Missbrauch: Sieg für Melanie F.!
Er missbrauchte die 13-Jährige immer samstags zwischen Beichte und Abendmesse. Anschließend nahm er ihr die Beichte ab und vergab ihr ihre „Sünden“. So ging das über Jahre. Zweimal wurde Melanie F. von Pfarrer Hans Ue. schwanger, zweimal musste sie abtreiben. Es war der damalige Kölner Kardinal Höffner, der Ende der 1970er Jahre dem Priester mit einer kirchlichen Sondergenehmigung erlaubt hatte, Melanie F. und einen zwei Jahre älteren Jungen aus einem Bonner Kinderheim als Pflegekinder zu sich zu nehmen.
Doch als die heute 60-jährige Melanie F. im Jahr 2024 das Kölner Erzbistum auf Schmerzensgeld verklagt, wäscht man sich dort die Hände in Unschuld und lehnt eine „Amtshaftung“ ab, sprich: Sie lehnt als Institution und Arbeitgeberin die Verantwortung für die Taten ihres Bediensteten ab. Die, gelinde gesagt, erstaunliche Begründung: Der Priester Hans Ue. habe die Taten schließlich nicht als Priester begangen, sondern „in seiner Freizeit“. Im Juli 2025 folgt das Kölner Landgericht dieser Argumentation. Es erklärt, Hans Ue. habe die Taten „mehr oder weniger als Privatperson“ begangen und weist die Klage von Melanie F. ab.
Erstaunliche Begründung: Der Priester habe die Taten "in seiner Freizeit" begangen
Nicht nur das Missbrauchsopfer selbst ist fassungslos über das Urteil, sondern auch Kirchenrechtler. Melanie F. geht in Berufung. Es gehe ihr nicht ums Geld, erklärt sie, sondern um Gerechtigkeit (EMMA berichtete). Das „Freizeit“-Argument der Kirche bezeichnet sie schlicht als „Schwachsinn“.
Das sieht das Oberlandesgericht Köln genauso. Am 15. Oktober hat es der Berufung von Melanie F. stattgegeben und angekündigt, das Urteil des Kölner Landgerichts korrigieren zu wollen. Denn der Täter – der wegen sexuellen Missbrauchs an weiteren Mädchen bereits im Februar 2022 wegen Missbrauchs in 122 Fällen zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde – habe die von ihm „gelebte oder gespielte“ Rolle als Seelsorger ausgenutzt. Das Priesteramt sei für den Täter eine „tolle Tarnung“ gewesen. „Es ist schwer vorstellbar, dass dieses Arrangement funktioniert hätte, wenn er kein Mann der Kirche gewesen wäre“, erklärte Richter Ralf-Peter Sossna.
Das Gericht kündigte an, Melanie F. eine Rekordsumme an Schmerzengeld zuzusprechen. Zwar nicht die geforderten 830.000 Euro, aber doch eine Summe zwischen 500.000 und 600.000 Euro. Sie würde verrechnet mit den 360.000 Euro, die Melanie F. bereits vom Erzbistum erhalten hat - allerdings als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Amtshaftung.
Wann die Kommission Gelder zuspricht und wieviel, ist völlig intransparent.
Zur Erklärung: Seit 1. Januar 2021 können Frauen und Männer, die sexuelle Gewalt durch Kirchendiener erlitten haben, einen Antrag auf Entschädigung stellen, bei der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA). Wann und auf welcher Grundlage die Kommission die Gelder zuspricht, ist allerdings völlig intransparent. So bekam Angelika Voge, eine der drei Nichten von Priester Hans Ue., die dieser ebenfalls jahrelang missbrauchte, zunächst eine „Anerkennungsleistung“ von lächerlichen 5.000 Euro (EMMA berichtete).
Im Fall Melanie F. dürfte die Kommission gehofft haben, dass sie aufgrund der vergleichsweise hohen „Anerkennungsleistung“ ihre Berufung zurückzieht. Doch das hat sie nicht getan.
Die endgültige Verkündung des Urteils findet am 29. November statt. Das bisher höchste Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro wurde im Juni 2023 dem ehemaligen Messdiener Georg Menne zugesprochen, der, ebenfalls im Erzbistum Köln, mehrere hundert Mal von einem Priester missbraucht worden war. Im Fall von Melanie F. steht nun nicht nur das höchste Schmerzensgeld im Raum, sondern auch die klare Botschaft, dass die katholische Kirche die Verantwortung für die Taten ihrer Priester trägt.
„Dieses Urteil ist deshalb wegweisend, weil es Verantwortliche benennt und zur Rechenschaft zieht: eine Institution, die sich bis heute aus der Verantwortung stiehlt, Täter bis heute schützt und Betroffene oft Jahre im Unklaren lässt“, erklärt Maria Mesrian, Gründerin der Beratungsstelle „Leuchtzeichen“ für Missbrauchsopfer der Kirche, und Preisträgerin des HeldinnenAward 2026 der Alice-Schwarzer-Stiftung. „Danke an Melanie F., dass sie diesen Prozess durchgestanden hat - für viele Menschen ist das eine Ermutigung.“
Und der Sprecher der Betroffenen-Organisation „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, bestätigt: „Damit werden wir in zahlreichen anderen Fällen Betroffenen Argumente für ihre Klagen geben können.“ Das erkämpfte Urteil werde „Rechtsgeschichte schreiben“.
CHANTAL LOUIS

