Bundestag debattiert Transgesetz

Sie sprachen u.a. im Bundestag zum geplanten "Selbstbestimmungsgesetz": Lisa Paus, Dorothee Bär und Tessa Ganserer. - Archivfotos: IMAGO
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39 Minuten. So viel – oder vielmehr: so wenig – Zeit hatte die Ampel für die Debatte im Bundestag vorgesehen. 39 Minuten für ein Gesetz, das nichts weniger will, als die Realität des biologischen Geschlechts abzuschaffen. Denn künftig soll gelten: Frau ist, wer sich zur Frau erklärt. Ohne jede Hürde soll jeder Mensch mit einem einfachen Gang zum Standesamt seinen bzw. ihren Geschlechtseintrag wechseln können, und das einmal im Jahr. Möglich sein soll das schon ab 14 Jahren.

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Ein Aberwitz? Offenbar ist den Grünen, die die treibende Kraft hinter dem „Selbstbestimmungsgesetz“ sind, jedes Gespür dafür abhandengekommen, was die Menschen außerhalb von Berlin-Mitte von ihren realitätsfernen Projekten halten. Und der SPD gleich mit.

„Ich weiß, dass unser Gesetzentwurf von breiten Teilen der Gesellschaft getragen wird“, behauptete unverdrossen Tessa Ganserer. Der/die grüne Abgeordnete, biologisch und personenstandsrechtlich ein Mann auf einem Frauenquotenplatz, definiert sich als Frau, und verlor erwartbar kein Wort über die massive Kritik, die es am Gesetzentwurf gibt.

Die Zahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen hat rasant zugenommen

Breiter Rückhalt in der Gesellschaft? Wie verstärkt zu hören ist, hat selbst so mancheR BundestagsabgeordneteR noch nicht verstanden, was die Ampel da plant. Und selbstverständlich gibt es, nicht zuletzt dank der Aufklärung durch EMMA, in der Bevölkerung massiven Widerstand gegen das geplante Gesetz: Eltern, MedizinerInnen, Feministinnen und auch transsexuelle Menschen selbst versuchen seit nunmehr zwei Jahren, dem Justizminister und der federführenden Frauenministerin zu erklären, was für dramatische Folgen der Geschlechtswechsel per einfacher Selbsterklärung haben würde: Für geschützte Frauenräume, aber vor allem für Kinder und Jugendliche, die mit diesem Gesetz vor dem grassierenden Trans-Hype nicht etwa geschützt werden, sondern hineingezogen würden. Die Zahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen hat sich in Deutschland bei 15- bis 25-Jährigen zwischen 2007 und 2021 versiebzehnfacht!

Das Buch zur Debatte! Chantal Louis /Alice Schwarzer "Transsexualität - Was ist eine Frau? Was ist ein Mann?" (KiWi)
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Frauenministerin Lisa Paus (Grüne), die erste Rednerin der Debatte, sah auch diesmal keinen Erörterungsbedarf und fand es nicht nötig, sich zu Fragen zu äußern, die eine Frauenministerin eigentlich umtreiben müssten. Warum sind acht von zehn Jugendlichen, die sich für „trans“ halten, Mädchen? Warum ist ihre Zahl in den letzten Jahren um 4.000(!) Prozent gestiegen? Wie kann es sein, dass deutsche Kliniken für diese Klientel Mastektomien, also Brustamputationen, auch für Minderjährige anbieten? Und auch: Wie will Ministerin Paus Frauen in Duschen, Umkleiden oder Toiletten schützen, wenn sich künftig jeder Mann per „Sprechakt“ zur Frau erklären kann? Dazu kein Wort. Stattdessen erklärte die Frauenministerin, man stelle sich „schützend vor transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen“.

