Vergewaltigung – Macht & Ohnmacht

Vor neun Jahren wurde Jasmin von einem Fremden vergewaltigt. Bisher fehlt jede Spur.
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Es passierte an dem Tag, als im hessischen Willingen ein großes Skispringen ausgetragen wurde. Den ganzen Tag war Jasmin dabeigewesen. Nachts um eins setzt sie sich in den Bus, um nach Hause in ihr Nachbardorf zu fahren. Als sie aussteigt, folgt ihr ein Mann. 200 Meter vor ihrer Haustür zerrt er sie auf einen Spielplatz und vergewaltigt sie. „Wenn du schreist, bring ich dich um!“ sagt er. Jasmin schreit nicht. Sie zeigt den Täter an. Aber die Polizei findet ihn nicht.

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Zunächst denkt die junge Frau, sie könnte weitermachen wie bisher. Sie pflegt ihre schwerkranke Mutter, versorgt den kleinen Bruder, macht eine Ausbildung. Der Zusammenbruch kommt anderthalb Jahre nach der Tat. Als Jasmin in eine eigene Wohnung zieht, fangen die Panikattacken an. Sie dauern bis heute an.

Auch Julia ist nach der Vergewaltigung durch ihren Ex-Freund vor vier Jahren schwer angeschlagen. Nachdem der krankhaft eifersüchtige Mann in Julias Handy eine SMS von einem Freund entdeckt hatte, war er ausgerastet. Der Täter wird verurteilt, aber Julia ist auch heute noch ständig krank, leidet unter Allergien, Erbrechen und Fieber.

160.000 Frauen werden din Deutschland jedes Jahr vergewaltigt

Zwei von geschätzten 160.000 Frauen, die in Deutschland jedes Jahr vergewaltigt werden – alle drei Minuten eine. N24-Reporterin Nadine Mierdorf hat mit Opfern, TherapeutInnen, und Richtern gesprochen. Und mit (Wiederholungs)Tätern. Was sie zu ihren Motiven zu sagen haben, gehört zum Aufschlussreichsten der Reportage mit dem treffenden Titel „Vergewaltigung – Macht und Ohnmacht“. Wer immer noch glaubt, dass es bei Vergewaltigungen um Sexualität und „Triebabfuhr“ geht, wird von Erik und Klaus eines Besseren belehrt.    

Er habe „Frust abbauen“ wollen, sagt Erik, zum Zeitpunkt der Tat arbeits- und mittellos. „Ich wollte auch einfach mal die Macht über eine andere Person haben.“ Klaus, der nach einem Volksfestbesuch eine Frau in ein Gebüsch zerrt und eine Stunden lang vergewaltigt, tut das „aus Rache an seiner damaligen Frau". Und: Er, der als Kind von seinem Alkoholiker-Vater misshandelt wurde, habe auch einmal „Ohnmacht in Macht“ verwandeln wollen.

Auch der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer kommt zu Wort. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen (KNA) machte jüngst Schlagzeilen, als er ein skandalöses Forschungsergebnis veröffentlichte: Die Zahl der Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen sinkt. Endete 1985 noch jede dritte Anzeige mit einem Verfahren und einer Verurteilung des Täters, ist es heute nur noch jede zehnte. In einigen Bundesländern ist es sogar nur jede fünfundzwanzigste.

In manchen Bundesländern funktioniert offenbar der Rechtsstaat nicht

„In manchen Bundesländern funktioniert offenbar der Rechtsstaat nicht“, klagt Pfeiffer im Gespräch mit EMMA (siehe unten). Der ehemalige niedersächsische Justizminister will nun am KNA erforschen, wie es sein kann, dass 90 Prozent der mutmaßlichen Täter straffrei ausgeht. Und hier sprechen wir ja nur von den angezeigten Vergewaltigungen. Wie eine Studie des Bundesfrauenministeriums 2004 mit 10.000 Frauen zeigte, hatte nur jede zwölfte eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung überhaupt zur Anzeige gebracht. „Ist Vergewaltigung in Deutschland ein strafloses Verbrechen?“ fragt Autorin Mierdorf.

Nur einen Schwachpunkt hat der Film: Auf der Suche nach den Gründen für die vielen Freisprüche und Einstellungen der Verfahren nennt Mierdorf die Schwierigkeit, die Vergewaltigung zu beweisen. Denn in den allermeisten Fällen sind ja nur zwei Personen anwesend. Was sie nicht sagt: Auch in vielen Fällen, in denen zweifelsfrei feststeht, dass „nicht einvernehmlicher“ Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, gibt es Freisprüche. Begründung: Der Täter habe nicht erkennen können, dass die Frau den Geschlechtsverkehr nicht wollte.

In einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2006 liest sich das so: Dass „der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklichen Willen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat“, belege „nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt“.  Schon lange fordern Frauenorganisationen und auch der Deutsche Juristinnenbund eine Änderung des § 177 im Strafgesetzbuch, damit ein „Nein“ der Frau reicht, um den Tatbestand zu erfüllen. Es wäre ein entscheidender Schritt aus der Straflosigkeit.

