SPD: Queere ins Grundgesetz?
Dieter Gieseking ist in der Pädosexuellen-Szene so etwas wie ein Star. 1993 gründete er die „Krumme 13“, zunächst als Selbsthilfegruppe, dann als „ersten Verein Pädophiler in Deutschland“. Die „Krumme 13“ setzte sich ein für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern, sprich: für das Recht auf Kindesmissbrauch. Gieseking saß mehrfach wegen des Besitzes von und Handels mit Kinderpornografie im Gefängnis.
Heute ist der bekennende Pädosexuelle 70 Jahre alt und hat eine Mission: Er will, dass die „sexuelle Identität“ durch das Grundgesetz geschützt wird. Warum? Weil er die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz „vor Diskriminierung schützen“ möchte. Das ist ein offenes Wort. Schon 2021 hat Gieseking eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht - die damals abgelehnt wurde.
Das Ganze könnte man ins Reich des Absurden verbannen – bekäme nicht das Projekt, die „sexuelle Identität“ in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, immer breitere Unterstützung. Ende September 2025 hatten vier Bundesländer eine Bundesrats-Initiative für eine entsprechende Erweiterung der Verfassung gestartet. Am Tag nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD fordert die Bürgermeisterkandidatin der Linken, Elif Eralp, dass "queere Menschen ausdrücklich ins Grundgesetz gehören". Der Regierende Bürgermeister, Kai Wegener, ist ohnehin Verfechter der "sexuellen Identität" im Grundgesetz. Berlin war führend bei der Bundesratsinitiative. Jetzt erklärten auch die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil gemeinsam mit SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf (dessen Bruder ein Transmann ist), sie wollten den "Schutz queerer Menschen" im Grundgesetz "mit Nachdruck auf die politische Tagesordnung setzen".
Schutz für die "sexuelle Minderheit der Pädophilen" im Grundgesetz verankern?
Es war die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser, die als eine ihrer ersten Amtshandlungen im September 2021 den von ihrem Vorgänger Horst Seehofer (CSU) eingerichteten "Expertenkreis Politischer Islamismus" prompt wieder auflöste. Begründung: Die Bundesregierung sehe "für eine Verstetigung keinen Bedarf". Es war die von der SPD geführte Ampel, die mit dem Programm "Demokratie leben" auch äußerst zweifelhafte Initiativen förderte, die den islamistischen Muslimbrüdern nahestehen. Und als der Verfassungsschutz-Chef Sinan Selen jüngst die Unterwanderung von Parteien durch Islamisten beklagte, durfte sich die SPD mehr als mitgemeint fühlen.
Dafür fordert sie nun die Erweiterung des Art. 3 um die "sexuelle Identität". Das würde natürlich keinen einzigen islamistischen Attentäter von seinem Vorhaben abhalten, die "Perversen" und "Ungläubigen" auszuradieren.
Es ist in diesen Tagen oft die Rede davon, dass der Anschlag auf den Berliner CSD instrumentalisiert werde, um rassistische Parolen zu verbreiten. Für bestimmte Kreise mag das stimmen. Ganz sicher aber wird der Anschlag gerade auch von den anderen, sogenannten fortschrittlichen Kreisen, instrumentalisiert, um mit der Ergänzung des Art. 3 um die "sexuelle Identität" ein äußerst fragwürdiges politisches Projekt durchzusetzen.
Seit 1949 heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner politischen Anschauungen wegen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 1994 wurde die „Behinderung“ hinzugefügt.
Nun also auch die „sexuelle Identität“? Aber was ist das? Und was soll da eigentlich geschützt werden?
Ein Pädokrimineller hat seine Unterbringung in einem Frauengefängnis erklagt.
Es gibt eine „sexuelle Orientierung“. Die meint, ob ein Mensch Frauen, Männer oder beide begehrt. Und es gibt die „Geschlechtsidentität“. Die meint, ob ein Mensch sich mit seinem biologischen Geschlecht im Einklang fühlt oder nicht. Würde man diese „Geschlechtsidentität“ in der Verfassung schützen, wäre die Folge, dass das Geschlecht qua Selbstdefinition grundgesetzlich verankert wäre. Folge: Jeder biologische Mann könnte sich in Frauenräume einklagen.
Das passiert bereits jetzt. So hat gerade ein verurteilter Pädokrimineller in Thüringen während der Haft seinen Geschlechtseintrag in "weiblich" geändert und vor Gericht erklagt, dass er im Frauengefängnis Chemnitz untergebracht werden muss. Der Richter kommentierte seine eigene Entscheidung mit scharfen Worten: Der Gesetzgeber habe sich mit dem "absurden" und "lebensfremden" Selbstbestimmungsgesetz "von der biologischen Realität in ideologischer Verblendung verabschiedet".
Wurde der Begriff der „sexuellen Identität“ also geschaffen, um Verwirrung zu stiften und unter dem Deckmantel des Schutzes von Homosexuellenrechten nun auch die „Geschlechtsidentität“ festzuschreiben? Denn was soll das sein, eine „sexuelle Identität“?
Bereits im Zuge der Einführung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ hatte die LGBTQI+-Initiative „Grundgesetz für alle“ eine Petition pro „sexuelle Identität“ im Grundgesetz gestartet. SPD, Grüne und Linke sind dafür. Doch dazu müsste die Verfassung geändert werden, wozu jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestags erforderlich ist. Die CDU/CSU verweigerte die Zustimmung. Bisher. Doch die konservative Front zu bröckeln. Von den vier Bundesländern, die im September 2025 per Bundesratsinitiative einen Gesetzentwurf einbrachten, waren drei (!) CDU-regiert: Berlin (mit SPD) sowie NRW und Schleswig-Holstein (mit den Grünen). Inzwischen setzen sich auch Rheinland-Pfalz und das Saarland mit den Stimmen der CDU für eine Aufnahme der "sexuellen" bzw. der "geschlechtlichen Identität" in Art. 3 des Grundgesetzes ein.
Doch es regt sich Widerstand: Die Aktivistin Rona Duwe, die das Portal „Was ist eine Frau?“ betreibt, hat die Kampagne „Grundgesetz schützen!“ lanciert. Duwe klärt auf: „Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz haben die eindeutige Kategorie Geschlecht in der deutschen Gesetzgebung bereits aufgelöst und die Vorstellung einer Genderidentität eingeschleust – mit schon jetzt sichtbaren Folgen (siehe Fall Liebich und Männer in Frauengefängnissen). Die ‚Sexuelle Identität‘ im Grundgesetz verschärft diese Erosion, gibt der unwissenschaftlichen Weltanschauung der Genderidentitätsideologie Verfassungsrang und zementiert diese dauerhaft. Das muss verhindert werden!“
„Grundgesetz schützen!“ warnt auch davor, dass sich Pädosexuelle oder andere Gruppen mit Paraphilien wie Zoophilie zur „diskriminierten Gruppe“ erklären. Abwegig? Keineswegs. 2015 hatten zwei zoophile Männer Verfassungsbeschwerde gegen das Tierschutzgesetz eingelegt, weil es Sex mit Tieren verbietet. Und der Pädosexuelle Dieter Gieseking kündigt an: „Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophilen Betroffenen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.“
Alle, die jetzt die Einführung der "sexuellen Identität" ins Grundgesetz fordern, sollten sich gut überlegen, was sie da tun. Wen sie da schützen wollen - und wen sie damit den Tätern ausliefern würden.


