Doch wo sind die Väter?

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Sie haben begonnen, sich mit dem Thema "Mütter, die töten" zu beschäftigen, als Ihnen im Gefängnis auffiel, dass sich die sogenannten Kindsmörderinnen besonders angepasst verhalten.

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Viele Leute, die man im Gefängnis trifft, haben ein Verhalten und ein Erscheinungsbild, bei dem man sich vorstellen kann, dass sie mal irgendwo angeeckt sind. Diese Frauen wurden aber von den anderen extrem geschnitten und waren gleichzeitig so unauffällig, brav und angepasst, dass ich mich manchmal gefragt habe: Wie kommen die hier rein? Auf den ersten Blick hätten sie genauso gut bei einem Mütter-Kaffeekränzchen dabei sein können. Das war ein Widerspruch, der mir auffiel und über den ich nachgedacht habe.

Gibt es klassische Konstellationen, in denen Mütter ihre Neugeborenen unversorgt lassen, sie aussetzen oder umbringen?

Es gibt zwei Grundmuster, die man bei der Tötung eines Neugeborenen nach der Geburt immer wieder vorfindet. Da sind einmal die sehr jungen Frauen, die einem starken Druck vom Elternhaus ausgesetzt sind. In den letzten Jahren waren das immer wieder auch muslimische Mädchen, in deren Familien eine Schwangerschaft eine große Schande ist. Die Mädchen sind oft nur rudimentär aufgeklärt und kennen den Zusammenhang zwischen Geschlechtsverkehr und Schwangerschaft gar nicht. Die zweite Konstellation sind Frauen, die in einer festen Beziehung leben, in der es möglicherweise durchaus schon Kinder gibt. Aber ab einem bestimmten Zeitpunkt kommt vom Mann das klare Signal: "So, jetzt ist es aber mal gut, mehr Kinder kommen nicht in Frage!" Das müsste dann konsequenterweise zur Folge haben, dass man sich Gedanken über das Thema Verhütung macht. Damit werden die Frauen aber in der Regel alleingelassen. Da gibt es eine gewaltige Sprachlosigkeit. Wenn es dann wieder zu einer Schwangerschaft kommt, müsste die Frau den Erzeuger jetzt damit konfrontieren, dass sie schwanger ist und entweder das Kind oder eine Abtreibung will. Aber das ist unvorstellbar, weil sie es nicht wagt. Weil es sich um einen Frauentypus handelt, der in keiner Weise fordernd oder selbstbestimmt auftritt.

In dem aktuellen Fall in Wenden hat eine Frau drei Babys nach der Geburt getötet oder nicht versorgt. Später hat sie dann aber drei Kinder zur Welt gebracht und aufgezogen.

Die Tatsache, dass diese Frau später drei Kinder hat leben lassen, ist ein starkes Indiz dafür, dass sie im Grunde einen ausgeprägten Kinderwunsch hatte, sich aber in der fraglichen Situation nicht getraut hat, ihn umzusetzen. Sie hat ja zum Zeitpunkt der Taten schon mit ihrem Ehemann gelebt. Wobei es mir ein großes Rätsel ist, wie man es hinkriegt, einen immer dicker werdenden Bauch der Frau an seiner Seite komplett zu ignorieren. Diese Frage wird aber den Vätern bisher nicht gestellt.

Gibt es eine gesetzliche Handhabe, auch die-Väter zur Verantwortung zu ziehen?

Aus meiner Sicht: durchaus. Zum einen haben wir im Strafrecht die Rechtsfigur der sogenannten "Garantenpflicht", die man für Personen des nahen Umfeldes hat. Das heißt: Wenn ein naher Angehöriger in Gefahr ist und ich unternehme nichts, dann ist das ein Gesetzesverstoß. Denn ich habe durch die Lebensgemeinschaft die Garantenpflicht für sein leibliches Wohl. Und so hätte ein Vater die Pflicht, für das Leben seiner Frau und dieses Kindes einzutreten. Wenn ein Mann seine Frau mit dem Neugebotenen auf dem Sofa sitzen sieht, dann ist doch klar, dass ein Kind unmittelbar nach der Geburt Hilfe braucht. Hat der Mann zudem der Frau Druck gemacht und gedroht, dass ihm ein weiteres Kind nicht ins Haus kommt, dann ergibt sich aus diesem Zusammenspiel einfach die Verpflichtung zum Handeln. Aber natürlich auch in anderen Fällen: Wenn ein dicker Bauch - den man sich ja, wenn man sehr naiv ist, noch mit zu viel Essen erklären könnte - plötzlich wieder verschwunden ist, und das womöglich sogar mehrfach. Außerdem sehe ich rechtliche Hebel, die Väter zur Verantwortung zu ziehen, über die "Mittäterschaft" oder über die "Beihilfe".

