Papa zahlt nicht? Führerschein weg!
Eigentlich ist es ein Riesenerfolg! Der Staat will Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen Kindesunterhalt bekommen, ab 1. Januar 2017 einen „Unterhaltsvorschuss“ bis zum 18. Lebensjahr zahlen. Bisher sprang Vater Staat nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes ein, außerdem war die Unterstützung bisher auf 72 Monate begrenzt. Lange haben Alleinerziehende (90 Prozent Mütter) für dieses Gesetz gekämpft.
Wieso nicht die säumigen Väter in die Pflicht nehmen?
Das Kabinett hatte es schon verabschiedet, doch jetzt steht es auf der Kippe. Denn nun blockieren Länder und Kommunen. Dagegen hat der „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) jetzt eine Petition gestartet: „Lassen Sie Trennungskinder nicht noch länger im Stich!“
Grund für die Blockade der Länder und Kommunen: Schon jetzt springt Vater Staat mit jährlich 841 Millionen Euro in die Bresche. Mit dem neuen Gesetz würde sich dieser Betrag mindestens verdoppelt. Das ist ein Problem, klar. Aber: Warum holen sich die Behörden den vorgestreckten Unterhalt eigentlich nicht von den säumigen Vätern zurück, die zahlen könnten, aber nicht wollen? Denn die „Rückholquote“, die eine nicht-staatliche Studie 2009 ermittelte, liegt bei gerade mal durchschnittlich 20 Prozent. Spitzen-Eintreiber war Bayern mit 36 Prozent, Schlusslicht Bremen mit gerade mal zehn Prozent. Da ist noch viel Luft nach oben.
Unterhalt nicht zu zahlen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer sich nach § 170 StGB der „Verletzung der Unterhaltspflicht“ schuldig macht, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf (!) Jahren bestraft werden. 7.008 angezeigte Fälle nach § 170 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2015 aus. 95,5 Prozent davon sind säumige Väter. Die rund 7.000 Fälle, die bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht landen, sind allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Jede fünfte Familie in Deutschland hat nur ein Elternteil, in knapp 90 Prozent der Fälle ist das die Mutter. 2,3 Millionen Kinder sind unterhaltsberechtigt. Aber: Für jedes zweite dieser Kinder zahlt der Vater gar keinen Unterhalt, für jedes vierte zu wenig. Wie hoch ist der Anteil der Väter, die tatsächlich nicht zahlen können, und wie viele drücken sich nur? Genau weiß das niemand, denn dazu gibt es keine offiziellen Statistiken.
Andere Länder gehen das Problem mit viel mehr Nachdruck an. Zum Beispiel Großbritannien. Dort treibt der „Child Maintainance Service“ den Unterhalt bei säumigen Vätern mit Nachdruck ein. Er sucht die „unbekannt Verzogenen“, prüft Einkommen, pfändet Konten, führt Gerichtsverfahren. Erfolgsquote: 80 Prozent! Diese Möglichkeiten hätten auch deutsche Jugendämter und Gerichte. Aber sie scheinen sie kaum zu nutzen.
Unterhalt nicht zu zahlen, ist kein Kavaliers-
delikt
Das hat auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erkannt. Sie erklärt: „Wir müssen den vorausgezahlten Unterhalt viel konsequenter eintreiben. Auch mit Strafen – bishin zum Fahrverbot.“ Auch Sigmar Gabriel hat den Führerscheinentzug für zahlungsunwillige Väter schon gefordert. Der SPD-Vorsitzende ist Sohn einer alleinerziehenden Mutter und kennt das Problem aus eigener Erfahrung: "Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat." Deshalb solle es nun „stärkere Druckmittel“ geben.
Eins ist klar: Wenn die Idee mit dem Führerscheinentzug konsequent angewendet würde – dann käme sicher Schwung in die Zahlungsmoral der Väter.