Was ein Kommissar im Milieu erlebt

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Die Innenminister der Bundesländer haben parteiübergreifend eine Reform des Prostitutionsgesetzes gefordert. Sie haben sich dieser Forderung angeschlossen. Warum?
Das Gesetz hat eine Erosion im Strafrecht verursacht. Wir haben kaum noch Möglichkeiten, die Hintermänner zu verfolgen. Der Gesetzgeber hat uns nach und nach alle Instrumente aus dem Werkzeugkasten genommen. Und jeden Fußbreit, den man freigibt, füllen die Zuhälter aus. Wir haben von vornherein gesagt: Wenn dieses Gesetz kommt, dann wird nur eine Gruppe in Schampus waten, und das sind die Zuhälter.

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Wie viele Frauen, die sich prostituieren, tun das Ihrer Erfahrung nach völlig selbstständig?
Drei bis fünf Prozent.

95 bis 97 Prozent haben also Zuhälter. Aber Zuhälterei ist doch nach wie vor strafbar.
Im Prinzip ja. Aber erstens haben wir eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das im Falle eines Großbordells eine Klage wegen Zuhälterei abgewiesen hat, obwohl die Betreiber den Frauen Preise, Arbeitszeiten und Sexualpraktiken vorgaben sowie ein Nacktheitsgebot und ein Telefonverbot verhängten. Außerdem hatten die Freier ein „Beschwerderecht“, von den Frauen wurden dann Strafgelder verlangt. Die Ablehnung der Klage begründete das Gericht mit dem Prostitutions­gesetz. Später stellte sich heraus, dass es natürlich kriminelle Hintermänner gab, die die Frauen bandenmäßig schleusten. Wie im übrigen ja auch bei dem Flatrate-Bordell in Fellbach, wo jetzt neun Männer wegen schweren Menschenhandels angeklagt sind. Das Problem ist, und das ist der zweite Punkt, dass wir so etwas nur noch sehr schwer nachweisen können, weil wir für unsere Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht brauchen. Früher hatten wir dafür den § 180a, der die „Förderung der Prostitution“ unter Strafe stellte. Aber der wurde abgeschafft.

Sollte der § 180a wieder eingeführt werden?
Das würde uns helfen. Aber dieser Straftatbestand war eher eine Krücke. Was wir wirklich brauchen, sind objektive Straftatbestände, die ohne die Aussage der Frau nachweisbar sind. Denn das ist das entscheidende Problem: Wir brauchen für eine Ermittlung bisher immer die Aussage des Opfers, der Frau. Es ist ja rechtsphilosophisch toll und wahnsinnig fortschrittlich, dass der Gesetzgeber dem Opfer die Definitionsmacht darüber gibt, ob es sich als Opfer fühlt. Nur ist die Realität leider völlig anders. Die Frauen sind Opfer, aber sie ­machen keine Aussage. Ständig ist eine Frau mit blauem Auge vor den Schrank gelaufen. Ständig erklärt Ihnen eine: „Das ist kein Zuhälter, das ist mein Freund! Dem gebe ich meinen Lohn gern ab!“ Das Prostitu­tionsgesetz hat eben einen entscheidenden Konstruktionsfehler: Es geht von Partnern auf Augenhöhe aus. Das ist aber Wahnsinn, eine totale Verkennung der Lage. Wir haben es hier meist mit eingeschüchterten, hilflosen, abhängigen Frauen zu tun.

Und warum berücksichtigt der Gesetz­geber die Erfahrungen der Polizei so wenig?
Herta Däubler-Gmelin, die Ex-Justizministerin, hat sich durchaus die Mühe gemacht, persönlich nachzuschauen. Sie ist hier in Stuttgart bei einem stadtbekannten Bordellbesitzer vorgefahren und hat mit ihm Gespräche über das geplante Gesetz geführt. Wir haben das durch Zufall erfahren und uns ein wenig gewundert. Zu uns ist sie nämlich nicht gekommen.

