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Marla Svenja: DerDieDas Dadaist

Marla Svenja Liebich im Gerichtssaal des Leipziger Landgerichts. - © Andre Kempner
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Liebich ist der Satiriker unter den neuen Frauen. Der Mensch ist 1970 in der DDR geboren, einem Land mit dem Anspruch, sozialistisch, also links zu sein. Entsprechend ist die Opposition auch rechts. Wir haben es hier also mit dem in Deutschland noch raren Fall einer Satire von rechts zu tun. Liebichs Scherze gehen gerne an die Grenze und darüber hinaus. 

Zu den Devotionalien in seinem nach der Wende eröffneten Versandhandel gehören zum Beispiel neben Rechts-Rock auch gelbe Sterne mit der Aufschrift „Dieselfahrer“. Seit Jahren hat Liebich alles im Visier, was ihm links und scheinheilig scheint. Oder islamistisch. 2017 zum Beispiel verteilt er mit angeklebtem Bart als falscher Imam neben einem Stand der Gottesstaatler der Ahmadiyya-Sekte den Koran. 

So heimste Liebich Jahr für Jahr Anzeigen ein (wg. Beleidigung oder Volksverhetzung) plus Verfahren, die aber bis vor kurzem allesamt wieder eingestellt wurden.

Auf X stellte die KI-affine Liebich ihre "schon immer schnauzbärtig gewesene" Familie vor. - X/@MarlaSvenjaL
Auf X stellte die KI-affine Liebich ihre "schon immer schnauzbärtig gewesene" Familie vor. - FOTO: X/@MarlaSvenjaL

2023 reicht es dem Amtsgericht Halle. Auslöser war ein über Liebichs Devotionalienhandel verbreiteter Baseballschläger, auf dem stand: „Abschiebehelfer“. Dafür und für weitere Entgleisungen verhängte das Gericht dem Missetäter eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Liebich empört: „Sechs Monate Haft für ein Satireprodukt.“ Satire, denn er meine damit nicht die Migranten, sondern deren unkritische Helfer.

Und dann die Sache mit den Omas gegen Rechts. 2019 hatte Liebich gesagt: „Ich fordere Sie, liebe Omas gegen Rechts, auf, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und Eure drei möglicherweise schon vertrockneten Löcher hinzugeben, auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt.“ Für die Richter ein klarer Fall von „Rassismus“. – Die „vertrockneten Löcher“ der Omas schienen die Richter übrigens nicht zu stören. Von Sexismus war in der Urteilsbegründung nicht die Rede.

2024 hatte Liebich die Transideologen entdeckt. Der einst so resche Star aus der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt mutierte im November 2024 zu „Marla Svenja“. Er wechselte seinen Personenstand in „weiblich“. Das war nicht kompliziert. Eine einfache persönliche „Erklärung mit Eigenversicherung“ plus 50 Euro Bearbeitungsgebühr beim Standesamt in Schkeuditz genügten. 

Nun begann Liebich, „den ganzen Genderzirkus mit seinen eigenen Waffen zu schlagen“ (Zitat aus einem rechten Forum). Sogar der bis dahin vollkommen trans-unkritische Spiegel beklagte nun plötzlich: „Das Selbstbestimmungsgesetz öffnet auch jenen Tür und Tor, die es ad absurdum führen wollen. Es sind keine objektivierbaren Kriterien mehr nötig, das persön­liche Bekenntnis reicht aus.“

Mit breitkrempigem Hut und Sonnenbrille erschien Liebich im Gerichtssaal. Dort hatte sich 2023 schon so einiges angesammelt. Die Richter sprachen ihr Urteil: ein Jahr und sechs Monate Gefängnis! Alles in allem. Für Meinungsdelikte. Gewalttätig geworden war Liebich noch nie. Auch wenn Sprache Gewalt sein kann, ließe sich in der Tat darüber diskutieren, ob eine Gefängnisstrafe für eine „falsche“ oder geschmacklose Meinung angemessen ist. Zu allem Überfluss beschied das Gericht: Der Verurteilte ist in das Frauen­gefängnis Chemnitz einzuweisen. 

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Liebich schuf sich per KI im Internet eine ganze „schnauzbärtige Familie“ und lief von nun an in schicken Frauenkleidern rum. Da stellt sich übrigens die Frage, liebe neue Frau, ob Sie zwar keine echte Transsexuelle sind, aber doch ein Transvestit. Also ein biologischer Mann, der gerne Frauenkleider trägt. Denn das macht Ihnen ja sichtlich Spaß. 

Diese Schlusspointe ist nicht nur für Liebich ein ultimativer Beweis für die Absurdität des „Selbstbestimmungsgesetzes“. Doch war er nicht erpicht, in diesen „Frauenraum“ einzudringen, sondern setzte sich ab. Die Suche nach ihm dürfte sich in Grenzen halten. Die Polizei hat Wichtigeres zu tun.

Zurück bleiben die ZuschauerInnen des Spektakels mit drei neuen Erkenntnissen: 1. Dass Satire auch von rechts kommen kann. 2. Dass die Grenze zwischen schwarzem Humor und Strafwürdigem nicht eindeutig ist. 3. Dass es nicht strafbar ist, sich vor einer Gefängnisstrafe zu drücken. 

Letztendlich ist der Fall Liebich so absurd wie das ganze Selbstbestimmungsgesetz.

Mehr zum Thema in der aktuellen Januar/Februar EMMA.

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