Wenn Journalisten & Gutachter Urteile fällen

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10. Oktober 1997. Ein grauer Freitagnachmittag in Kiel. Doch die Stimmung im Foyer des Audimax ist heiter. Während die (überwiegend weiblichen) PsychologInnen von der Basis geduldig in der Schlange vorm Kaffeeausschank warten, steht die (überwiegend männliche) Spitze der deutschen Gerichtspsychologie scherzend und plaudernd beisammen. Lauter Diplomierte, Promovierte und Habilitierte, die hauptamtlich für die Wissenschaft arbeiten und nebenamtlich Gutachten für die Justiz verfassen: Prof. Udo Undeutsch, Prof. Max Steller, Dr. O. Berndt Scholz, Hartmut Böhm, Heinz und Susanne Offe.

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In Kiel tagt die Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Souveräner Gastgeber ist Prof. Günter Köhnken.

Schon gestern sind Fachleute aus der ganzen Republik nach Kiel gekommen, und heute lassen es sich auch zwei Hamburger JournalistInnen nicht nehmen. Ein Küsschen auf die linke, ein Küsschen auf die rechte Wange. So vertraut begrüßt die Spiegel-Gerichtsberichterstatterin Gisela Friedrichsen den Gerichtsgutachter Burkhard Schade, Professor an der Dortmunder Universität und so genannter Aussage-Psychologe im spektakulären Mainzer Missbrauchsverfahren. Derweil bemüht sich Montessori-Verteidiger Derk Röttgering drängelnd um einen Drink für Spiegel-Gerichtsreporter Gerhard Mauz. Man kennt sich eben.

Die Strafprozessordnung verpflichtet GerichtsgutachterInnen zur Objektivität und Neutralität, weil sie als "überparteiliche Berater der richterlichen Beweiswürdigung" dienen sollen. Während des Symposiums über "Montessori, Mainz und die Folgen" im Hörsaal H des Kieler Audimax allerdings sitzen fast ausschließlich Vertreter einer sehr einseitigen Linie auf dem Podium: Derk Röttgering, Verteidiger im Montessori-Prozess mit dem von ihm empfohlenen Montessori-Gutachter Köhnken sowie die Mainzer Gutachter Schade und Steller – allesamt maßgeblich an den Freisprüchen der Angeklagten beteiligt.

Die so symbolhaft ganz am Rand platzierte Anwältin Claudia Burgsmüller, vom Jugendamt beauftragte Nebenklägerin für die kindlichen Opfer in Mainz, wird von dieser Übermacht schier erdrückt. Prof. Monika Frommel, die Direktorin des Kriminologischen Instituts der Uni Kiel, sitzt im Zentrum. Sie kann mitreden, in diesem Fall aber nicht so recht dagegenhalten, weil sie an keinem der Verfahren beteiligt war.

Und diejenigen, um die es bei diesem Symposium über Montessori und Mainz eigentlich geht, fehlen ganz auf dem Podium: nämlich die (überwiegend weiblichen) PsychologInnen von der Basis, die in beiden Verfahren die Aussagen der Kinder für glaubhaft befunden hatten, aber dann durch Gegengutachten der männlichen Spitze für unglaubwürdig erklärt wurden – mitsamt den Kindern.

Die 'Zartbitter'- und 'Wildwasser'-MitarbeiterInnen aus Coesfeld (Montessori) und Worms (Mainz) sind ebenfalls nicht eingeladen, obwohl sie es waren, die die Prozess-Lawinen ins Rollen gebracht haben: angeblich durch "suggestible Befragungstechniken", hinter denen die "vorgefasste und unumstößliche Überzeugung" steht, dass der sexuelle Missbrauch "wirklich stattgefunden hat".

"Die Kinder", klagt Gastgeber Professor Köhnken gleich zu Beginn des Symposiums, seien solange "konsequent und systematisch unter Befragungsdruck gesetzt" worden, bis sie die "erwartungsgemäßen Antworten" gaben und schließlich die "implantierten" Erlebnisse als wahre Erlebnisse "erinnerten". Prof. Köhnken: "Das wird als Aufdeckungsarbeit bezeichnet."

