Erst die Kunden schaffen den Markt

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Europaweit sollen in Zukunft auch die Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden. Die deutsche Regierung zögert noch. Jetzt fordert die Opposition ein Gesetz. Die Kontroverse.

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Wir befinden uns in einem Haus nahe der serbisch-ungarischen Grenze. In einem kahlen Raum drängen sich fünfzig, sechzig halbnackte Mädchen und Frauen aneinander. Gerade trifft „frische Ware“ ein: Maria. Sie kann kaum noch stehen auf ihren wunden Füßen, hat Durst, Hunger und Schmerzen vom tagelangen Marsch durch Nacht und Nebel, begleitet von Schlägen und Vergewaltigungen. Maria kommt aus Moldavien und wurde mit falschen Versprechungen über die Grenze gelockt (Eine Stelle als Serviererin). Wie ihr ergeht es rund jeder zweiten Zwangsprostituierten in Deutschland, erforschte das Bundeskriminalamt. Jede sechste wird gar mit offener Gewalt gekidnappt. Und nur jede Dritte weiß bzw. ahnt, was sie erwartet, aber nicht, wie: nämlich in völliger Rechtlosigkeit mit Kasernierung und Gewalt.
Maria wird an diesem Abend zu den anderen gestoßen, muss sich bis auf die Wäsche ausziehen und in Reih und Glied aufstellen – dann kommen die Menschenhändler und schreiten die Reihen ab. „Hübsche Blondinen“ können ihrem Erstbesitzer bis zu 2.000 Euro bringen, „Hässliche“ sind auch schon für 500 Euro zu haben. Von ihrem ersten Menschenhändler werden die Frauen an den nächsten verkauft und wieder den nächsten, quer durch Europa, manchmal bis nach Amerika – bestellt von Zuhältern und Bordellbesitzern, verkauft an den Endverbraucher: den Freier. Und in jeder Etappe bringt die Frau ihren Händlern neuen Profit. Deren Gegenleistung: Sie foltern die Frauen solange körperlich und seelisch, bis die völlig gebrochen sind und gänzlich verstummen. Erst dann sind sie an der Endstation, irgendwo hier, mitten unter uns, problemlos einsetzbar. So wie Maria in dem vergitterten Raum in einem Bordell im Kosovo, wo sie bis an die 20 mal am Tag deutsche Kfor-Soldaten zu bedienen hatte – bis sie endlich befreit werden konnte (siehe Seite 62 in der Print-EMMA).
Ja, es gibt Sklavenhandel im 21. Jahrhundert. Mitten in Europa, mitten unter uns. Genauer gesagt: Sklavinnenhandel. Nach Schätzung der Vereinten Nationen werden allein in Europa Jahr für Jahr 500.000 Mädchen und Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Und damit wird zirka 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich gemacht. Frauenhandel ist heute das lukrativste, expansivste und risikoärmste Geschäft der organisierten Kriminalität. Neben der Mafia verdient der eigene Nachbar und Onkel, oder auch die eigene Kollegin und Tante gleich mit daran – jeder vierte Menschenhändler ist eine Menschenhändlerin. Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass die Frauen sich überwiegend im Bereich der Zulieferung und Bewachung der Ware Mensch bewegen – vom großen Geld profitieren sie auch als Täterinnen selten.
Doch obwohl der Frauenhandel rasant zunimmt, sinken seit Jahren in Deutschland die Zahlen der Verurteilungen wegen Menschenhandel. Warum? Weil die Täter seit der Reform des Prostituiertengesetzes 2002 – seit die Prostitution nicht mehr „sittenwidrig“, sondern eine „anerkannte Dienstleistung“ und ihre „Förderung“ nicht mehr strafbar ist – noch schwerer verfolgt werden können. Und: Weil Deutschland immer noch kein angemessenes Gesetz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution hat, obwohl eine Richtlinie des Europarates aus dem Jahr 2000 dies vorschreibt und die Deadline für die Umsetzung des Völkerrechtes in deutsches Recht der 1. August 2004 war.