"Es ist mir ein Rätsel, wie man den dicken Bauch der Frau an seiner Seite komplett ignorieren kann."

Warum werden diese Gesetze dann nicht angewandt?

Auch das ist mir ein Rätsel. Man fokussiert die Frau als Täterin, die Rolle des Vaters wird gänzlich ausgeblendet. Er erklärt einfach, er habe nichts mitbekommen und wird in Ruhe gelassen. Gut, wir haben im Strafrecht auch den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Aber da müssen doch auch Wahrscheinlichkeiten herangezogen werden, die einfach lebensnah sind. Aber es ist ja kein Zufall, dass die Väter hier so außen vorgelassen werden.

In Ihrem Buch erklären Sie das mit dem "Muttermythos".

Eine Frau, die sich entschließt, das Leben, das in ihrem Leib herangewachsen ist, zu töten, bricht damit das größtmögliche Tabu. Die Mutter gilt als die Lebensspenderin schlechthin und wird mit Eigenschaften wie Fürsorglichkeit und Nestwärme verbunden. Wenn eine Frau ihr Neugeborenes nicht leben lässt, dann verstößt sie damit gegen alles, was mit dem gesellschaftlichen Mutterideal verbunden ist. Darum konzentriert sich alles sehr schnell auf die Frau und ihre Rolle. Das gesamte Umfeld wird ausgeblendet. Und der Druck, der von diesem Umfeld ausging, der wird auf merkwürdige Weise außen vorgelassen. Oft wird ja sogar so getan, als ob die Väter gestraft wären, weil sie so eine Monstermutter zur Partnerin haben. Der Vater wird auch noch als Opfer gesehen, dem die Kinder genommen wurden. Ich habe aber schon mehrfach erlebt, dass gerade Väter, die zuvor deutlich signalisiert hatten, dass sie die Kinder nicht wollen, sich anschließend vor die Presse stellen und Sätze sagen wie: "Fürchterlich, ich hab davon nichts mitbekommen, und jetzt sind meine Kinder tot." Und niemand widerspricht, anstatt die Rolle des Vaters genau zu analysieren.

Wenn Väter ihre Kinder töten, dann geschieht das quasi immer als Akt der Misshandlung. Wenn Mütter ihre Babys töten, scheint das in der Regel anders zu sein.

Das stimmt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob selbst in dem Tötungsakt noch ein Akt der Fürsorge enthalten sei. Da gibt es ganz abstruse Beispiele: Die Mutter erstickt das Kind mit einer Decke, die sie vorher noch angewärmt hat. Durch diese Art der Tötung wird deutlich, dass die Frauen am liebsten das Kind behalten und großgezogen hätten, wenn nicht alle Umstände dagegengesprochen hätten. Deshalb muss man auch sehr sorgfältig differenzieren zwischen Müttern, die ihr Neugeborenes nicht leben lassen und solchen, die ihre Kinder misshandeln. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Aber es gibt doch auch die Fälle, in denen die Frau gar nicht erst eine Bindung zum Fötus entwickelt, weil sie die Schwangerschaft völlig verdrängt hat.

Das passiert oft aus Selbstschutz. Und auch nach der Geburt ist oft nur das Gefühl präsent: "Weg, weg, das Kind muss weg, bevor hier alles auffliegt und die Bombe hochgeht." Und dieses "Weg!" ist oft so stark, dass das Kind am besten gar nicht erst angeguckt, sondern gleich in den nächsten Mülleimer gesteckt wird. Ich will das alles auch gar nicht beschönigen, aber ich denke: Man kann nur dann etwas verändern, wenn man den Fokus auch auf die Verzweiflung der Mütter lenkt. Wir müssen versuchen zu begreifen: Was bringt die Frauen zu dieser Tat?

