Frauen handelt jetzt!

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Achtung, jetzt wird es ungemütlich, unsexy und so ungerecht, dass ich die folgenden Zeilen nicht schreiben, sondern schreien möchte: Laut einer Umfrage des Frauenministeriums verdienen nur zehn Prozent aller Frauen zwischen 30 und 50 Jahren mehr als 2.000 Euro brutto (Männer 42 Prozent). Bei verheirateten Frauen sind es sogar nur sechs Prozent!

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Wir lesen in Geschichtsbüchern, dass die Frauen noch vor hundert Jahren um ein Wahlrecht kämpften und um das Recht auf Bildung, vor 50 Jahren begann der Kampf um das Recht auf den eigenen Körper. Und heute? Posten wir auf Instagram #Metoo. Auch nötig. Aber nicht unbedingt nützlich für die Rente. Westdeutsche Frauen beziehen heute im Schnitt 622 Euro Rente (ostdeutsche 928 Euro). Männer – das Doppelte, konstante 1.200 Euro. Sie haben zwar eine kürzere Lebenserwartung, werden aber genau darum meist von ihren Frauen am Ende des Lebens gepflegt, versorgt, betüddelt. Wer betüddelt eine Witwe, die sich von ihren 600 Euro Rente buchstäblich nicht die Butter auf dem Brot leisten kann? Ihre Kinder? Im Ernst jetzt?

„Die Frau muss ökonomisch unabhängig sein, um es körperlich und geistig zu sein, damit sie nicht mehr von der Gnade und dem Wohlwollen des anderen Geschlechtes abhängig ist“, das schrieb 1879 August Bebel, Mitbegründer der deutschen Sozialdemokratie, der als enger Freund von Louise Otto-­Peters viel von den Frauenrechtlerinnen gelernt hatte. Damals gab es noch keine Mütter-­Blogs, Achtsamkeits-­Yoga oder agile Coachings, sprich all die vielen kleinen Jodel­-Diplome, die Frauen heute machen, um auf dem Spielplatz nicht sagen zu müssen: „Ich bin Hausfrau mit All­-you-­can-­eat-­Service für die Rest-­Familie.“

Nein, ich bin nicht sauer auf all die teilzeitarbeitenden Frauen mit Kleinkindern. Ich habe es selbst auch nicht anders hinbekommen. Ich bin sauer auf die Schweigsamkeit zwischen Paaren, die nicht über einen Rentenausgleich für den Daheimbleibenden verhandeln können, sobald ein Mutterpass auf dem Küchentisch liegt. Würde der/die Weiter-­Arbeitende für die/den Zuhausebleibende/n nur 150 Euro pro Monat sicher anlegen, könnte man am Beginn der Rente auf ein angespartes Vermögen von 120.000 Euro zurückgreifen.

Ich bin sauer über den konstanten Gender Pay Gap von 21 Prozent (strukturbereinigt sind es immer noch 6 Prozent). Ich bin sauer, dass man für jeden eingewachsenen Fußnagel einen Aufklärungsbogen bis zu „Blutvergiftung, Nierenversagen, Sepsis, Tod“ unterschreiben muss, aber keiner uns sagt, was es heißt, wenn wir verheiratet sind, zwei Kinder haben, erstmal Teilzeit arbeiten und später wieder Vollzeit gehen wollen.

Nimmt man nur mal die statistischen Mittelwerte einer Akademikerin (in Deutschland haben mehr Frauen als Männer einen Universitätsabschluss), dann verzichtet sie im Laufe ihres Frauenlebens auf 750.000 Euro: Erst in der Zeit der Kinderbetreuung, dann in der Zeit des Teilzeit­Wiedereinstieges und schließlich in ihrer Rentenzeit. 750.000! Und wir Frauen gehen immer noch nicht auf die Straße!

Und jetzt kommen die weißen, alten, gütigen Männer, die mich hold anlächeln und sagen: Nicht alles im Leben kann man mit Geld aufwiegen; nicht alles muss man kapitalisieren. Ich könnte kotzen, wenn ich in diese milden Gesichter sehe. Meist sind es gut frisierte und duftende Männer, die einen verantwortungsvollen Job haben oder hatten und nebenbei noch eine Frau,die ihnen schweigsam den Rücken freihält. Und die, wie es ein psychologischer Lehrmeister von mir einmal zusammenfasste, „vom Leben untervögelt“ sind – ausgerechnet die halten mir einen Vortrag über Frauen und Geld.

