Prostitution: Das geplante Gesetz!

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  • Die Prostitution muss in einem eigenen Prostitutionsregelungsgesetz erfasst werden und darf nicht Teil des Gewerberechts werden. Das wäre ein falsches Signal.
     
  • Erhöht werden muss das Mindestalter auf 21 Jahre (statt 18). Jüngere Frauen sind in der Regel stärker manipulierbar.
     
  • Wieder eingeführt werden muss zum Schutz der Prostituierten die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die 2002 abgeschafft wurde. Aus gesundheitlichen wie aus sozialen Gründen. Für so manche isolierte Frau ist das der einzige Kontakt nach draußen.
     
  • Einführung einer sanktionierbaren Kondompflicht.
     
  • Soziale Beratung und Ausstiegshilfen müssen ausreichend und qualifiziert angeboten werden. Öffentliche Gelder dürfen nicht länger in Projekte fließen, die Prostitution verharmlosen und Einstiegshilfe machen.
     
  • Eine Anmeldepflicht für Prostituierte muss eingeführt werden. Ohne die sind die Frauen, die in der Regel alle paar Wochen an einen anderen Ort verschoben werden, namen- und rechtlos. Sie sind quasi vogelfrei.
     
  • Eine Konzessionspflicht für Bordelle, um Transparenz und Mindeststandards zu schaffen. Die Kontrolle muss bei der Polizei bleiben.
     
  • Das seit 2002 geltende Weisungsrecht von Bordellbetreibern muss abgeschafft werden. Denn es erlaubt, den Frauen Vorschriften zu machen, wann und wie sie sich prostituieren (z.B. 12 Stunden am Tag, permanent nackt in den Räumen, ohne Kondom etc.).
     
  • Die Wuchermieten in Bordellen müssen verboten werden. Sie betragen zurzeit bis zu 5.000 Euro im Monat für ein Zimmer.
     
  • Das Strafrecht muss in Bezug auf Zuhälter und Menschenhändler verschärft werden, damit ihnen effektiv das Handwerk gelegt werden kann. Eine Verurteilung wg. Menschenhandel und Zuhälterei muss in Zukunft auch ohne Aussage des Opfers möglich sein.
     
  • Zeuginnen muss in solchen Prozessen Zeugenschutz gewährt werden. Ausländerinnen Aufenthaltsrecht.
     
  • Verbot der Werbung für Prostitution. Bzw. die Durchsetzung dieses theoretisch bereits existierenden Verbots.
     
  • Die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten sollte, wenn sie ernst gemeint ist, auf Armutsprostitution erweitert werden. Denn die Zwangsprostitution im engeren Sinne ist selten beweisbar, da die Opfer völlig eingeschüchtert und abhängig sind. Und die mehrheitliche Armutsprostitution ist auch eine Art Zwang.

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