Trans-Gesetz: Bittere Bilanz!
Seit dem 1. November 2024 ist es in Kraft, das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Seit einem guten Jahr darf jeder und jede seinen bzw. ihren Geschlechtseintrag ohne jede Hürde beim Standesamt ändern lassen. Was in diesem ersten Jahr passiert ist, lässt sich knapp in einem Satz zusammenfassen: Nichts von dem, was die Ampel mit Blick auf ihr Gesetz angekündigt hat, stimmt.
Es beginnt bei den Zahlen. Maximal 4.000 Menschen pro Jahr würden von dem Gesetz Gebrauch machen, hieß es beschwichtigend im Gesetzentwurf. Das war eine grobe Untertreibung: Allein im ersten Monat, im November 2024 ließen schon über 7.000 ihren Geschlechtseintrag ändern, bis zum Juli 2025 waren es laut Statistischem Bundesamt bereits über 22.000. Rechnet man das hoch, sind es bis Ende 2025 etwa 30.000 Menschen, die sich unter einem anderen als ihrem Geburtsgeschlecht haben eintragen lassen. Mit dem neuen Gesetz gibt es in Deutschland inzwischen vier Möglichkeiten: männlich(m), weiblich(w), divers(d) und x, also gar kein Geschlecht, was auch immer das bedeuten mag. Einmal im Jahr kann der Geschlechtseintrag wieder gewechselt werden.
Sind es tatsächlich hauptsächlich Jungen und Männer, die sich zu „Mädchen“ und „Frauen“ erklären? Das hatte Ex-Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) behauptet. Und was ist mit der Versicherung von Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP), der hürdenlose Geschlechtswechsel sei keineswegs eine Eintrittskarte für biologische Männer in geschützte Frauenräume?
Eine Bilanz des Selbstbestimmungsgesetzes in der aktuellen Januar/Februar-Ausgabe.