Nee, stimmt, alles kann man nicht mit Geld aufwiegen. Aber wenn man kein Geld hat, kein eigenes, dann dreht sich der eigene Kosmos nur noch um diese Frage. Kann ich mir jetzt noch einen Kaffee leisten? Theater oder Kino? H&M oder P&C?

„Man kann nicht alles in Geld rechnen“, säuseln die, die Geld haben. Sagen die, die kein Geld abgeben wollen. Sagen die, die zu feige sind, Geld zu fordern. Denn Frau und Geld, das passt in unserer Kultur nicht zusammen.

„Frau Holle“, „Sterntaler“, „Rumpelstilzchen“ – immer werden die Frauen mit Reichtum belohnt, die eigentlich gar nicht wollen. Klassische Opfer, die altruistisch gern das Brot fertig backen (Frau Holle), das letzte Linnen geben (Sterntaler) oder sich vom Vater verkaufen lassen (Rumpelstilzchen).

Das Märchen „Rumpelstilzchen“ ist über 400 Jahre alt, das heißt, seit mindestens 400 Jahren lernen wir, dass es richtig ist, wenn das vermeintlich handwerkliche Geschick einer Frau verhökert wird, ohne dass sie dafür entlohnt wird. („Und nur, um sich ein Ansehen zu machen, sagte er: Ich habe eine Tochter, die kann Stroh zu Gold spinnen.“)

Und wenn sie nicht gestorben sind, so darben wir Frauen noch heute: in Blogs, Mütter­-Cafés, Etsy-­Shops. Sind wir weniger Berlin­-Mitte, sondern mehr Krefeld, arbeiten wir vielleicht in einem Ehrenamt und leiten den Elternvorsitz der Kita, der entscheidet, ob wir künftig auch auf Schweinefleisch verzichten wollen oder ob der neue FSJler die Kinder wickeln darf, wie wir es so in der Nido gelesen haben.

Dabei war die Ungleichheit zwischen arbeitenden Frauen und arbeitenden Männern nicht immer so eklatant in der Geschichte. Früher arbeiteten Mann und Frau auf einem Hof, die Pflichten waren klar getrennt, das Werkzeug auch, der Lohn jedoch floss zusammen. „Erst im 19. Jahrhundert wurden Haushaltsaufgaben durch die ökonomische Aufteilung von Lohn­ und Schattenarbeiten ersetzt“, schreibt der Soziologe Ivan Illich.

1980 zählte der Ökonom Ernst Friedrich Schumacher in „Das Ende der Epoche“ Arbeits­-Forderungen auf, die sich wie ein heutiges Manifest junger Mütter lesen: „Ich möchte mich nicht an der täglichen Jagd nach Geld unter Leistungsdruck beteiligen müssen. Ich lehne die Versklavung durch Maschinen, Bürokratien, Langeweile und Hässlichkeit ab.“ Sehr schön. Keine Versklavung durch die Arbeitswelt, dafür aber eine Versklavung durch uns selbst. Echt jetzt?

Anstatt das System zu ändern, verweigern wir uns der monetären Selbstständigkeit. Wegen der Kinder: „Und die Kinder? Wer fährt mit ihnen zum Fußball, zum Reitenklavierwasauchimmer?“ Oder wegen der alten Eltern: 95 Prozent aller Frauen unterstützen ihre Eltern bzw. Schwiegereltern bei Botengängen, Einkäufen, Pflege, Hausarbeit. Bezahlt wird das nicht. Erst seit 2017 gibt es wenigstens ein paar Rentenausgleichspunkte für die Pflege von schwer erkrankten Angehörigen. Es gehört zu unserer Sterntaler­-Kultur, dass wir Frauen nicht die vierfache Zahl von Rentenpunkten verlangen, einfach deshalb, weil man nicht beides kann: Vollzeit arbeiten und Vollzeit Care-­Arbeit.

Der Staat verpflichtet uns Frauen im Falle einer Scheidung, acht Stunden täglich zu arbeiten, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt geworden ist. In Großstädten wird jede zweite Ehe geschieden; zählen wir Krankheit, Arbeitslosigkeit und sonstige Schicksalsschläge mit, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mutter im Laufe ihres Lebens einmal fundamental verarmt bei veritablen … öhhh. Kann dies bitte nochmal jemand nachrechnen? Sind das wirklich 65 bis 70 Prozent?

