TransGesetz: Fall für Karlsruhe!

Justizminister und Frauenministerin: Wollen die Kategorie Geschlecht de facto juristisch abschaffen. - Foto: Felix Zahn/photothek.net/IMAGO
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Was ist eine Frau? Die Antwort, die Justizminister Buschmann (FDP) und Frauenministerin Paus (Grüne) auf diese Frage geben, lautet: Eine Frau ist, wer erklärt, eine Frau zu sein. Das ist der Kern des „Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, den beide Ministerien jetzt vorgelegt haben. Mit einer einfachen Erklärung auf dem Standesamt soll künftig jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag ändern können: von männlich zu weiblich und umgekehrt, zwei weitere Möglichkeiten sind „divers“ oder gar kein Geschlechtseintrag. Voraussetzungen: keine.

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„Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag bzw. die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“, heißt es in § 2. Nach einer dreimonatigen Frist tritt der neue Geschlechtseintrag in Kraft, können sämtliche Dokumente geändert werden. Nach einem Jahr kann der Geschlechtswechsel wieder rückgängig gemacht werden. Nach einem weiteren Jahr wieder…undsoweiterundsofort.

Der Staat suggeriert, dass das Geschlecht frei wählbar ist. Das gefährdet Mädchen.

Damit will die Regierung allen Ernstes die Kategorie „Geschlecht“, die eine biologische und soziale Realität ist, juristisch de facto abschaffen. Ein Versuch, der absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird, das in seinen Urteilen zur Transsexualität immer wieder die „Ernsthaftigkeit“ und „Dauerhaftigkeit“ eines Geschlechtswechsels verlangt hatte. JuristInnen stellen außerdem schon jetzt die Frage, wie die von der Verfassung postulierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umgesetzt werden soll, wenn jeder Mann sich zur Frau erklären kann.  

Dramatische Folgen hat die Behauptung vom jederzeit frei wählbaren Geschlecht schon jetzt für Jugendliche, denen nun nicht mehr nur Transaktivisten, sondern auch der Staat höchstselbst erklärt, wie leicht so ein „Geschlechtswechsel“ ist. Schon jetzt sind acht von zehn Jugendlichen, die mit einem „Transitionswunsch“ in den Genderambulanzen anbranden, Mädchen. Dass gerade sie hochgefährdet sind, sich aus den Zumutungen der Frauenrolle ins andere Geschlecht zu „definieren“, liegt auf der Hand. Dass dem Wechsel des Geschlechtseintrags sehr schnell auch die Anpassung des „falschen“ Körpers folgt, ebenfalls. Auch wenn der Referentenentwurf erklärt: „Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.“ 

Auch Kliniken in Deutschland bieten Brustamputationen für Minderjährige an

Das Buch zur Debatte: "Transsexualität - Was ist eine Frau? Was ist ein Mann?" von Alice Schwarzer und Chantal Louis. Gibt es im EMMA-Shop.
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De facto werden schon jetzt in Deutschland Kinder mit Pubertätsblockern behandelt, gegengeschlechtliche Hormone dürfen schon 16-Jährigen verabreicht werden. Deutsche Kliniken bieten Mastektomien, also Brustamputationen, für Minderjährige an. Ein Blick ins Internet genügt. Und während andere Länder wie Schweden die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, Hormonen und Operationen quasi eingestellt haben und voll auf Psychotherapie setzen, ist Deutschland gerade dabei, Jugendlichen mit einem solchen Gesetz den roten Teppich zu Hormonen und OPs auszurollen und sie damit der Gefahr irreversibler körperlicher und seelischer Schäden auszusetzen.  

Laut Entwurf sollen schon Eltern für ihre Kinder unter 14 Jahren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern können – ohne jede psychologische Überprüfung. Auch hier wird Karlsruhe fragen müssen: Wie steht das im Einklang mit Kinderrechten?

