Frage an die Parteien -Frauenhaus-Finanzierung

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CDU/CSU: Wir wollen die Einrichtung einer bundesweiten Notruftelefonnummer. Unser Antrag im Bundestag "Die Situation von Frauenhäusern verbessern" fragt insbesondere, wie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Situation der Frauenhäuser und damit die Situation der von Gewalt betroffenen Frauen verbessert werden kann. Wir fordern eine Prüfung, inwieweit eine bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich möglich ist.

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SPD: Wir wollen eine konsequente Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes von 2002. Den 2. Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen von 2007 werden wir weiter fort entwickeln. Der im Bundestag beschlossene Antrag "Häusliche Gewalt gegen Frauen konsequent weiter bekämpfen" enthält einen umfangreichen Forderungskatalog zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Frauen, der umgesetzt werden muss. Eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser sollte geprüft werden.

Bündnis 90/die Grünen: Um bedrohte Frauen in einem Frauenhaus wirklich schützen zu können, muss ihr tatsächlicher Aufenthaltsort geheim gehalten werden. Deshalb fordern wir eine Änderung des Meldegesetzes. Ein Teil der Länder zieht sich aus der Frauenhausfinanzierung zurück. Diese muss staatliche Pflichtaufgabe werden, der Bund muss gemeinsam mit den Ländern wirksamen Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder sichern.

FDP: Der letzte Bericht der Bundesregierung über die Lage der Frauenhäuser ist vom 1.9.1988. Es sollte die Erhebung statistischer Daten eingeführt werden, um nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Art der Gewalt und der Beziehung des Täters zum Opfer zu differenzieren, so dass umfassende Maßnahmen ergriffen werden können. Die FDP setzt sich auch für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Frauennotrufes ein, um Frauen in Krisensituationen besser schützen zu können.

Die Linke: Wir fordern, das Gewaltschutzgesetz weiter zu entwickeln, eine Informationspflicht des Zivilgerichts gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft zu verankern sowie die Wirksamkeit von Sanktionen gegen Gewalttäter zu prüfen. Auf unsere Initiative wurde das Thema Frauenhausfinanzierung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Wir werden uns weiterhin für die Forderung stark machen, die bedarfsdeckende Finanzierung von Frauenhäusern auf Bundesebene gesetzlich zu regeln.

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