Welche gesetzlichen Möglichkeiten bleiben Ihnen?
Wir versuchen, alle möglichen Umwege zu gehen: Zollrecht, Sozialrecht, Steuerrecht. Selbst ein Verfahren wegen Mietwucher haben wir angestrengt. Die Frauen zahlen ja umgerechnet 300 Euro pro Quadratmeter für die letzte dreckige Absteige. Aber die Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Es wäre viel gewonnen, wenn der Gesetzgeber hier Obergrenzen festlegen würde.

Was der Gesetzgeber 2007 angekündigt, aber nie getan hat. Auch das Gesetz zur Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten lässt nun seit sieben Jahren auf sich warten.
Dabei wäre es sehr wichtig, auf die Verantwortung der Freier zu fokussieren. So ein Gesetz wäre zwar mehr eine symbolische Geschichte, aber auch Symbolik hat einen Wert. Man muss als Gesetzgeber ein Ziel erkennen lassen. Leider ist das nicht erkennbar. Und so lange ist uns die andere Seite überlegen. Die hat nämlich eins: Die maximale Ausbeutung ihrer Ware.

Wie müsste ein Gesetz aussehen, mit dem man die Zuhälter belangen könnte?
Wir schielen sehr neidisch nach Frankreich. Dort legt der § 225 des Code Pénal genaue Kritierien fest: Der Zuhälterei macht sich zum Beispiel strafbar, wer ohne eigenes Einkommen mit einer Person zusammenlebt oder eine Beziehung mit einer Person führt, die sich prostituiert. Auch wer eine Prostituierte transportiert oder ihr Geld bei sich trägt, kann verfolgt werden. Ein Zuhälter aus Stuttgart und die beiden Betreiber einer Reihe von Prostitutionswohnungen in Baden-Württemberg, die in Deutschland bei der bestehenden Rechtslage nicht belangt werden konnten, sitzen derzeit in Frankreich wegen Zuhälterei nach dieser Vorschrift im Gefängnis.

Was würde ein solches Gesetz für die Frau bedeuten?
Es würde sie entlasten. Wir haben hier eine Menge Frauen, die sind nicht einen Tag in der Schule gewesen. Die sind durch einen Prozess total überfordert, und es wäre gut, wenn man denen eine Aussage ersparen könnte.

Was halten Sie von dem schwedischen Modell, das generell den Kauf sogenannter sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellt?
Das ist unser Ziel! So wie die Debatte ­momentan hierzulande läuft, halte ich es aber für unrealistisch, es zu erreichen. Prostitution wird in Deutschland auf absehbare Zeit nicht verboten werden. Es gibt offenbar eine große Menge Leute, denen es entweder egal ist, wie es Prostituierten geht, oder denen nicht klar ist, wie es die Frauen scheibchenweise kaputtmacht. Oder wie kaputt sie schon sind, weil sie ansonsten nicht in dieser Branche landen würden. Deshalb meine ich, der erste Schritt müsste zunächst sein, dass wir Prostitution nur als ausschließlich selbstständige Tätigkeit erlauben und für diese Selbstständigkeit objektive Kriterien einführen. Anders haben wir keine Chance.

Kritiker des schwedischen Gesetzes behaupten, man würde die Prostitution auf diese Weise nur in die Illegalität verschieben, wo sie dann gar nicht mehr kontrollierbar ist.
Ich bin überzeugt, dass die Prostitution zum größten Teil auch in der Illegalität kontrollierbar ist. Denn es gibt die Häuser, in denen sie stattfindet, außerdem muss sie beworben werden. Das einzige Problem ist, dass der Aufwand für die Behörden steigt. Außerdem halte ich es grundsätzlich für gut, wenn eine Gesellschaft sich in die Richtung entwickelt, wie es in Schweden der Fall ist, also Prostitution nicht als ­gesellschaftsfähig gilt. In Deutschland ist Prostitution salonfähig geworden und verzahnt sich mit anderen gesellschaftlichen Bereichen. Da hat ein Großbordell einen VIP-Bereich für Sportmannschaften, da ­investiert der biedere Handwerksmeister nach der Lehman Brothers-Pleite jetzt ­lieber im Rotlicht-Milieu. Das ist eine fatale Entwicklung.

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