Alice Schwarzer schreibt

Fundamentalismus gegen Humanität?

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In Deutschland“, sagt Prof. Paul Devroey, „sind alle Regeln zur künstlichen Befruchtung falsch, besonders die Regeln zur PID“. Bei der PID weiß der Chef der Abteilung Reproduktionsmedizin an der Brüsseler Universitätsklinik, wovon er redet. Über 200 Paare im Jahr kommen zu ihm in der Hoffnung auf ein gesundes Kind, darunter etwa 50 Deutsche, also ein Paar pro Woche. Und das kann in Zukunft nur mehr werden. Denn ein Recht, die PID anzuwenden, um die Geburt eines toten oder schwer behinderten Kindes zu vermeiden, wird es in Deutschland auch in Zukunft nicht geben.

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Zur Erinnerung: Bei der PID, der Präimplantationsdiagnostik, geht es darum, das 0,1 Millimeter große außerkorporell mit einem Samen befruchtete Ei auf vererbte schwere genetische Schäden zu untersuchen, bevor es in den Körper der Mutter eingepflanzt wird. Das ist seit einigen Jahren möglich und in vielen Ländern, so auch in Belgien, erlaubt.

In Deutschland soll es nun verboten werden. Warum? Weil laut 1991 verabschiedetem „Embryonenschutzgesetz“ das „menschliche Leben“ schon „mit der ­Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“ ­beginnt. Diese Definition ist zwar keineswegs Konsenz in der zivilisierten Welt (siehe auch der Kommentar von Alice Schwarzer in der letzten EMMA), sondern entspricht einer fundamental-christlichen Auffassung vom „Beginn des ­Lebens“, die auch vom Vatikan vertreten wird. Aber sie gilt für Deutschland.

Für einen Gynäkologen wie Prof. Devroey ist das befruchtete Ei bestenfalls „potenzielles Leben“. Und selbst das deutsche „Embryonenschutzgesetz“ heißt ja auch nicht „Menschenschutzgesetz“. Doch wagt im Jahre 2011 hierzulande ­anschei­nend niemand mehr, der radikalchristlichen Definition vom „werdenden Leben“ zu widersprechen. Darum werden in den kommenden Wochen drei unterschied­liche Gesetzesentwürfe zur PID debattiert, die alle drei allerdings eines gemeinsam haben: Sie sind gegen die PID, entweder indem sie sie stark reglementieren oder aber total verbieten.

Der – relativ – liberalste PID-Entwurf möchte, dass die Diagnose „in Ausnahmefällen zulässig“ ist. Diese Ausnahme soll nur in Fällen gestatten sein, in denen „ein oder beide ­Eltern Anteile der Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Entscheiden soll das eine Ethik-Kommission. – Für diese Version plädiert als prominenteste Konservative die Ministerin und Ärztin Ursula von der Leyen.

Die Kompromiss-Version besagt, dass die PID nur erlaubt sein soll, wenn „eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Eine schwere Erbkrankheit genügt hier also nicht. – Prominenteste Befürworterin dieser Version aus den Reihen der Opposition ist die Grüne Renate Künast.

Für ein totales PID-Verbot plädieren die nebenstehenden Abgeordneten. Und es werden wohl noch etliche dazukommen, denn die Hälfte aller Parlamentarier hat sich noch nicht entschieden. Ihr Argument ist, bei der PID handele es sich „nicht um Therapie, sondern um genetische Auswahl“, denn hier werde „eine Selektion menschlichen Lebens“ vorgenommen. Ist der Frau das kranke befruchtete Ei allerdings erst einmal eingepflanzt, darf sie ­abtreiben, wenn „die körperliche und ­see­lische Gesundheit der Mutter“ in Gefahr ist, eine Erkrankung oder Behinderung des Fötus allein wäre kein zulässiger Grund. – Entscheidend für die mehrheitliche Zustim­mung der CDU/CSU zum totalen PID-Verbot war auf dem Parteitag im November 2010 Kanzlerin Angela Merkel.

Übrigens: Betroffen von der Frage PID Ja oder Nein sind in Deutschland im Jahr nur rund 200 Paare, ganz wie im Fall der Spätabtreibung. Und um diese 200 Fälle geht es bei der Debatte natürlich nicht. Es geht um die Definition: Wo beginnt menschliches Leben? Da, wo es eigenständig unabhängig vom Mutterleib möglich ist, nämlich ab der 22. Woche – lautet das Credo vieler nicht-christlich Argumentierenden. Im Moment der Befruchtung des Eis, lautet das Credo der Fundamentalchristen – und der deutschen Rechtsprechung. Die beruft sich dabei gerne auf das Selektions-Trauma der Nazizeit.

Und genau das empört den Kinderwunsch-Professor Devroey, dem Tausende von glücklichen Eltern gesunde Kinder verdanken, am meisten. Er nennt es „eine Schande“, dass Deutsche nach Belgien fahren müssen, um Hilfe zu bekommen und sagt: „Ich will nur unerträgliches Leid verhindern.“ Das Leid von Müttern und Vätern, ein totes, kaum lebensfähiges oder schwerstbehindertes Kind auf die Welt bringen zu müssen – obwohl die moderne Medizin ihnen zu dem Glück eines ­gesunden Kindes verhelfen könnte.