Ab 14 sollen Jugendliche selbst die Erklärung vor dem Standesamt abgeben können. Sind die Sorgeberechtigten nicht einverstanden, „so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung“, heißt es im Entwurf, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Sind FamilienrichterInnen wirklich qualifiziert, das zu beurteilen? Und wie steht es bei einer so schwerwiegenden Entscheidung eigentlich mit den Elternrechten?

Das biologische Geschlecht spielt beim Sport und in der Medizin eben doch eine Rolle

Und dann ist da noch die Frage mit den geschützten Frauenräumen und -domänen. Hier immerhin hat zumindest Justizminister Buschmann begriffen, dass es ein Problem gibt, wenn Männer sich per Sprechakt zur Frau erklären können. Er hat auch verstanden, dass die Biologie beim Thema Geschlecht eine Rolle spielt. Deshalb enthält der Entwurf gleich mehrere Ausnahmen, bei denen dann eben doch das biologische Geschlecht zählt und nicht der Eintrag im Personenstandsregister. Zum Beispiel beim Sport. Beim Schulsport und bei Sporttests kann die Bewertung „unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden“. Bei Gesundheitsleistungen zählt das biologische Geschlecht. Transfrauen können also zum Beispiel an der Prostatakrebs-Vorsorgeuntersuchung teilnehmen.

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Bei einem Sexualstraftäter, der sich zur Frau erklärt, können „die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener seiner Verlegung in ein Frauengefängnis gegebenenfalls entgegenstehen“, heißt es im Entwurf. Gegebenenfalls. Auch Frauenhäuser können von Fall zu Fall „autonom“ entscheiden, ob sie einen biologischen Mann aufnehmen.

Frauenumkleiden, Frauenduschen, Frauensaunen? Personen können „nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht lediglich unter Berufung auf den Eintrag im Personenstandsregister zum Beispiel den Zugang zu geschlechtsspezifischen Toiletten oder Umkleideräumen verlangen“, heißt es im Referentenentwurf. Das ist immerhin eine Anerkennung des Problems, eine Lösung ist es nicht. Denn das Gesetz macht das grundsätzliche Problem – biologische Männer wollen in Frauenräume – zur Einzelfallentscheidung und wälzt diese ab: auf den Bademeister, das Fitness-Studio, das Frauenhaus. Und natürlich auf die betroffenen Frauen, die zum Beispiel in der Dusche zunächst mit dem biologischen Mann konfrontiert sind und sich darüber beschweren müssen.

Frauengefängnisse und Frauenhäuser sollen selbst von Fall zu Fall entscheiden

Ob und wie das zuständige Personal reagiert, ist fraglich. Und schon hat auch die oberste Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman ihr Veto eingelegt. Beim Zugang zu geschützten Frauenräumen dürfe „nicht auf die äußere Erscheinung abgestellt werden“. Schließlich begehre hier ja kein Mann den Zugang zum geschützten Frauenraum, „sondern eine Frau“. Wer eine solche Antidiskriminierungsbeauftragte hat, braucht keine Feinde mehr. Und auch Frauenministerin Paus bügelte die Bedenken besorgter Frauen soeben wieder als Panikmache ab: "Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben."

Einen Fall von potenziellem Missbrauch hat der Referentenentwurf hingegen glasklar erkannt und prompt einen Riegel vorgeschoben: Im „Verteidigungsfall“ dürfen Männer sich nicht plötzlich zur Frau erklären. Sie müssen an die Front.

Wie geht es weiter? Der Referentenentwurf geht jetzt in die sogenannte Ressortabstimmung an die anderen Ministerien. Außerdem können Verbände Stellung nehmen - übrigens auch ungefragt. Dann wird aus dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf, der ans Kabinett geht. Stimmt das Kabinett zu, geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Laut Frauenministerin Paus soll das Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause am 1. Juli abgeschlossen sein. Ob das klappt? 

CHANTAL LOUIS

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