Diese Zahlen müssten uns Frauen wütend machen. Tun sie aber nicht. Es gehört immer noch zum gesellschaftlichen Habitus von urbanen, gebildeten Frauen, Ingwer­Humus einzukochen für Schulbrote, die ihre Kinder bei „Friday for Future“ gegen „Yum Yum“ eintauschen.

Verlieren wir Frauen unsere berufliche Identität ohne Kinder, sodass Mutterschaft zu einem „Projekt Augenstern“ werden kann? Erziehen wir unsere Kinder so zu Eigenständigkeit und Stärke, damit wenigstens sie eines Tages in der Lage sind, für sich zu sorgen? Ketzerisch gefragt: Ist bei privilegierten, gebildeten Frauen Yoga, Achtsamkeit oder Coaching in Wirklichkeit nicht ein Ablenkungsmanöver, um sich nicht mit der echten, der wahren Frage zu beschäftigen: Warum arbeite ich nicht für Geld, also meine ökonomische Eigenständigkeit, und erziehe auch meine Tochter mit Blick auf dieses Ziel?

Immerhin: Seit Corona spüren wir einen radikalen Trend bei den Beratungen: Illusionen und Konsum haben Kurzarbeit angemeldet. Wenn jetzt Frauen zu uns kommen, dann mit einem neuen Zug im Gesicht: Realität schlägt Traum. „Ich möchte etwas machen, was meinen Mann entlastet, er arbeitet bei der Lufthansa.“ „Mein Mann ist Arzt und hat derzeit 40 Prozent weniger Patienten, wir brauchen mein Einkommen.“ „Bitte etwas Systemrelevantes, eine Idee, die virensicher ist.“ Wenn die Scheiß­Homeoffice­-Zeit vorbei ist, wollen diese Frauen einen Job, der ihre Männer entlastet, weil die grundgesunden Unternehmen, in denen sie bisher arbeiten, von einem Tag auf den anderen existenzbedroht sind. Wenn Corona für nur eine Sache gut ist, dann für die: Dass Corona den Frauen hilft, erwachsen zu werden.

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Männer & Frauen sind gleichberechtigt

Die Mütter des Grundgesetzes: Wessel, Weber, Nadig, Selbert. © Erna Wagner-Hehmke/ Haus der Geschichte
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"Wir haben ein Männerregime hinter uns und eines vor uns", schrieb Trude Bosse, Herausgeberin der Frauenzeitschrift Silberstreifen, im kalten Hungerwinter 1947 weitsichtig. Recht hatte sie, und doch: Neben den 61 Männern saßen auch vier Frauen in der verfassungsgebenden Versammlung, die knapp vier Jahre nach der Kapitulation in Bonn tagte. Keine dieser Frauen wurde nach 1900 geboren, alle hatten sie noch die erste Frauenbewegung erlebt und den Kampf ums Frauenstimmrecht. Nur eine von den vieren war verheiratet.

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Allerdings nahm die eine sich einen Mann, der sie, als sie schon zwei Kinder hatte, bestärkte, das Abitur zu machen. Das war 1926, und da war sie schon 30. Sie war eine der ersten Frauen, die in Deutschland zum Jurastudium zugelassen wurden, und ihr Mann, ein Buchdrucker, zahlte für sie die hohen Studiengebühren. Sie war 34, als sie über die "Zerrüttung als Ehescheidungsgrund" promovierte – 47 Jahre bevor die sozialliberale Koalition das "Schuldprinzip" abschaffte. Die Rede ist von der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert. Ihr haben wir den schlichten Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz) in unserer Verfassung zu verdanken. Sowie dem Protest tausender ungenannter Frauen, die im Winter 1948/49 deutsche Politiker in die Knie zwangen.

Frauen waren für die schwerste Männerarbeit stark genug

Ein Wunder, dass die Frauen überhaupt an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt wurden. Zwar waren sie als Wählerinnen 1949 in der Mehrheit, auf 100 Wähler kamen 170 Wählerinnen; zwar organisierten sie draußen im zerbombten Land das Überleben; zwar arbeiteten sie als Schweißerinnen auf Hamburger Werften und als Maurerinnen auf dem Bau; zwar beschickten sie Hochöfen bei Krupp und Hösch; zwar fuhren sie Lastkraftwagen und Straßenbahnen und konstruierten Akkumulatoren; zwar waren sie gleich nach dem Krieg auch für die schwerste Männerarbeit stark genug – aber die "hohe Politik" machten die Herren nach wie vor allein.

