"Das Gesetz muss ergänzt werden"

Ministerin Hubig (li) hat einen Gesetzentwurf gegen "digitale Gewalt" vorgelegt. Strafrechtlerin Prof. Hoven erklärt, was noch fehlt.
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Der Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig stellt erstmalig sogenannte „Deepfakes“ unter Strafe. Wer also künftig das Foto einer Frau „mittels eines Computerprogramms“ auszieht oder zum Beispiel ihren Kopf auf den einer Pornodarstellerin setzt, soll mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können.
Prof. Elisa Hoven: Damit wird endlich eine Gesetzeslücke geschlossen, die wir Strafrechtler schon länger beklagt haben. Es hat aber diesen prominenten Einzelfall gebraucht, bis die Reform im Sexualstrafrecht ankommt. Aber besser spät als nie. Die Änderungen gehen nicht nur symbolisch über die geltende Rechtslage hinaus. Strafbar soll zum Beispiel nicht nur das Versenden von sexualisierten Deepfakes sein, sondern auch schon deren Herstellung.

Daran gibt es scharfe Kritik. 
Ja, da wird sehr wütend behauptet, der Gesetzgeber würde die „Moralkeule schwingen“. Es mag Argumente gegen eine solche Vorschrift geben. Aber mich erstaunt schon, wie man sich darüber empören kann, dass das Herstellen sexualisierter Deepfakes verboten werden soll. Die Freiheit, Bilder anderer sexualisiert zu manipulieren, scheint mir nicht besonders schützenswert. Zumal schon mit der Herstellung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird. Jede Frau hat ein Recht darauf, dass ein Bild von ihr nicht zu sexualisierten Zwecken manipuliert und missbraucht wird. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass ein solches Bild, wenn es einmal hergestellt ist und auf einem Computer oder Handy liegt, dann doch irgendwie an die Öffentlichkeit kommt. Deshalb darf man mit Fug und Recht schon die Herstellung sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen.

Fehlt denn in dem geplanten Gesetz gegen Deepfakes etwas?
Da fallen mir einige Punkte ein. Zum Beispiel geht es darin nur um künstlich hergestellte Bildaufnahmen. Wenn aber jemand mittels KI die Stimme einer Person imitiert und damit sexualisierte Sprachnachrichten verbreitet, ist das hier nicht abgedeckt. Die Imitation der Stimme einer anderen Person soll in einer anderen Vorschrift geregelt werden, in einem Tatbestand allgemein zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, nicht im Sexualstrafrecht. Das ist schon mal schade. Noch wichtiger aber: Die Formulierung setzt voraus, dass ich die Nachricht als die einer anderen Person verbreite. Dass ich also jemandem die gefälschte Nachricht schicke und schreibe: „Schau mal, diese Sexnachricht hat Frau Fernandes mir gesendet!“ Wenn ich aber so tue, als sei ich selbst Frau Fernandes, dann passt der Straftatbestand nicht. Das mag jetzt scheinen wie eine juristische Spitzfindigkeit, ist aber sehr wichtig. Denn wenn ich mich als die andere Person ausgebe und Sexchats mache oder Voicemails verschicke, dann wäre das nach wie vor nicht strafbar. Da müsste also nachgebessert werden.

Was im Gesetz ganz fehlt, ist der sogenannte „Identitätsklau“. Wenn ich mich also im Netz als eine andere Person ausgebe und zum Beispiel in ihrem Namen Fake-Accounts anlege.
Das ist richtig. Das sollte meiner Ansicht nach ergänzt werden. 

Mit dem Fall Gisèle Pelicot ist herausgekommen, dass es auch in Deutschland Netzwerke gibt, in denen Männer ihre betäubten Frauen vergewaltigen, das filmen und die Videos ins Netz stellen. Auch das will Ministerin Hubig jetzt im Sexualstrafrecht regeln. 
Genau. Bisher können solche Videos allenfalls als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ strafbar sein. Das spezifische Unrecht der Taten als Sexualdelikt wird dabei nicht erfasst. Insofern ist es gut, dass dieser Straftatbestand jetzt ins Sexualstrafrecht kommt. Allerdings fehlt auch hier etwas: Unter Strafe gestellt wird nämlich nur das Herstellen und Verbreiten solcher Vergewaltigungsvideos, nicht aber das Abrufen und Besitzen. Aber für die Täter ist es ein Anreiz, die Tat überhaupt zu begehen, wenn sie wissen, dass andere Männer diese Videos sehen wollen und womöglich noch Wünsche äußern, was die Täter genau mit der Frau tun sollen. Deshalb sollte das Abrufen und Besitzen realer Vergewaltigungsvideos ergänzt werden. Und: Der Strafrahmen für das Herstellen von Videos sexualisierter Gewalt erscheint mir mit zwei Jahren zu niedrig angesetzt.

