Sorgerecht: Mütter vor Gericht

Foto: simarik/istock
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Ein Alptraum, mit der Handykamera festgehalten: Gellende Schreie eines Kindes, Handgemenge, PolizistInnen, die einen etwa vierjährigen Jungen in einen Streifenwagen zwingen. Dazu die flehende Stimme der Mutter, die darum bittet, sich wenigstens von ihrem Kind verabschieden zu dürfen. „Gehen Sie weg von der Tür“, sagt ein Polizist.

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Was wie eine Szene aus einem „Tatort“ aussieht, hat sich tatsächlich ereignet. An einem Februartag im Jahr 2020. Die Großeltern des Jungen haben die Szenen aufgenommen: Den Tag, an dem ihrer Tochter das Kind weggenommen wurde. Den Tag, an dem es gewaltsam zum Vater gebracht wurde, nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Wie kann so etwas geschehen? Was hat Mutter Stefanie ihrem Kind angetan, dass sie, von Beruf Erzieherin, ihren Sohn ab jetzt nur alle zwei Wochen für drei Stunden sehen darf, und dies bis auf weiteres nur unter Aufsicht? Ein Sprecher des Gerichts begründet es so: Bei der Mutter lägen „erhebliche Defizite in der Erziehungseignung“ vor. Sie sei nicht in der Lage, die „Autonomieentwicklung des Kindes zu fördern.“ Sie habe „sehr viele Schwierigkeiten, dem Kind einen normalen Umgang mit dem Vater zu ermöglichen.“

Die Mutter habe "erhebliche Defizite in der Erziehungseignung", so das Gericht

Rückblende: Der Junge ist keine zwei Monate alt, als der Vater auszieht. Nach der Scheidung haben beide das Sorgerecht. Der Vater zeigt zunächst kaum Interesse am Kind. Die Mutter versorgt den Jungen weitgehend allein, unterstützt von ihren Eltern. Der Vater hat ein Umgangsrecht. Doch je älter der Junge wird, desto häufiger verweigert er die Besuche beim Vater. Dieser beantragt beim Familiengericht nun das alleinige Sorgerecht. Die Mutter blockiere die Beziehung zu seinem Sohn. Sie entfremde ihm das Kind durch gezielte Manipulation.

Ein vom Gericht bestelltes Gutachten bescheinigt der Mutter „Bindungsintoleranz“. Sie habe eine symbiotische Beziehung zu ihrem Kind und könne die Beziehung des Jungen zum Vater nicht ertragen, während er umgekehrt die Beziehung zwischen Mutter und Kind fördere.

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Bis heute lebt der Junge beim Vater. Dass sich die Mutter inzwischen fünf Mal psychiatrisch begutachten ließ und schwarz auf weiß vorliegt, dass sie unter keiner psychischen Störung leidet, brachte ihr das Sorgerecht und ihren Sohn nicht zurück.

Die Vorwürfe, die Müttern von Jugendämtern und Gerichten gemacht werden, ähneln einander auffällig: „Eltern-Kind-Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“, „Symbiose“ lauten die Schlagworte. Das noch immer in den Verfahren umhergeisternde „PAS“ (Parental Alienation Syndrome), mit dem der US-amerikanische Kinderpsychiater Richard A. Gardner in den 1980er Jahren die Blaupause für die Hassfigur einer manipulierenden, die Kinder gegen den Vater programmierenden Mutter schuf, ist wissenschaftlich unhaltbar, bleibt aber unter neuer Etikettierung wie „Bindungsintoleranz“ (ein Elternteil erträgt die Bindung des Kindes zum anderen Elternteil nicht) weiterhin im Werkzeugkasten von Jugendämtern und Gerichten.

Angereichert werden diese Begriffe nicht selten mit psychiatrischen Diagnosen: Münchhausen by proxy, Borderline, Depression. Ein Vokabular mit wissenschaftlichem Anstrich. In Wahrheit sind es jedoch Kampfbegriffe, die nahezu stereotyp gegen alleinerziehende Frauen eingesetzt werden. Mit gravierenden Folgen für Mütter und ihre Kinder und Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft.

Denn es sind Menschenrechtsverletzungen, die hier geschehen. Allzulange wurden sie geleugnet, nicht zur Kenntnis genommen oder als manipulative Konstrukte endlich entmachteter Mütter abgetan.

