In der aktuellen EMMA

Alleinerziehende: "Wir bleiben laut!"

Die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers. Foto: Barbara Dietl/VAMV
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Ministerin Prien verteidigt die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss damit, dass sie säumige Väter – also solche, die zahlen könnten, es aber nicht tun – stärker in die Pflicht nehmen will. 
Fakt ist, dass die Rückholquote in Deutschland zur Zeit bei nur 17 Prozent liegt. Also nur knapp jeder sechste Vater den von Vater Staat vorgestreckten Unterhalt zurückzahlt. 

In anderen Ländern liegt die Rückholquote viel höher. Warum tut sich Deutschland so schwer?
Hier kann ich nur den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zitieren, der kürzlich in einem Interview gesagt hat, dass es für die Städte sehr schwierig sei, den Unterhaltsvorschuss einzutreiben, weil man oft nicht wisse, warum jemand keinen Unterhalt zahlt und wohin die Schuldner verzogen sind. Man habe aber nicht genügend Personal, um jeden Einzelfall zu prüfen. Deshalb hat die Sozialstaatskommission angeregt, dass man eine zentrale Einrichtung schaffen sollte, die darauf spezialisiert ist, den Unterhalt zurückzuholen. Denn derzeit sind die hohen Verwaltungskosten und die Belastungen für die Kommunen viel zu hoch. 

Wie kann es sein, dass die Behörden nicht herausfinden können, wohin ein säumiger Vater gezogen ist?
Das ist in der Tat schwer verständlich. Denn schließlich ist die Verletzung der Unterhaltspflicht, wenn man eigentlich zahlen könnte, ein Straftatbestand. 

Ministerin Prien will säumigen Vätern den Führerschein entziehen. Was halten Sie davon?
Es braucht Sanktionen, die rechtssicher sind und tatsächlich durchgesetzt werden können. Das müsste man also zunächst klären.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt 394 Euro im Monat für ein Kind ab zwölf Jahren. Für Kinder ab 16 soll er nun komplett wegfallen. Was würde das für die betroffenen Familien konkret bedeuten?
Es wird den Alleinerziehenden angelastet, sich um die Eintreibung des Unterhalts selbst zu kümmern. Ich kann dazu eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, um den Unterhalt einzufordern. Und wenn ich der Meinung bin, dass das Jugendamt das nicht effektiv betreibt, kann ich mir einen Anwalt nehmen. Die Anwaltskosten muss ich allerdings selbst tragen. Und während das Verfahren läuft, habe ich immer noch keinen Unterhalt. Und wir wissen, dass Alleinerziehende die Bevölkerungsgruppe sind, die am häufigsten von Armut bedroht sind. Frau Prien hat offenbar nicht auf dem Schirm, wie wichtig diese knapp 400 Euro Unterhaltsvorschuss für die Familien sind.

Das Statistische Bundesamt hat gerade neue Daten veröffentlicht. Demnach hat jede dritte Familie mit alleinerziehendem Elternteil ein Einkommen unterhalb der „Armutsgefährdungsgrenze“.
Genau. Hinzu kommen die gestiegenen Mieten und Energiekosten. Wovon bezahle ich also einen Rechtsanwalt? Ich könnte zwar Prozesskostenhilfe beantragen, aber ein Verfahren ist aufwändig und dauert. Fakt ist: Der Unterhaltsschuldner wird mit einem solchen Gesetz de facto belohnt, weil nur sehr wenige in der Lage sind, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. 

Was also dann?
Wenn ich keinen Unterhaltsvorschuss bekomme und mein Einkommen reicht nicht aus, dann muss ich Grundsicherung oder aufstockende Grundsicherung beantragen. Das bedeutet dann wiederum, dass ich kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag mehr beantragen kann. Wir Alleinerziehenden haben das ganz oft: Es geht in die eine Tasche rein und durch die andere wieder raus. Das passiert ja zum Beispiel auch beim Kindergeld. Das wird voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Deshalb hatten wir gefordert, dass das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. So steht es ja auch im Koalitionsvertrag. Aber auch dafür ist jetzt angeblich kein Geld da. 

Bundeskanzler Merz hat vorgeschlagen, Alleinerziehende sollten doch einfach mehr arbeiten. 
Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Aber als Frauen sind wir oft in Berufen, wo das Gehalt nicht so hoch ist. Und wenn es zum Beispiel noch jüngere Geschwisterkinder gibt und die Betreuungszeiten der Kita nicht passen, kann es mit der Vollzeitarbeit schwierig sein. Oder die Alleinerziehende sitzt in der Teilzeitfalle fest.

Der Kanzler hat offenbar nicht verstanden, dass auch eine Vollzeit arbeitende alleinerziehende Mutter Anspruch auf Kindesunterhalt vom Vater hat. 
Eben. Es haben zwei Menschen beschlossen, dieses Kind in die Welt zu setzen und es kann nicht angehen, dass nur einer für diese Kinder sorgt. Und wenn Herr Merz sagt, die alleinerziehende Mutter soll halt mehr arbeiten, wenn sie keinen Unterhalt bekommt, dann ist der unterhaltspflichtige Vater vollkommen raus. 

Die Empörung über die Ankündigung der Ministerin war groß.
Ja, weil von der Politik offenbar verkannt wird, wer hier die Leidtragenden sind, nämlich Kinder. 

Und wie geht es jetzt weiter?
Frau Prien von der CDU hat ja angekündigt, nach dem Ende der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen. Aber die SPD hat erklärt, die Kürzung des Unterhaltsvorschusses sei ein No-Go. Ich hoffe, dass sie standhaft bleibt. Wir vom VAMV nutzen die Sommerpause, um zu überlegen, wie wir mit verschiedensten Aktionen weiter laut bleiben. 

Das Gespräch führte Chantal Louis.

 

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