"Man fokussiert die Frau als Täterin, die Rolle des Vaters wird gänzlich ausgeblendet."

Ebenso wie die Rolle der Väter in den Prozessen unberücksichtigt bleibt, scheint auch die Verzweiflung der Mütter in den Gerichtsurteilen kaum eine Rolle zu spielen.

Von vielen Verfahren, die ich in den letzten Jahren beobachtet habe, habe ich in der Tat den Eindruck, dass diese Umstände zu wenig einfließen. Das Gericht müsste sich anschauen: Was hat dieser enorme Druck, den der Mann der Frau gemacht hat und der ja manchmal mit massiven Drohungen verbunden ist, bei ihr angerichtet? Aber das wird in vielen Urteilen mit einem Federstrich weggewischt. Dabei muss das bei der Strafzumessung eigentlich berücksichtigt werden. Deshalb werden diese Urteile den Frauen selten gerecht. Übrigens wollen die Frauen durchaus bestraft werden. Es gibt ja im Strafrecht auch die Möglichkeit, von Strafe abzusehen, wenn der Täter durch die Tat selbst ausreichend bestraft ist. Das könnte man hier theoretisch anwenden, aber die Frauen möchten das gar nicht

Müsste also, nachdem der §217 zum "Kindsmord", also der Tötung nach der Geburt, vor zehn Jahren abgeschafft wurde, doch wieder ein spezieller Straftatbestand eingeführt werden?

Der §217 ist schon 1871 bei Reichsgründung ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Er galt nur für unverheiratete Frauen, für die ein uneheliches Kind eine große Schande bedeutete. Hinzu kam, dass man die hormonellen Einflüsse während der Geburt berücksichtigt hat, die Panikreaktionen begünstigen. Das alles hat dann dazu geführt, dass man gesagt hat: Die Tötung eines Neugeborenen ist nicht zu vergleichen mit einem "normalen" Totschlag. Seit der Abschaffung des §217 im Jahr 1998 wird die Kindstötung gleichgesetzt mit jedem anderen Totschlagsdelikt. Theoretisch hätten die Richter zwar die Möglichkeit, die besonderen Umstände einfließen zu lassen. Aber de facto wird das eben nicht oder kaum gemacht. Von daher sollte man ein Gesetz mit einem Kriterienkatalog formulieren, in den das ganze Wissen und die Erkenntnisse über diese Taten aufgenommen werden. Richtern und Staatsanwälten muss dieses Wissen ganz anders präsent sein. Sie müssten abfragen: Hat es einen besonderen Druck gegeben? Wurde die Mutter bedroht? Es ist eigentlich nicht zwingend, einen gesonderten Paragrafen dafür zu schaffen, aber es wäre hilfreich. Denn wir beobachten, dass gerade in diesen Prozessen häufig vorschnell über wichtige Faktoren hinweggegangen wird – in dem Bestreben, die Mütter abzustrafen.

Annegret Wiese

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Alice Schwarzer schreibt

Die Einsamkeit der Mütter

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"Ich hatte Angst vor ihm", sagt sie. Und: "Er wollte schon unser erstes Kind nicht." Aber warum hat sie Nein gesagt, als er sie gefragt hat, ob sie etwa schon wieder schwanger sei? "Das war wegen der Drohung. Wegen dem, was er gesagt hat, was sonst mit mir passiert."

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Nadja N. bekommt das Kind nachts um 4.30 Uhr auf der Toilette. Er schläft nebenan auf dem Sofa. "In meinem Kopf habe ich überhaupt nichts mehr mitgekriegt. Der Gedanke war nur: Was machst du jetzt?" Als er sie wenig später fragt, woher das Blut auf der Toilette käme, ­behauptet sie, sie hätte eine Fehlgeburt gehabt. Er befiehlt ihr sauberzumachen – und fährt zur Arbeit.

Sprachlosigkeit. Angst. Verdrängung. Sprachlosigkeit in der Beziehung; Angst vor dem Mann, dem Erzeuger des Kindes; Verdrängung der Schwangerschaft und bevorstehenden Geburt. Fast immer sind es Hausfrauen oder ganz junge Mädchen. Und immer sind sie gnadenlos einsam.

