Her mit unseren Rechten!

Die "Mütter des Grundgesetzes" - rechts Elisabeth Selbert. - © Haus der Geschichte Bonn/Erna Wagner-Hehmke
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"Wir haben ein Männerregime hinter uns und eines vor uns.“ Das schrieb Trude Bosse, die Herausgeberin der Frauenzeitschrift Silberstreifen, im kalten Hungerwinter 1947 weitsichtig. Recht hatte sie, und doch: Neben den 61 Männern saßen auch vier Frauen in der verfassungsgebenden Versammlung, die knapp vier Jahre nach der Kapitulation in Bonn tagte. Keine dieser Frauen wurde nach 1900 geboren, alle hatten sie noch die Erste Frauenbewegung erlebt und den Kampf ums Frauenstimmrecht. Nur eine von den vieren war – in diesen Zeiten, in denen die Eheschließung Frauen noch zu Bürgerinnen zweiter Klasse machte – verheiratet.

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Allerdings nahm die eine sich einen Mann, der sie, selbst als sie schon zwei Kinder hatte, bestärkte, das Abitur zu machen. Das war 1926, und da war sie schon 30. Sie war eine der ersten Frauen, die in Deutschland zum Jurastudium zugelassen wurden, und ihr Mann, ein Buchdrucker, zahlte für sie die hohen Studiengebühren. Sie war 34, als sie über die „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“ promovierte – 47 Jahre bevor die sozialliberale Koalition das „Schuldprinzip“ abschaffte.

Die Rede ist von der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert. Ihr haben wir den schlichten Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz) in unserer Verfassung zu verdanken. Und dem Protest tausender ungenannter Frauen, die im Winter 1948/49 deutsche Politiker in die Knie zwangen.

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Außerdem: Wie feministische Juristinnen mit dem Artikel 3 immer mehr Frauenrechte erkämpften. Ex-Justizsenatorin Peschel-Gutzeit erzählt. Und: Wie die Gleichberechtigung in die DDR-Verfassung kam. Das und mehr in der aktuellen EMMA. Hier bestellen!

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