Wer es noch nicht begriffen hatte, dem wird es spätestens hier in Kiel klar: In Deutschland ist es immer wieder dieselbe Clique von Sachverständigen, die überraschende Freisprüche in Missbrauchsverfahren bewirkt. In den wenigen Fällen, die als "Nordhorn", "Montessori" und "Worms I, II und III" Aufsehen erregten, ebenso wie in den zahlreichen kleinen, die schlicht "Strafsache gegen Meier" heißen oder "Familiensache Schmidt".

In der Summe verkünden diese Gutachter fast in jedem Fall: Die Angeklagten werden zu Unrecht verdächtigt! Den Kindern wird durch "Suggestion" der Missbrauch nur eingeredet! Die eigentlich Schuldigen sitzen nicht auf der Anklagebank, sondern in feministischen Projekten, von wo aus sie zur "Hexenjagd" auf Männer blasen!

Und die Justiz? Die folgt den "renommierten Experten" gläubig. Gerade in dem so heiklen Bereich der Sexualgewalt verlassen sich die verunsicherten Juristen mehr und mehr auf die Psychologen. Diese "heimlichen Richter in Weiß" sagen den Richtern in Schwarz, wie sie zu entscheiden haben, und die beugen sich dem psychologischen Diktat.

Diese "professionelle Faulheit" der JuristInnen beklagte auch die Strafrechtlerin Prof. Frommel auf der Tagung in Kiel. "Dass vor allem bei Frauen, Kindern und Geisteskranken Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben werden, stammt aus der Rumpelkammer des 19. Jahrhunderts", wetterte sie und empfahl den Richtern in Schwarz, diese ungute Allianz zu lösen und nur "in Grenzfällen" einen Richter in Weiß zu befragen, sich "im Normalfall" aber auf ihr eigenes Urteilsvermögen zu verlassen.

Die Entrechtlichung der Gerichtsbarkeit durch Psychologisierung nimmt in der Tat Ausmaße an. Rund 50.000 psychiatrische und psychologische Gutachten werden alljährlich von deutschen Gerichten in Auftrag gegeben. Tendenz steigend. Und das ausgerechnet in einem Land, das für die mangelnde Qualifikation seiner Psycho-Sachverständigen berüchtigt ist. So fand allein das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht in jedem dritten deutschen Gerichtsgutachten "wissenschaftlich völlig unbegründete, subjektive Wertungen, Unterstellungen, Spekulationen, Pseudo-Theorien oder Vorurteile".

Und die Kölner Psychologie-Professorin Irmgard Rohde bringt in ihrer Studie über deutsche Psycho-Sachverständige das "forensische Lotteriespiel" so auf den Punkt: "Gerät der sexuell abnorme Straftäter an Gutachter A, wird er für voll schuldfähig erklärt und landet im Gefängnis. Gerät er an Gutachter B, so gilt er als vermindert schuldfähig und bekommt eine reduzierte Gefängnisstrafe. Hat er das Glück, bei Gutachter C zu landen, so wird ihm Schuldunfähigkeit attestiert. Das Gericht spricht ihn frei."

Mit einem Freispruch endete im März 1994 auch das Verfahren gegen einen Nordhorner Lehrer vorm Landgericht Osnabrück. Insgesamt waren mehr als 180 Kinder in die Ermittlungen involviert. Drei Mädchen blieben übrig, die "in sechs Fällen" sexuell missbraucht worden sein sollten. Davon jedenfalls war der Staatsanwalt überzeugt. Im Gegensatz zum Richter. Der hielt den Angeklagten für unschuldig – aufgrund eines Gutachtens des Psychologen Böhm. In der Urteilsbegründung folgt Richter Groß fast wörtlich dem Psycho-Gutachten: "Den kindlichen Zeugen wurden Vorgaben gemacht, die diese im Sinne einer erwartungsgerechten Anpassungsleistung in ihren Aussagen als vermeintlich real Erlebtes reproduzierten."

