Trans: Der große Bluff

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Wer es alarmierend findet, dass mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ demnächst 14-Jährige per „Selbstauskunft“ ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern könnten, bekommt von den zuständigen PolitikerInnen gebetsmühlenartig einen Satz zu hören: Es handle sich ja lediglich um eine „soziale Transition“, keine körperliche.

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„Es muss zwischen dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung und dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung unterschieden werden“, hatte zum Beispiel Annalena Baerbock erklärt, als EMMA sie, noch in ihrer Funktion als Kanzlerkandidatin, im Herbst 2021 zum geplanten Geschlechtswechsel via Sprechakt befragt hatte. Baerbock antwortete: „Nur eine Berichtigung des Geschlechtseintrags beim Standesamt sollte ab dem 14. Lebensjahr möglich sein. Für operative Geschlechtsumwandlungen sehen fachliche Leitlinien ein Mindestalter von 18 Jahren vor.“

Jüngst erklärte auch Sven Lehman, der „Queer-Beauftragte“ der Bundesregierung: „Operative Angleichungen werden sowieso in der Regel nicht vor dem Alter von 18 Jahren vorgenommen. Alle medizinischen Fragen werden übrigens nicht von dem neuen Selbstbestimmungsgesetz geregelt, dafür gibt es medizinische Leitlinien.“ Er kündigte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an.

Man kann diese Aussagen leider nicht anders bezeichnen als: ein großes Täuschungsmanöver.

Ja, es gibt medizinische Leitlinien für die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit „Geschlechtsdysphorie“, also einem tiefen Leiden am eigenen Geschlechtskörper. Sie werden von den medizinischen Fachgesellschaften erstellt und alle fünf Jahre aktualisiert. Und sie empfehlen bisher tatsächlich Altersgrenzen für die medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Für operative Eingriffe liegt diese Grenze bei 18 Jahren.

Doch: Diese Leitlinien sind rechtlich nicht bindend, sie haben lediglich Empfehlungscharakter. Deshalb werden die Altersgrenzen schon jetzt immer wieder unterschritten. Zweitens geht es ja keineswegs nur um „operative Angleichungen“, sprich: die Amputation von Brüsten und Penissen, die Entfernung von Eierstöcken und Gebärmüttern. Sondern es geht auch um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit gegengeschlechtlichen Hormonen, also Testosteron und Östrogen. Diese Behandlung, ebenfalls ein schwerer Eingriff in einen gesunden Körper mit teilweise irreversiblen Folgen, wird in Deutschland ab 16 Jahren empfohlen, diese Empfehlung aber schon jetzt regelmäßig unterschritten. „Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass Kinder mit 13 oder 14 Jahren eine Hormonbehandlung erhalten“, erklärt Karoline Haufe, Vorsitzende des Trans-Kinder-Netzes (Trakine).

Und es geht auch um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit sogenannten Pubertätsblockern. Pubertätsblocker sollen, so zumindest die erklärte Absicht, Kindern mit Geschlechtsdysphorie Zeit verschaffen, sich für oder gegen einen Geschlechtswechsel zu entscheiden. Sie stoppen nicht nur die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale wie Brustwachstum oder Bartwuchs, sondern das gesamte Körperwachstum sowie die teilweise von den Geschlechtshormonen abhängige Gehirnentwicklung – mit bisher nicht ausreichend erforschten Langzeitfolgen.

Dennoch wird der Einsatz von Pubertätsblockern in Deutschland bisher ab dem sogenannten Tanner-Stadium II empfohlen, also ab „sich entwickelnder Brustknospe“ bei Mädchen und ab erstem Hodenwachstum bei Jungen. Manche Kinder sind in diesem Entwicklungsstadium erst zehn Jahre alt.

Leo aus Schweden war elf, als er mit Pubertätsblockern behandelt wurde. Mit zehn hatte das Kind, ein biologisches Mädchen, seinen Eltern erklärt, dass es „eigentlich ein Junge“ sei. Als die Eltern sich an das Astrid Lindgren Hospital in Stockholm wandten, erklärten ihnen die Ärzte: „Je früher Sie die Pubertät stoppen, desto besser.“ Vier Jahre später leidet Leo unter Osteopenie, einer zu geringen Knochendichte. Die Folge: Frakturen in den Rückenwirbeln. „Er wächst nicht mehr. Wenn er aufsteht, hat er Schmerzen im Rücken und im ganzen Körper“, klagt seine Mutter.

Die schwedische TV-Dokumentation „Transbarnen“ (Trans-Kinder: zu sehen auf YouTube) enthüllte im November 2021, dass nicht nur Leo, sondern ein Dutzend der mit Pubertätsblockern behandelten Kinder an der schwedischen Klinik unter so massiven Nebenwirkungen litten, dass die Behandlung abgebrochen werden musste: zu geringe Knochendichte, massive Gewichtszunahme, Leberschäden, psychische Probleme. Im Februar 2022 zog Schweden die Reißleine.

