In der aktuellen EMMA

Stadtbild: Jetzt mal konkret

© Sina Schuldt/dpa
Artikel teilen

Im vergangenen Jahr hat die „Stadtbild“-Aussage des Bundeskanzlers für heftige Debatten gesorgt: „Rassismus!“ kritisieren die einen – „Realitätssinn!“ erwidern die anderen. 

Trotz aller berechtigter Kritik an seiner Äußerung zum „Stadtbild“ hat der Bundeskanzler in der Sache einen Punkt getroffen, über den es sich zu sprechen lohnt: Menschen in Deutschland und vor allem Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher. 48 Prozent der Deutschen gaben an, sich in der Öffentlichkeit eher oder sehr unsicher zu fühlen; noch im Jahr 2017 waren es lediglich 25 Prozent. Innerhalb weniger Jahre hat sich die Sorge vor Kriminalität und Belästigungen also nahezu verdoppelt. 

Besonders dramatisch ist der Befund unter den weiblichen Befragten: 53 Prozent der Frauen erleben den öffentlichen Raum generell als „unsicher“, nachts in Bus und Bahn sind es sogar 70 Prozent. Die Ängste schlagen sich auch im Verhalten nieder: 40 Prozent der Frauen verlassen nachts nicht mehr ohne Not allein das Haus, 58 Prozent vermeiden grundsätzlich bestimmte Wege und Plätze. 

Die Angst gerade von Frauen vor Übergriffen im öffentlichen Raum hat verschiedene Ursachen. Die Kriminalitätszahlen steigen, Gewaltdelikte befinden sich auf einem neuen Höchststand seit 2007. Dabei spielen auch Art und Ort der Taten eine Rolle. Messerangriffe werden wegen ihrer erheblichen Gefahren – zu Recht – als besonders bedrohlich wahrgenommen. Und der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung ist im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent angestiegen. Außerdem werden Gewalt­taten am häufigsten auf „öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ verübt: Sie machen knapp 30 Prozent der Taträume aus. 

Für das Sicherheitsgefühl von Frauen sind vor allem Sexualdelikte von Bedeutung. Während im Jahr 2019 69.881 Delikte gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“ registriert wurden, sind es fünf Jahre später, 2024, bereits doppelt so viele: 127.775. Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen ist in diesem Zeitraum von 8.541 auf 12.771 gestiegen, allein zwischen 2023 und 2024 gab es einen Zuwachs von neun Prozent bei Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffen in besonders schweren Fällen. Weshalb die Zahlen steigen, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen. Ein verändertes Anzeigeverhalten, eine größere Sensibilität für sexuelle Selbstbestimmung werden eine Rolle spielen – sie erklären jedoch nicht den erheblichen Anstieg gerade bei schweren Sexualdelikten. 

Nicht länger geleugnet werden kann der Einfluss von Migration auf die Zunahme von Kriminalität. Ausgangspunkt für die Betrachtung von Kriminalität ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie hat einige wesentliche Limitationen: Sie erfasst zum Beispiel nur Tatverdächtige – und noch keine verurteilten Straftäter. Außerdem bildet sie nur das Hellfeld ab, also nur solche Taten, die überhaupt zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gelangt sind. Für die Analyse von Krimi­nalitätsentwicklungen ist sie trotz dieser offenkundigen Limitationen ein wichtiges Instrument. Die Statistik aus dem Jahr 2024 weist einen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger von knapp 42 Prozent aus. Rechnet man ausländerrechtliche Verstöße heraus, die nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, sind es noch immer 35 Prozent. Bei häuslicher Gewalt machen sie 37 Prozent der Tatverdächtigen aus, bei Tötungsdelikten 39 und bei Gruppenvergewaltigungen 51 Prozent. Da der Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung nur bei etwa 15 Prozent liegt, sind sie deutlich „kriminalitätsbelasteter“ – so formuliert es die Kriminologie vorsichtig – als Deutsche. 

Noch exakter ist die sogenannte Tatverdäch­tigenbelastungszahl (TVBZ): Sie gibt an, wie kriminalitätsbelastet eine ansässige Bevölkerungsgruppe ist. Von 100.000 Deutschen waren danach 1.879 einer Straftat verdächtig, bei Nichtdeutschen sind es 5.091. Besonders auffällig ist die erhebliche Kriminalitätsbelastung von Afghanen (10.503 von 100.0000) und Syrern (10.587 von 100.000), also jeder zehnte. 