Nicht nur in deutschen Gerichten ist Hartmut Böhm ein gern gesehener Gast. Auch der Spiegel zog den Osnabrücker Psychologen jüngst als Sachverständigen hinzu. Als "absurd" und "gefährlich" bezeichnet Böhm den Comic 'Lass das – nimm die Finger weg!', mit dem der Kölner Verein 'Zartbitter' (in Zusammenarbeit mit Familienministerin Nolte) vor sexuellem Missbrauch warnen will. Der Spiegel hämisch über 'Zartbitter' und andere "dubiose Kinderschutzorganisationen": "Dass damit die Böcke zu Gärtnern gemacht werden, gilt unter Experten als sicher."

"Experten" wie Prof. Udo Undeutsch, der als der "Nestor der deutschen Aussagepsychologie" gilt und seit 1948 in Straf- und Sorgerechtsverfahren rund 2.500 Glaubwürdigkeitsgutachten verfasst hat. Früher hat er oft den Opfern beigestanden. Doch neuerdings grämt sich der freundliche alte Herr, der in Kiel von allen hofiert wird, über "die zunehmende Bereitschaft, Fälle zur Anzeige zu bringen", bei denen es oft um "bloß vermutete" oder "vermeintliche" Taten geht.

Der Kölner Psychologie-Professor spielte auch im so genannten "Montessori-Prozess", der mit einem Freispruch endete, eine entscheidende Rolle. Angeklagt war der Erzieher Rainer M., der in zwei Montessori-Kinderhäusern mehr als 50 Kinder missbraucht haben sollte. Im Mai 1994, als die Beweisaufnahme im Landgericht Münster eigentlich schon abgeschlossen war, beantragten die Verteidiger des Angeklagten überraschend die Hinzuziehung von Prof. Undeutsch. Gleichzeitig mobilisierten sie den Spiegel.

Das Duo Gerhard Mauz & Gisela Friedrichsen saß prompt auf der Pressebank, als Prof. Undeutsch im Zeugenstand sprach. "Das Gutachten des 76 Jahre alten, intellektuell noch immer präsenten, souveränen Psychologen, eines großen alten Mannes der Gerichtspsychologie, illuminierte die verdunkelte Szene der Hauptverhandlung", schwärmten Mauz & Friedrichsen im Spiegel.

Dabei hatte der "große alte Mann" gar kein "Gutachten" verfasst. Im Mai 94 wurde er lediglich "freibeweislich angehört". Ohne ein einziges Gespräch mit den Kindern war Prof. Undeutsch sich von Anfang an sicher, daß die "Beweislage durch unsachgemäße Befragung der kindlichen Zeugen" und "die Wucht suggestiver Einflüsse fanatischer Missbrauchsgegnerinnen verdorben" worden sei. Prompt entließ das Münsteraner Gericht den angeklagten Erzieher aus der Untersuchungshaft.

Gleichzeitig allerdings kamen die Richter nicht umhin, dem Drängen der Staatsanwälte nachzugeben und den "Sachverständigen" Undeutsch "wegen Besorgnis der Befangenheit" abzulehnen. Grund: Bereits im Vorfeld hatte der Professor die Verteidiger mit "Fachliteratur" versorgt. Im Gegenzug hatten die ihm die Gerichtsakten geliefert, inklusive 50 Gutachten über die Kinder. Trotzdem hatte der Kölner Professor dreist behauptet, er kenne kein einziges Gutachten aus dem Prozess.

Freigesprochen wurden auch alle 25 Angeklagten in den Missbrauchsverfahren "Worms I, II und III" im Mainzer Landgericht. Richter Lorenz, der am 17. Juni 1997 nach zweieinhalb Jahren die Gerichtsakten (vorläufig) schloss, bezog sich bei seinem Urteil maßgeblich auf die Aussagepsychologen Prof. Steller aus Berlin und Prof. Schade aus Dortmund. Für die beiden stand die wahre Schuldige längst fest: die Wormser Wildwasser-Mitarbeiterin Ute Plass, die das Verfahren (angeblich) ins Rollen gebracht hatte. "Blinden Aufdeckungseifer" warfen ihr die Gutachter vor, "mangelnde Sachkunde" und "suggestive Befragungsmethoden".

