Gender Pay Gap? Bleibt!

© fotolia/biker3
Artikel teilen

Manchmal zeigt sich der Verfall einer Idee schon im Titel: Ein „Entgeltgleichheitsgesetz“ hatte die ehemalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) einst versprochen. Etliche Diskussionen später war es auf ein „Entgelttransparenzgesetz“ geschrumpft. Nun also Transparenz statt Gleichheit. Das ist mehr als ein kleiner Unterschied, es ist eine andere Stoßrichtung. Und es ist noch nicht einmal der kleinste gemeinsame Nenner.

Anzeige

Die Meinungen über das neue Gesetz klaffen weit auseinander: Von einer „bürokratischen Zumutung“ reden die Unternehmen, von einem zahnlosen Tiger diejenigen, die sich mehr erhofft hatten. „Besser als nichts“ ist noch das netteste, was man über das Vorhaben hören kann. Immerhin: Das „Bundesforum Männer“ begrüßt die Initiative, auch weil der Interessenverband hofft, dass die Männer auch dadurch endlich irgendwann die leidige Rolle des Haupternährers loswerden könnten.

Aus Entgelt-Gleichheit
wurde Entgelt-Transparenz

Worum geht es? Schwesig war einst angetreten, den Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Mann und Frau, zu beseitigen. 21 Prozent soll sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch immer betragen. Rechnet man verschiedene Faktoren wie längere Auszeiten und Teilzeit heraus, bleibt eine „bereinigte“ Lücke von etwa sieben Prozent, die mit so weichen Kriterien wie schlechter Verhandlungsstrategien der Frauen begründet wird. Dagegen wollte der Staat etwas tun.

Der Grundgedanke: Nur wenn Frauen wissen, dass sie weniger verdienen, können sie auch dagegen vorgehen. Deshalb bekommen sie nun einen individuellen „Auskunftsanspruch“ gegenüber ihrem ­Arbeitgeber, vorausgesetzt, sie arbeiten in einem Unternehmen mit mehr als 200 MitarbeiterInnen. Frauen, die sich unterbezahlt fühlen, können nun verlangen, dass das Gehalt einer Vergleichsgruppe offengelegt wird. Nicht von einzelnen Kollegen, sondern nur von einer anonymen Gruppen männlicher Kollegen, die die „gleiche“ oder eine „gleichwertige“ Arbeit erledigen.

Um einem Missverständnis vorzubeugen: Männer und Frauen zu diskriminieren, etwa indem man sie für gleiche Arbeit unterschiedlich vergütet, ist schon heute verboten, allen voran in Paragraph 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgsetzes (AGG). Auf dieser Basis gab es schon einige – wenige – Klagen.

Oftmals, so klagten Arbeitsrechtler, fehlte es aber an den entscheidenden Referenzgrößen. Das soll dieses Gesetz nun ändern.

Was ist eine "gleiche" bzw. "gleichwertige" Tätigkeit?

Doch es ist fraglich, ob es das tut. Das fängt schon bei den Begrifflichkeiten an. Was, in aller Welt, sind in unserer modernen, digitalen Arbeitswelt, mit dem ständigen Zwang zur Fortbildung und Weiterentwicklung „gleiche“ oder auch nur „gleichwertige“ Tätigkeiten? Wie wichtig sind Erfahrungsschatz und Fähigkeiten oder Verantwortung und physische und psychische Belastungen?

Erschwerend hinzu kommt, dass der Arbeitgeber die Auskunft auch aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigern kann, wenn die Vergleichsgruppe weniger als sechs Mitarbeiter enthält. „Ich habe meine Zweifel, dass das Gesetz den Frauen wirklich etwas bringt“, sagt deshalb Kerstin Neighbour, Partnerin der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. Nun kann frau es natürlich trotzdem einfach versuchen. ­Arbeitgeber sind ja nicht per se darauf ­bedacht, Frauen um jeden Preis schlechter zu behandeln als die männlichen Kollegen. Existiert ein Betriebsrat, müssen Frauen sich an ihn wenden. Der Arbeitgeber erfährt gar nicht erst, wer nachgefragt hat. Die Arbeitnehmervertreter sind auch diejenigen, die die Informationen zur Verfügung stellen, also konkret den Mittelwert des Gehalts vergleichbarer Kollegen, inklusive Dienstwagen und sonstigen Sachleistungen.

Interessant dürfte das vor allem in Betrieben sein, die nicht an einen Tarif gebunden sind. Denn alle anderen können sich in vielen Fällen darauf beschränken, die tarifvertraglichen Entgeltregelungen zu nennen. Der Gesetzgeber privilegiert damit ausdrücklich alle tarifgebundenen Betriebe, weil er davon ausgeht, dass die Ungleichheit dort weniger ausgeprägt ist.

Viel Aufwand also für wenig Nutzen. Immerhin kennt jetzt jeder den „Gender Pay Gap“. Vielleicht ist das schon der größte Verdienst des Gesetzes.

Corinna Budras

Die Autorin ist Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Artikel teilen

Heiße Tipps zum Equal Pay Day!

Artikel teilen

Am 18. März ist Equal Pay Day. Der Tag, bis zu dem berufstätige Frauen in diesem Jahr quasi umsonst gearbeitet haben. So berechnen zumindest die Organisatorinnen des Tages für gleichen Lohn für gleiche Arbeit den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Aktuell liegt er in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 21 Prozent. Das heißt: Männer verdienen im Schnitt pro Stunde 20,71 Euro brutto - und Frauen verdienen nur 16,26 Euro.

Anzeige

Bloß: Woher kommt diese Kluft in der Bezahlung? Aus den Macho-Chefetagen, die Frauen aus Lust und Laune einfach schlechter bezahlen? Nein, nur in Ausnahmefällen.

Die Ursache für den Gender Pay Gap ist die Lebenslage, für die sich Frauen auch im Jahr 2017 immer noch entscheiden. Und wofür die OECD Deutschland gerade erst zum absoluten Schlusslicht der Emanzipation gekürt hat: Nirgendwo in Europa tragen Frauen so wenig zum Haushaltseinkommen bei wie hierzulande.

Wer nur 20 Stunden die Woche arbeitet, der verdient auch wenig

Vor allem, sobald die Kinder da sind. Zwar sind 70 Prozent der Mütter berufstätig. Aber mehr als die Hälfte von ihnen arbeitet weniger als 20 Stunden in der Woche. Und so sieht dann auch das Gehalt aus: eher mickrig.

Wenn Frauen den gleichen Vollzeit-Job machen wie Männer, dann reduziert sich der Gap zwischen den Geschlechtern auf sechs Prozent. Das nennt das Statistische Bundesamt den „bereinigten Gender Pay Gap“.

Über den 21-Prozent-Gap sagen die Statistiker: „Die wichtigsten Gründe für die Differenzen der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.“

Bei der (unbezahlten) Hausarbeit ist das genau umgekehrt: Da erledigen Frauen den Löwenanteil. Verlässlich, seit Jahrzehnten. Umsonst. "Dare to share" - Wagt es, zu teilen! - heißt übrigens die schon erwähnte  OECD-Studie. Und zwar in der Familie und im Beruf.

EMMA findet ja schon länger: Darum ist es Zeit für eine ganz neue Strategie von Frauen! Zum Beispiel: sich ein zeitaufwändiges Hobby zulegen. Und: Den eigenen Beruf genau so ernst nehmen, wie die Männer es tun (sprich: sehr ernst!). Warum? Das steht hier!

Weiterlesen
 
Zur Startseite