Bei Sexualdelikten zeigt sich ein ähnliches Bild. Bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Nichtdeutsche mehr als doppelt so häufig tatverdächtig wie Deutsche, bei Vergewaltigungen sind es sogar 3,5 mal.

Die hohen Zahlen erklären sich in weiten ­Teilen durch den hohen Männeranteil unter Zuwanderern und sind junge Männer in allen Bevölkerungsgruppen deutlich häufiger kriminalitätsgeneigt als der Bevölkerungsdurchschnitt, sie treiben die Zahlen daher in die Höhe. Aber: Die verbreitete Aussage „Es sind nicht Migranten, es sind Männer!“ zeichnet dennoch ein falsches Bild. Sie ist gut gemeint, doch die Statistiken belegen, dass es so einfach nicht ist. 

Dafür genügt ein Blick in die Tabellen 40 und 50 der Polizeilichen Kriminalstatistik, in denen die Kriminalitätszahlen für deutsche und nichtdeutsche Männer ausgewiesen werden. Die Zahl der Tatverdächtigen der nichtdeutschen Männer ist dabei doppelt so hoch wie die der deutschen Männer. Auch das muss ehrlich gesagt werden, da nur auf diese Weise kriminalitätsbegünstigende Faktoren auch identifiziert werden können. 

Auch der Kriminologe Christan Walburg sagt in einem Interview, dass zum Beispiel in den Sexualdelikten der Kölner Silvesternacht vor zehn Jahren „ein patriarchales Rollenbild zum Ausdruck“ kam und es sich bei den weit überwiegend ausländischen Tätern um „häufig junge entwurzelte Männer mit problematischen Gewalteinstellungen und Geschlechterrollenbildern“ handelte. 

Welche Bedeutung Ehrvorstellungen, Männlichkeitsbildern und der Rolle von Frauen in verschiedenen Kulturen zukommen und welchen Einfluss sie auf die Bereitschaft zu Straftaten nehmen, muss ohne Sorge vor unreflektierten Rassismusvorwürfen untersucht werden. Nur so kann man sinnvolle Präventionskonzepte für potenzielle Täter erarbeiten und Opfer vor Gewalt- und Sexualdelikten schützen.

Die Furcht vor Kriminalität und die tatsächliche Entwicklung von Kriminalität hängen allerdings nicht notwendig zusammen. Ängste entstehen aus einer Vielzahl von Faktoren: einem Zusammenspiel von persönlichen Erfahrungen, medialer Berichterstattung und einzelner, aber gesellschaftlich stark debattierten Straftaten – etwa der Kölner Silvesternacht oder terroristischen Anschlägen auf Weihnachtsmärkten. 

Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Wahrnehmung öffentlicher Räume. Das Sicherheits­gefühl beeinträchtigen können auch Verhaltensweisen, die keine Straftaten sind, aber gleichwohl als freiheitseinschränkend und bedrohlich erlebt werden. Ein bekanntes Beispiel ist das „Catcalling“, also verbale sexuelle Belästigungen in der Öffentlichkeit. Das Verfolgen von Frauen über eine längere Strecke, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und lautstarke Bemerkungen über ihren Körper werden nach geltendem Recht in aller Regel nicht bestraft. Der Bundesgerichtshof sieht „in sexuellen Äußerungen und Ansinnen (nur) im Ausnahmefall eine beleidigende Herabsetzung der Person“. Voraussetzung soll sein, dass der Täter das der „betroffenen Person angesonnene Verhalten als verwerflich oder ehrenrührig ansieht und durch die Äußerung zum Ausdruck bringen will, dass er dem Tatopfer eine entsprechende verachtenswerte Haltung zu Unrecht unterstellt“.