Es waren ausschließlich Männer, die am 1. Juli 1948 nach Frankfurt ins Hauptquartier der Amerikaner beordert wurden. Dort beauftragten die drei Militärgouverneure Clay (USA), Robertson (Großbritannien) und Koenig (Frankreich) die neun Ministerpräsidenten und zwei Regierenden Bürgermeister, am 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen: Aus den drei Westzonen des nach zwölf Jahren untergegangenen "1.000-jährigen Reiches" sollte ein demokratischer Staat werden, unter Ausschluss der sowjetischen Zone und unter Einfluss der Westmächte.

Und es waren ausschließlich Männer, die im August 1948 auf der "Herreninsel" im Chiemsee – ihre Sekretärinnen waren auf der "Fraueninsel" untergebracht – einen ersten Verfassungsentwurf ausarbeiteten und einen Gleichheitsartikel, in dem das Wort "Frau" nicht vorkam.

In der Weimarer Verfassung, an der sich der "Herrenkonvent" auf der Herreninsel orientierte, hatte es noch geheißen: "Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." Auch wenn das nur bedeutete, dass Frauen wählen und gewählt werden durften und das Wort "grundsätzlich" Ausnahmen von dieser Regel erlaubte, war das mehr, als in dem Verfassungsentwurf stand, der am 1. September 1948 dem Parlamentarischen Rat vorgelegt wurde.

Die "Gleichheit" der Herren vom Chiemsee las sich so: "(1) Vor dem Gesetz sind alle gleich. (2) Der Grundsatz der Gleichheit bindet auch den Gesetzgeber. (3) Jeder hat den Anspruch auf gleiche wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung."

Zwei Monate später sieht der Artikel zur Gleichheit anders aus

Aber im Parlamentarischen Rat sitzen Frauen und auch ein paar fortschrittliche Männer, solche wie der SPD-Abgeordnete Bergsträsser oder die beiden Kommunisten Reimann und Renner, die sich immer wieder für die Frauenrechte engagieren. Und so hat der Gleichheitsartikel sich zwei Monate später schon erheblich verändert. Im November 1948 lautet der Absatz 2: "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Doch Elisabeth Selbert will mehr. Sie hat nur drei – zögernde – Mitstreiterinnen im Parlamentarischen Rat: Erstens Genossin Friederike Nadig. Sie war Verkäuferin, arbeitete sich zur Wohlfahrtspflegerin und Vorsitzenden der ostwestfälischen Arbeiterwohlfahrt und schließlich zur Bundestagsabgeordneten hoch. Doch dem Gleichberechtigungsgrundsatz stand sie eher skeptisch gegenüber.

Zweitens die Christdemokratin Helene Weber. Die energische Dame mit Dutt fand zwar, dass Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie Männer bekommen müssen; von Gleichberechtigung jedoch hielt die Vertraute Adenauers und Vorsitzende der CDU-Frauenvereinigung nicht viel. Dennoch nahm sie für sich selbst ihr ganzes Leben lang gleiches Recht in Anspruch: als eine der ersten Studentinnen im Kaiserreich und als der erste weibliche Ministerialrat Preußens. Von ihr stammt der berühmte Ausspruch: "Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker."

Elisabeth Selbert und ihre drei Mitstreiterinnen wollen mehr

Drittens die ehemalige Fürsorgerin Helene Wessel von der Zentrumspartei. Sie war die erste Parteivorsitzende in der deutschen Geschichte, Außenpolitikexpertin und eine brillante Rednerin. Wessel stritt in den 50er Jahren gegen die Wiederbewaffnung, gegen den "Kalten Krieg" und für eine entspannte Ostpolitik. Walter Henkels schrieb über Wessel: "Sie war jener Suffragettentyp, den man aus der Zeit des Kampfes für das Frauenstimmrecht kennt."

Helene Wessel war so emanzipiert, dass sie gar nicht auf die Idee kam, andere Frauen könnten es nicht sein. Aus der Diskussion um die Gleichberechtigung jedenfalls hielt auch sie sich völlig heraus. Diesen Kampf überließ sie, genau wie Nadig und Weber, Elisabeth Selbert allein.

CDU/CSU und SPD entsandten 1948 jeweils 27 VertreterInnen in den Parlamentarischen Rat: 26 Männer und eine Frau die Christen, 25 Männer und zwei Frauen die Sozialisten. Von den zwei Zentrums-Abgeordneten im Parlamentarischen Rat war einer weiblich. Die FDP schickte fünf Männer nach Bonn, die Deutsche Partei und die Kommunisten jeweils zwei.

