Alice Schwarzer schreibt

Jetzt muss die Fristenlösung her!

Worauf will Gesundheitsminister Jens Spahn raus? - Foto: Christoph Reichwein/Imago
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Er ist der mit den Smarties. Der Mann, der während der Debatte um die Freigabe der „Pille danach“ anno 2014 uns Frauen erklärt hat, dass so eine Pille schließlich kein Smartie sei. Da war er noch der „gesundheitspolitische Sprecher“ der CDU/CSU. Inzwischen ist er Gesundheitsminister und holt als solcher jetzt ganz groß aus: Er hat sich vom Kabinett fünf Millionen Euro gewähren lassen für eine Studie, die etwas untersuchen soll, was weltweit in den vergangenen Jahrzehnten schon zig mal untersucht und eindeutig beantwortet wurde. Auch wenn er persönlich die Antwort nicht wissen kann, so sollte er doch als Minister die Ergebnisse der internationalen Studien zu seinen Fragen kennen.

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Die Rede ist von Jens Spahn. Gegen dessen Pläne für eine Abtreibungsstudie zu der Frage „Wie fühlen Frauen sich nach einer Abtreibung?“ kommt jetzt mächtig Protest auf: von Frauen im Netz, in den Medien, in den Parteien (Auffallend: Außer Spahn äußern sich keine Männer zu dem Problem). Protest auch von den Grünen, Linken und SozialdemokratInnen. Ja. Obwohl letztere ja mit in dem Kabinett sitzen, das dem Gesundheitsminister gerade fünf Millionen zum Verplempern gewährt hat. Es wäre auch darum an der Zeit, dass die SPD ihr Verhältnis zum Abtreibungsrecht klärt – und ob die Spitze denn auch vertritt, was die protestierende Basis will.

Es ist Zeit, dass die SPD ihr Verhältnis
zum Recht auf Abtreibung klärt.

Was nun die vorgeblichen Sorgen von Spahn & Co um das Wohlbefinden von Frauen und Kindern angeht, so wären die fünf Millionen bestens investiert in die Hebammen in Not. Zum Beispiel. Oder in ein Projekt für alleinerziehende Mütter. Oder in eines für vernachlässigte Kinder. Doch um existierendes Leben scheint es bei diesen Scheingefechten gar nicht zu gehen, nur um so genannt „ungeborenes Leben“ – auch wenn es noch gar keines ist.

Wie im Fall der „Pille danach“, die den Eissprung verzögert oder ganz unterdrückt und dadurch eine Befruchtung der Eizelle verhindern soll. Das kann sie aber nur in den Stunden nach dem Geschlechtsverkehr, spätestens aber nach 72 Stunden (die schnell vergehen, wenn noch ein Wochenende dazwischen ist).

Als diese „Pille danach“ in unseren Nachbarländern schon längst rezeptfrei in Apotheken verfügbar war, kämpfte einer wie Spahn noch immer eifernd dagegen. Denn, so seine Worte, es bestünde bei freier Verfügbarkeit die Gefahr, dass die Frauen diese Pille einwerfen „wie Smarties“. Tja, dafür sind wir ja bekannt, wir Frauen: Dass wir uns die Hormone reinwerfen wie Zucker­perlen. Da muss schon ein Vormund her.

Oder hat jemand wie Spahn mit so einer Studie in Wahrheit den § 218 im Visier, der für Frauen in Deutschland die Abtreibung zwar immer noch als „illegal“ erklärt, sie aber netterweise nicht mehr dafür bestraft? Ist Minister Spahn also ein Sympathisant von Lebensschützern und Vatikan, für die schon das gerade befruchtete Ei „ein Kind“ ist und die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft „Mord“?

Denn wie sonst könnte seine Smartie-Propaganda und der Fünf-Millionen-Scherz zu erklären sein? Und was überhaupt soll bei einer solchen Studie herauskommen? Da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder kommt heraus, was bei allen internationalen Studien herausgekommen ist: Nämlich, dass das so genannte „Postabortion-­Syndrom“, die Depression nach einer Abtreibung, nicht existiert. Oder aber – gefördert durch gewisse Frage- und Auswertungstechniken – dass die armen dummen Frauen, die abgetrieben haben, das ja eigentlich gar nicht wollten und jetzt bitter bereuen. Daraus müsste man dann den Schluss ziehen, dass die Frauen vor sich selbst geschützt werden müssen: Also eine erneute Reform des § 218 und ein striktes Abtreibungsverbot für Deutschland!

