Maya Forstater siegt vor Gericht!

Maya Forstater hat vor Gericht gesiegt - und damit in England den Sprechverboten einen Riegel vorgeschoben.
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Maya Forstater hat gewonnen. Das ist nicht nur für sie selbst eine große Sache, denn womöglich wird die Steuerexpertin jetzt eine Abfindung von ihrem Ex-Arbeitgeber bekommen. Doch das Urteil, das das britische „Employment Appeal Tribunal“ jetzt fällte, ist mehr: Es ist ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit. Denn es bedeutet: Schluss mit den Sprechverboten in der Trans-Debatte!

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Was war passiert? In England sollte auf Druck von Trans-Organisationen das sogenannte Self-Identification-Gesetz eingeführt werden: der Geschlechtswechsel per Sprechakt. Allein die Erklärung, man definiere sich als Mann oder Frau, sollte künftig genügen, um seinen/ihren Personenstand zu ändern. Feministinnen gingen dagegen auf die Barrikaden (EMMA berichtete). Sie befürchteten, dass durch das Self-ID-Gesetz biologische Männer Zugang zu geschützten Frauenräumen wie Frauentoiletten, Umkleidekabinen oder auch Frauenhäusern bekommen würden. In Frauengefängnissen hatte es bereits sexuelle Übergriffe auf weibliche Insassen durch biologisch männliche Sexualstraftäter gegeben, die sich „als Frauen definierten“.

Ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit: Schluss mit den Sprechverboten!

Zu diesen Feministinnen gehörte auch Maya Forstater. Sie twitterte: „Die gesetzliche Definition von ‚Frau‘ so radikal auszuweiten, dass sie Männer einschließt, macht die Kategorie ‚Frau‘ bedeutungslos und wird Frauenrechte und den Schutz von Frauen und Mädchen untergraben.“ Und sie schrieb: „Ich akzeptiere die Gender-Identität eines jeden, ich glaube nur nicht, dass Menschen ihr biologisches Geschlecht ändern können.“

Einige von Forstaters KollegInnen beschwerten sich über Forstaters „beleidigende“ Kommentare. Folge: Ihr Vertrag beim „Global Development Centre“, einem internationalen Think Tank, wurde nicht verlängert. Wohlgemerkt: Maya Forstater hatte stets erklärt, „jeden Menschen entsprechend seiner Geschlechts-Identität mit dem gewünschten Namen und Pronomen anzusprechen“. Forstater wollte lediglich darüber debattieren dürfen, wie Geschlecht definiert wird und ob es zwischen dem biologischen und dem sozialen Geschlecht tatsächlich keinen Unterschied gebe. Ihre Ansicht: Ein Mann bleibt auch dann ein Mann, wenn er sich als Frau „definiert“.

Doch das Londoner Arbeitsgericht, vor dem Maya Forstater gegen ihre Kündigung klagte, befand im November 2019: Diese Haltung sei unzulässig und die Kündigung rechtens. Das Urteil löste Empörung aus, auch bei J.K. Rowling. Unter dem Hashtag „StandWithMaya“ twitterte die „Harry Potter“-Autorin ihre Solidarität. Ein Shitstorm brach los, Rowling wurde im Netz als „Fotze“ beschimpft, ihre Bücher öffentlich verbrannt.

Maya Forstater focht das Urteil des Arbeitsgerichts an. Das Berufungsgericht erklärte nun, das Sprechverbot sei „rechtsfehlerhaft“. „Die Haltung der Klägerin, die weithin geteilt wird“, sei eine „geschützte philosophische Überzeugung“. Diese Überzeugung möge für viele Menschen „besorgniserregend“ und „schmerzlich“ sein, aber sie müsse in einer demokratischen Gesellschaft toleriert werden.

Maya Forstater ist „hocherfreut“. „Nach diesem Urteil müssen Arbeitgeber, die Frauen zum Schweigen bringen wollen, sich fragen, ob sie ungesetzlich handeln.“ Und die Feministin erklärt: „Wir können verständnisvoll und wohlwollend mit Menschen mit einer Trans-Identität sein. Aber wenn wir nicht über das biologische Geschlecht sprechen dürfen, wenn wir nicht darüber sprechen dürfen, was Frausein in der Realität bedeutet und wenn wir nicht darüber sprechen dürfen, wie die Gesellschaft Frauen behandelt, können wir Sexismus nicht bekämpfen.“

 

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