Doch die Bundesregierung hat sich Zeit gelassen. Erst im Mai 2004 legte sie einen ersten Gesetzesentwurf vor – und erst Wochen danach, am 30. Juni 2004, lud sie erfahrene ExpertInnen aus Justiz und Polizei zu einem Hearing. Die geladenen ExpertInnen waren sich einig, von der Feministin bis zum Staatsanwalt, vom Max-Planck-Institut bis zum Juristinnenbund: der vorliegende rotgrüne Gesetzesentwurf ist nicht nur unzureichend, sondern zum Teil sogar kontraproduktiv und dringend überarbeitungsbedürftig.
Vor allem aber fehlt ein zentraler Punkt in dem Entwurf. Die Bestrafung derer, die den ganzen Frauenhandel überhaupt erst möglich machen: der Freier, der Käufer der Ware Frau. Alarmiert ergriffen die CSU-Justizministerin Beate Merk in München und die CDU-Rechtsexpertin und Bundestagsabgeordnete Ute Granold aus Mainz nun die Initiative: Gegen den Widerstand auch so manchen Mannes in der eigenen Partei stellten die konservativen Frauen innerhalb weniger Wochen einen Gesetzesentwurf auf die Beine: zur Bestrafung von Freiern, die „die Zwangslage der Opfer von Frauenhandel missbrauchen“. Der Passus soll das geplante Gesetz gegen Menschenhandel ergänzen. Denn, so die CSU-Justizministerin: „Schließlich schafft erst die Nachfrage den Markt.“ Und hätten „die Drahtzieher für ihr Tun keine Basis, wenn nicht Tag für Tag eine Vielzahl von Freiern die Situation der Opfer schamlos missbrauchen würde“.
Noch vor der Sommerpause legten CDU/CSU ihren Gesetzesentwurf gegen „sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern“ vor. Danach sollen in Zukunft nicht nur die Händler, sondern auch die Kunden bestraft werden können, und zwar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Und was sagt Rotgrün zu der Gesetzesinitiative der Schwarzen? Die Grünen lehnen wie immer jegliche Bestrafung von Freiern kategorisch ab, auch im Falle von Zwangsprostitution. So erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen und Mitautorin des Gesetzentwurfes der taz: „Wir haben die Prostituierten gerade erfolgreich entkriminalisiert – da können wir nicht anfangen, die Freier zu kriminalisieren.“ Der EMMA gegenüber klang es ein bisschen anders, im Ergebnis jedoch gleich. Irmingard Schewe-Gerigk: „Ich kann den Vorschlag in der Zielsetzung und in der Symbolik nachvollziehen. Aber – wie wollen Sie einem Mann das nachweisen?“ Als sei das nicht bei vielen Verbrechen, vor allem Sexualverbrechen (zum Beispiel der Vergewaltigung in der Ehe) genau so – und verzichten wir dort auch nicht auf Bestrafung.
Die grüne Toleranz ist nicht überraschend. Schließlich waren die Grünen federführend bei der Reform von 2002, nach der Prostitution „Sexarbeit“ und ein „Beruf wie jeder andere“ ist. „Reichlich blauäugig“ nennt der Kölner Kommissar Bienert, der seit sieben Jahren an der Front ackert, solche Positionen und kommentiert trocken: „Die haben gedacht, wenn im Bereich Prostitution alles legalisiert wird, dann passiert da auch nichts Kriminelles mehr. Das stimmt aber nicht!“
Und die Sozialdemokraten? Am 9. Juli verbreitete eine Gruppe von SPDlerinnen nach einer Reise nach Russland, Lettland und Litauen (alles Spitzenlieferanten im Frauenhandel) eine Presseerklärung, in der es heißt: „Frauenhandel darf nicht länger als ein Nischenthema für soziale und Menschenrechtsorganisationen und ein paar andere Eingeweihte behandelt werden. Sie gehört ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatte.“ Stimmt. Und die Oppositionspläne zur Bestrafung von Freiern? Denen wollen auch die Sozialdemokraten sich nicht ganz entziehen, „weil sie dazu beitragen können, hierzulande die Verantwortung und das öffentliche Problembewusstsein zu schärfen.“ Doch die Einschränkung folgt auf den Fuß: „Auch wenn man sich solchen Forderungen nicht anschließen mag.“ Wer, „man“? Und warum „mag“ man nicht? Weil alles, was von der CDU/CSU kommt, des Teufels ist?