Hinter all dem steht die erneute Infragestellung des Rechts von Frauen auf Abtreibung. Ist der Embryo Teil des mütterlichen Körpers, über den eine Frau bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit auch entscheiden kann – oder ist die Frau nur ein Gefäß, das das „heilige Leben“ in sich trägt? Das Verbot der PID wird ein weiterer Schritt in Richtung Abtreibungsverbot sein. Kein Zweifel. Sie sind für ein totales PID-Verbot

Am 7. April wird der Bundestag in einer ersten Lesung über drei Gesetzesentwürfe zur PID diskutieren, am 30. Juni ist die zweite und dritte Lesung geplant. Das Gesetz soll möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Keiner der drei Entwürfe sieht das Recht der Eltern auf eine Präimplantationsdiagnostik vor, alle drei sind einschränkend. Der schärfste Entwurf verbietet die PID unter allen Umständen, auch wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen schweren Behinderung oder Totgeburt besteht. Von den insgesamt 622 Abgeordneten haben sich bisher 368 entschieden. 162 davon sind für ein totales Verbot, darunter 106 (von 239 Abgeordneten) aus CDU/CSU, was keine Überraschung ist. Das fundamentalchristlich definierte Verständnis vom „werdenden Leben“ wurde schon immer von weiten Teilen der Christdemokraten vertreten. Die Überraschung sind die BefürworterInnen in den Reihen von SPD, FDP, Grünen und Linken. Es sind insgesamt 56, darunter etliche einst offensive Befürworterinnen des Rechts von Frauen auf Abtreibung. Nachfolgend die Liste dieser Abgeordneten. Sie ist auch in Hinsicht auf den gesellschaftlichen Meinungswandel, bzw. Rückschritt in den letzten Jahrzehnten aufschlussreich. Und in Bezug auf die repressive Haltung in Deutschland zur Abtreibung.

SozialdemokratInnen (13 von 146)
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, 36, Neuwied
Bernhard Brinkmann, 58, Hildesheim
Elke Ferner, 52, AsF-Bundesvorsitzende, Saarbrücken
Ulrich Kelber, 43, stellv. Fraktionsvorsitzender, Bonn
Andrea Nahles, 40, Generalsekretärin, Ahrweiler
Dietmar Nietan, 46, Düren
Michael Roth, 40, Werra-Meißner-Kreis
Marlene Rupprecht, 63, Fürth
Marianne Schieder, 48, Schwandorf
Silvia Schmidt, 57, Behindertenbeauftragte der Fraktion, Mansfeld
Ulla Schmidt, 61, Ex-Gesundheitsministerin, Aachen
Wolfgang Thierse, 67, Vize-Bundestagspräsident, Berlin-Pankow
Uta Zapf, 69, Offenbach

Liberale (3 von 93)
Pascal Kober, 39, Reutlingen
Michael Georg Link, 48, Heilbronn
Stefan Ruppert, 39, Hochtaunus

Linke (12 von 76)
Jan van Aken, 49, stellv. Fraktions-Vorsitzender, Hamburg
Heidrun Dittrich, 53, Hannover
Annette Groth, 56, Pforzheim
Heike Hänsel, 45, Tübingen
Lukrezia Jochimsen, 75, Thüringen
Dorothée Menzner, 45, Helmstedt-Wolfsburg
Wolfgang Nešković, 62, Cottbus-Spree-Neiße
Ilja Seifert, 59, Görlitz
Raju Sharma, 46, Schleswig-Holstein
Kathrin Vogler, 48, Steinfurt
Johanna Regina Voß, 53, Lüchow-Dannenberg-Lüneburg
Katrin Werner, 37, Trier

Grüne (28 von 68)
Volker Beck, 50, Fraktions-Geschäftsführer, Köln
Cornelia Behm, 59, Potsdam
Birgitt Bender, 54, Stuttgart
Alexander Bonde, 36, Emmendingen-Lahr
Hans-Josef Fell, 59, Bad Kissingen
Thomas Gambke, 61, Landshut
Katrin Göring-Eckardt, 44, Vize-Bundestagspräs., Gotha-Ilm-Kreis
Britta Haßelmann, 49, Fraktions-Geschäftsführerin, Bielefeld
Winfried Hermann, 58, Tübingen
Thilo Hoppe, 53, Aurich-Emden
Memet Kilic, 44, Pforzheim
Sven-Christian Kindler, 26, Rotenburg/Soltau/Fallingbostel
Maria Klein-Schmeink, 53, Münster
Sylvia Kotting-Uhl, 58, Karlsruhe
Oliver Krischer, 41, Düren
Undine Kurth, 59, Fraktions-Geschäftsführerin, Harz
Markus Kurth, 45, Dortmund
Beate Müller-Gemmeke, 50, Reutlingen
Konstantin von Notz, 40, Herzogtum Lauenburg
Friedrich Ostendorff, 58, Unna
Claudia Roth, 55, Parteivorsitzende, Augsburg
Elisabeth Scharfenberg, 48, Hof
Christine Scheel, 54, Aschaffenburg
Gerhard Schick, 38, Mannheim
Frithjof Schmidt, 57, Bochum
Wolfgang Strengmann-Kuhn, 43, Main-Taunus
Harald Terpe, 56, Rostock
Josef Winkler, 36, Koblenz

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