Ist es das, worauf wir mit Spahn & Co zusteuern? Offensichtlich. Anders lässt sich diese absurde Studie nicht erklären. Was aber denkt sich das Kabinett der großen Koalition bei der Bewilligung eines solchen sinnlosen Fünf-Millionen-­Unterfangens? Was denken sich die SPD-­MinisterInnen, die ja schon bei dem die ÄrztInnen bedrohenden – und weiterhin drohenden – § 219a einem faulen Kompromiss zugestimmt hatten? Ein Kompromiss, der abtreibende Ärzte weiterhin der Willkür von Denunzianten und Bedrohung durch die Justiz ausliefert. Denn nach wie vor dürfen sie keine medizinischen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. Schon heute ist nur noch eine Minderheit der MedizinerInnen dazu bereit, ungewollt Schwangeren zu helfen. Und es werden permanent weniger.

„Wir lehnen Bestrebungen ab, die Tötung Unge-
borener zu einem Menschenrecht zu erklären.“ (AfD)

Was nicht unbedingt mit Gewissenskonflikten des Individuums zu tun haben muss, sondern eher mit der Angst vor Rufschädigung in einem gesellschaftlichen Klima, in dem Abtreibung wieder zunehmend als Schande gilt. Selbst unter bewussten Frauen wird inzwischen nur noch unter vorgehaltener Hand darüber geredet.

Übrigens: Was hat eigentlich der Gesundheitsminister mit Abtreibung zu tun? Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit. Die Zuständigkeit für das Recht auf Abtreibung sollte beim Justiz­minister liegen, mitreden könnte allenfalls eine Frauenministerin. Aber ein Gesundheitsminister hätte eher endlich dafür zu sorgen, dass dieser häufigste medizinische Eingriff bei Frauen auch im medizinischen Studium gelehrt wird (was skandalöserweise nicht der Fall ist); und dass öffentlich geförderte katholische Krankenhäuser mit KassenpatientInnen nicht länger das Recht haben, Abtreibungen zu verweigern und ÄrztInnen, die es tun, zu ächten bzw. zu entlassen.

Während Länder wie das erzkatholische Irland die Fristenlösung, also das Recht auf Abtreibung in den ersten drei Monaten, einführen, droht heute in Deutschland der Rückfall noch hinter die klägliche Reform. Der halbherzige § 218 muss darum endlich konsequent reformiert werden!

Von der CDU/CSU ist das nicht zu erwarten, im Gegenteil: Die hat schon 1974 gegen die vom Parlament – nach langem Protest der Frauen und der ganzen Bevölkerung – endlich mehrheitlich verabschiedete Fristenlösung Verfassungsklage eingereicht – erfolgreich. Auch wenn zwei VerfassungsrichterInnen in einem „Minderheitenvotum“ der Entscheidung widersprachen und die Fristenlösung für verfassungskonform erklärten. Die AfD als Männerrechtlerpartei dürfte ebenfalls eher an einer Verschärfung des § 218 gelegen sein, denn an einer Liberalisierung. Aber alle anderen Parteien – von den Grünen und Linken über die SPD bis zur FDP – müssten sich spätestens jetzt wieder offensiv für die Fristenlösung einsetzen! Sonst bleiben weiterem Gezerre Tür und Tor geöffnet.

Denn eine selbstbestimmte Mutterschaft ist für Frauen die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Das Recht auf Abtreibung ist ein Menschenrecht.

Alice Schwarzer

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Alice Schwarzer schreibt

§ 219a: Der Skandal bleibt!

Foto: epd/Imago
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Seit Jahren werden ÄrztInnen wie Kristina Hänel, die auf ihrer Website informiert hatte, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, von fanatischen so genannten „Lebensrechtlern“ angezeigt (EMMA berichtete). Der aktuelle Gesetzentwurf verweist auf diese ÄrztInnen, die auf Basis des Paragrafen 219a verurteilt wurden. Sie sollen künftig straffrei über Abtreibung informieren dürfen. Doch damit ist der Skandal noch lange nicht beendet. Denn selbst nach der Abschaffung des §219a werden Frauen weiterhin vom halbherzigen §218 bedroht.