Jasmin sucht den Täter jetzt selbst – via Facebook. Es komme ihr nicht auf ein bestimmtes Strafmaß an, sagt sie. Sie will vor allem eins: „Dass er einsieht, was er getan hat.“  

„Vergewaltigung – Macht und Ohnmacht“, N24, Sonntag, 20. Juli, 23.05 Uhr. Verpasst? Hier kann man die Reportage in der Mediathek sehen (täglich ab 20 Uhr).

 

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Immer weniger Verurteilungen

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Es gibt da diese beiden Zahlen, die ihm keine Ruhe lassen: Die 28 und die 10. Die erste stammt aus dem Jahr 1985, die zweite aus dem Jahr 2012. Und hinter diesen Zahlen verbirgt sich, sagt Kriminologe Christian Pfeiffer, eine „besorgniserregende Entwicklung“. Man könnte es auch anders nennen: ein handfester Skandal.

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1985 endeten 28 Prozent aller Anzeigen wegen Vergewaltigung mit der Verurteilung des Täters. Mehr als jeder vierte Vergewaltiger landete also hinter Gittern – oder bekam eine Bewährungsstrafe. Heute ist es nur noch jeder zehnte. Anders gesagt: 90 Prozent aller (mutmaßlichen) Täter werden nicht zur Verantwortung gezogen. Und das gilt nur für die angezeigten Fälle, also das so genannte Hellfeld. Das riesige Dunkelfeld ist gar nicht eingerechnet: All die sexuellen Übergriffe, die die Opfer aus Scham, Angst oder fehlendem Vertrauen in die Justiz für sich behalten und die nie in irgendeiner Statistik landen.

Warum werden immer weniger Täter zur Verantwortung gezogen?

Pfeiffer ist Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) und ehemaliger niedersächsischer Justizminister – und er will wissen, warum das so ist. Was ist in den letzten 30 Jahren passiert, dass Opfer, die eine Vergewaltigung anzeigen, es in der Justiz mit einer „beständig sinkenden Verurteilungswahrscheinlichkeit“ des Täters zu tun bekommen? Das würden Pfeiffer und seine KollegInnen gern herausfinden. Einige Verdachtsmomente hat Kriminologe Pfeiffer schon jetzt.

Verdachtsmoment Nr. 1: „Früher waren 30 bis 40 Prozent fremde Täter. Diese Zahl ist drastisch rückläufig. Heute finden die meisten angezeigten Vergewaltigungen im sozialen Nahfeld statt.“ Jeder zweite sexuelle Übergriff passiert durch den eigenen Freund oder Ehemann beziehungsweise Ex-Mann. Jeder fünfte Vergewaltiger ist ein Bekannter oder Nachbar, jeder zehnte ein Familienmitglied. In 69 Prozent der Fälle ist der Tatort die eigene Wohnung.

Das wird auch schon 1985 so gewesen sein. Aber offenbar hat bei den Frauen ein Bewusstseinswandel stattgefunden: Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Frauen nehmen es nicht mehr hin, dass die Gewalt im Namen der Liebe erlaubt sein soll. Aber: Wenn der eigene Ehemann, Lebensgefährte oder Ex-Freund der Täter ist, lässt sich die Tat noch schwerer beweisen. Auch wenn die Kriminaltechnik in den letzten drei Jahrzehnten Quantensprünge gemacht hat – was nutzt der DNA-Test, wenn der Täter schlicht und einfach behauptet, es habe sich um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt?

Verdachtsmoment Nr. 2: Diese Behauptung ist unter anderem deshalb so schwer zu widerlegen, weil der Vergewaltigungsparagraf § 177 dringend reformbedürftig ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Täter Gewalt anwenden bzw. seinem Opfer „mit einer Gefahr für Leib und Leben“ drohen muss. Immer wieder haben Gerichte das Ausmaß an Gegenwehr, das eine Frau leisten muss, damit die Tat überhaupt als Vergewaltigung gewertet wird, höchst erstaunlich definiert.

Allen voran der Bundesgerichtshof, der 2006 einen Freispruch wie folgt begründete: Dass „der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat“, belege „nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen der Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus“.

Sie hatte Nein gesagt - doch das reichte den Richtern nicht.

Andere RichterInnen folgen dem höchstrichterlichen Vorbild. Der letzte spektakuläre Fall dieser Art war der Freispruch von Roy Z. durch das Landgericht Essen im November 2012. Der 31-jährige schwere Alkoholiker, dessen Gewalttätigkeit aktenkundig war, hatte in seiner Marler Wohnung eine 15-Jährige vergewaltigt. Das Mädchen hatte zuvor gesagt: „Nein, ich will das nicht“, die Vergewaltigung aber aus Angst über sich ergehen lassen. Roy Z. gehörte nach Ende des Prozesses zu den 92 Prozent Tätern, die keinerlei Konsequenzen zu tragen haben.

