„Wir brauchen einen Rechtsanspruch!“
Frau Herold, was ist neu an diesem Runden Tisch?
Das Problem der unzureichenden Finanzierung der Frauenhäuser ist es jedenfalls nicht - das ist alt und steht schon seit 40 Jahren auf der Tagesordnung. Neu ist: Zum ersten Mal haben sich Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch gesetzt mit dem erklärten Ziel, die Finanzierung der Frauenhäuser endlich auf Bundesebene rechtlich zu verankern. Das haben wir seit Jahren gefordert, denn ohne die rechtliche Verankerung in einem Bundesgesetz wird die Finanzierung der Frauenhäuser weiter unsicher und bruchstückhaft bleiben.
Wer ist denn für die Finanzierung zuständig?
Das funktioniert bei jedem Frauenhaus anders. Wir haben in Deutschland etwa 350 Frauenhäuser und etwa genauso viele verschiedene Finanzierungsmodelle. Das Geld kommt aus Zuschüssen von den Ländern und von den Kommunen, die aber freiwillig sind. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel die Haushaltslage schwierig ist oder sich die politische Ausrichtung einer Regierung oder eines Stadtrats verändert, dann kann das Geld für Frauenhäuser gekürzt oder gestrichen werden. Es gibt Eigenanteile, die manche Frauen oder die Frauenhäuser selbst zahlen müssen und die immer höher werden. Es gibt Ansprüche, die gewaltbetroffene Frauen aus dem Sozialgesetzbuch haben. Es gibt Spenden, es gibt Bußgelder. Insgesamt ein Flickenteppich, den sich jedes Frauenhaus zusammenstückeln muss. Und das kostet viel Arbeit, die bei den Beratungen natürlich fehlt.
Sie hatten schon im September 2017 einen Brandbrief an Regierung und Abgeordnete geschrieben, in dem sie die Lage in den Frauenhäusern als „dramatisch“ beschrieben haben.
Ja, denn jedes Jahr müssen Tausende geschlagene Frauen abgewiesen werden, weil die Frauenhäuser voll sind. So konnten die Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) mit ihren 55 Frauenhäusern im letzten Jahr über 3.000 Frauen nicht aufnehmen, weil kein Platz vorhanden war. Das ist eine sehr erschreckende Zahl.
Schicken Sie die Frau dann wieder zurück nach Hause?
Nein, die Mitarbeiterinnen versuchen dann, einen Platz in einem anderen Frauenhaus zu finden. Aber auch das klappt nicht immer. Wenn Sie auf unserem Portal Frauenhaussuche mal auf Hessen klicken, werden sie feststellen, dass es im ganzen Bundesland keinen einzigen freien Platz gibt.
Hat sich die Situation in den letzten Jahren verschärft?
Ja. Das liegt zum einen daran, dass das gesellschaftliche Bewusstsein sich verändert hat und viele Frauen inzwischen wissen, dass Gewalt kein Schicksal ist, das sie einfach hinzunehmen haben. Sie verlassen ihre gewalttätigen Männer also öfter. Auch das bundesweite Hilfetelefon, das 2013 an den Start gegangen ist, leistet dazu seinen Beitrag. Hinzu kommt, dass der soziale Wohnungsbau in den meisten Regionen stark vernachlässigt wurde, so dass viele Frauen im Frauenhaus große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden. Außerdem ist die Zahl der geflüchteten Frauen in den Frauenhäusern seit 2015 massiv gestiegen. Und diese Frauen brauchen eine besonders intensive Betreuung. Und das bei ohnehin zu wenig Personal.
Dennoch ist jahrelang nichts passiert. Die CDU hatte das Thema Frauenhäuser nicht einmal im Wahlprogramm. Wie kommt es ausgerechnet jetzt zum Runden Tisch?
Wir haben Rückenwind durch die Istanbul-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat und die am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Sie schreibt zwar keine konkreten Zahlen vor, verpflichtet aber Bund und Länder dazu, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und dazu Hilfsangebote und Schutzwohnungen in ausreichender Zahl vorzuhalten. Es ist vermutlich auch der Istanbul-Konvention zu verdanken, dass das Thema dann doch in mit einem ausführlichen Absatz in den Koalitionsvertrag gekommen ist. Das war bisher noch nie der Fall.
Welche Rolle spielt die neue Frauenministerin Franziska Giffey?
Sie hat die Finanzierung der Frauenhäuser als wichtiges Thema auf ihre Agenda gesetzt und treibt es mit viel Engagement und Pragmatismus voran.
Was sollte bei dem Runden Tisch am Ende herauskommen?
Wir fordern einen Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz und Hilfe, so auch einen Platz im Frauenhaus. Der muss in einem Bundesgesetz verankert sein. Frauen müssen diesen Schutz in Anspruch im ganzen Land nehmen können, ohne dass vorher zwischen Kommunen und Bundesländern über Kostenübernahmen verhandelt werden muss. Und dazu brauchen wir mehr Plätze in den Frauenhäusern. Ministerin Giffey hat ja angekündigt, 2019 fünf Millionen Euro und 2020 dann 30 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Warum sitzt die Frauenhauskoordinierung eigentlich nicht mit am Runden Tisch?
Wir haben unsere Expertise natürlich angeboten und das Angebot steht auch weiter. Ich habe aber durchaus Verständnis dafür, dass Bund, Länder und Kommunen sich erstmal miteinander verständigen wollen, denn das wird nicht ganz einfach sein. Wir gehen aber davon aus, dass wir demnächst auch an diesem Tisch sitzen, damit unsere Erfahrungen aus der Praxis in die Gespräche einfließen. Denn wir hoffen natürlich, dass es nicht beim Runden Tisch bleibt, sondern auch Ergebnisse zustande kommen. Im Moment sind wir optimistisch.