Die Sachverständigen sind fest angestellte Professoren oder selbständige Psychologen, für manche sind die Gutachten sogar die Haupt-Einnahmequelle. Und die ist ergiebig. Für so ein "Gutachten" oder ein "Gegengutachten" – für das der Psychologe nur das Erstgutachten liest, aber nicht selber mit den Opfern spricht – werden bis zu fünfstellige Summen bezahlt. Vom Gericht (wenn der Gutachter offiziell bestellt ist) oder von den Verteidigern der Angeklagten. Und die lassen sich, weiß ein Insider, dass "Zerpflücken" von Erstgutachten oft "einiges kosten".

Nicht verwunderlich also, dass sich die Professoren Steller und Schade in Kiel so entschieden gegen die von Prof. Monika Frommel vorgeschlagene "Herausnahme der Aussagepsychologen" aus Missbrauchsverfahren verwehrten.

Doch da gilt es nicht nur, Pfründe zu sichern, sondern auch der Erbfeindin die Stirn zu bieten. "Extremer Feminismus, verbunden mit Männerfeindlichkeit, Sexualfeindlichkeit und Prüderie", räsonniert Burkhard Schade im Evangelischen Pressedienst (epd), "haben ein regelrecht feindseliges Klima geschaffen." Die "Schätzungen über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs" haben laut Schade "geradezu groteske Ausmaße angenommen". Erkenntnis-Quelle? Unbekannt.

Andere Experten sehen es anders. Adolf Gallwitz zum Beispiel, Psychologie-Professor an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, ist überzeugt: "Wir haben ein riesiges Potential an strafrechtlich relevanten Taten." Der Leiter der 'Forschungsgruppe Sexuelle Gewalt' ist sicher, dass "die falsche Beschuldigung" bei Sexualdelikten "ein Mythos" ist: "Die Zahl der Falschanzeigen bewegt sich zwischen null und fünf Prozent – wenn’s hochkommt."

Die Dortmunder Soziologin Sabine Kirchhoff, die seit Jahren die "Viktimisierung von Opfern" in Missbrauchsprozessen untersucht, geht von "maximal zwei Prozent" aus. Sie beklagt, dass deutsche Gerichte trotzdem "viel zu häufig" psychologische Gutachten in Auftrag geben – und das meist auf Antrag der Verteidiger des Angeklagten, die "nach dem Motto 'Angriff ist die beste Verteidigung' die Glaubwürdigkeit des Kindes in Frage stellen".

Prof. Schade lobte bei Alfred Biolek überraschend "das große Verdienst" von Gruppen wie 'Wildwasser' und 'Zartbitter', die "vor zehn, zwanzig Jahren" den sexuellen Missbrauch "aus der Tabuzone des Versteckspiels herausgebracht" hätten. Doch im Väter-"Weißbuch" schlägt der Dortmunder Psychologie-Professor ganz andere Töne an. Weil diese Frauen "zum Teil selbst Betroffene" sind, heißt es da, neigen sie "bei erneuter Begegnung mit diesem Thema zu selektiver Wahrnehmung und projektiven Prozessen mit erheblicher Beteiligung von Affekten wie Angst und Wut". Das führe zum "Verlust der professionellen Objektivität".

Eine amerikanische Studie der Kinderpsychiaterin Dr. Muriel Sugarman vom Harvard and Massachusetts General Hospital erbrachte, dass "75 Prozent der Mädchen und Jungen", die bezeugten, sie seien nach der Trennung ihrer Eltern sexuell missbraucht worden, "keinen Glauben fanden": "Keiner der Väter wurde jemals angeklagt, und 60 Prozent der Kinder wurden gezwungen, den mutmaßlichen Täter zu besuchen, oft sogar über Nacht." Und das, obwohl sie "sichtbar" unter "Regressionserscheinungen", "posttraumatischem Stress" und "körperlichen Symptomen" litten. Doch was beweist das schon?

