Die Täter abschieben? Fehlanzeige!

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Bundeskanzlerin Merkel will mit der „vollen Härte des Rechtsstaats“ zuschlagen; Vizekanzler Gabriel fordert "Null Toleranz gegenüber Kriminalität und sexuellen Übergriffen“ und will Täter „schneller und effizienter abschieben“; Justizminister Maas erklärt: „Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden“ – und solle dann auch ausgewiesen werden. 

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Die scharfen Töne, die unsere PolitikerInnen nach den ungeheuerlichen Vorfällen in der Silvesternacht anschlagen, sind nach dem „Wir schaffen das“-Mantra der letzten Wochen einerseits erleichternd. Andererseits liegt der Verdacht nahe, dass es sich dabei vor allem um eins handelt: um Populismus. 

BGH: Ein Griff an die Genitalien ist unerheblich

Nicht nur, weil die Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungen in ein Land verbietet, in dem das Leben des Täters, zum Beispiel durch Krieg, bedroht ist. Sondern auch, weil das, was die marodierenden Männer laut den Schilderungen belästigter Frauen am Kölner Hauptbahnhof oder auf der Hamburger Reeperbahn getan haben, in den meisten Fällen gar nicht strafbar ist. Frauen an den Busen oder zwischen die Beine fassen? Das deutsche Strafgesetzbuch macht’s möglich!   

Wer nämlich glaubt, „sexuelle Belästigung“ sei im deutschen Recht ein Straftatbestand, irrt. Belästigung ist lediglich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt und betrifft ausschließlich sexuelle Übergriffe im Beruf. Im Strafgesetzbuch hingegen kommt sie überhaupt nicht vor. Dort gibt es zwar die „sexuelle Nötigung“, aber: Die strafbaren „sexuellen Handlungen“, die der Täter vornimmt, müssen „von einiger Erheblichkeit“ sein. Mehrere Gerichtsurteile, darunter auch solche des Bundesgerichtshofs, kamen zu dem Schluss: Ein Griff an die Genitalien oder an den Po ist unerheblich.

Außerdem Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestands: die Gegenwehr der Frau. Wie wir aus rund hundert dokumentierten Fällen wissen, haben Gerichte sogar bei nachweislich gegen den Willen der Frau vollzogenem Geschlechtsverkehr immer wieder Täter freigesprochen. Das Opfer hatte zwar klar und deutlich Nein gesagt - sich aber „nicht genügend gewehrt“. Der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ist also nicht nur den Tätern der Kölner Horror-Nacht völlig fremd, sondern auch dem deutschen Strafrecht. 

Frauennotrufe: Sexuelle Belästigung ist systematisch straffrei 

Im Falle sexueller Belästigung kommt noch einer Art strafrechtlicher Krücke in Frage: die Beleidigung. Was aber fürs „Vogelzeigen“ oder den Stinkefinger gilt, nämlich dass der Täter das Opfer herabwürdigt, ist beim Griff an den Busen keineswegs immer so klar: So urteilte der BGH: Eine „Herabwürdigung der Betroffenen durch den Täter ist in einer sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen.“ 

So ist auch der „Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen“ (bff) mit Blick auf die Übergriffe an Silvester mehr als skeptisch: „Dem bff sind schon lange zahlreiche Fälle bekannt, in denen Frauen an öffentlichen Orten belästigt, begrapscht und an Geschlechtsteilen angefasst wurden. In der Regel enden diese Taten für die Täter straflos.“ Sie seien „nicht durch den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfasst und damit systematisch straffrei.“     

Wir dürfen also gespannt sein, was passiert, falls einige der Täter aus Köln, Hamburg und all den anderen Städten, in denen Frauen massenhaft sexuelle Gewalt angetan wurde, tatsächlich gefunden werden sollten. Um den Reden wirklich Taten folgen lassen zu können, wäre Folgendes Voraussetzung: ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, mit dem die Täter wirklich bestraft werden können. Und zwar ausländische genauso wie deutsche. 