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Über eines wird im Zuge der Debatte über den §219a nur wenig geredet: über den §218. Denn der verbietet ungewollt Schwangeren bis heute, abzutreiben – und droht mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis! „Straflos“ ist laut §218a die Schwangere nur, wenn ein Arzt den Abbruch nicht später als in der zwölften Woche vornimmt – und wenn die ungewollt Schwangere mit der Bescheinigung einer „Beratungsstelle“ nachgewiesen hat, dass sie mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten wurde.

Die Frau darf nicht selbst über eine Schwangerschaft entscheiden!

Was will uns der Gesetzgeber damit sagen? Ganz einfach: Dass die Frau nicht selbst entscheiden darf, ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht – sondern dass sie bei einem „Experten“ darum bitten muss, das tun zu dürfen. Der Kern des alten §218, der ein uneingeschränktes Abtreibungsverbot postulierte, ist damit erhalten: Die Frau darf eine so lebensentscheidende Frage wie „Mutterschaft Ja oder Nein“ nicht selbstbestimmt entscheiden! Vater Staat setzt ihr einen Vormund vor die Nase.

Im Vergleich zu dem von Frauen seit 1971 wieder bekämpften Abtreibungsverbot ist nur – oder sollten wir sagen: immerhin - schon eines erreicht worden: Ungewollt Schwangere, die sich von niemandem haben diktieren lassen auszutragen, landen heutzutage in Deutschland in der Regel nicht mehr auf dem Küchentisch einer „Engelmacherin“, wo sie ihre Gesundheit, die Gebärfähigkeit, ja ihr Leben riskieren. Sie dürfen den Eingriff von ÄrztInnen durchführen lassen. Voraussetzung: Dass sie schön Bittebitte machen.

Und die ÄrztInnen, diese Minderheit von MedizinerInnen, die trotz aller Drangsalierungen noch bereit ist, ungewollt Schwangeren zu helfen? Die müssen sich nicht nur die medizinischen Techniken einer Abtreibung mühsam aneignen (denn der Schwangerschaftsabbruch ist zwar der häufigste medizinische Eingriff bei Frauen, er wird aber nicht im Medizinstudium gelehrt). Sie müssen auch stark genug sein, die Missbilligung Konservativer und Scheinheiliger sowie die Hetze der „Lebensrechtler“ auszuhalten. Sie müssen auch bereit sein, auf Aufklärung ihrer eigenen Patientinnen zu verzichten, das verbot ihnen nämlich auch der reformierte §219a.

Es ist höchste Zeit, den §218 ganz abzuschaffen!

Absurd? Nein. Denn für alle, ungewollt Schwangere wie hilfsbereite ÄrztInnen, gilt weiterhin das Motto: Rechte habt ihr keine, wir gewähren euch bestenfalls die Gnade! Aber vielleicht überlegen wir uns das ja auch nochmal anders. Denn genau darum schaffen wir solche Gummiparagraphen: Damit wir die, je nach Zeitgeist und Machtverhältnissen, mal großzügig interpretieren – mal euch die Luft abdrehen können.

Diese Spielchen spielt der deutsche Rechtsstaat mit Frauen und ÄrztInnen jetzt seit 48 Jahren. Die durch Aufklärung und Proteste 1974 in der BRD so mühsam errungene Fristenlösung (die DDR hatte sie da schon), also das Recht, in den ersten drei Monaten abzutreiben, ohne irgendjemandem Rechenschaft ablegen zu müssen, wurde in der BRD umgehend durch eine Verfassungsklage der CSU gestürzt (bei dem sechs Verfassungsrichter dem Kläger recht gaben und zwei widersprachen). Seither bewegt sich der deutsche Staat auf einem Zickzackkurs, auf dem er es vor allem einem recht machen will: dem Vatikan und seinen AnhängerInnen – statt seinen Millionen Bürgerinnen.

Die klägliche Debatte um den §219a hat gezeigt, dass es genauso höchste Zeit wäre, den §218 ganz abzuschaffen oder zumindest die Fristenlösung einzuführen. So wie es in allen deutschen Nachbarländern (außer Polen) längst der Fall ist, inklusive in schwer katholischen Ländern wie Irland oder Italien.

Worauf warten die Millionen Bevormundeten eigentlich, das endlich zu fordern?!

Alice Schwarzer

 

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