Bis 1998 galt für solche Fälle der 2001 abgeschaffte § 217, nach dem bei unehe­lichen Kindern der so genannte "Kindsmord", also die Tötung direkt nach der Geburt, als "erweiterte Abtreibung" mit "nicht unter drei Jahren" bestraft wurde. Heutzutage wird Kindsmord wie der Mord oder Totschlag eines Erwachsenen bzw. eigenständig lebenden Kindes ­bestraft. Nadja N. hat zehn Jahre Gefängnis bekommen.

Genau wie Sabine S. Auch die 40-jährige Wissenschaftlerin, Ehemann Ingenieur, sitzt im Gefängnis. Sie ist Mutter von drei Kindern und redet eloquent und bewusst. Wie also konnte es zu einem solchen Akt der Hilflosigkeit kommen?

"Mein Mann hat gesagt, wenn ich ihm noch einmal eine Schwangerschaft verheimliche, schmeißt er mich raus!" Sabine S. wird wieder schwanger, von ihrem Mann. Es ist keineswegs ein Geheimnis im Ort, dass sie schwanger ist. Und er? "Es ist unwahrscheinlich, dass man eine Schwangerschaft nicht mitbekommt", sagt sie heute.

Sie bekommt das Kind tagsüber in der Badewanne, wo sie zuvor eine Nagelschere und Desinfektionsmittel bereit gelegt hat, sie ist schließlich Wissenschaftlerin. Danach irrt sie in der Dämmerung mit dem Neugeborenen durch den Ort. Der Arzt? Da ist alles dunkel. Die Kirche? Sabine S. befürchtet, dass das Kind über Nacht stirbt, wenn es nicht gleich entdeckt wird. Sie kehrt nach Hause zurück und setzt sich mit dem eingewickelten Kind aufs Sofa. Sie wartet.

Endlich dreht sich der Schlüssel im Schloss. Der Mann öffnet die Wohnzimmertüre, wirft einen Blick – und schließt die Türe wieder. Sabi­ne S.: "Da hat es bei mir Klick gemacht. Stromausfall." Als sie wieder zu sich kommt, "bin ich mit der Hand am Hals des Kindes".

Sabine S. versteckt die Leiche in der Tiefkühltruhe im Keller. In den Wochen darauf geht sie immer wieder dorthin und steht stundenlang neben dem Gefrierschrank … Ein halbes Jahr später bittet sie ihren Mann, Fischstäbchen aus der Kühltruhe im Keller zu holen. Er geht runter – und sagt wieder nichts. Sieben Wochen später verständigt er die Polizei. Sabine S. bekommt zehn Jahre Gefängnis. Ihr Mann wird noch nicht einmal angeklagt.

Nie haben sie etwas gemerkt, diese Männer. Und fast immer sind die Frauen, die es tun, zwar auffallend eingeschüchtert, aber gleichzeitig "ganz normal". So wie die 44-jährige Hausfrau mit Mann und drei erwachsenen Kindern im sauerländischen Wenden – deren Sohn im Mai 2008, als die Eltern in Urlaub sind, drei Säuglingsleichen in der Tiefkühltruhe entdeckt. Oder die 35-jährige Mutter im sächsischen Erfurt 2007: zwei Babyleichen im Gefrierschrank. Oder Sabine H. 2005 in Brandenburg: neun Babyleichen vergraben in Blumenkübeln auf dem Balkon und auf einem Grundstück der ­Eltern. Die bei Ent­deckung 39-jährige Mutter, die drei Kinder liebevoll großgezogen hat, gesteht, zwischen 1988 und 2004 neun Neugeborene umge­bracht zu haben. Der als brutal bekannte Ehemann, der seine Frau auch schon mal nackt an die Heizung fesselte, wurde lediglich als Zeuge vernommen. Er sagte aus, er habe von allen neun Schwangerschaften nichts mitbekommen, die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder sah "keine Veranlassung anzunehmen, dass er lügt".

