Rettet die Frauen-Klos!
Stellen wir uns Folgendes vor: Konzert in der Kölner Philharmonie, Sir Simon Rattle dirigiert, der Saal ist ausverkauft. In der Pause schnell auf die Damentoilette. Damentoilette? Komisch - die gibt’s gar nicht mehr. Männer strömen in beide Türen, die zu den Toiletten führen. Und Frauen müssen, wenn es sehr pressiert, an Herren vorbei, die mit offenem Hosenschlitz an den Urinalen stehen.
Dasselbe passiert der Fußball-Fänin im Rheinenergie-Stadion, wenn sie beim FC-Spiel in der Halbzeit aufs Klo muss. Geht sie dahin, wo mal die Frauentoilette war, muss sie sich den Weg durch reichlich mit Kölsch betankte Fans bahnen und ist froh, wenn es bei sexistischen Sprüchen bleibt.
Ist unrealistisch? Nein. Denn so würde es kommen, wenn die Bauministerkonferenz (BMK), also die LandesbauministerInnen der 16 Bundesländer, ihre neue „Muster-Versammlungsstättenverordnung“ wie geplant verabschiedet. Diese Verordnung regelt, wie viele und welche Toiletten Veranstalter bei einem Event bereitstellen müssen. Bisher enthielt sie den Passus: „Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben.“ So weit, so üblich.
In der neuen Versammlungsstätten-Verordnung fehlt der entscheidende Satz
Nun aber soll die Verordnung, die aus dem Jahr 2014 stammt, novelliert werden. Grund: Die MinisterInnen wollen die notwendige Anzahl von Toiletten auf Wunsch der Veranstalter flexibler gestalten. So geht die aktuelle Verordnung zum Beispiel stets von einer stoßweisen Nutzung der Toiletten aus (zum Beispiel in der Halbzeit oder der Konzertpause), was aber gar nicht immer der Fall ist (zum Beispiel bei einem Festival). Deshalb ist im Entwurf der neuen Fassung nur noch gefordert, dass „ausreichend“ Toiletten zur Verfügung stehen müssen. So weit, so verständlich.
Aber: Im Entwurf der neuen „Versammlungsstättenverordnung“ fehlt der besagte Satz, der zwingend getrennte Toiletten für Frauen und Männer vorschreibt. Er ist weg. Ein Versehen? Nein. Denn in der Begründung zur neuen Verordnung heißt es: Aufgrund der „fallbezogenen“ und „flexibleren“ Ausgestaltung werden „keine getrennten Toilettenräume für Damen und Herren mehr vorgeschrieben.“ Das bedeutet im Klartext nichts weniger als die Abschaffung der Frauentoilette.
Das rief die Initiative „Was ist eine Frau?“ auf den Plan. Die wurde Ende 2024 von Aktivistin Rona Duwe ins Leben gerufen. Anlass war das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel-Regierung. Es besagt, dass sich seit 1. November 2024 jeder Mann voraussetzungslos auf dem Standesamt zur Frau erklären kann – und jede Frau zum Mann. Der Begriff „Frau“ wird damit völlig beliebig. Schutzräume für Frauen wie Duschen, Umkleiden und eben auch Toiletten sind obsolet, weil biologische Männer Zutritt haben.
In immer mehr Kneipen, Clubs oder auch Museen gibt es darum Toiletten für „alle Geschlechter“. Duwe kämpft mit ihrer „Dialogplattform für Frauenrechte“ deshalb dafür, dass der Begriff „Frau“ ebenso wenig ausgehöhlt wird wie ihre Rechte.
Gemeinsam mit der Kulturwissenschaftlerin Isabel Rohner schrieb Rona Duwe jetzt an alle 16 BauministerInnen der Länder: „Wir bitten Sie eindringlich, sich persönlich für die Beibehaltung der expliziten Pflicht zu getrennten Toiletten für Frauen und Männer in Versammlungsstätten einzusetzen.“
Der Versuch, die Frauentoiletten abzuschaffen, ist schon einmal gescheitert
Denn: „Getrennte Toiletten sind kein nostalgisches Relikt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum. Sie wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Frauenrechtlerinnen hart erkämpft, damit Frauen sich frei, sicher und selbstverständlich in der Öffentlichkeit bewegen können. Diese Errungenschaft darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“
Der Versuch, die Frauentoilette abzuschaffen, ist nicht neu. Im Herbst 2022 hatte der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) seine Richtlinie für Sanitärbereiche novelliert und darin eine „geschlechtsunspezifische Nutzung“ im Rahmen eines „Universaldesigns“ empfohlen. Will heißen: Eine Toilette für alle. Grund: „Mit der Einführung des dritten Personenstands durch den Gesetzgeber sind neue Konzepte für Sanitärbereiche erforderlich.“
Mit anderen Worten: Weil 2022 genau 2.228 Personen in Deutschland mit dem Geschlechtseintrag „divers“ registriert waren, sollten nun sämtliche Frauen, sprich: 52 Prozent der Bevölkerung, auf getrennte Toiletten verzichten. Wie kamen die Herren Ingenieure auf so eine abstruse Idee? Ganz einfach: Sie waren von der „Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit“ (dgti) „beraten“ worden.
