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Reform: Ist die Rente jetzt sicher?

Foto: Maskot/IMAGO
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Ende Juni hat die Expertenkommission ihr Gutachten der Politik ans Herz gelegt. Sowohl der Kanzler wie auch die Arbeitsministerin haben zugesagt, die Vorschläge umzusetzen. Zurzeit werden im Ministerium von Bärbel Bas die ausführenden Gesetze zur Reform formuliert. Ende des Jahres soll der Bundestag sie verabschieden. 

Es bleibt beim Rentenniveau von 48 Prozent. In Nachbarländern wie Österreich oder Belgien liegt es sehr viel höher. Allerdings ist in Österreich auch der Rentenbeitragssatz deutlich höher. In Belgien gibt es neben der Umlagerente fast immer noch eine Betriebs- und eine Kapitalrente. 

Einschnitte bringt die Reform für alle, die auf eine abschlagfreie Frührente setzen

Letztere soll nun auch in Deutschland kommen, was vor allem für jüngere Frauen ein großer Vorteil sein wird. Die Rentenkommission schlägt vor, zusätzlich zum derzeitigen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent eine Kapitalrente von zwei Prozent einzuführen. Sie soll, wie schon der Rentenbeitrag, hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert werden.

Das Vorbild dafür ist die sogenannte „Schweden-Rente“, mit der die Menschen dort bereits seit dem Jahr 2000 persönliches Rentenkapital aufbauen – und zwar mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von elf Prozent. 

Kurz nach der Einführung der Kapitalrente in Schweden gab es dort mehrere Jahre mit großen Verlusten an der Börse. Doch durch den langen Anlagezeitraum wurden sie von den guten oder sogar sehr guten Jahren mehr als ausgeglichen. Wer sich nicht gut mit der Börse auskennt, kann in Schweden in einen staatlich gemanagten, sogenannten „Sofa-Fonds“ investieren. Etwas ähnliches soll es auch in Deutschland geben. 

Viel gewonnen wäre schon, wenn die anstehende Rentenreform mehr Frauen dazu bewegen würde, sich etwas intensiver um ihre zu erwartenden Altersbezüge zu kümmern. Das ist nicht schwer: Die Rentenversicherung schickt regelmäßig sogenannte Standmitteilungen. Dort sind die schon erworbenen Rentenpunkte verzeichnet und es gibt eine Prognose für die zu erwartende Rente.

Zu dieser Basis kommen dann noch eventuelle Betriebs- und Riester-Renten – und ab 2028 hoffentlich dann auch die in der Rentenreform angeregte Kapitalrente. Zudem das neue Altersvorsorgedepot: Hier wird der Staat bis zu 540 Euro jährlich zu privaten Aktieninvestments dazu geben. 

Reicht all das trotzdem nicht aus, gibt es seit Anfang des Jahres auch noch die Aktivrente. Wer über der gesetzlichen Altersgrenze ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ältere haben damit mehr Flexibilität: Sie können beispielsweise mit oder ohne Abschläge in Frührente gehen und trotzdem nebenher weiterarbeiten. 

Streit gibt es schon jetzt um die geplante Abschaffung der Minijobs. Insbesondere für Frauen seien sie eine Falle, weil sie so zu wenig Rentenansprüche sammeln, meint die Kommission. CSU-Chef Söder hat Mitte Juli allerdings seinen Widerstand angekündigt. 

Keine Änderungen wird es bei der Hinterbliebenenrente und auch bei der Mütterrente geben. Ab dem Januar 2027 bekommen Mütter dann auch für vor 1992 geborene Kinder pro Kind volle drei Jahre „Kindererziehungszeit“ angerechnet. 

Einen deutlichen Einschnitt bringt die Rentenreform für alle, die auf eine abschlagfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren setzen. Sie soll nach dem Willen der Reformkommission ersatzlos abgeschafft werden. Immerhin 44 Prozent der Betroffenen sind Frauen, vor allem aus Ostdeutschland mit weniger Familienpausen als im Westen des Landes.

