Amal Clooney klagt an

Foto: Panoramic/Imago Images
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Am Montag begann der Prozess für die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Mine K. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Anklage: Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen. Es sind Frauen wie Mine K., die Amal Clooney hinter Gitter bringen will. Die 47-jährige Deutsche hatte sich im März 2015 dem IS angeschlossen. Zwei Monate zuvor soll Mine K. noch in Deutschland nach islamischen Recht einen IS-Kämpfer aus Herford per Skype geheiratet haben. Das Paar reiste gemeinsam mit dem achtjährigen Sohn der Frau über die Türkei nach Syrien und von dort weiter in den Irak, um dort für den IS zu kämpfen. Laut Anklage bezog die Familie dort später ein Haus, dessen schiitische Bewohner der IS vertrieben hatte. Der deutschen IS-Rückkehrerin drohen mehrere Jahre Haft. Die drohen auch Islamistinnen wie Jennifer W. Jennifer W., die dabei zusah, wie ein kleines jesidisches Mädchen verdursten musste, wird gegen Ende des Jahres der Prozess gemacht. Die Mutter des Mädchens hat prominenten Rechtsbeistand an ihrer Seite: Amal Clooney. Wie keine AnwältInnen zuvor kämpft die geborene Libanesin gegen die Terrormiliz.

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"IS-Opfer wollen ihre Peiniger vor Gericht sehen."

"Dies hier ist Ihr Nürnberg-Moment. Es ist Ihre Chance auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen“. Diese Worte sprach Amal Clooney im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 23. April 2019 in New York. Sie spielte damit auf den Nürnberger Prozess gegen deutsche Naziverbrecher 1945 an. Und sie tat das vermutlich nicht zufällig an der Seite des deutschen Außenministers, Heiko Maas, der zurzeit den UN-Vorsitz hat.

Auch Angelina Jolie sagte wichtige Dinge, aber das wirklich Denkwürdige kam von der Anwältin Clooney. Sie forderte die Weltgemeinschaft eindringlich dazu auf, endlich den Vergewaltigungsterror im Bürgerkrieg als Strategie und Verstoß gegen die Menschlichkeit zu begreifen und zu handeln, das heißt: Die Täter vor ein internationales Strafgericht zu stellen. Der Juristin geht es nicht um Schaufenster-Politik, sondern um Gerechtigkeit. Das dringlichste Verlangen aller IS-Opfer sei, „ihre Peiniger vor Gericht zu sehen“, so die geborene Libanesin. Die von der Terror­miliz verübten Verbrechen gegen Frauen und Mädchen seien „mit nichts vergleichbar, was wir in der Neuzeit erlebt haben“.

Ihre Zeugin der Anklage sitzt in der Debatte um „Frauen, Frieden, Sicherheit“ direkt neben ihr: Nadia Murad, die 25-jährige Jesidin, die vom IS verschleppt und vergewaltigt wurde, deren Familie ermordet wurde und die heute in Deutschland lebt (EMMA 6/18). Murad wagte es als erste, das Schweigen und die Scham zu brechen. Sie erzählte der Welt ihre Geschichte, wurde UN-Botschafterin für die Würde der Opfer und erhielt den Friedensnobelpreis.

Amal war schon früher die Frau für die ganz harten Fälle.

Das Fachgebiet der Juristin für Internationales Recht: Die Verteidigung von Individuen gegenüber Staaten. Sie vertrat unter anderem Wiki­leaks-Gründer Julian Assange gegen die USA und die frühere ukrainische Ministerpräsidentin Julija Timoschenko gegen die Ukraine.

Die in Beirut geborene Amal Alamuddin war in ihrer Wahlheimat Großbritannien schon berühmt, bevor aus ihr Amal Clooney wurde. Sie galt als eine der international angesehensten Juristinnen, arbeitete am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, im Büro des Chefanklägers beim Sondertribunal für den Libanon und beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.

UN-Chef Kofi Annan engagierte sie als seine Beraterin im Syrienkonflikt. Ab 2010 arbeitete sie für die Kanzlei Doughty Street Chambers, eine der renommiertesten Kanzleien Londons.

Die gebürtige Libanesin gilt als ehrgeizig, fleißig und blitzgescheit. Neben Englisch spricht sie fließend Französisch und Arabisch. Ihre Eltern, Ramzi und Baria Alamuddin, waren im Libanon der Siebzigerjahre angesehene Persönlichkeiten. Die Mutter arbeitete als Fernsehjournalistin, der Vater lehrte an der Universität von Beirut Wirtschaftswissenschaften. 1980, da ist Amal zwei Jahre alt, flieht die Familie vor dem Bürgerkrieg nach London. Dort wächst sie mit ihren drei jüngeren Geschwistern auf. Nach dem Abitur studiert sie an der Elite-Uni in Oxford und macht einen Abschluss an der New York University School of Law. Danach beginnt ihre steile Karriere als Juristin.