Dieser Tage sind gleich drei Sachbücher erschienen, die aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlicher Radikalität die allgegenwärtige doppelte Gewalt gegen Mütter analysieren und anprangern. Es sind Berichte aus den Maschinenräumen der Rechtsprechung, Einblicke in ein erodiertes, längst unterwandertes Hilfesystem, von dem fragwürdige Akteure materiell profitieren, während es Hilfesuchende im Stich lässt oder gar den Tätern ausliefert.

Asha Hedayati, Familienrechtsanwältin in Berlin, beschreibt in ihrem Buch „Die stille Gewalt. Wie der Staat Frauen alleinlässt“ das Versagen der Justiz. „Die Rechtsprechung ist geprägt vom Narrativ der Väter, die davor geschützt werden müssten, dass (teils gewaltbetroffene) Frauen ihnen ihre Rechte ‚nehmen‘.“

Väterrechtler haben mit Täter-Opfer-Umkehr ganze (Lobby)Arbeit geleistet

Besonders frappierend: Die Anwältin offenbart, wie sie angesichts dieser Justiz auch selbst an Grenzen kommt. „Meine Mandantin gab nach jahrelangen Prozessen, die der Vater gegen sie führte, irgendwann endgültig auf. Sie gab ihm freiwillig die Kinder, weil sie keine Ressourcen mehr hatte, um dagegen anzukämpfen. Sie hatte die berechtigte Angst, dass weitere gerichtliche Verfahren und der permanente Stress die Gesundheit ihrer Kinder nachhaltig zerstören könnten. Die Kinder leben seitdem im Haushalt des Kindsvaters. Im Haushalt eines Menschen, über den sie in Anwesenheit des Gerichts gesagt hatten, dass er ihnen und ihrer Mutter Gewalt antut, in der Hoffnung auf Schutz und Unterstützung.“

Wie konnte es so weit kommen?

Sogenannte Väterrechtler, über deren frauenverachtende und nicht selten zugleich rechte Positionen EMMA konstant berichtet hat, haben über Jahrzehnte ganze (Lobby)Arbeit geleistet. Sie stilisierten sich zu Verlierern des Familienrechts. Militante Väter im Streit um das Sorgerecht. Gewalttätige Väter, denen angeblich grundlos der Umgang mit ihren Kindern verweigert wird. Väter, die behaupten, die Mutter entfremde ihnen die Kinder, ohne darüber nachzudenken, warum der Sohn oder die Tochter nicht mehr zu ihnen will; Väter, die die Mutter ihrer Kinder auf dem Jugendamt diskreditieren; Väter, die sich nach dem Sieg vor Gericht nicht selten aus der Verantwortung ziehen und ihre Kinder anderen zur Betreuung überlassen.

Mit dreister Täter-Opfer-Umkehr erringen diese Väter ihre zweifelhaften Erfolge, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl, das sie ständig im Mund führen. Welche Rolle die Justiz und willfährige HelferInnen in den Behörden dabei spielen, blieb lange im Dunkeln.

Doch nicht nur die Welle an Publikationen über die wahren Verhältnisse setzt den Mythen solcher Männer und ihrer Verbündeten nun endlich etwas entgegen: Die Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Kinder durch Familiengerichte und Jugendbehörden beschäftigten Ende Juni 2023 das höchste völkerrechtliche Gremium: die Vereinten Nationen. Zwei Tage lang befasste sich der dortige „Rat der Menschenrechte“ mit dem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder, Reem Alsalem. Das Thema: „Sorgerecht, Gewalt gegen Frauen und Kinder.“

Das Sorgerecht wird als Machtinstrument gegen Frauen und Kinder missbraucht

Dass diese Begriffe endlich in einem Atemzug genannt werden, war überfällig! Denn seit den tiefgreifenden Reformen des Kindschaftsrechts 1998 und 2009 wird das Sorgerecht häufig als Machtinstrument vor allem von Vätern gegen Frauen und Kinder missbraucht. Beeinflusst von menschenverachtenden Doktrinen – die von international agierenden Lobbygruppen seit Jahrzehnten gezielt ins Justiz- und Hilfesystem eingeschleust werden – treffen Familiengerichte Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche schädigen und die Rechte von Frauen mit Füßen treten.

Über das weitverzweigte Netzwerk und dessen Finanziers recherchiert die Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) seit Jahren. Russische Oligarchen und US-amerikanische Evangelikale treffen sich dabei mit Bewegungen aus dem rechten, nationalistischen Spektrum. Deren erklärtes Ziel ist die Wiederherstellung der „natürlichen Ordnung“, der Kleinfamilie mit dem genetischen Vater als Oberhaupt. Klingt wie eine Verschwörungserzählung, ist es aber nicht. Auch Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, machte bereits 2019 auf diese Netzwerke aufmerksam. Mit dem Siegeszug rechtspopulistischer Regierungen haben diese deutlich an Macht gewonnen.