Das bedeutet: Wer einer Frau anbietet, ihr Geld für Geschlechtsverkehr zu zahlen, der verletzt ihre Ehre – wer einfach so sexuelle Handlungen fordert, verletzt sie nicht. Auch in einer späteren Entscheidung aus dem Jahr 2018 betont das Gericht, dass eine „ehrverletzende Kundgabe von Missachtung regelmäßig nicht allein in der sexuell motivierten Äußerung des Täters“ liege. Denn, so führen die Richter aus, „allein die sexuelle Motivation des Täters, mit der er den Betroffenen unerwünscht und gegebenenfalls in einer ungehörigen, das Schamgefühl betreffenden Weise konfrontiert, genügt für die erforderliche, die Strafbarkeit begründende, herabsetzende Bewertung des Opfers nicht.“

Überzeugend ist diese Argumentation nicht; wer einen anderen anlasslos zum Gegenstand seiner sexuellen Wünsche degradiert, der verletzt dessen Ehre sehr wohl. Für den Gesetzgeber sollte dieser Befund Anlass sein, verbale sexuelle Belästigungen als eigenen Straftatbestand auszugestalten. Es ist erstaunlich, dass Vorbehalte gegenüber einer Regelung gerade von Seiten der Union kommen – die im gleichen Atemzug das „Stadtbild“ und die Sorgen der „Töchter“ betont. 

Wer die Unsicherheitsgefühle von Frauen ernst nimmt, und nicht nur politische Rhetorik betreiben will, der kann sich gegen Strafvorschriften zum Schutz von Frauen in der Öffentlichkeit nicht stemmen. Dasselbe gilt für sexuell motiviertes Filmen oder heimlichen Nacktaufnahmen im Saunabereich oder an FKK-Stränden; Phänomene, die in hohem Maße verunsichernd wirken. Auch hier existieren erhebliche Lücken im Schutz von Frauen; Verfahren werden mit Hinweis auf die Straflosigkeit des Verhaltens eingestellt, Handys an die Täter zurückgegeben. 

Der sogenannte „anti-carceral“-Feminismus, der Frauen strafrechtlichen Schutz versagen möchte, um eine mögliche Diskriminierung ausländischer Täter zu verhindern, leistet der Sicherheit von Frauen einen Bärendienst. Das Ausspielen von Frauenrechten gegen den Schutz vor Rassismus beruht auf einem pauschalen – und damit letztlich populistischen – Rassismusvorwurf gegenüber dem Strafverfolgungssystem und sendet an Frauen ein ganz falsches Signal: Sie sollen ihre schutzwürdigen Interessen erneut hinter denen anderer Gruppen zurückstellen. Das Strafrecht hat die Belange von Frauen lange Zeit vernachlässigt (man denke an die Vergewaltigung in der Ehe, die bis in die späten Neunziger Jahre nicht als Sexualdelikt strafbar war). Der status quo kann daher nicht länger genügen. 

Das Strafrecht ist allerdings nur ein Instrument im Werkzeugkasten der Politik und muss durch sinnvolle Prävention begleitet werden. Kommunen müssen Unsicherheitsgefühle in öffentlichen Räumen ernst nehmen – und Maßnahmen ergreifen. In einigen Städten gibt es bereits Apps, über die Menschen Angsträume melden können. So kann an diesen Orten gezielt Infrastruktur verbessert werden, etwa durch eine bessere Beleuchtung dunkler Abschnitte, die Behebung von Vandalismusschäden oder durch Einsatz von Videoüberwachung und Sicherheitspersonal. 

Frauen erleben den öffentlichen Raum anders als Männer: sie wechseln Straßenseiten, halten Schlüssel zwischen den Fingern, schicken Standort-Updates. Wenn sich Frauen im öffentlichen Raum nicht sicher fühlen, wenn sie bestimmte Orte meiden oder nachts nicht das Haus verlassen, dann ist das ein gesamtgesellschaftliches Problem. Hier braucht es keine symbolische Debatte über „Stadtbilder“, sondern konsequente Schutzkonzepte: Ein Strafrecht, das verbale und digitale Grenzverletzungen ahndet, Politik und Wissenschaft, die Ursachen für Gewalt gegen Frauen sachlich und ohne Angst vor falschen Rassismusvorwürfen untersuchen und benennen. Plus eine Infrastruktur, die Angsträume beseitigt.

ELISA HOVEN

Die Autorin ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienstrafrecht an der Universität Leipzig.

 

Ausgabe bestellen
 
Zur Startseite