Weimar: Waren sie Klageweiber?

In den 1920ern: Der Protest gegen den §218 wird zur Volksbewegung.
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Am 15. April 1931 steht Else Kienle im Berliner Sportpalast und hält die Rede ihres Lebens. Über 10.000 Menschen drängen sich im Publikum, die meisten von ihnen Frauen. „Unter den weiblichen Besuchern konnte man zahlreiche elegant gekleidete Frauen und Mädchen beobachten“, wird ein Spitzelbericht vermerken. Sie waren alle gekommen: von der armen Arbeiterin bis zur gutsituierten Gattin. Denn das, worüber Else Kienle hier so flammend spricht, geht jede Frau im Lande etwas an: der § 218. „Weil wir wissen, dass jeder Strafparagraph nur neues Elend bringen kann“, schmettert die Ärztin ins Mikrofon, „treten wir für eine gänzlich neue Regelung mit völliger Straffreiheit ein!“

Auf Abtreibung stehen in der Weimarer Republik bis zu fünf Jahre Zuchthaus. Und Jahr für Jahr werden Tausende Frauen, die „ihre Frucht vorsätzlich abtreiben oder im Mutterleib töten“, von Richtern ins Gefängnis geworfen. Je schlechter die Zeiten, desto mehr Frauen landen im Zuchthaus: 1920 stehen 2.450 „Täterinnen“ vor Gericht; 1923, im Jahr der Hyperinflation und Megaarmut, sind es schon fast doppelt so viele; 1925 fast 8.000. Bis 1933 werden 60.000 Frauen, die abgetrieben haben, in der Kriminalstatistik erfasst sein.

Doch noch viel mehr ungewollt Schwangere werden die illegale Abtreibung auf den Küchentischen von Kurpfuschern oder ihre eigenen verzweifelten Versuche mit Kleiderbügeln oder nicht sterilen Spritzen mit Seifenlauge nicht überleben. Rund zehntausend(!) Frauen, so schätzt der Deutsche Ärztetag, sterben in den Goldenen Zwanzigern Jahr für Jahr allein in Deutschland an einer verpfuschten Abtreibung. Zehnmal so viele werden mit Fieberschüben und Blutvergiftungen in die Krankenhäuser eingeliefert.

Die Ärztin Else Kienle will, dass das Elend und das Sterben aufhört. Deshalb steht sie an diesem 15. April im Sportpalast vor den Menschenmassen und fordert ein Ende des Abtreibungsverbots. Deshalb hatte sie in ihrer Stuttgarter Praxis immer wieder verzweifelten, ungewollt schwangeren Frauen geholfen, die meisten bereits Mütter und so arm, dass sie nicht wussten, wie sie ein weiteres Kind durchbringen sollten. Und deshalb war Dr. Else Kienle am 20. Februar 1931 verhaftet worden. Ein Kollege hatte die Ärztin denunziert.

Zusammen mit Kienle im Gefängnis sitzt ihr ebenfalls angeschwärzter Kollege Dr. Friedrich Wolf. Die beiden MedizinerInnen kennen sich aus dem „Bund Sozialistischer Ärzte“, in dem sie Mitglied sind. Wolf hatte immer wieder Patientinnen zu Kienle geschickt. Und er hat ein Theaterstück geschrieben, das es Ende der Zwanziger Jahre zu großer Berühmtheit bringt und den Kampf gegen den § 218 enorm befeuert: „Cyankali“.

Das Stück, das am 6. September 1929 am Berliner Lessingtheater Premiere hatte und bald darauf auch verfilmt wurde, erzählt die Geschichte des Arbeitermädchens Hete. Nachdem sowohl Hete als auch ihr Freund arbeitslos geworden sind, will sie das Kind abtreiben. Nach zwei gescheiterten Versuchen mit korrupten Ärzten landet sie schließlich bei einer „Engelmacherin“, die ihr Cyankali gibt, um damit die Schwangerschaft zu beenden. Doch Hete dosiert das Gift falsch und stirbt schließlich an einer Überdosis.

