Wo bleibt der Aufschrei?

Was soll ein Baby denn kosten? 30.000 Euro?
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„Reproduktive Selbstbestimmung“. Was heißt das eigentlich? Es bedeutet, dass Frauen selber bestimmen können sollen, ob und wann sie Kinder bekommen oder nicht. My Body, my Choice. Die Ampelkoalition, die als „Fortschrittskoalition“ angetreten war, hat diesen Begriff nonchalant erweitert. Für sie gehört auch das „Recht“ dazu, seinen eigenen Körper als Gebärmaschine zu missbrauchen, will sagen: das Recht der Menschenhändler, mit Frauen und Kindern zu schachern und den „Wunschkind“-Markt zu bedienen. In Form von Leihmutterschaft und Eizellspende. My Body, my Choice 2.0.

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Sollten die naiven, total realitätsfernen „freundlichen Empfehlungen“, die die Kommission zu Eizellspende und Leihmutterschaft gibt, tatsächlich ein Fahrplan für die Regierung zur Legalisierung werden – es wäre eine Katastrophe!

Dieses Nein ist in Wahrheit ein Jein, hochgradig unausgegoren noch dazu

Ausgeklügelt wurde das neue Recht von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD), Justizminister Buschmann (FDP) und Frauenministerin Paus (Grüne). Vor einem Jahr haben die drei zur „Neujustierung“ dieser „drei Bereiche“ die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ins Leben gerufen. Gemeint mit drei Bereichen ist: das Recht auf Abtreibung, sowie die Legalisierung der Leihmutterschaft und Eizellenspende.

Am 31. März 2023 nahm die Kommission ihre Arbeit auf. Am 15. April 2024 präsentierte das 18-köpfige Team aus den Bereichen Recht, Gesundheit und Ethik seinen Abschlussbericht. Fazit: Der Frauen kriminalisierende §218 gehört endlich abgeschafft. Die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft bleibt fraglich. Beides scheint die Auftraggeber zu enttäuschen: sowohl das geforderte Recht auf Abtreibung als auch das Nein zur Legalisierung der Leihmutterschaft.

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Die aktuelle EMMA mit dem Dossier zu Leihmutterschaft gibt es im www.emma.de/shop

Doch dieses Nein ist in Wahrheit ein Jein. „Die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde verbietet es, Menschen zum Objekt fremder Zwecke zu machen“, heißt es im Gutachten der Kommission; aber auch: „Leihmutterschaft verletzt nicht in jedem Fall die Würde der Leihmutter oder des Kindes“.

Mal werden die „erheblichen Gefährdungspotenziale der globalen Praxis der Leihmutterschaft“ betont. Mal wird hervorgehoben, dass „das Kind nicht notwendig zur Handelsware“ wird.

Einerseits soll die „altruistische“ Leihmutterschaft denkbar sein, andererseits müsse die Leihmutter aber auch eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ erhalten. Ja, was denn nun?! Altruismus oder Geschäft?

Aus dem Bericht lässt sich herauslesen, wie die Kräfte innerhalb der Kommission miteinander gerungen haben müssen und sich letzten Endes nicht einigen konnten. Von hitzigen Debatten in Hinterzimmern ist die Rede. Für den Reproduktionsmarkt plädierende JuristInnen und ÄrztInnen (die daran verdienen) prallten auf heftigen Gegenwind von EthikerInnen.

Was genau schlägt die Kommission nun also vor? In Summe wird die Eizellspende für „ethisch vertretbar“ befunden, sei sie doch mit der Samenspende vergleichbar. Was faktisch falsch ist. Frauen unterziehen sich bei einer Eizellspende einer schweren Hormonbehandlung, die Eier werden ihnen in Vollnarkose entnommen, der Eierstock punktiert. Männer hingegen füllen innerhalb weniger Minuten einen Becher mit ihrem bei der Selbstbefriedigung geflossenen Samen.

Die Eizellspende sei "mit der Samenspende vergleichbar". Das ist faktisch falsch.