Zu erwarten ist zwar, dass rentennahe Jahrgänge Bestandsschutz genießen werden. Wer noch zehn oder mehr Jahre bis 67 hat, wird sich aber wohl auf Abzüge einstellen müssen. Derzeit kostet jeder Monat frühere Rente einen lebenslangen Rentenabschlag von 0,3 Prozent der Monatsrente. Ob dieser Abschlag mit der Reform erhöht wird, ist noch nicht klar. 

Versicherungsmathematisch spräche einiges dafür, weil die Lebenserwartung und damit auch die durchschnittliche Rentenbezugszeit weiter deutlich ansteigt. Wer als Frau 2024 in Rente gegangen ist, kann sich im Schnitt auf 22 Jahre Rentenbezug freuen. Zwanzig Jahre zuvor waren es nur 19,5 Jahre. Bei Männern war der Zugewinn an Lebenszeit noch krasser: Wer 2004 in Rente ging, bekam sie für durchschnittlich 14,3 Jahre. Inzwischen sind es 19 Jahre. 

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Diese Zahlen zeigen anschaulich, was die Rentendebatte grundsätzlich so schwierig macht: Es geht immer um Durchschnitte, aber natürlich ist jedes Leben höchst individuell. Und keine kann voraussehen, wie lange sie leben wird. So behilft sich die Politik mit dem sogenannten „Eckrentner“ – einer fiktiven Person, die ihr Leben lang immer genau das Durchschnittsgehalt verdient hat. Dafür erhält er dann jedes Jahr genau einen Rentenpunkt. 

Die entscheidende Währung in der gesetzlichen Rente sind diese Rentenpunkte. Derzeit ist jeder Punkt 42,52 Euro wert. Im Jahr 2000 waren es nur 24,84 Euro in West- und 21,61 Euro in Ostdeutschland. 2030 könnte sich der Wert nach aktuellen Prognosen auf 46,47 Euro belaufen. In der Regel wird im Juli der Wert angehoben – und zwar entsprechend der Inflation und den Lohnsteigerungen. Das ist eine der Grundlagen des gesetzlichen Umlagesystems: Steigen die Löhne und Gehälter, sollen davon auch die RentnerInnen profitieren. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass der Wert der Rentenpunkte nicht sinken darf. Eine einmal verbindlich festgestellte persönliche Rente wird also niemals sinken. 

In der öffentlichen Diskussion wird das immer wieder mit dem Rentenniveau verwechselt: Letzteres beschreibt das Verhältnis zwischen einer standardisierten Rente (45 Jahre Beitragszahlung der Durchschnittsrentnerin) zum durchschnittlichen Einkommen. Momentan liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Ohne Gegenmaßnahmen wie die nun vorgeschlagene Rentenreform würde dieses Rentenniveau sinken. Gründe dafür gibt es viele, angefangen bei steigenden Sozialabgaben und Steuern auf die Rente bis hin zu demografischen Faktoren. 

Für viele Schlagzeilen wird wohl die längere Lebensarbeitszeit sorgen. Dabei hat die Rentenkommission wohlweislich vermieden, ein neues Alter wie beispielsweise die „Rente mit 70“ zu definieren. Stattdessen empfiehlt sie eine Regelung, dass zwei Drittel der Gewinne an Lebenserwartung gearbeitet werden müssen und ein Drittel in die Rentenzeit geht. Steigt die Lebenserwartung also um ein Jahr, steigt die Regelarbeitszeit um acht Monate. 

Das gilt auch umgekehrt: Sinkt die Lebenserwartung wie beispielsweise während den Corona-Jahren, kann frau wieder früher in Rente gehen. Ähnliche Regeln gibt es bereits in mehreren europäischen Staaten. Panik ist nicht angebracht: Selbst wenn die Lebenserwartung weiter wie bisher zulegt, wäre frühestens in einem halben Jahrhundert „Arbeiten bis 70“ angesagt.

 

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