Damals schlug die Initiative „Geschlecht zählt“ Alarm. „Der VDI macht sich die Forderungen der Transgender-Aktivisten zu eigen und vergisst die Sicherheit von Frauen und Mädchen.“ EMMA und Bild berichteten, der VDI wurde mit Protestmails geflutet. Schließlich musste der VDI die Richtlinie ändern. Und zwar auch deshalb, weil sie gegen die Versammlungsstättenverordnung verstieß. Denn die schreibt, wie gesagt, getrennte Toiletten für Männer und Frauen vor. Noch.
Der erste Minister, der das Problem begriffen hat, will dem Entwurf nicht zustimmen
Es ist gut denkbar, dass auch diesmal die Trans-Lobby der Floh im Ohr war. Denn schon spricht der Chef des „Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren“ (EVVC), René Tumler, in der Welt davon, dass „auch Menschen außerhalb der binären Geschlechterordnung berücksichtigt“ werden sollten.
Die BauministerInnen hingegen scheinen womöglich gar nicht zu begreifen, was sie da eigentlich verabschieden sollen. Wie zum Beispiel Robert Crumbach, Landesbauminister von Brandenburg. Der versicherte Rohner zunächst, dass es doch lediglich um die Vermeidung von Schlangen gehe, nicht um die Abschaffung getrennter Toiletten. Doch als er auf Aufforderung einen genauen Blick auf den Entwurf warf, war er eines Besseren belehrt. Nun sicherte er zu: Dies sei so für ihn „nicht zustimmungsfähig“.
Es steht zu befürchten, dass auch andere LandesbauministerInnen noch nicht verstanden haben, dass in dem Entwurf der neuen Versammlungsstättenverordnung ein entscheidender Satz fehlt. Sollte es MinisterInnen geben, die es verstanden haben und Frauentoiletten tatsächlich überflüssig finden, empfiehlt der Jurist Jonas Jacob ihnen ein Blick in die Verfassung.
Der Rechtsanwalt hatte im Fall des VDI im Auftrag von "Geschlecht zählt" durchgesetzt, dass die Frauentoiletten in der Richtlinie erhalten bleiben mussten. Er weist auch jetzt darauf hin: „Die bisherige Pflicht zu getrennten Toilettenräumen schützt die Intimsphäre und persönliche Sicherheit der Nutzer. Dieser Schutz ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert“, erklärt Jacob.
„Hinzu kommt die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG, tatsächliche Nachteile von Frauen zu vermeiden.“ Der Jurist warnt: „Problematisch erscheint mir insbesondere, dass die Neuregelung nur noch auf eine ‚ausreichende Anzahl‘ von Toiletten abstellt. Damit wird ein bisheriger Schutzstandard faktisch auf eine reine Kapazitätsfrage reduziert.“ Getrennte Damen- und Herrenbereiche müssten weiterhin „den Regelfall bilden, um Intimsphäre, Sicherheit und die besonderen Schutzinteressen von Frauen und Mädchen zu gewährleisten“.
Bei der Bauministerkonferenz am 10./11. September soll der Entwurf verabschiedet werden. Bis dahin können die MinisterInnen noch dazulernen. Die Initiative „Was ist eine Frau“ hat deshalb jetzt Muster-Briefe an die BauministerInnen ins Netz gestellt: „Unisextoiletten führen nachweislich dazu, dass Frauen und ihre Kinder solche Orte eher meiden“, steht dort. Folge: „Wer Frauenrechte ernst nimmt, muss auch die Infrastruktur schützen, die ihre Bewegungsfreiheit ermöglicht. Frauentoiletten sind ein wichtiges Stück Gleichberechtigung.“
Musterbriefe: www.was-ist-eine-frau.de