Man gehe davon aus, dass „bei Jugendlichen mit Geschlechts-Inkongruenz die Risiken von pubertätsunterdrückenden Maßnahmen sowie einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung derzeit den möglichen Nutzen übersteigen“, erklärte das „National Board of Health and Welfare“ (NBHW) und beschloss eine Neuausrichtung der Behandlungsrichtlinien. Die Gesundheitsbehörde gab dafür drei Gründe an: 1. Das Fehlen verlässlicher Studien über „Effizienz und Gefahren“ beider Behandlungen, also der Pubertätsblocker wie der mit gegengeschlechtlichen Hormonen. 2. Den bisher „ungeklärten Anstieg“ der Jugendlichen, die Hilfe in den Gender-Ambulanzen suchten, insbesondere der „besonders große“ Anstieg bei pubertierenden Mädchen. 3. Die Tatsache, dass zunehmend mehr junge Erwachsene de-transitionieren, also den Geschlechtswechsel rückgängig machen wollen. Die Zahl derer, die ihre Entscheidung bereuen, werde derzeit „unterschätzt“.

Schweden zog Konsequenzen: Das medizinische Mittel der Wahl soll künftig die Psychotherapie sein, eine Hormonbehandlung hingegen nur das letzte Mittel. Wenn überhaupt, sollen Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone nur eingesetzt werden dürfen, wenn die Geschlechtsdysphorie schon im Kindesalter aufgetreten und über mindestens fünf Jahre konstant geblieben ist. Die Geschlechtsdysphorie, die gerade bei Mädchen so häufig erst in der Pubertät auftritt, darf also künftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen medikamentös behandelt werden. Und die schwedische Gesundheitsbehörde verlangt: Forschung!

Auch andere Länder rudern erschrocken zurück. In England kam ein Prüfbericht zu diesem Resultat: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann der Review keine Empfehlungen für den Einsatz von Pubertätsblockern und Hormonbehandlungen geben, da die Evidenzbasis lückenhaft ist.“ In Frankreich, wo die Leitlinien gerade überarbeitet werden, spricht die Académie Nationale de Médicine von einem „Phänomen epidemischen Ausmaßes“ und verlangt „größte Vorsicht“ bei der Gabe von Pubertätsblockern und Hormonen. Es gebe bei diesem „vor allem sozialen Problem“ das Risiko der „Überdiagnose“, weshalb die Phase der psychologischen Betreuung so lang wie möglich ausgedehnt werden solle.

Auch Finnland und Australien haben ihre Behandlungsrichtlinien geändert und geben bei vorgeblicher Transsexualität jetzt wieder der therapeutischen Behandlung Vorrang vor der medikamentösen. Finnland hat das Mindestalter für Operationen auf 25 heraufgesetzt.

Und Deutschland? Während der „Trans Train“ (so der Titel einer weiteren sehenswerten schwedischen TV-Doku, auf YouTube) in anderen Ländern ins Stocken gerät, scheint er in Deutschland jetzt so richtig Fahrt aufzunehmen. Denn, und das ist der entscheidende Punkt Nummer drei, den die zuständigen PolitikerInnen gern zu erwähnen vergessen: Die aktuellen medizinischen Leitlinien, auf die nicht nur der Queer-Beauftragte sich beruft, und die schon jetzt die Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern und von Jugendlichen mit Östrogen und Testosteron erlauben, sind Makulatur. Sie sind ohnehin seit 2018 abgelaufen, seither läuft der Novellierungs-Prozess. 20 medizinische Fachgesellschaften von der „Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin“ bis zur Bundespsychotherapeutenkammer arbeiten unter Mitwirkung der „Bundesvereinigung Trans*“ daran, neue Empfehlungen für die „Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“ zu entwickeln. Welche Altersgrenzen werden also künftig gelten?

EMMA fragte beim Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission nach, Prof. Georg Romer. Der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uniklinik Münster ist ein erklärter Befürworter des Einsatzes von Pubertätsblockern („Abwarten kann mitunter viel mehr schaden!“) und führt den explosionsartigen Anstieg der vorgeblich transsexuellen Jugendlichen „zuallererst auf die gewachsene Offenheit dem Thema gegenüber“ zurück. Die Tatsache, dass acht- bis zehnmal so viele Mädchen wie Jungen mit dem Wunsch nach Geschlechtswechsel in den Gender-Ambulanzen aufschlagen, sieht er „besorgt“, hat dafür aber „keine überzeugende Erklärung“.