Chantal Louis

Aktualisierung am 12.1.2015: Der CDU-Bundesvorstand hat bei seiner Jahresauftakt-Tagung soeben die "Mainzer Erklärung" verabschiedet. Darin heißt es: "Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. (...) Deshalb sorgen wir dafür, dass gemäß Art. 36 der Instanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird. Für den Straftbestand muss ein klares 'Nein' des Opfers ausreichen." Und: "Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen."

Aktualisierung am 9.1.2015: Gerade hat Justizminister Heiko Maas angekündigt, das Sexualstrafrecht verschärfen zu wollen: "Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass die Frauen sich sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht." Fakt ist: Der Gesetzentwurf liegt bereits seit über einem Jahr vor und harrt der Verabschiedung. Frauenverbände wie der bff und der Juristinnenbund kritisieren ihn als völlig unzureichend. Das Problem der faktischen Straflosigkeit sexueller Belästigung packt der Entwurf gar nicht an.

Weiterlesen: http://www.emma.de/artikel/petition-nein-heisst-nein-herr-minister-330593  

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Frauen berichten EMMA vom Terror

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Es sollen zeitweise tausend Männer gewesen sein. Eine der überfallenen Frauen berichtet von „Fingern in allen Körperöffnungen“. Einer anderen haben sie „Strumpfhose und Slip vom Leib gerissen“. Eine weitere erzählt, dass rund 30 Männer sie umstellt, als „Schlampe“ beschimpft und ihr an den Hintern, an die Brüste und zwischen die Beine gefasst haben.

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Es ist von Panik und Schreien die Rede. Und von einer Ver-
gewaltigung.

Noch eine weitere wurde eingekesselt, verhöhnt und mit Silvesterböllern beworfen. In EMMA möchte sie Susanne genannt werden, sie ist 50 Jahre alt und berichtet: „Ich wollte mit meiner Freundin eigentlich nur kurz durch den Bahnhof gehen, um im Brauhaus auf der anderen Seite ein Bier zu trinken. Aber schon als wir auf dem Bahnhofs-Vorplatz ankamen, habe ich plötzlich nur noch Männer gesehen. Es waren Hunderte! Und sie haben uns behandelt wie Freiwild!“

Es ist von Panik und Schreien die Rede, von Angst und Hilflosigkeit. Und von einer Vergewaltigung. Von einer bisher.

Das waren Szenen, wie wir sie aus dem Fernsehen vom Tahrir-Platz kannten, als die Situation in Ägypten eskalierte und unzählige Frauen – Ägypterinnen wie westliche Journalistinnen - Opfer sexueller Gewalt wurden. Aber diesmal fanden diese massenhaften Übergriffe nicht in Ägypten statt und auch in keinem anderen Bürgerkriegsland, sondern mitten in Deutschland. Und an einem der angeblich am besten gesicherten Orte in ganz Deutschland: dem Kölner Hauptbahnhof.

Ausgerechnet in der Silvesternacht - in der wegen der europaweit beschworenen „Terrorgefahr“ ja ohnehin erhöhte Sicherheitsvorkehrungen herrschten. Aber der Terror dieser Nacht hatte nichts mit Kofferbomben und nichts mit Maschinengewehren zu tun. Diese Männer hatten ihre Hände zur Waffe gemacht. Und so waren Polizei und Sicherheitspersonal anscheinend erst mal blind für das, was sich da vor der erhabenen Kulisse des Kölner Doms abspielte.

„Völlig überrascht“ seien die Kölner Beamten von dem Ausmaß der Gewalt gewesen. Auf der Pressekonferenz in Köln am Montag, bei der auch EMMA anwesend war, sprach Polizeipräsident Wolfgang Albers von „Straftaten in einer völlig neuen Dimension“.

Was bis jetzt bekannt ist: In der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr kam es in der Silvesternacht zu Körperverletzungen, Diebstählen und sexuellen Übergriffen im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs. Bis zu 1.000 Männer hatten sich zeitweise versammelt, die laut ZeugInnenberichten aus dem „nordafrikanischen und arabischen Raum kommen“. Mehr kann und will die Polizei scheinbar bisher über die Täter nicht sagen. Nur, dass es viele waren. Und niemand verhaftet wurde.