Jüngst veröffentlichte die Investigativ-Journalistin Gabriela Keller auf der Plattform des Recherche-Netzwerks correctiv ihre Recherchen über „Väterrechtler auf dem Vormarsch“: „Krude Thesen, ausgefeiltes Lobbying und jede Menge Frauenhass: Sogenannte Väterrechtler machen vehement Einfluss in Politik und Justiz geltend – und untergraben den Gewaltschutz von Frauen und Kindern“, schreibt sie. Was die Mütter schildern, mit denen Keller sprach, ist erschreckend: „Er wurde immer aggressiver, hat mich gegen Schränke geschubst, ich war teilweise übersät mit Hämatomen. Meine Anwältin hat gesagt: ‚Wenn Sie das zur Sprache bringen, verlieren Sie das Kind.‘“

Dass misshandelten Müttern „Belastungseifer“ unterstellt wird, ist auch Initiativen wie der „Interessengemeinschaft Unterhalt und Familienrecht“ (ISUV) zu verdanken. Der Verein, seit Jahrzehnten in Sachen „Väterrechte“ aktiv, erklärt in einer aktuellen Stellungnahme, Häusliche Gewalt spiele bei Trennungen „eine weniger große Rolle“ als in den Medien dargestellt. Und wenn doch, sei es oft so, dass Frauen lügen: Solche Vorwürfe gehörten zum „Standardrepertoire“ und entpuppten sich „meist“ als „unbegründet“.

Wie kann es sein, dass solche Praktiken vor unserer Nase stattfinden?

Das sieht die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, anders. Sie klagt 2023 die Justiz in ihrer Rede im UN-Menschenrechtsrat mit scharfen Worten an: „Der beunruhigendste Teil sind die vorsätzlichen Anordnungen von Gerichten, ein Kind zu einem misshandelnden Elternteil zurückzubringen, selbst wenn es glaubwürdige Beweise für Gewalt gibt und nur deshalb, weil der Kontakt zu diesem Elternteil als wichtiger erachtet wurde als alle anderen Überlegungen, einschließlich der Sicherheit des Kindes. Wie kann es sein, dass solche Praktiken tagtäglich direkt vor unserer Nase stattfinden? Wie können Familiengerichte Schauplatz solch ungeheuerlicher Formen von Gewalt gegen Mütter und Kinder sein, und das völlig ungestraft? Wie können sie zu einem derartigen Dauerzustand des Leidens und zu solch kolossalen Justizirrtümern durch Institutionen führen, die eigentlich Gerechtigkeit herstellen und die Opfer schützen sollen? Die kurze Antwort ist: Es grassiert eine strukturelle und tief verwurzelte geschlechtsspezifische Voreingenommenheit in Familiengerichten, die meist gegen Mütter arbeitet. Das führt dazu, dass sie das Sorgerecht für ihre Kinder ganz oder teilweise verlieren, egal, was sie tun, und stürzt sie in eine Spirale der Qual, der Verzweiflung und des Leids, weil sie den Kontakt zu ihren Kindern verlieren oder mit ansehen müssen, wie ihre Kinder in Situationen der Unsicherheit und Gewalt, einschließlich psychischer und physischer Gewalt, gefangen bleiben.“

Der UN-Bericht war nicht das erste Signal an die Regierungen. In Deutschland wurde der Beweis für die massiven Rechtsverletzungen von Müttern und Kindern bereits im April 2022 durch die Studie „Familienrecht in Deutschland“ erbracht. Erstellt wurde sie vom Team um den Soziologen und früheren Hamburger Jugendamtsleiter Wolfgang Hammer, weshalb sie meist „Hammer-Studie“ genannt wird. Die Studie basiert auf Untersuchungen von mehr als 1.000 Fällen. Die Ergebnisse sind so erschreckend, dass das Wort „Staatsversagen“ angebracht scheint. Zum Beispiel bei den sogenannten „problematischen Inobhutnahmen, in denen gesunde, sozial gut integrierte Kinder ad hoc von ihren alleinerziehenden Müttern getrennt wurden“. 692 solcher Gerichtsverfahren wurden ausgewertet. „In 90 Prozent der Fälle wurden die aufgrund ‚mangelnder Erziehungsfähigkeit‘ veranlassten Inobhutnahmen mit der Zuschreibung einer zu engen Mutter-Kind-Bindung als wesentlichem Vorwurf begründet.“

