Maja S. ist ein biologischer Mann!

Maja S. vor Gericht. Foto: dpa/Britta Schultejans
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Der Fall ging groß durch die Medien: Eine frühere Elite-Polizistin hat vor dem Landgericht Traunstein gestanden, ein 15-jähriges Mädchen auf einer McDonald's-Toilette vergewaltigt zu haben. Zudem wurden rund 2.000 Dateien mit Kinder- und Tierpornos bei ihr gefunden – und eine Maschinenpistole. Auf den Dateien sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Man stutzt. Diese grauenvollen Sexualstraftaten soll eine Frau begangen haben? Sicher, es gibt auch Frauen, die Kinder missbrauchen. Aber eine Vergewaltigung auf einer öffentlichen Toilette? Und eine Maschinenpistole? Schließlich sind 98 Prozent der Tatverdächtigen bei Sexualstraftaten männlich. Sollte es sich hier um eine der äußerst seltenen Ausnahmen im einstelligen Prozent-Bereich handeln? Nein, keineswegs.

Was den meisten Medien keine Zeile wert war: Maja S. ist ein biologischer Mann

Denn was der Mehrheit der Medien keine Zeile wert war: Die 55-jährige „Polizistin“ Maja S. ist eine „Transfrau“, also ein biologischer Mann. Darüber berichtete heute zuerst die Bild-Zeitung ausführlich. Vor seiner Umbenennung in Maja S. hieß der Täter Heiko. Vor zehn Jahren sollen zwei psychologische Gutachten bestätigt haben, dass Maja S. „sich nun als Frau fühle“, wie die Bild-Zeitung berichtete. Heiko S. hat also offenbar eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen. Er gilt also vor dem Gesetz als „Frau“. Was "sie" offenbar nicht daran hindert, sich männlicher Gewaltmuster zu bedienen.

2024 war Maja S. vom Polizeidienst suspendiert worden und zu 19.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil man die Kinderpornos bei ihr gefunden hatte. Maja S. hatte die 15-jährige Tochter einer Bekannten in ein McDonald’s-Restaurant eingeladen. „Dort nutzte die 1,84 Meter große und körperlich deutlich überlegene Angeklagte einen Überraschungsmoment aus, drängte sich in die Toilettenkabine, in die die Geschädigte gegangen war, schloss die Tür und sperrte ab“, erklärte die Staatsanwältin. Angezeigt wurde Maja S. schließlich von "ihrer" eigenen Verlobten, die auf dem Handy von Maja S. eine einschlägige SMS entdeckt hätte. Maja S. hat die Taten gestanden.

Sprechen wir an dieser Stelle noch einmal über das „Selbstbestimmungsgesetz“. Wie kann es sein, dass die Mehrheit der Medien entweder gar nicht über die Tatsache berichtete, dass es sich bei Maja S. um einen biologischen Mann handelt? Im besten Falle erwähnten sie einmal en passant, dass Maja S. eine „Transfrau“ (oder, wie der Spiegel, transaktivistisch korrekt schreibt: „trans Frau“) ist, bezeichneten den Täter aber weiterhin als „Täterin“, als handele es sich bei dem Vergewaltiger um eine biologische Frau.

Erleben wir vorauseilenden Gehorsam? Aller Realitätsverzerrung zum Trotz?

Womöglich, weil es im Selbstbestimmungsgesetz das sogenannte „Offenbarungsverbot“ gibt? Das bedroht die Offenlegung des Geburtsgeschlechts einer Person mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. Das Verbot gilt jedoch nicht absolut. Die „Offenbarung“ ist zulässig, wenn ein „besonderes öffentliches oder rechtliches Interesse“ daran besteht. Das dürfte im Fall Maja S. eindeutig gegeben sein. Warum also das Verschweigen?

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Erstens: Weil es die Medien offenbar nicht interessiert, dass sie die Realität in Sachen Männergewalt grob verfälschen. Zweitens: Weil andere „Transfrauen“ wie Marla Svenja Liebich bereits Medien, die sie als männlich bezeichnet haben, mit Klagen überzogen haben? So sahen wir bei Spiegel & Co. reihenweise Fotos des schnauzbärtigen Sven Liebich, der in der Bildzeile absurderweise als „Rechtsextremistin“ bezeichnet wurde. Erleben wir also nun im Fall Maja S. einen vorauseilenden medialen Gehorsam – aller Realitätsverzerrung zum Trotz?

Ebenfalls unfassbar: Maja S. saß nach der Festnahme zunächst in der Frauenabteilung der JVA Bamberg ein - ein biologischer Mann, der gerade erst ein Mädchen vergewaltigt hat und bei dem kinderpornografisches Material gefunden wurde! Und das ist keineswegs der erste Fall. Vor kurzem hat ein in Thüringen verurteilter Pädokrimineller während seiner Haft (!) seinen Geschlechtseintrag in „weiblich“ geändert und vor Gericht erklagt, dass er im Frauengefängnis Chemnitz untergebracht werden muss. Der Richter kommentierte seine eigene Entscheidung aber mit den Worten: Der Gesetzgeber habe sich mit dem „absurden“ und „lebensfremden“ Selbstbestimmungsgesetz „von der biologischen Realität in ideologischer Verblendung verabschiedet“.

Übrigens: Die Taten von Maja S. werden in der Kriminalstatistik unter dem Tätergeschlecht „weiblich“ geführt werden. In Schottland hat die Polizei dies nach Protesten von Feministinnen wieder geändert. Sexualstraftäter werden dort nach ihrem Geburtsgeschlecht registriert.

Liebe CDU, ihr hattet vor den Bundestagswahlen versprochen, das Selbstbestimmungsgesetz wieder abzuschaffen. Was muss noch passieren, damit ihr euer Versprechen einlöst?

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