Scheinkinder auf der Jagd
Na du Süße, hast du schon Titten?“. Das fragt Achim Valentina in einem Chat des Online-Games „Roblox“. „Ich bin erst zwölf“, antwortet Valentina. „Dann hast du doch bestimmt schon Titten. Zeig mal her!“, insistiert Achim. Er kann Valentinas Profilbild und ihren Account sehen: ein junges Mädchen mit langen blonden Haaren. „Ich glaube, das möchte ich nicht“, antwortet Valentina nüchtern. „Los, stell dich nicht so an!“, fordert Achim. Nun schickt er Valentina ein Foto von seinem Penis und fragt: „Na, würdest du da gerne mal dran lutschen?“, gefolgt von etlichen lachenden Smileys.
Fahnderin: Seit ich diesen Job mache, sehe ich Männer anders an
Das Lachen dürfte Achim bald vergehen. Denn in Kürze wird vor seiner Haustür die Polizei auftauchen und seinen Computer einkassieren. Wer auf ein Kind einwirkt, indem er es sexualisiert anspricht, wer es nach Nacktbildern fragt oder ihm sexualisierte Bilder bzw. Pornografie schickt, der macht sich in Deutschland seit 2004 strafbar. Achim wird sich also bald vor Gericht verantworten müssen. Denn in dem Chatroom auf der Spiele-Plattform hat Achim gerade nicht mit der zwölfjährigen Valentina gechattet, sondern mit einer Fahnderin des Landeskriminalamtes NRW. Die gehört zum Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA, genauer gesagt zur Einheit „Scheinkinder“, und sitzt vor mir. Die Einheit heißt so, weil sich die FahnderInnen als minderjährige Kinder ausgeben. Valentina ist nicht echt, ihr Profilbild ist mittels KI entstanden. Damit geht die Fahnderin auf Täterjagd.
„Wir versuchen, uns online möglichst breit aufzustellen“, erklärt sie der EMMA-Reporterin. Der Ermittlungsleiter der „Scheinkinder“, Uwe Skupin, ist beim Gespräch dabei. Die Fahnderin will lieber anonym bleiben.
„Wir wollen Druck auf pädokriminelle Täter ausüben. Die sollen sich nie sicher sein, ob sich da nicht eine Profi-Fahnderin hinter dem zwölfjährigen Mädchen verbirgt“, sagt Uwe Skupin. Er selbst ist seit 1999 Ermittler im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder und war auch an den Ermittlungen im Fall Lügde beteiligt. Die Arbeit ist keine leichte, es sind Abgründe, in die FahnderInnen bei Pädokriminalität schauen. Aber, so Skupin: „Als ich selber Vater geworden bin, sagte ich mir: Jetzt erst recht!“
In der Einheit „Scheinkinder“ sitzen jetzt rund ein Dutzend LKA-Fahnder und Fahnderinnen in einem Büro-Raum an einem Konferenztisch. Vor sich haben sie einen Computer, an dem ein Handy angeschlossen ist. Die Cyber-SpezialistInnen begeben sich überall dorthin, wo sich Kinder online tummeln – und eben Pädokriminelle. Auf sozialen Plattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok, Discord oder in den Chats populärer Online-Spiele wie zum Beispiel „Roblox“, „Fortnite“ oder „Minecraft“. Dort passiert die pädokriminelle Kontaktaufnahme, auch Cyber-Grooming genannt, en masse.
In den Chats stellen Täter Fragen wie: Machst du schon Selbstbefriedigung? Wachsen dir schon Schamhaare? Hattest du schon mal Sex? Hast du einen süßen Hintern? Oft versuchen sie, an Fotos oder Videos von den Kindern zu kommen. Mit denen werden die Kinder dann erpressbar. Liefern die Kinder nicht, folgen wüste obszöne Beschimpfungen oder Drohungen. Manche Männer schicken den Kindern auch kinderpornografisches Material, Bilder von Missbrauch oder Bilder ihrer Genitalien, Videos, wie sie vor der Webcam masturbieren. „Hands-off-Delikte“ werden diese Straftaten genannt. Es gibt keine Berührung, aber es ist dennoch Missbrauch.
Manche Männer versuchen auch, einen realen Treff in der näheren Umgebung anzubahnen. Ihr Ziel: Missbrauch. Das wird dann „Hands-on-Delikt“ genannt, sobald es zu sexualisierten Berührungen kommt.
Wird ein „Scheinkind“ in einem Chat von einem Mann angeschrieben – und das passiert schnell –, reagieren die FahnderInnen wie ein zwölfjähriges Mädchen. Stets bleiben sie passiv und zurückhaltend. Polizei-MitarbeiterInnen dürfen potenzielle Täter nicht zu pädokriminellen Aktivitäten ermuntern. Sie teilen in den Live-Chats nur mit, dass sie erst elf, zwölf, 13, 14 sind. „Meistens dauert es keine zehn Minuten, bis die Falle zuschnappt“, sagt die Fahnderin. Sobald sich der Täter eindeutig strafbar gemacht hat, geht seine IP-Adresse an die Polizei. Die erledigt den Rest.