„Cyankali“ wird zum meistaufgeführten Theaterstück des Jahres 1929 und treibt die Menschen auf die Barrikaden. „Am Schluss der ‚Cyankali‘-Aufführung, die ich besuchte, schrie eine Stimme vom Balkon: Nieder mit dem Paragrafen 218!“, schreibt der Zuschauer Erich Kästner. „Und ein tumultartiger Chor von Mädchen- und Männerstimmen rief: Nieder mit ihm, nieder, nieder! Und die Zeitungen greifen das Thema wieder auf, und die Ärzte werden antworten und die juristische Reichstagskommission wird Arbeit bekommen und erneut Stellung nehmen müssen. Durch ein Theaterstück veranlasst. Es macht wieder Mut!“ Doch Kästner und Millionen andere, die auf ein Ende des Abtreibungsverbotes hoffen, hoffen umsonst. Dabei stand der Kampf um die Streichung oder zumindest eine Reform des § 218, der seit der Reichsgründung 1871 in Kraft ist, von Anfang an auf der Tagesordnung des Parlaments.

Schon am 2. Juli 1920 bringt die sozialistische USPD einen Antrag in den Reichstag ein, in dem sie die ersatzlose Streichung des Abtreibungs-Paragrafen fordert. Wenige Wochen später legt die SPD einen Gesetzentwurf für die Fristenlösung vor: In den ersten drei Monaten soll ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleiben. Doch der Koalitionspartner der Sozialdemokraten, die katholische Zentrumspartei, stellt sich quer. Und auch die Deutschnationale Volkspartei, die im Laufe der Zwanziger immer wieder mitregiert, will die „Abtreibungsseuche“ mit allen Mitteln eindämmen. Die kommunistische KPD schließlich tritt zwar für die vollständige Streichung des „Mordparagraphen“ ein, wird aber nie Regierungspartei. Und da sich Kommunisten und Sozialdemokraten, die gemeinsam eine parlamentarische Mehrheit hätten, spinnefeind sind, verpassen sie bis zum Ende der Weimarer Republik, den § 218 mit vereinten Kräften abzuschaffen.

Eine Reform des Gesetzes, die 1926 verabschiedet wird, verdient ihren Namen nicht: Die Zuchthausstrafe wird in eine Gefängnisstrafe umgewandelt. Ein Jahr später zwingt ein Gerichtsurteil den Reichstag, Abtreibungen wenigstens aus „medizinischen Gründen“ zuzulassen. Doch der Widerstand gegen das Abtreibungsverbot, das so viel Tod und Elend mit sich bringt, wächst weiter.

1929 krachen am Schwarzen Freitag die Börsen ein, bald sind fünf Millionen Deutsche arbeitslos. Zu denen, die Not und Elend der Frauen hautnah mitbekommen, gehört Else Kienle. Sie alle strömen in ihre Praxis: Die Mutter mit sieben hungrigen Kindern, die kein achtes mehr durchbringen kann; das vom Dienstherrn vergewaltigte Dienstmädchen; die junge Stenotypistin, die ihre Stelle nicht verlieren will. Aber auch die gutsituierte Gattin, die die gesetzlich vorgeschriebenen „ehelichen Pflichten“ nur widerwillig über sich ergehen lässt und jetzt mit den ungewollten Folgen dasteht.

Für Else Kienle geht es um das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper. Während die Genossen der KPD aus der Abtreibungsfrage eine reine Klassenfrage machen (und das Recht auf Abtreibung im Sozialismus wieder streichen wollen, da dann jede Schwangerschaft eine glückliche sein werde), erklärt die Ärztin: „Der Gebärzwang bedeutet ein infames Vergehen gegen die allereinfachsten Menschenrechte, der Mutter wie des Kindes.“

Als Else Kienle und Friedrich Wolf im Februar 1931 verhaftet werden, schwillt die Protestwelle gegen den „Schandparagraphen“ zum Tsunami. Im ganzen Land demonstrieren Frauen und solidarische Männer, darunter viele ÄrztInnen; rund 800 „Kampfausschüsse zur Verteidigung von Wolf und Kienle“ werden gegründet. Prominente, von Einstein bis Tucholsky, fordern die Streichung des § 218. Besorgt stellt das Gericht fest, dass „hinter den Angeschuldigten eine große, auf Abschaffung bzw. Milderung des § 218 gerichtete Volksbewegung steht“.

Diese Volksbewegung erreicht schließlich, dass die mutige Ärztin, die zudem in Hungerstreik getreten ist, entlassen wird. Sie verlässt Stuttgart und eröffnet in Frankfurt eine neue Praxis, in der sie weiter Abtreibungen vornimmt. Als ihr 1932 eine erneute Verhaftung droht, flieht Else Kienle nach Frankreich und emigriert schließlich in die USA.