Da ist SPD-Justizministerin Brigitte Zypries schon weiter. Auf Anfrage von EMMA, was sie denn von der Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten halte, kündigte sie am 29. Juli an: „Wir werden diese Frage noch einmal sorgfältig prüfen und diskutieren.“ Mehr noch: Die Justizministerin erwägt „gegebenenfalls eine entsprechende gesetzliche Regelung durch den Rechtsausschuss des Bundestages noch in diesem Gesetzgebungsverfahren“. Ein Anti-Freier-Gesetz könnte nach ihr „gerne gemeinsam durch alle Fraktionen verabschiedet werden.“
Das klingt zunächst überraschend, ist es aber nicht. Denn die Justizministerin weiß, dass die Mehrheit der ExpertInnen auf dem Frauenhandels-Hearing am 30. Juni auf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes hinwiesen. Darunter der Strafrechts-Professor Joachim Renzikowski aus Halle: „Diejenigen, die die Sexualkontakte suchen, sind die wahren Ausbeuter.“ Oder Generalstaatsanwalt Heinz-Bernd Wabnitz aus Bamberg: „Das Strafrecht sollte eindeutig zum Ausdruck bringen, dass Derartiges nicht mehr länger hingenommen wird.“ Verschärfend kommt hinzu, dass auch in Europa die Weichen entsprechend gestellt sind. Im Europarat ist zur Zeit ein „Übereinkommen“ in Arbeit, das allen EU-Staaten die Bestrafung der Freier dringlich empfiehlt.
Es könnte also noch im Herbst 2004 zu einem rot-schwarzen Schulterschluss für ein Anti-Freier-Gesetz kommen. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass PDS und Grüne dabei mitziehen werden. Die PDS ist noch immer auf dem längst überholten Kurs, „die Prostitution noch stärker zu legalisieren“. Die Grünen und die alternative Szene, aus der sie ursprünglich kommen, sind seit Jahren führend bei der Verharmlosung und Legalisierung der Prostitution. Doch sie rehabilitierten damit nicht nur die Prostituierten – was im Sinne einer Abschaffung der Doppelmoral zu begrüßen ist – sondern leider auch die Zuhälter. Die grüne Toleranz geht weit. Sehr weit. So forderten in NRW die Grünen jüngst sogar die Abschaffung der rechtlichen Grundlage im NRW-Polizeigesetz für Razzien. Das Gesetz ermöglicht es, dass Wohnungen zur Abwehr dringender Gefahren, auch im Falle von Verdacht auf Prostitution, „jederzeit betreten werden“ können.
Im NRW-Innenministerium schüttelt man über den grünen Reformeifer nur den Kopf. „Da existieren so romantische Vorstellungen davon, dass da unabhängige, selbstständige Frauen arbeiten. Aber es ist ja ganz klar, dass es hier um Frauen geht, die von brutalen Männern misshandelt werden.“ In der Tat. Nachdem all diese bitteren Tatsachen seit Jahren und Jahrzehnten auf dem Tisch liegen, müssen sich die Grünen inzwischen die Frage gefallen lassen: Sind sie etwa nicht nur „romantisch“, sondern auch von der Zuhälterlobby unterwandert?
