"Das Gesetz ist ein Rückschritt!"
Ich bin gegen das Selbstbestimmungsgesetz, weil der Verzicht auf jeglichen Nachweis, ob jemand trans oder inter ist, kein Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes schafft. Für Transpersonen beschädigt das die bisher vorhandene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung. TILL AMELUNG, TRANSMANN
Das geplante Gesetz setzt bei Menschen zwischen 14 und 18 Jahren eine sexuelle Selbstbestimmtheit voraus, die die meisten in diesem Alter noch nicht haben. Nach meinen Erfahrungen in meiner eigenen therapeutischen Praxis will praktisch jedeR Jugendliche nach Vornamens- und Personenstandsänderung eine mezinische Geschlechtsangleichung – ohne die Folgen für die eigene noch unausgereifte Sexualität und die Irreversibilität im ganzen Ausmaß begreifen zu können. Die Erfinder dieses Gesetzes lügen sich aus der Verantwortung! DR. RENATE FÖRSTERLING, TRANSFRAU
Ich wurde von meinem Stiefvater schwer misshandelt und sexuell missbraucht. Ich war voll mit manipulierten, selbstzerstörerischen Glaubenssätzen und Mustern. In dem Moment sah ich nichts anderes, als einem die Schuld zu geben: meinem Körper. Mit dem Weg der Transsexualität hatte ich endlich das Gefühl, dass ich über mich, meine Emotionen, meinen Körper entscheiden darf. Ich wurde zu einem Mann, um endlich frei zu sein und um ein selbst bestimmtes Leben führen zu dürfen. Doch war ich wirklich so selbstbestimmt, als ich Hormone nahm, die dem Körper schaden? War ich wirklich frei von Fremdbestimmung, als ich mich einer Operation unterzog, nach der meine Brustwarzen taub waren und bis heute sind? Oder bin ich einfach davongelaufen, um nichts mehr fühlen zu müssen? Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist die Chance auf wahre Selbstbestimmung gefährdeter als je zuvor. SOPHIE GRIEBEL, DE-TRANSITIONIERERIN
Das Selbstbestimmungsgesetz klingt progressiv, ist aber ein Rückschritt, denn es festigt das Binäre, und damit die starre Definition, wie Frauen und Männer zu sein und auszusehen haben. Und vor allem: Man nimmt junge Menschen, die mit ihrem körperlichen Geschlecht hadern, nicht ernst, wenn man sie einfach machen lässt. Ernst nimmt man sie, wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt und ihnen Fragen stellt. Wenn Jugendliche eine so schwerwiegende Veränderung planen, müssen sie sich diesen Fragen stellen, weil sie sich der Konsequenzen bewusst sein müssen. Genau nachzufragen, ist deshalb keine Zumutung, sondern vielmehr die Aufgabe von umsichtigen Erwachsenen ihren Schutzbefohlenen gegenüber. NADIA BRÖNIMANN, TRANSFRAU
Das Selbstbestimmungsgesetz ist in seiner Grundidee bestimmt gut gemeint, aber eine Geschlechtsidentität ist kein Spielzeug und sollte mit sehr viel Verantwortung behandelt werden. Allein schon der Gedanke, dass Mann oder Frau in bestimmten Abständen den Geschlechtseintrag ändern kann, ist absurd. Die Hürde der zwei Gutachten muss einfach so bleiben, um Schaden von Unentschlossenen oder Zweifelnden abzuwenden. Denn die Änderung von Namen und körperlichen Geschlechtsmerkmalen ist nicht ohne große Umstände wieder rückgängig zu machen. Auch wenn das hart klingt, ist es wichtig, das Verfahren so beizubehalten, um gerade die erreichten Ziele für viele junge Transidente nicht zu verbauen. Wir leben bezüglich der geschlechtsangleichenden OPs in einer Krankenkassen-Solidargemeinschaft, auch deshalb sollte mit solchen Entscheidungen sorgsam umgegangen werden. Ich stimme mit der EMMA nicht in ihrer Haltung zur Transidentität überein – ich sehe mich als Frau, nicht als „Transfrau“ – aber ihre Kritik am Selbstbestimmungsgesetz teile ich. MIRIAM THIELSCH
Ich habe die Befürchtung, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz mehr Jugendliche und junge Erwachsene transitionieren, obwohl dies oft nicht der optimale Weg für sie ist. Zwar mag eine Gender-Dysphorie vorliegen, doch die kann oft auch auf eine psychosoziale Entwicklungsstörung, eine Depression, Mobbing etc. zurückgeführt werden. Wer das leugnet, nimmt diesen jungen Menschen die Möglichkeit, ihren Weg ohne künstliche Hormone und Operationen zu gehen. Zwar heißt es im Gesetz, dass medizinischer und rechtlicher Weg strikt getrennt sind, jedoch sehe ich nicht, wie das z.B. bei einem Selbstzahler konsequent durchgeführt werden kann. Ich habe meine Mastektomie selbst finanziert und hätte so formal für den Eingriff keinerlei Psychotherapie benötigt. SABETH BLANK, DE-TRANSITIONIERERIN
Mädchen/Frau und Junge/Mann sind schon im Grundgesetz als unterschiedliche Optionen benannt. Die Differenzen basieren in der Lebenspraxis für die Mehrheit der Gesellschaft darauf, dass die Geschlechtskörperlichkeit in gravierenden Aspekten unterschiedlich ist. Für Menschen, die, wie ich selbst, unter Transsexualität (NGS) leiden, sind diese Fakten grundlegend für ihre Diagnose und ihren Leidensdruck. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz jedoch behauptet, dass dieses Erleben meinerseits „falsch sein muss“ – weil die Körpergeschlechtlichkeit gar nichts mit der Geschlechtszugehörigkeit zu tun habe; ja sogar, dass Menschen mit Penis diesen als „weibliches Genital“ und Menschen mit Vagina diese als „männliches Genital“ definieren dürfen. Diese Aussagen jedoch verweigern mir meine eigene „Selbstbestimmung“, indem mir durch dieses Gesetz eine Definition von Geschlechtszugehörigkeit aufgenötigt wird, die mein Selbsterleben und mein Leiden verleugnen und mich „fremdbestimmen“! Selbstbestimmung kann nur innerhalb gesamtgesellschaftlicher Konventionen erfolgen. FRANK GOMMERT, TRANSMANN
Ich bin 2014 meinen Weg ins neue Leben gegangen und habe mit Stolz die gesetzliche Vornamens- und Personenstandsänderung gemäß dem Transsexuellengesetz gemacht. Gemeinsam mit unzähligen Menschen, die auch diesen Weg gegangen sind, bin ich inzwischen nur noch entsetzt darüber, wie eine kleine, militante Minderheit gerade dafür sorgt, dass unsere gesamte Aufklärungsarbeit zerstört wird. Es ist erschreckend, wie diese Trans*Aktivistinnen ihre Kritikerinnen verbal angreifen. Ohne sie wäre im Januar 2019 die „Stuttgarter Erklärung“ in Kraft getreten. Sie sollte dafür sorgen, dass das TSG modernisiert wird: Das Verfahren wäre weiterhin Aufgabe der Justiz gewesen, es hätte jedoch statt zwei nur noch ein Gutachten gegeben und das Verfahren wäre verkürzt worden. Fakt ist, dass das Selbstbestimmungsgesetz uns echten Transsexuellen nur schadet. MANUELA SCHNEIDER, TRANSFRAU