Der § 218 bleibt. Nicht zuletzt deshalb, weil die SPD beschließt, den letzten Antrag der KPD auf Streichung des Paragrafen im Jahr 1931 abzulehnen. Zwei Jahre später übernehmen die Nazis. Sie führen das Zuchthaus wieder ein, auf „gewerbsmäßige“ Abtreibung steht jetzt die Todesstrafe.

Bis heute hat Deutschland keine Fristenlösung, sondern einen faulen Kompromiss: Abtreibung ist „rechtswidrig“, also immer noch eine Straftat, bleibt aber straffrei, wenn die Frau sich vorher beraten lässt. Ausgerechnet in dieser so lebenswichtigen Frauenfrage waren auch die weiblichen Abgeordneten uneins. Zu weit lagen die katholischen Zentrumsfrauen und die Sozialdemokratinnen und liberalen Frauen beim Thema Abtreibung auseinander.

41 weibliche Abgeordnete waren 1919 zum ersten Mal in der Geschichte in den Reichstag eingezogen. Unter den ersten Parlamentarierinnen sind bis heute bekannte Namen: die Sozialdemokratin Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt; Helene Weber vom Zentrum, die 1949 als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ in die Geschichte eingehen wird; oder die Liberale Marie-Elisabeth Lüders, die als Juristin – und alleinerziehende Mutter – bis zu ihrem Tod 1966 im Bundestag für Frauenrechte kämpft.

Die Politikerinnen kämpfen um eine Reform des frauenentmündigenden Familienrechts (die erst 1977 gelingen wird). Sie erreichen, dass ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz die Wohlfahrt nun zu einer staatlichen Aufgabe erklärt: die Geburtsstunde der Jugendämter. Sie setzen Mindestlöhne und eine Sozialversicherungspflicht für Heimarbeiterinnen und mehr Rechte für Dienstmädchen durch. Sie erreichen, dass uneheliche Kinder vor dem Gesetz bessergestellt werden. Sie fordern „Gleiche Moral für beide Geschlechter“ und erwirken, dass Beamtinnen, die unverheiratet Mutter geworden sind, nicht mehr als „sittlich untragbar“ entlassen werden dürfen. Und: Zum ersten Mal werden Frauen als Richterinnen, Staats- und Rechtsanwältinnen zugelassen.

Dass die Politikerinnen sich vor allem für soziale Fragen einsetzen, „trug uns den Spottnamen ‚Klageweiber‘ ein“, erinnert sich Marie-Elisabeth Lüders. Überhaupt sind die männlichen Abgeordneten geneigt, die Anliegen der Frauen „im Vergleich zur ‚großen‘ Politik als Bagatellen zu betrachten. Diese Neigung entsprach und entspricht noch heute der traditionellen männlichen Einstellung gegen die Anerkennung der weiblichen Gleichberechtigung und all dessen, was die Männer im weitesten Sinne als ‚Weiberkram‘ betrachten.“ (Oder als „Gedöns“, wie Kanzler Schröder 1998 lästerte.)

Doch die „Klageweiber“ kämpfen unermüdlich und erringen noch einen wichtigen Sieg, denn in dieser Frage sind sie sich alle einig: Sie beenden 1927 die sogenannte „staatliche Reglementierung“ der Prostitution. Bis dato werden Prostituierte in abgeschlossenen Bordell-Quartieren kaserniert, die sie nicht verlassen dürfen. Sie leben dort unter katastrophalen Bedingungen und sind den Schikanen der Polizei wehrlos ausgesetzt. Schon lange hatten Frauenrechtlerinnen die fatale Rolle des Staates als „Zuhälter“ angeprangert und die Doppelmoral kritisiert, die eine Prostituierte zur Aussätzigen machte, das Freiertum aber als Kavaliersdelikt abtat.

Ab 1933 werden die Nazis viele der von den ersten Parlamentarierinnen erkämpften Fortschritte wieder einstampfen. Und nach 1945 geht der Kampf wieder von vorne los. In ihren Lebenserinnerungen, die 1962 erscheinen, wird die kämpferische Juristin Marie-Elisabeth Lüders den Staffelstab weitergeben: „Die Jungen sind zur Fortsetzung berufen. Dazu aber ist notwendig, dass sie ihr Erbe mit mutigen und arbeitsfrohen Herzen und Händen anpacken und ihre überkommenen Rechte – überall wo es not tut – verteidigen. Wir fürchten, diese Verteidigung wird eher not tun, als manches junge Mädchen es heute für möglich hält – ja, es fängt schon wieder an!“ Das klingt über ein halbes Jahrhundert später irgendwie vertraut.

 

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