Keineswegs alleine steht der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer mit der Einschätzung, die er in der Mai/Juni-Ausgabe der Politischen Studien darlegte: „Als kontraproduktiv für die polizeilichen Maßnahmen hat sich die Einführung des Prostitutionsgesetzes zum 1. Januar 2002 erwiesen. Der Gesetzgeber hat den Frauen den Status von Arbeitnehmerinnen zugebilligt. In der Praxis hat dies aber überwältigend dazu geführt, dass jetzt nicht die Position der Prostituierten gestärkt wurde, sondern die der Zuhälter. Insbesondere die Möglichkeiten, gegen Zuhälter vorzugehen, wurden dadurch stark eingeschränkt.“
Es fällt auf, dass vor allem die Konservativen bei Menschenhandel und Prostitution von der „Menschenwürde der Frauen“, deren Recht auf „persönliche Freiheit“ und „sexueller Selbstbestimmung“ reden (CSU-Justizministerin Merk); die „Fortschrittlichen“ jedoch von dem „Wirtschaftszweig Sexindustrie“. So KOK, der „Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.“, dem das Bundesfrauenministerium in Potsdam ein Büro und drei Stellen finanziert. Obwohl KOK (phonetisch „Schwanz“ auf Englisch) die Dachorganisation von 34 sehr unterschiedlichen Frauenorganisationen ist – von der „Hurenselbsthilfe“ und „agisra“ bis hin zu christlichen Verbänden und Solwodi – vertritt der Dachverband eine stramm einseitige Position: nämlich die, „Sexarbeit“ sei eine Tätigkeit wie alle anderen. Auch in bezug auf KOK stellt sich schon lange die Frage, um wessen Interessen es hier eigentlich wirklich geht: die der Prostituierten – oder die der Zuhälter?
Auch bei dem vorliegenden rotgrünen Entwurf fällt auf, dass seine Schwächen und Lücken immer zugunsten der Menschenhändler und Zuhälter gehen – und immer auf Kosten der Opfer. Das beklagen auch der Juristinnenbund und sein Mitglied Prof. Ursula Nelles in einer detaillierten Kritik des Entwurfes. Würde der Entwurf Gesetz, würde unter anderem das besondere Schutzalter für die Opfer von unter 21 auf unter 18 gesenkt werden. Und ganz wie bei der so genannten „freiwilligen“ Prostitution will Rotgrün auch bei der Zwangsprostitution die „Förderung“ nicht explizit unter Strafe stellen, beklagt auch Nelles, sondern nur die direkte Ausbeutung. Damit würde die Verfolgung der Mafia, die mit den Frauen handeln, erschwert. Verschärfend hinzu kommt die dramatische Personalknappheit der Polizei im Dezernat Menschenhandel und Prostitution.
Auch bei dem Berliner Hearing im Juni wiesen alle ExpertInnen darauf hin, dass der Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel ein so genanntes „Kontrolldelikt“ ist. Es ist die Ausnahme, dass die Opfer – die meist illegal im Land sind, oft kein Wort Deutsch sprechen und seelisch wie körperlich gebrochen sind – zur Polizei gehen. Darum muss die Polizei zu den Opfern gehen. Dazu aber muss sie die Möglichkeit zur Überwachung verdächtiger Personen und Kontrolle verdächtiger Orte haben. Denn Zwangsprostituierte werden meistens in Wohnungen gefangen gehalten, wo sie auch die Freier bedienen müssen oder von ihren Bewachern dem Kunden frei Haus geliefert werden, wie im Fall Friedman (siehe Seite 58). Oder aber sie arbeiten sogar in ganz legalen Bordellen, was niemanden zu stören scheint.