Doch jetzt endlich war ein Staats­anwalt nicht länger bereit, darüber hinwegzusehen. Ralph Reiter in Landshut, zuständig für den Fall Nadja N., verurteilte auch den Vater: zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis, davon viereinhalb Jahre wegen "Totschlag durch Unterlassung" und ein Jahr wegen "sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung" (Der Mann hatte seine Frau zum Oralverkehr genötigt und, als sie nicht mehr wollte, durch Schläge zum Weitermachen gezwungen).

Oft sei das Problem, so Staatsanwalt Reiter, dass den Vätern nicht bewiesen werden könne, dass das Kind noch hätte ­gerettet werden können. Im Fall Nadja N. jedoch sei der Vater "unmittelbar nach der Geburt anwesend gewesen und habe noch die Geburtsspuren gesehen". Dieses Urteil ist ein Präzedenzfall, der Hoffnung macht. Hoffnung darauf, dass zukünftig auch die Väter zur Verantwortung gezogen werden.

Doch kehren wir zurück zu den Müttern, ihrer Einsamkeit und Angst. Zwei, drei Dutzend Fälle von Kindstötung werden in Deutschland im Jahr bekannt. ExpertInnen schätzen die wahre Anzahl jedoch auf ein paar hundert. Was kann man tun? Würden Babyklappen oder die anonyme Geburt helfen?

Es gibt heute 70 Babyklappen in Deutschland, wo Mütter ihr Neugeborenes heimlich ablegen können. Und auch die anonyme Geburt wird, obwohl das Recht darauf noch nicht verankert ist, in Deutschland ab und an praktiziert. Könnte das also die Tötung ungewollter Neugeborener verhindern?

Die Psychologin Prof. Anke Rohde glaubt nicht daran. Sie hat hundert Fälle von Kindstötungen im Raum Bonn unter­sucht und sagt: "Das Problem ist ja gerade, dass die Frauen keinerlei Art von Hilfs­angeboten annehmen können. Weil sie das Ganze verdrängen." Die Not scheint so groß, dass die Frauen keinen Ausweg sehen.

Die erschütternden Gespräche mit Nadja N. und Sabine S. liefen vor einigen Monaten in der Reportage "Wir sind doch Kinder" auf 3sat in der Sendung "Scobel". Der Journalist Manfred Karremann hat die Frauen im Gefängnis besucht. Und er hat auch mit Ehemännern von Kindsmörderinnen gesprochen. Karremann zu EMMA: "Ich kann mir inzwischen gut vorstellen, wie so etwas passieren kann."

Eines ist klar: Der einzige wirkliche Schutz, den es für ein Neugeborenes gibt, wäre die Akzeptanz durch die Mutter – und ihre Stärke, ein eventuell bedrohtes Kind zu schützen. Darum wäre auch die einzige Lösung dieses traurigen Kapitels das Ende der Abhängigkeit und Angst der Mütter: Mütter, die nicht einsam sind; Mütter, die reden, wenn sie Probleme haben; Mütter, die gehen können, wenn Männer sie erpressen oder bedrohen. Mütter, die es im Konfliktfall auch wagen, ein ungewolltes Kind zur Adoption freizugeben – ohne Angst vor der "Schande". Das ist ein langer Prozess und er heißt: Emanzipation.

Ein kurzer Prozess könnte die Wiedereinführung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschränkt auf die Tötung "unehelicher", sondern für alle Neugeborenen. Der alte § 217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Mütter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen "Kindsmord" – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt – und der Tötung eines ­bereits eigenständig ­leben­den Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen.

Ein neuer § 217 muss her, der diese einsamen und verzweifelten Mütter nicht auch noch für Jahrzehnte ins Gefängnis schickt. Das nutzt nämlich niemandem. Es schützt nicht zukünftige ungewollte Neugeborene vor einer solchen Tat. Es schafft kein Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft, das existiert schon. Und vor allem: Es öffnet den Täterinnen nicht die Augen für ihre Tat, denn die verdrängen entweder weiter oder sterben vor ­schlechtem Gewissen, so wie Nadja N. und Sabine S.

Übrigens: In den meisten Fällen sind die Frauen, die ein Neugeborenes nicht leben lassen, schon Mütter – und fast immer gute Mütter. Doch in der Regel gehen sie dann ins Gefängnis, und ihre Kinder bleiben bei dem Vater zurück. Bei dem Mann, der wegguckt, schweigt, droht. Und in den meisten Fällen auch schlägt.

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