Artikel 3, GG: Wissen sie, was sie tun?
Dieter Gieseking ist in der Pädosexuellen-Szene so etwas wie ein Star. 2003 gründete er die „Krumme 13“, den „ersten Verein Pädophiler in Deutschland“. Die „Krumme 13“ setzte sich ein für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern, sprich: des Kindesmissbrauchs. Gieseking saß mehrfach wegen des Besitzes von und Handels mit Kinderpornografie im Gefängnis.
Heute ist der bekennende Pädophile 69 Jahre alt und hat eine Mission: Er will, dass die „sexuelle Identität“ im Grundgesetz geschützt wird. Warum? Weil er die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz „vor Diskriminierung schützen“ möchte. Das ist ein offenes Wort. Schon 2021 hat Gieseking eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Das Ganze könnte man ins Reich des Absurden verbannen – bekäme nicht das Projekt, die „sexuelle Identität“ in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, immer breitere Unterstützung. Zuletzt haben Ende September 2025 vier Bundesländer eine Bundesrats-Initiative für eine entsprechende Erweiterung der Verfassung gestartet.
Seit 1949 heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner politischen Anschauungen wegen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 1994 wurde noch die „Behinderung“ hinzugefügt.
Jetzt also auch die „sexuelle Identität“? Was aber soll da eigentlich geschützt werden?
Es gibt eine „sexuelle Orientierung“. Die meint, ob ein Mensch Frauen, Männer oder beide begehrt. Und es gibt die „Geschlechtsidentität“. Die meint, ob ein Mensch sich mit seinem biologischen Geschlecht im Einklang fühlt oder nicht. Würde man diese „Geschlechtsidentität“ in der Verfassung schützen, wäre die Folge, dass sich jeder biologische Mann, von der Verfassung geschützt, in Frauenräume einklagen könnte.
Das könnte womöglich auf Widerstand stoßen, in der Politik und auch bei homosexuellen Frauen (und Männern). Wurde der Begriff der „sexuellen Identität“ also geschaffen, um Verwirrung zu stiften und unter dem Deckmantel des Schutzes von Homosexuellenrechten nun auch die „Geschlechtsidentität“ zu schützen? Denn was soll das sein, eine „sexuelle Identität“?
Die Strategie hat bisher gut funktioniert: Im Zuge der Einführung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ hatte die LGBTQI+-Initiative „Grundgesetz für alle“ eine Petition pro „sexuelle Identität“ im Grundgesetz gestartet. SPD, Grüne und Linke sind dafür. Doch dazu müsste die Verfassung geändert werden, wozu jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestags erforderlich ist. Die CDU/CSU verweigerte die Zustimmung. Bis jetzt. Nun aber scheint auch die konservative Front zu bröckeln. Von den vier Bundesländern, die im September per Bundesratsinitiative einen Gesetzentwurf einbrachten, waren drei (!) CDU-regiert: Berlin (mit SPD) sowie NRW und Schleswig-Holstein (mit den Grünen).
Doch es regt sich Widerstand: Die Aktivistin Rona Duwe, die das Portal „Was ist eine Frau?“ betreibt, hat die Kampagne „Grundgesetz schützen!“ lanciert. Duwe klärt auf: „Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz haben die eindeutige Kategorie Geschlecht in der deutschen Gesetzgebung bereits aufgelöst und die Vorstellung einer Genderidentität eingeschleust – mit schon jetzt sichtbaren Folgen (siehe Fall Liebich und Männer in Frauengefängnissen). Die ‚Sexuelle Identität‘ im Grundgesetz verschärft diese Erosion, gibt der unwissenschaftlichen Weltanschauung der Genderidentitätsideologie Verfassungsrang und zementiert diese dauerhaft. Das muss verhindert werden!“
„Grundgesetz schützen!“ warnt auch davor, dass sich Pädosexuelle oder andere Gruppen mit Paraphilien wie Zoophilie zur „diskriminierten Gruppe“ erklären. Abwegig? Keineswegs. 2015 hatten zwei zoophile Männer Verfassungsbeschwerde gegen das Tierschutzgesetz eingelegt, weil es Sex mit Tieren verbietet. Und der Pädosexuelle Dieter Gieseking kündigt an: „Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophilen Betroffenen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.“
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