Gesetzgeberisch stehen darum in Deutschland jetzt drei Dinge an: Erstens die Verbesserung der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. Dazu gehört zweitens auch die Möglichkeit zur Bestrafung von Freiern, die die eigentlichen Verursacher des Frauenhandels sind. Und drittens die Rücknahme der fatalen Reform von 2002. Das Frauenministerium kündigt für 2005 eine Bilanzierung der Folgen dieser Reform an – spätestens dann wird offensichtlich sein, dass sie rückgängig gemacht werden muss. Die Reform betrifft übrigens nur das Drittel legaler und meist deutscher Prostituierter, das heute dem Gewerbe nachgeht. Doch selbst die wollen davon nichts wissen, arbeiten lieber weiter Brutto-für-Netto und möchten ihre Tätigkeit nicht unbedingt an die große Glocke hängen. So erklärte die Bundesanstalt für Angestellte auf die Nachfrage, wie viele Prostituierte sich denn seit der Reform bei ihnen angemeldet hätten, rund ein Jahr danach: „Die Anzahl tendiert gegen Null.“ Und auch die Krankenkassen haben keine Beitritte unter der Berufsfirmierung „Prostituierte“ zu verzeichnen.
Rein rechtlich hat die Reform den Prostituierten selber also wenig gebracht. Rein ideologisch aber hat sie die gesellschaftliche Akzeptanz für Prostitution enorm erhöht. Warum sollte es einem Freier unter den Umständen noch peinlich sein, zu einer Prostiuierten zu gehen – wo das doch ganz legale „Sexarbeiterinnen“ sind? Und wie bitte (so eines der Hauptargumente gegen die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten) sollte der arme Freier überhaupt unterscheiden können zwischen „freiwilliger Prostituierter“ und „Zwangsprostituierter“?
Der Beweis mag manchmal schwierig sein, darum gibt es ja rechtsstaatliche Prozesse; die Antwort auf die Frage aber ist einfach: Sie, die Freier, die ja den engsten Kontakt mit den Frauen haben, könnten das merken. Merken, ob die Frau ihnen gegenüber wenigstens ein paar Worte Deutsch spricht; merken, ob die Frau eingeschüchtert wirkt; merken, ob die Frau blaue Flecken, Brandmale, Verletzungen am Körper hat; merken, ob die Frau sich frei bewegen kann; merken, ob die Frau überhaupt ihre Interessen vertreten kann – oder ob sie alles tut, was man von ihr verlangt. Genau letzteres ist ja der Grund, warum gewisse Freier sich zunehmend auf „naturgeile Ukrainerinnen“ oder „Nymphen aus Moldavien“ etc. spezialisieren: Weil diese Frauen alles tun – müssen.
Gleichzeitig aber sind es vor allem die Freier, die den Frauen helfen könnten – und das so manches Mal auch tun. Darum sind sich heute alle einig, dass es für Freier, die zur Polizei gehen, eine „Kronzeugenregelung“ geben muss. Sie soll dem Freier von Zwangsprostituierten Straffreiheit garantieren, wenn er Informationen liefert, die zur Befreiung der Opfer und Bestrafung der Täter beitragen.
Dass es mit Gesetzen allein nicht getan ist und auch die Bedingungen in den Ländern, wo die Frauen herkommen, verändert werden müssen, versteht sich. Die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik könnte ihre Hilfen und Kooperationen durchaus an Bedingungen knüpfen, die die ökonomische und rechtliche Lage der Kinder und Frauen in diesen Ländern verbessert und die Chancen der Menschenhändler verschlechtert. Doch auch das passiert bisher nicht.
Ein wirklich konsequentes Gesetz gegen den Menschenhandel und Zwangsprostitution wäre also nur ein erster Schritt – aber ein wichtiger. Denn er hätte weitreichende Konsequenzen: angefangen bei der Bewusstwerdung von Frauen wie Männern, dass Zwangsprostitution ein Verbrechen ist, bis hin zur Anerkennung der Verantwortung des Staates, diese Verbrechen angemessen zu verfolgen. Zum Schutz von Maria und den vielen anderen.
Dieser Artikel gehört zum Dossier: Frauenhandel

EMMA September/Oktober 2004
In EMMA zum Thema u.a.: Dossier Prostitution abschaffen! Mai/Juni 2003, Das neue Prostitutionsgesetz Januar/Februar 2002, Macht Prostitution frei? 7/1979.

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