Es gibt in Deutschland viele solcher Fälle, die meisten machen aber keine Schlagzeilen. Rund drei Viertel der Verfahren wird noch vor dem Prozess von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Mit Begründungen wie dieser: „Aus der Tatsache, dass der Beschuldigte Haus- und Studiotür abgeschlossen hatte, kann nicht der Schluss eines strafbaren Verhaltens gezogen werden.“ Oder dieser: „Sie empfanden die Handlungen des Beschuldigten als abstoßend und verkrampften sich für ihn erkennbar. Dass der Beschuldigte dennoch versuchte, den Vaginalverkehr durchzuführen und dabei auch oberflächlich eindringen konnte, stellt jedoch keine gewaltsame Erzwingung dieser sexuellen Handlung dar.“

Auf der Website „vergewaltigt.angezeigt.eingestellt“ sammeln Opfer diese Art von Begründungen für Verfahrenseinstellungen und Freisprüche, die den immer noch zutiefst patriarchalen Blick der deutschen Justiz auf sexuelle Gewalt werfen: Der Mann darf davon ausgehen, dass ihm eine Frau grundsätzlich sexuell zur Verfügung steht. Welche Rolle spielen also die Formulierung des § 177 und vor allem die höchstrichterliche Rechtssprechung für die bedrückend niedrige Verurteilungsquote von 8,4 Prozent?

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) kämpft seit Jahren für eine Reform des täterfreundlichen Vergewaltigungsgesetzes. „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!“ fordert auch Terre des Femmes in einem Appell, den über 20 000 Menschen unterzeichnet haben. Die Unterschriften sollen im Mai Justizminister Heiko Maas (SPD) übergeben werden.

Verdachtsmoment Nr. 3: Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, fällt auf: Es gibt ein riesiges Gefälle zwischen Ländern mit den höchsten und denen mit den niedrigsten Verurteilungsquoten: von 24 Prozent zu vier Prozent. „Wir haben eine gesplittete Republik“, warnt Kriminologe Pfeiffer. „In einigen Bundesländern funktioniert der Rechtsstaat bei Vergewaltigungen, in anderen offenbar nicht.“

Hinzu kommt: Bei den Ländern mit hohen Verurteilungsquoten gibt es laut KNA keinen Unterschied zu anderen Gewalttaten. Der Tatverdächtige einer Vergewaltigung wird also genauso häufig angeklagt und verurteilt wie jemand, gegen den wegen Raubes ermittelt worden ist. In Ländern mit einer niedrigen Verurteilungsquote von vier Prozent ist das anders: Hier werden Tatverdächtige anderer Gewalttaten 3,5 mal häufiger verurteilt als mutmaßliche Vergewaltiger.

Pfeiffer hat auch hier eine Vermutung: „Es gibt offenbar große Unterschiede zwischen den Ländern, was die Arbeitsweise der Polizei anbelangt.“ Entscheidend dafür, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, sei zum Beispiel, wie die Aussage des Opfers aufgenommen wird. So mache es einen enormen Unterschied, ob ein Polizeibeamter die Aussage in eigenen Worten notiert oder ob sie per Tonband oder Video aufgezeichnet werde. Ein Beispiel: „Ein Opfer hatte ausgesagt, der Täter habe sie an den Armen festgehalten“, erzählt Pfeiffer. „In der Version des Polizisten wurde daraus, der Täter habe das Opfer ‚umarmt‘.“ Das Kriminologische Forschungsinstitut will auch diese Einflüsse untersuchen.

Es gibt große Unterschiede in der Arbeitsweise der Polizei.

Und Kriminologe Pfeiffer steht nicht allein mit seinem Alarmruf. Am 31. März hatte Frauenministerin Schwesig ein Jahr nach dem Start des „Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ Bilanz gezogen. „Die Zahlen sind erschreckend“, sagte Schwesig. 47 504 Mal haben zwischen 8. März und 31. Dezember hilfesuchende Frauen und Mädchen die Nummer 08000/116 016 gewählt, das macht fast 160 Anrufe pro Tag. 18 800 mal wurde aus dem Anruf ein Beratungsgespräch.

Rund um die Uhr sind 60 geschulte Beraterinnen im Kölner „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ im Einsatz. Anruferinnen können in 15 Sprachen, einschließlich Gebärdensprache, beraten oder an die passenden Beratungsangebote vermittelt werden. Die meisten Frauen, nämlich 6 471, riefen an, weil sie Opfer der so genannten „Häuslichen Gewalt“ sind. Täter ist also der eigene Ehemann oder Lebensgefährte. Jede siebte Anruferin (rund 2 600) meldete sich, weil sie „Gewalt außerhalb von Paarbeziehungen“ erlitten hatte.

Auch die aktuelle EU-Studie, für die 42 000 Frauen in allen 28 Mitgliedsstaaten befragt wurden, förderte ein erschreckendes Ausmaß an Gewalt zutage: Jede dritte Frau in Deutschland war/ist seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Jede fünfte hat diese Gewalt in ihrer Beziehung oder durch den Ex-Mann erlitten.

Kriminologe Pfeiffer und sein Forschungsinstitut können diese Gewalt nicht verhindern. Aber sie könnten womöglich herausfinden, warum die Täter in Deutschland immer öfter ungestraft davonkommen – und damit die Opfer ermutigen, sich zu wehren.

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