Mit dem Fall von Yanni Gentsch hat sich im letzten Sommer eine weitere Gesetzeslücke aufgetan: Ein Mann auf dem Fahrrad hatte die junge Frau beim Joggen gefilmt und dabei auf ihren Po gehalten. Sie konfrontierte den Mann und filmte ihn ihrerseits. Das Video ging viral und die Empörung war groß. Aber es stellte sich heraus, dass das unbefugte Filmen von Körperteilen gar nicht strafbar ist. Auch das soll jetzt geändert werden. 
Den rechtspolitischen Impuls, solche voyeuristischen Aufnahmen bestrafen zu wollen, teile ich. In der Praxis wird der Tatnachweis allerdings schwierig werden. Im Gesetzentwurf heißt es: „Wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, die in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust abbildet“, wird bestraft. Nun könnte aber jemand im Park die Leggings einer Joggerin und damit auch ihr Gesäß filmen, weil er sich die Leggings auch kaufen will. Hier den Sexualbezug sicher nachzuweisen, wird die Gerichte noch vor einige Herausforderungen stellen.

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Die nächste Gesetzeslücke: Zwar hatte der Gesetzgeber das sogenannte „Upskirting“ unter Strafe gestellt, also das Filmen unter den Rock eines Mädchens oder einer Frau. Doch jetzt stellte sich heraus: Wenn die Frau ganz unbekleidet ist, zum Beispiel in einer Sauna, greift das Gesetz gar nicht.
Das hatten wir Juristinnen schon bei der Einführung des „Upskirting“-Paragrafen moniert. Deshalb ist es komplett richtig, dass diese Lücke jetzt geschlossen wird. Ich hätte allerdings eine Kritik: Wenn zum Beispiel ein Mann in einem Zug masturbiert, dann ist es für Frauen ja ein gutes und wirksames Instrument, das mit ihrem Handy zu filmen. Denn zum einen erleichtert das die Strafverfolgung - denn Exhibitionismus ist ja eine strafbare Handlung - und zum anderen kann das auf den Täter abschreckend wirken. Deshalb muss der Gesetzentwurf nochmal ganz klar stellen, dass es nicht strafbar sein darf, eine strafbare Handlung zu dokumentieren.

Zur sogenannten „digitalen Gewalt“ gehört auch, wenn Männer ihre Frauen mit sogenannter „Spyware“ tracken, also ihren Aufenthaltsort überwachen. Auch das soll künftig unter Strafe gestellt werden. Allerdings nur dann, wenn dem Opfer dadurch „ein schwerer Schaden zugefügt“ wird.
Das erinnert mich leider sehr an den alten Stalking-Paragrafen. Dort hieß es ja, das Opfer müsse „in seiner Lebensführung beeinträchtigt“ sein. Da wurden Frauen, die Anzeige erstatten wollten, oft gefragt: „Sind Sie denn umgezogen? Haben Sie ihren Job gewechselt? Nein? Dann haben wir hier doch gar kein Problem.“ Und auch hier frage ich mich jetzt: Was genau soll der schwere Schaden sein? Der liegt doch schon darin, dass ich gegen meinen Willen überwacht werde. Das ist schon auf europäischer Ebene missglückt formuliert und müsste geändert werden.

Ein sehr kontroverses Thema ist die Klarnamen-Pflicht. Bisher muss ich mich, wenn ich mir einen Account bei Facebook oder X einrichte, nicht per Ausweis identifizieren. Das will die Ministerin nicht ändern. Dafür will sie die Vorratsdatenspeicherung einführen und IP-Adressen drei Monate lang speichern lassen. Reicht das?
Das ist ein schwieriges Thema. Ich sehe die Vorteile einer Klarnamenpflicht, aber es ist natürlich ein enormer Eingriff, wenn man sich im Netz nicht anonym bewegen kann. Das sollten wir in Ruhe diskutieren und jetzt nicht übers Knie brechen. Die Speicherung der IP-Adressen aber ist extrem sinnvoll. Allerdings erscheinen mir drei Monate sehr kurz, auch mit Blick auf die Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.  

Die besten Gesetze nützen nichts, wenn die Behörden zu überlastet sind, um sie umzusetzen. Ministerin Hubig hat angekündigt, den Ländern 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Das ist großartig! Ich höre sehr oft, dass Verfahren letztlich aus Kapazitätsgründen eingestellt werden. Böse Bemerkung am Rande: Es ist dann aber doch möglich, bei jemandem eine Hausdurchsuchung zu machen, der einen Politiker „Schwachkopf“ genannt hat… Es scheint also auch eine Prioritätenfrage zu sein. Insofern ist das neue Gesetz allein schon deshalb Gold wert. Denn damit signalisiert der Staat den Behörden: Das ist dringlich! Dass dann jetzt auch noch Geld fließen soll, ist sehr gut. Wir brauchen sowohl mehr Kapazitäten als auch mehr Spezialisierung. Wir haben ja zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hessen schon spezialisierte Staatsanwaltschaften, die Delikte im Bereich digitalisierte Gewalt verfolgen. Die wissen ganz genau, wie sie die Täter ermitteln. Diese zentralen Stellen braucht es in jedem Bundesland.

Das Interview führte Chantal Louis.

 

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