht selten wegschauen und manchmal sogar mitmachen beim sexuellen Missbrauch ihrer Kinder durch Väter und Stiefväter. So manches Mal sind sie selbst Opfer geworden, sei es von sexuellem Missbrauch als Kind oder eines prügelnden und vergewaltigenden Ehemannes. Und es sollte auch Allgemeinwissen sein, was Kinderpsychiater Jörg Fegert erklärt: „Pädophile Täter nutzen gezielt Beziehungen zu Müttern mit kleinen Kindern, sie nutzen die Bedürftigkeit und Einsamkeit dieser Frauen aus.“ Leider mangelt es offenbar immer noch an „Fachwissen bei Jugendämtern und Familiengerichten, diese Rekrutierungsmasche von Missbrauchstätern zu erkennen und das Kind rechtzeitig zu schützen“.
Das gilt auch für das Amtsgericht Freiburg und das Oberlandesgericht Karlsruhe. Als das Jugendamt Leon endlich aus der Familie nimmt, klagt Berrin T. gegen die Inobhutnahme – und bekommt vor beiden Gerichten Recht. Leons Martyrium geht weiter.
Zu mangelndem Wissen, so Miriam Hesse, komme eine „verheerende personelle Unterbesetzung“ in vielen Jugendämtern. Sie schildert die Spitzen des Eisbergs: So hätte das Kinder- und Jugendhilfeteam in Berlin-Neukölln eine weiße Fahne aus dem Fenster gehängt; in Frankfurt und München seien MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes wegen fehlender Inobhutnahme-Plätze aufgefordert worden, Kinder bei sich zu Hause aufzunehmen.
Eine Folge der heillosen Überlastung: MitarbeiterInnen halten es im Kinderschutz nicht lange aus und wechseln in andere Bereiche. Was wiederum zur Folge hat, dass laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts bei den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) fast die Hälfte der Befragten angab, „weniger als fünf Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Gefährdungsfällen zu haben“. Weshalb sie sich schwertun, beherzt einzugreifen, wenn es nötig wäre. Hinzu kommt: Das Wissen über sexuellen Missbrauch ist – unglaublicherweise – kein verpflichtender Bestandteil im Studium der Sozialarbeit.
Und schließlich macht Miriam Hesse auf ein hinlänglich bekanntes Problem bei der Strafverfolgung von Kinderpornografie aufmerksam: „Datenschutz sticht Kinderschutz“. Seit vielen Jahren fordern Ermittler die Vorratsdatenspeicherung, um mit Hilfe der IP-Adressen die Täter ermitteln – und so auch missbrauchte Kinder aus den Händen der Täter befreien zu können. Mehrere Anläufe scheiterten, zuletzt am liberalen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Ampelregierung. Doch seine Nachfolgerin Stefanie Hubig (SPD) legte prompt einen Gesetzentwurf vor: Provider müssen die IP-Adressen ihrer KundInnen drei Monate lang speichern. Ende April hat das Kabinett den Entwurf verabschiedet, jetzt muss der Bundestag zustimmen. Datenschützer haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen.