Für Väter aber gilt dagegen offenbar grundsätzlich die Unschuldsvermutung: „Hinweise der Mütter auf Übergriffe der Väter gegen die Kinder oder gegen die Mütter selbst anlässlich von Besuchskontakten wurden ausnahmslos als Falschaussagen – ebenfalls ohne Prüfung – den Müttern zur Last gelegt. Müttern wurde durch ihre Rechtsbeistände daraufhin dringend empfohlen, sogar nach eindeutigen Hinweisen der behandelnden Kinder- oder HausärztInnen, keine Anschuldigungen gegen die Väter zu erheben, um ‚ihre Chancen im laufenden Verfahren nicht zu verschlechtern‘. Das bestätigten Kinder- und HausärztInnen, denen nach Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt wegen Hinweisen auf Gewalt und/oder sexueller Übergriffe vom Jugendamt geraten wurde, ‚sich nicht von den Müttern instrumentalisieren zu lassen.‘“

Instrumentalisierende, manipulative Mütter: Diese Stereotypisierung steht laut der Hammer-Studie über den vier Narrativen, die seit Jahren von Lobbygruppen und Ideologen gestreut werden: 1.  Mütter entfremden Kinder ihren Vätern. 2. Nur eine 50:50-Aufteilung der Betreuungszeit lässt Kinder gesund aufwachsen. 3. Mütter wollen Kinder und Geld. 4. Mütter erfinden Gewalt und Missbrauch.

Gewalt gegen Kinder bleibt oft ungeahndet, ja sie wird sogar fortgesetzt

Das beeinflusst familienrechtliche Verfahren zum Teil entscheidend – und sorgt dafür, dass Gewalt gegen Kinder nicht nur ungeahndet bleibt, sondern sogar fortgesetzt werden kann. So werden Kinder und immer wieder auch ihre Mütter dauerhaft Opfer von physischer, psychischer und finanzieller Gewalt, denn nichts anderes sind mangelnde oder ganz ausbleibende Kindesunterhaltszahlungen. Besonders brisant ist dies vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention, die 2017 von Deutschland ratifiziert wurde und am 1. Februar 2018 in Kraft trat. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der TäterInnen. In Artikel 31 heißt es, sicherzustellen sei, „dass die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers und der Kinder gefährdet“. Doch tagtäglich wird in Deutschland gegen diese Vorgabe verstoßen.

Die Expertengruppe des Europarats „Group of Experts on Action Against Violence Against Women and Domestic Violende“ (GREVIO) bestätigt in ihrem Bericht von 2022 die Ergebnisse der Hammer-Studie und rügte Deutschland. GREVIO hebt Fälle hervor, in denen gewalttätigen Vätern das Sorgerecht und das Besuchsrecht eingeräumt wird, ohne dass die Sicherheitsbedenken gewaltbetroffener Frauen und/oder Kinder ausreichend berücksichtigt werden. Auch der GREVIO-Bericht stellt fest, dass „negative geschlechtsspezifische Stereotypen und Haltungen der Täter-Opfer-Umkehr in der deutschen Justiz fortzubestehen scheinen“.

Reem Alsalem brachte es in ihrer Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat auf den Punkt. Sie beklagte das „anhaltende Versagen der Justiz sowie der Familien- und Kinderexperten, die Realitäten der Häuslichen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu erkennen und zu berücksichtigen.“ Während andere Länder auf den UN-Bericht zumindest mit Erklärungen reagieren und offen sind für deren Empfehlungen, ist in Deutschland aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfamilienministerium dazu bisher nur eines zu vernehmen: Schweigen. Stattdessen bastelt Justizminister Marco Buschmann (FDP) derzeit an einer Reform des Unterhaltsrechts. Mitbetreuende Elternteile (das sind vorwiegend Väter) sollen zukünftig für zeitlichen Mehreinsatz weniger Kindesunterhalt zahlen. Das Konstrukt „Einer zahlt, einer betreut“ sei überholt. Was der Jurist Buschmann nicht erwähnt, die Berliner Juristin Hedayati aber schon: Jede zweite Alleinerziehende in Deutschland erhält gar keinen Kindesunterhalt vom Vater.

WEITERLESEN
Asha Hedayati: Die stille Gewalt (Rowohlt Polaris);
Christina Mundlos: Mütter klagen an (Büchner);
Sonja Howard/Jessica Reitzig: Im Zweifel gegen das Kind (Econ)

INFORMATION
Mütterinitiative für Alleinerziehende: www.die-mias.de

 

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