„Ob es zu langfristigen Nebenwirkungen bei Eizellspenderinnen kommt, kann anhand aktueller Daten nicht sicher belegt werden“, heißt es in dem Bericht. Natürlich nicht – die Reproduktionsmedizin will diese Daten gar nicht erst erheben, sie könnten geschäftsschädigend sein. Auch gibt es keine Langzeitstudien darüber, ob die hormonelle Behandlung das Brustkrebsrisiko der Spenderin erhöht. Solche Daten müssten allerdings vorliegen, bevor überhaupt über eine Legalisierung debattiert wird. (Mehr zu Eizellspende hier!)

Noch undurchsichtiger wird es bei der Leihmutterschaft. Geprüft wurde das sogenannte „altruistische“ Modell (das der Türöffner für die offen kommerzielle Leihmutterschaft ist). Nach Meinung der Kommission sollte Leihmutterschaft verboten bleiben - aber in Ausnahmen möglich sein. Etwa wenn „zwischen Leihmutter und Wunscheltern ein engeres freundschaftliches oder verwandtschaftliches Verhältnis besteht“. Ein freundschaftliches Verhältnis? Das lässt sich auch mit einer Fremden rasch bewerkstelligen, zumindest behaupten.

Sämtliche Empfehlungen der Kommission widersprechen sich erstens selbst, und wären zweitens mehr als leicht zu umgehen.

Immerhin räumt die Kommission ein, dass „selbst altruistisch angelegte Modelle ein Potenzial für Umgehungen und Missbrauch in sich bergen“. Und, Überraschung: „Die Abgrenzung zum Kinderhandel bleibt problematisch.“ Die Gefahren werden also ausdrücklich benannt, aber einen Handlungsplan, wie sie gebannt werden können, gibt es nicht. Weil es ihn nicht geben kann! Der Handel mit Kindern kann nicht rechtlich gestaltet und behördlich geregelt werden. Was es in Ländern aber gibt, die Leihmutterschaft praktizieren, ist der Ausverkauf des weiblichen Körpers, von Würde und von Freiheit von Frau und Kind kann nicht die Rede sein. 

Ein Freifahrtsschein sieht anders aus - aber es ist auch keine klare Absage

Schlussfolgerung der Kommission: „Es liegt im Ermessen des Gesetzgebers, aufgrund einer Gesamtabwägung an dem bisherigen Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten.“

Ein Freifahrtschein für die Legalisierung, wie die FDP sich ihn erhofft hat, ist das nicht. Aber es ist auch keine klare Absage an die in Deutschland bisher zu Recht verbotene Leihmutterschaft. Die bislang fest verschlossene Tür für Leihmutterschaft und den millionenschweren Reproduktionsmarkt, sie wurde mit diesem Gutachten einen Spalt geöffnet. Für die Eizellspende sogar ein ganzes Stück weit.

Ein Problem ist: Weite Teile von Politik und Gesellschaft haben die Dimension der Leihmutterschaft offensichtlich noch gar nicht begriffen. Viele kennen nur die rührenden Geschichten von unfruchtbaren oder homosexuellen Paaren, deren „Lebensglück“ ein Kind wäre, aus den Medien. Was sie nicht sehen, ist das Leid der Frauen und die Gefahr für die Kinder, die zur Ware werden auf dem milliardenschweren Markt, wo Menschenhändler plus Ärzte und Pharmaindustrie die Gewinner sind (ganz wie bei der Transsexualität) und Frauen die Verlierer.

Es gibt kein Recht auf ein Kind. So wenig wie ein Recht auf Organspende. Der Körper eines Menschen und seine Würde dürfen nicht für das „Glück“ und den Profit Dritter geplündert werden. Leihmutterschaft ist eine Art gesteigerter Prostitution. Der neue Zuhälter sitzt in der Kinderwunschagentur.

Nun muss sich zeigen, wie die Ampel mit dem Bericht der Kommission umgeht. Kommt es zum Deal zwischen FDP und Grünen? Die Grünen geben ihr OK zu Leihmutterschaft und Eizellspende, die FDP hört auf gegen die Legalisierung der Abtreibung zu mauern? (Mehr dazu hier!)

Für die EU ist Leihmutterschaft ganz klar „Menschenhandel“. Will das EU-Mitglied Deutschland, das schon „das Bordell Europas“ ist, nun auch noch diesen schweren Verstoß gegen die Menschenwurde und die totale Ausbeutung von Frauen legalisieren? Wo bleibt der Aufschrei?

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