Darüber, wie die zukünftigen Leitlinien aussehen könnten, möchte Professor Romer keine Auskunft geben. Die Leitlinie befinde sich noch im „Konsentierungsprozess“, also in der gemeinsamen Abstimmung der Fachgesellschaften. „Vor Abschluss dieser Konsentierung ist grundsätzlich keine Auskunft über den Inhalt der neuen Leitlinie möglich.“
Doch wie kann es sein, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen wird?

Eine mögliche Antwort: Es spricht sehr viel dafür, dass die Kommission in der künftigen Leitlinie die aktuell gültigen Altersgrenzen noch weiter absenken wird. Denn eine wichtige Richtschnur für die deutschen MedizinerInnen sind die Empfehlungen der „World Professional Association for Transgender Health“ (WPATH). Dieser „Weltverband für Transgender-Gesundheit“ legt seit 1979 die „Standards of Care“, die Behandlungs-Standards fest. Gerade ist eine neue Fassung dieser Standards erschienen. Darin hat der Weltverband die bis dato geltenden Altersgrenzen noch weiter abgesenkt: Für Pubertätsblocker gibt es überhaupt kein Mindestalter mehr. Für Hormonbehandlungen liegt das empfohlene Mindestalter jetzt bei 14 Jahren, für Brustamputationen (euphemistisch „chest masculinization“ genannt: Brust-Vermännlichung) bei 15 Jahren, und bei 17 Jahren für die Entfernung von Hoden und Gebärmutter.

Wird Deutschland seine neuen Leitlinien an die des „Weltverbandes für Transgender-Gesundheit“ anpassen?

Womöglich kommt es noch schlimmer. „Es zeichnet sich ab, dass nach dem Willen der Mehrheit der Kommission in der kommenden Leitlinie sämtliche Altersgrenzen wegfallen sollen“, erklärt Alexander Korte, Kinder- und Jugendpsychiater an der Uniklinik München und Mitglied der Leitlinienkommission.

Die Eltern-Initiative „Trans Teens Sorge berechtigt“ schickte im Februar einen Fragenkatalog mit 25 Fragen an die ExpertInnen. Sie wollte zum Beispiel wissen: Warum identifizieren sich überproportional viele Mädchen zu Beginn der Pubertät plötzlich als Jungen und warum interessiert sich niemand für diese Auffälligkeit? Warum sind Jugendliche früher bis zu 80 Prozent wieder von ihrem Wunsch-Geschlecht abgekommen und haben sich schließlich mit ihrem biologischen Geschlecht arrangiert? Warum werden psychologische Behandlungsformen oft als ‚ausgangsoffen‘ bezeichnet, obwohl gleichzeitig Indikationsschreiben für Pubertätsblocker und Cross-Gender-Hormone ausgestellt werden?“

Keiner der Angeschriebenen antwortete inhaltlich. Lediglich Prof. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erklärte auf die Frage nach den Pubertätsblockern: „Alle diese relevanten und berechtigten Fragen können zur Zeit nicht grundsätzlich oder mit ausreichender wissenschaftlicher Evidenz beantwortet werden. Nach unserem Kenntnisstand und der deutlichen Zunahme der Fallzahlen in den letzten Jahren ist eine Situation entstanden, wo abgesicherte Forschungsergebnisse nicht ausreichend zur Verfügung stehen.“

Anna Weber, die Sprecherin von „Trans Teens Sorge berechtigt“, ist äußerst besorgt. „In anderen Ländern hält man inne und läutet einen Richtungswechsel ein und in Deutschland tun die Behandler so, als ob sie das nichts anginge“, klagt sie. „Dabei unterscheiden sich die Evidenzlage und die Erfahrungen hierzulande nicht von der Situation anderer Länder.“ Die Kombination aus dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“, also dem Geschlechtswechsel ab 14 ohne Einverständnis der Eltern, und der Aussicht auf abgesenkte oder sogar gar keine Altersgrenzen für medizinische Eingriffe, hält sie für „hochproblematisch“. Denn: „Die Therapeuten behandeln sowieso schon ‚affirmativ‘. Wenn demnächst 14-Jährige mit ihren geänderten Personalausweisen in den Praxen auftauchen, wird die vorgebliche Transsexualität der Jugendlichen absehbar überhaupt nicht mehr in Frage gestellt. Die MedizinerInnen können die Forderung der Jugendlichen nach einem zügigen Geschlechtswechsel dann eigentlich nur noch organisieren. Behandlungsalternativen: Fehlanzeige.“

Was dann noch häufiger folgen wird als heute: Pubertätsblocker, Hormone, Operationen. Es wird Zeit, dass die PolitikerInnen, die gerade das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen wollen, darüber endlich die Wahrheit sagen.

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