Die Ministerin erklärte auch, was alle RednerInnen der Ampel gebetsmühlenartig wiederholten, nachdem sie ihr Gesetz bejubelt hatten: „Nirgends geht es in dem Gesetz um medizinische Maßnahmen.“ Das ist formal richtig, de facto aber Teil der Realitätsverleugnung der Ampel. Denn natürlich warnen Mediziner und TherapeutInnen schon jetzt davor, dass der völlig hürdenlose und scheinbar so einfache „Geschlechtswechsel“ den Weg zu Hormonbehandlungen und chirurgischen Maßnahmen für Jugendliche zur Rutschbahn macht. Doch Falko Droßmann (SPD) tat den Zusammenhang zwischen Gesetz und medizinischen Maßnahmen schlicht als „Unfug“ ab.

Im Gesetz geht es "nicht um medizinische Maßnahmen". Doch was sind seine Folgen?

Es oblag den Rednerinnen der Union, die Ampel darauf aufmerksam zu machen, dass "wir viel zu besprechen hätten zum Thema Frauenräume, Frauensport und Gendermedizin“, so Dorothee Bär (CSU). Sie konzentrierte sich sodann aber auf die fatalen Folgen, die das Gesetz für Kinder und Jugendliche hätte, die sich „im falschen Körper“ wähnen. Auch für sie ist im Gesetzentwurf nicht einmal eine Beratungspflicht vorgesehen.

„Es kann doch nicht sein, dass 12- oder 14-Jährige in diesen lebensentscheidenden Fragen alleingelassen werden“ und dass man „Eltern ihr Entscheidungsrecht“ abspreche, erklärte Bär. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 ist für einen Wechsel des Geschlechtseintrags die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sind sie nicht einverstanden, so heißt es im Entwurf, „ersetzt das Familiengericht die Zustimmung“.

„Das Gesetz vernachlässigt die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen“, kritisierte auch Mareike Lotte Wulf (CDU), eine Befürchtung, die offenbar auch von zahlreichen FDP-Abgeordneten um den Abgeordneten Gero Hocker geteilt wird. Hocker hätte, so ist aus Abgeordnetenkreisen zu hören, seine Bedenken gern in die Debatte eingebracht, bekam aber von seiner Fraktion keine Redezeit. Kritische Stimmen zum „Selbstbestimmungsgesetz“ werden in der Ampel offenbar nicht gern gehört.

Mareike Lotte Wulf: "Dieses Gesetz lässt die Menschen mit Kopfschütteln zurück"

„Das Gesetz blendet Probleme systematisch aus und schafft mehr Unsicherheiten als Klarheiten“, erklärte Mareike Lotte Wulf weiter und erläuterte, was für große Teile der Bevölkerung selbstverständlich ist, für die Berliner Ampel jedoch offenbar nicht: „Ihr Gesetzentwurf versteht Geschlecht jenseits der Biologie. Geschlecht ist aber immer biologisch fundiert.“ Wulf stellte fest: „Dieses Gesetz, dass Sie als gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen, lässt die Menschen mit Kopfschütteln zurück.“

Auch Wulfs Fraktionskollegin Susanne Hierl (CSU) fragte: „Was meinen Sie, was die Leute außerhalb Ihrer ideologischen Blase denken?“ Und forderte die Ampel auf, das einzige richtige zu tun: „Legen Sie den Gesetzentwurf beiseite und führen Sie eine breite Debatte in der Gesellschaft, bevor Sie dieses Gesetzesvorhaben weiter verfolgen!“

Das aber scheint die Ampel nicht vorzuhaben, auch nicht im Bundestag selbst. Der Gesetzentwurf, der eigentlich auch im Rechtsausschuss, im Innenausschuss und natürlich im Gesundheitsausschuss mit den entsprechenden ExpertInnen beraten werden müsste, wird zur weiteren Beratung nur an einen einzigen Ausschuss verwiesen: den Familienausschuss. Für die Anhörung der insgesamt zwölf ExpertInnen am 28. November sind zwei Stunden vorgesehen. Eine breite Debatte sieht anders aus. Am 15. Dezember soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

CHANTAL LOUIS

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