Zur Stilikone und zum Weltstar wurde sie allerdings erst, als Amerikas Junggeselle Nummer 1 und Traummann von zirka jeder zweiten Frau (so manche EMMA-Redakteurin inbegriffen) in ihr Leben trat.

"Das ist die Frau, die du einmal heiraten wirst!"

2013 bringt Clooneys Agent eine Frau mit zum Dinner ins Landhaus des Schauspielers am Comer See und stellt sie ihm als Frau vor, die „du mal heiraten wirst“. Prophezeit, getan. George spricht von „Liebe auf den ersten Blick“, Amal sagt erst beim dritten Anlauf für ein Date zu. Da ist sie 36, er 53. Clooney fliegt nach London, sie besucht ihn in New York.

Ende Februar 2014 nimmt er sie und seine Eltern mit ins Weiße Haus zu einer Privatvorführung seines Films „The Monuments Men“ für die Obamas. Zwei Wochen später folgt eine gemeinsame Safari in Tansania mit anschließendem Trip auf die Seychellen. Dann geht es plötzlich ganz schnell: Im April 2014 geht George vor Amal auf die Knie, nach nur sechs Monaten Beziehung. Amal lässt ihn 20 Minuten zappeln, heißt es. Dann sagt sie: Ja.

Den vollständigen Artikel in der Juli/August EMMA 2019 lesen.

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"Ich klage den IS an!"

UN Photo/Evan Schneider
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Ich danke der deutschen Regierung für die Einladung, heute vor dem UN-Sicherheitsrat über unsere Verantwortung für sexuelle Gewalt in Kriegen zu sprechen. In der Vorbereitung für diese Rede, die ich an der Seite von Nadia Murad halte – meiner Klientin und Freundin, die ich sehr bewundere –, dachte ich zurück an ein Gespräch, das wir führten, als wir uns zum ersten Mal trafen. Nadia erzählte, wie sie darunter leidet, von zwölf Männern des IS versklavt und wie ein Tier behandelt worden zu sein. Sie sprach von den Mördern ihrer Mutter und ihrer Brüder. Sie zeigte mir Droh-Nachrichten auf ihrem Handy, die sie vom IS bekam. Dabei wurde mir klar, dass sie nie von der Angst um ihre eigene Sicherheit oder ihr Leben sprach.

Stattdessen hat Nadia an diesem Tag und seither immer wieder – nur von einer Angst gesprochen: Der Angst, dass, wenn das alles vorbei ist, die IS-Männer sich einfach ihre Bärte abrasieren und in ihre normalen Leben zurückkehren werden. Dass es keine Gerechtigkeit geben wird.

Ich bin die Rechtsanwältin von Nadia und anderen jesidischen Frauen und Mädchen, die vom IS gekidnappt, gekauft, verkauft, versklavt und vergewaltigt wurden. Meine Aufgabe ist es, für Gerechtigkeit für die Opfer zu sorgen. Aber von Anfang an war klar, dass das nicht einfach wird. Denn die Weltmächte waren vor allem an einer militärischen Lösung interessiert, von Gerechtigkeit war nicht die Rede. Also konzentrierten wir uns auf ein Ziel: Wir dürfen nicht zulassen, dass die Beweise verschwinden.

Deshalb kamen Nadia Murad und ich im September 2016 erstmals hierher, zu den Vereinten Nationen, und baten den UN-Sicherheitsrat um Hilfe. Wir forderten den Rat auf, ein Team von ErmittlerInnen in den Irak zu entsenden, um Beweise für die Verbrechen des IS zu sammeln, sodass Gerichtsverhandlungen gegen die Täter möglich würden.

Nach vielen Monaten saßen Nadia und ich wieder zusammen in diesem Raum. Wir sahen, wie sich 15 Hände erhoben, um für die Resolution 2379 zu stimmen (Anm. d. Red.: Die Resolution 2379 wurde am 21. September 2017 verabschiedet und fordert die Einsetzung eines Ermittlerteams im Irak, das gerichtsfeste Beweise für die IS-Verbrechen sammeln soll, damit Anklagen gegen die Täter möglich werden.). Wir begrüßten die Ernennung des hervorragenden Anwalts Karim Khan, das Ermittlungsteam zu leiten, und wir waren berührt, als das Team, das an der Seite der irakischen Regierung arbeitet, vor vier Wochen begann, Massengräber zu exhumieren und die Opfer zu identifizieren.

Dieser erste Schritt war ein erlösender Moment für viele jesidische Familien, und es ist ermutigend zu hören, dass die Untersuchung im Irak nun in vollem Gange ist.

Inzwischen gibt es in mehreren Ländern Gerichtsverhandlungen gegen die Täter und Täterinnen. Täterinnen wie Umm Sayyaf (Anm. d. Red.: die Witwe des IS-Führers Abu Sayyaf). Sie zeigte keine Solidarität mit ihren Geschlechtsgenossinnen. Sie schloss sie in einem Raum ein, forderte die Täter auf, ihnen Gewalt anzutun und schminkte die Opfer zur Vorbereitung der Vergewaltigungen. Ich verlange die Auslieferung von Umm Sayyaf an die Vereinigten Staaten, um Gerechtigkeit für diese Verbrechen zu erreichen.