Gar nichts, behauptet der "Montessori"-Gutachter O. Berndt Scholz gemeinsam mit seinem Kollegen Johann Endres im "Weißbuch sexueller Missbrauch" des Vätervereins ISUV. "Psychische und psychosomatische Auffälligkeiten" wie "Schluckbeschwerden, Kopf- und Bauchschmerzen, Essstörungen, Bettnässen, Konzentrationsstörungen, Schulversagen, Rückzugsverhalten, sexualisiertes Verhalten, Alpträume, Angst" oder "Depressionen" haben angeblich "keinerlei Beweiswert". Genauso wenig wie physische Beeinträchtigungen: der "anale Dilationsreflex" (Zuckungen des After-Schließmuskels), "Verletzungen des Hymens", "Vergrößerung des Scheidendurchmessers" oder "Infektionen mit Geschlechtskrankheiten".

10. Oktober 1997. In Kiel ist es inzwischen Abend geworden. Das Symposium über "Montessori, Mainz und die Folgen" im Hörsaal H neigt sich seinem Ende zu. Die vier Männer und zwei Frauen auf dem Podium haben ihre Reden gehalten. Nur der Vortrag des "Spiegel-Kolumnisten" über "Psychologie, Strafrecht und Medien im Informationszeitalter" steht noch aus.

Da lässt Gerhard Mauz seine "Kollegin Gisela" allein in der letzten Reihe zurück und kommt die Treppe herunter. Ein alter Mann in Schwarz mit weißem Haar und dunkel getönter Brille. Wie ein Wanderprediger sieht der "Nestor" des psychologisierenden Gerichtsjournalismus aus, dessen Einfühlungsvermögen seit jeher die Opfer vernachlässigt und den Angeklagten nützt: Aus dem reaktionären Kopf-ab-Tenor von einst machte u.a. Mauz den fortschrittlichen Der-arme-Täter-Tenor, wo die Mutter immer schuld ist.

Der 72-jährige Mauz geht gebückt, so, als hätte er das ganze Leid der Welt zu tragen. Und wirklich! Als er endlich unten am Rednerpult angekommen ist, beschwört der Journalist die Apokalypse herauf – sprich: "die Entliberalisierung des deutschen Strafrechts". Heutzutage werde nicht mehr "differenziert": "Wer böse ist, ist böse. Wer gut ist, ist gut. Man will nicht mehr wissen, daß jede Tat aus dem gesellschaftlichen Umfeld des Täters heraus entsteht", donnert der Spiegel-Reporter in Mikrophon.

Doch dann senkt Gerhard Mauz die Stimme. Es scheint, als ob er gleich zu weinen begänne. "Gisela und ich", flüstert der Spiegel-Mann und sieht die Frau in der letzten Reihe an, "wir haben uns nicht danach gedrängt, über sexuellen Missbrauch zu berichten." "Hineingezogen" worden seien sie, ja, geradezu "hineingezerrt". Von wem? Von den Opfern? Nein, von den Angeklagten. "Wir kennen das Elend der zu Unrecht Beschuldigten. Gisela und mir ist es schon oft kalt über den Rücken gelaufen." Nun hebt Gerhard Mauz wieder die Stimme. "Die Opfer! Die Opfer!" dröhnt es durch den Hörsaal H im Kieler Audimax: "Müssen wir uns nicht endlich darüber unterhalten, ob die Opfer wirklich Opfer sind – oder eher die Angeklagten, als Opfer eines blinden Verdachts?"

Und wir, die PsychologInnen und JournalistInnen da unten – müssen wir uns nicht endlich darüber unterhalten, ob die Experten an der Spitze wirklich Experten sind – oder eher Sympathisanten skandalöser Machenschaften?!

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