Und: Dass es bei mittlerweile fast der Hälfte der Anzeigen um Sexualgewalt gegen Frauen ging. Wie viele der mittlerweile 553 Anzeigen (Stand: 11.1.) von Frauen gestellt wurden, kann die Polizei nicht sagen (obwohl das doch eigentlich nicht schwer sein dürfte). Das Fachpersonal für die Betreuung von Opfern sexueller Gewalt wurde schon aufgestockt, heißt es. 

Es bleiben viele Fragen offen nach dieser Terrornacht in Köln. Zum Beispiel die: Wie kann es überhaupt sein, dass aggressive und betrunkene Männerrotten in dieser Zahl an einem Hochsicherheitsort wie dem Hauptbahnhof massenhaft Frauen belästigen, ja missbrauchen – ohne dass sofort eingeschritten wird? Die Polizei begründet das mit der Unübersichtlichkeit der Lage, der ohnehin ausgelassenen und alkoholisierten Stimmung, dem Lärm der Böller. „Da hört man einen Hilfeschrei nicht", heißt es. Allerdings: An dem Abend waren 143 Beamte vor Ort - und die haben alle nichts gehört bzw. gesehen? Oder haben sie das nicht so ernst genommen?

Die Gesamtlage eskalierte so, dass der Bahnhofsvorplatz am späteren Abend wegen Randale zeitweise geräumt wurde. Aber wegen sexueller Belästigung wurde nicht ein Mann arrestiert.

143 Beamte vor Ort - und die haben alle nichts gehört bzw. gesehen?

„Die Täter versuchten durch gezieltes Anfassen der Frauen von der eigentlichen Tat abzulenken – dem Diebstahl von Wertgegenständen“, heißt es in der Pressemitteilung der Kölner Polizei. Was will sie uns damit sagen? Dass sexuelle Belästigung keine "Tat" sei? Und übrigens: Wer ein Handy klauen will, der tut das schnell und heimlich. Männer, die Frauen umzingeln und ihnen zwischen die Beine greifen, wollen genau das tun. Sie stehlen den Frauen nicht nur das Handy, sie stehlen ihnen auch die Würde. 

So wie Männer es seit Jahrhunderten tun, überall auf der Welt, allerdings in der Regel in Häusern, hinter verschlossenen Fensterläden, im Verborgenen. Die „neue Qualität“ der Übergriffe am Hauptbahnhof liegt in der Enthemmtheit, diese Gewalt in der Öffentlichkeit auszuüben – unter den Blicken von tausenden von Zuschauern, inklusive denen der Polizeibeamten. Das hat es in Deutschland so noch nie gegeben. 

Und ist da noch eine Frage, die vor dem Hintergrund der ohnehin aufgeladenen Flüchtlingsdebatte schon jetzt für Zündstoff sorgt: Woher kamen diese Männer? Wie kann es sein, dass sich eine solche kompaniestarke Anzahl von Männern zusammenrottet und an einem öffentlichen Platz wie dem Bahnhof über Stunden randaliert?

EMMA berichtet weiter.

Aktualisiert am 11.1.2016

Aktualisierung vom 7.1.2016: 
Mittlerweile liegen der Polizei 121 Anzeigen vor, drei viertel davon wegen Sexualstraftaten. Die Polizei hat außerdem nach Auskunft der Pressestelle bisher 16 Personen im Blick, die im Verdacht stehen, für Sexualdelikte am Hauptbahnhof mitverantwortlich zu sein. Einige dieser Männer seien schon identifiziert - und die "Informationen decken sich mit dem, was bisher berichtet wurde": Es handelt sich um Männer aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum. Auch auf der Hamburger Reeperbahn und in Stuttgart ist es in der Silvesternacht zu Übergriffen auf Frauen gekommen. In Hamburg liegen 53 Anzeigen wegen sexueller Übergriffe vor.

Dieses Video zeigt das Ausmaß der Ausschreitungen an Silvester vor dem Kölner Hauptbahnhof. 

 

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