In Deutschland vertrete ich ein jesidisches Opfer in einem Fall, in welchem der oberste deutsche Gerichtshof die Klagen gegen einen für sexuelle Versklavung verantwortlichen IS-Kommandeur als Genozid bestätigte. Dies ist die erste juristische Anerkennung der Verbrechen gegen die Jesiden als Genozid.

Vor zwei Wochen war ich in München. In diesem Fall vertrete ich die Mutter eines fünf Jahre alten jesidischen Mädchens, das versklavt und in einem Hof angekettet wurde und dort langsam in der Hitze verdurstete. Ein deutsches weibliches IS-Mitglied, Jennifer W., das dies zugelassen hat, ist nun eines Kriegsverbrechens angeklagt.

Aber was bisher passiert, entspricht noch nicht im Geringsten dem, was Überlebende sich wünschen. Was ihnen geschehen ist, verdient erheblich mehr internationale Aufmerksamkeit und mehr Reaktionen der internationalen Gemeinschaft.

Das Ausmaß der Verbrechen gegen Frauen und Mädchen, die vom IS begangen wurden, hat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht. Der IS hatte Territorien in der Größe des Vereinigten Königreichs unter seiner Kontrolle und herrschte über mehr als acht Millionen Menschen. Mehr als 40.000 fremde Kämpfer aus über 110 Ländern haben sich den Reihen des IS im Irak und in Syrien angeschlossen. Aber zu der Frage, wie man sie heute zur Rechenschaft ziehen könnte, herrscht Schweigen.

Das könnte sich ändern. Es gibt jetzt die Möglichkeit, internationale Verantwortung zu übernehmen, da tausende IS-Kämpfer in Gewahrsam sind. Ein Team der Vereinten Nationen sammelt Beweise und Überlebende warten darauf, unter Eid aussagen zu können. Der UN-Sicherheitsrat selbst hat mit seiner Resolution klar gemacht, dass der Genozid, der vom IS durch Morde und Vergewaltigungen begangen wurde, eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstellt.

Doch wenn der UN-Sicherheitsrat nicht handelt, dann könnte immer noch die EU handeln. Jüngst half die EU, ein Sondergericht in Den Haag einzurichten, um die Verbrechen im Kosovo zu ahnden. Dieses Gericht hat die Unterstützung aller EU-Länder, plus der USA, Kanadas, Norwegens, der Türkei und der Schweiz. Die Fälle werden von internationalen StaatsanwältInnen und RichterInnen behandelt.

Mit irakischer Unterstützung könnte die EU, zusammen mit gleichgesinnten Ländern, das gleiche bei den IS-Verbrechen tun. Und der Irak könnte einen Vertrag schließen mit den Vereinten Nationen, um ein Gericht einzurichten, wie es für Sierra Leone und Kambodscha getan wurde. Keine dieser Lösungen ersetzt die Notwendigkeit von Prozessen vor nationalen Gerichten.

Wir haben es mit einer enormen Ausbreitung sexualisierter Kriegsgewalt zu tun – und ich bin überzeugt, dass Gerechtigkeit ein Gegenmittel ist.

Wenn der Sicherheitsrat sexualisierte Gewalt im Krieg nicht verhindern kann, dann muss er sie zumindest verurteilen. Wenn Verbrechen wie diese öffentlich gemacht werden, in einem öffentlichen Prozess, dann haben Opfer eine größere Chance, gehört zu werden und ihren Prozess der Heilung beginnen zu können.

Deshalb müssen wir um Gerechtigkeit kämpfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Siegermächte Großbritannien, Frankreich, Russland und die USA sich die gleiche Frage in Bezug auf die Nazis gestellt, die wir uns nun zum IS stellen. Manche wünschten sich Schauprozesse oder Massenexekutionen. Aber die USA unter den Präsidenten Roosevelt und Truman plädierten für ordentliche Gerichte, nicht zuletzt, weil sie es auch wichtig fanden, dass die Nazi-Verbrechen dokumentiert wurden. Der amerikanische Staatsanwalt, der das Gerichtsverfahren eröffnete, erklärte, dass „die Taten, die wir hier verurteilen und bestrafen wollen, so berechnend, so bösartig und so verheerend waren, dass die Zivilisation es sich nicht erlauben kann, sie zu ignorieren, weil sie eine Wiederholung nicht überleben würde“. Das hier ist der Nürnberg-Moment des UN-­Sicherheitsrates – seine Chance, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen.

emma.de: Nadia Murad hat es gewagt (6/18), Nadia Murad, die Kämpferin (3/16)

Weiterlesen: Susan Brownmiller: Gegen unseren Willen, 1977 (im FrauenMediaTurm)

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