Geschlechtswechsel via Sprechakt

Foto: Andrew Bret Wallis/Getty Images.
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Kommt eine 15-Jährige aufs Standesamt, nennen wir sie Laura. Laura erklärt der Standesbeamtin, sie wolle ab sofort Leon heißen, weil sie eigentlich ein Junge sei. Kein Problem, sagt die Standesbeamtin, das haben wir gleich. Sie beglaubigt rasch den neuen Geschlechtseintrag und schickt die Beglaubigung an das Standesamt in Lauras Geburtsort weiter. Dort wird Lauras Geburtsurkunde geändert. Laura ist jetzt Leon.

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Leon hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, sprich: Er kann sich die Brüste amputieren sowie Eierstöcke und Gebärmutter entfernen lassen. Bezahlt würde das von der Krankenkasse. Und sollte Leon feststellen, dass er doch lieber wieder als Mädchen leben möchte, kann sie nach zwölf Monaten zum Standesamt gehen und den Geschlechtseintrag wieder in „weiblich“ ändern lassen. Und wiederum ein Jahr später erneut in „männlich“. Oder „divers“. Und so weiter.

Klingt aberwitzig? Allerdings. Es würde aber so kommen, falls der „Entwurf zur Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes“ durchkäme, den die Grünen und – in einem eigenen, aber quasi identischen Entwurf – die FDP im Sommer 2020 in den Bundestag eingebracht haben. Was klingt, wie im Genderstudies-Seminar ersponnen oder wie eine Satire, ist von den beiden Parteien in ein Gesetz gegossen worden.

Grüne und Liberale wollen folgende Punkte festschreiben: 1. Das Geschlecht als reinen „Sprechakt“. Dabei wird der Körper, das biologische Geschlecht (sex), irrelevant, es zählt ausschließlich die Selbstdefinition (gender). 2. Das „Recht auf die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des eigenen Körpers“, sprich: den quasi schrankenlosen Zugang zu irreversiblen, geschlechtsverändernden Operationen ab 14 Jahren. Was die schon jetzt exorbitant angestiegene Zahl von – überwiegend weiblichen – Jugendlichen, die via Hormone und Chirurgie „transitionieren“, noch weiter in die Höhe schnellen lassen dürfte.

An dem „Recht“ Minderjähriger auf Hormonbehandlungen und Genital-OPs wird auch andernorts kräftig gearbeitet. Gerade werden die medizinischen Leitlinien für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit „Geschlechtsdysphorie“ überarbeitet. Das bisher geltende – rechtlich ohnehin nicht bindende – standesrechtliche Verbot von Genital-OPs vor dem 18. Lebensjahr soll ganz fallen.

Ein ganzer Schwerpunkt über die europäische Trans-Debatte in der Mai/Juni-EMMA

 

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