Die Juristin Selbert formuliert den zweiten Absatz um in "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und überzeugt nach hartnäckigen Redegefechten auch ihre Fraktion. Am 30. November 1948 bringt die Sozialdemokratin Frieda Nadig den Änderungsantrag Selberts in den Grundsatzausschuss ein. Er wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der Satz habe unabsehbare sozialpolitische Folgen

Am 1. Dezember 1948 versucht es die SPD ein zweites Mal. Erneut ohne Erfolg. Der Selbert’sche Satz sehe zwar "ziemlich harmlos" aus, aber er hätte "unabsehbare sozialpolitische Folgen", rechtfertigt ein paar Tage später der Christdemokrat Albert Finck die negative Entscheidung seiner Fraktion: "Fast alle Bestimmungen über Ehe- und Familienrecht würden dadurch über den Haufen geworfen und außer Kraft gesetzt." Und genau das hat Selbert vor.

In einer Verfassung schreibt ein Staat seine guten Absichten auf, seine hehren Ziele. Die Verfassung ist reine Theorie, und erst die ausführenden Gesetze machen deren praktische Umsetzung möglich. Aber: Diese Gesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Tun sie es doch, können die Bürgerinnen und Bürger vor dem Verfassungsgericht klagen. Elisabeth Selberts Gleichberechtigungsgrundsatz – das war Fincks Sorge – hätte die meisten ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen des frauenfeindlichen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verfassungswidrigen Klagegründen gemacht.

Das Ehe- und Familienrecht, das 1948 angewendet wurde, stammte aus dem Jahr 1896. Schon damals hatte die Historische Frauenbewegung gegen seine Verabschiedung durch den Reichstag gekämpft, und schon damals scherten sich Politiker aller Richtungen nicht um den Frauenprotest. Genauso wenig wie 1919 die frischgebackenen Demokraten der Weimarer Republik. Sie beschränkten die "Rechte" der Frau via Verfassung auf den rein staatsbürgerlichen Bereich und ließen das Bürgerliche Gesetzbuch so, wie es war.

Beinah wäre auch 1949 alles beim alten geblieben, wäre Elisabeth Selbert nicht gewesen. Wäre sie nicht dafür eingetreten, die Gleichheit der Frau mit Hilfe eines "harmlosen Satzes" auf alle Rechtsgebiete auszudehnen. Hätte Selbert sich einschüchtern lassen, vielleicht würde dann heute noch gelten: "Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Entscheidungen zu." Oder: "Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäft des Mannes ist die Frau verpflichtet." Oder: "Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet" – zum Beispiel einen Arbeits- oder Kaufvertrag unterschrieben – "so kann der Mann das Rechtsverhältnis (...) kündigen."

Welcher Mann trennt sich schon freiwillig von solchen Pfründen? Auch einigen Sozialdemokraten fiel es schwer. Dem feinsinnigen, kultivierten Carlo Schmid zum Beispiel, seines Zeichens Völkerrechtler und Justizminister in Württemberg. "Es ist klar", schwadronierte er am 1. Dezember 1948 im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rats, "dass die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zum Beispiel die Bestimmungen, die die Frau in ihren Rechtshandlungen an gewisse Genehmigungen binden, nicht getroffen worden sind, um die Frau zu benachteiligen. Diese Bestimmungen sind getroffen worden, um die Frau zu schützen (...) und stellen eine Begünstigung dar; so wie es eine Begünstigung des Minderjährigen ist, dass das Gesetz verbietet, ihn an einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung festzuhalten, solange der Vater oder Vormund nicht zugestimmt hat."

Welcher Mann trennt sich freiwillig von solchen Pfründen?

"In meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, dass der Antrag (...) abgelehnt werden würde", antwortet Elisabeth Selbert am 3. Dezember 1948 vor dem Hauptausschuss, in dem sie nun selbst ihren Gleichberechtigungsgrundsatz begründet. "Die Frau, die während der Kriegsjahre auf Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie der Mann bewertet zu werden."

Und dann droht die mutige Juristin aus Kassel: "Sollte der Artikel in dieser Fassung heute wieder abgelehnt werden, so darf ich Ihnen sagen, dass in der gesamten Öffentlichkeit die maßgeblichen Frauen wahrscheinlich dazu Stellung nehmen werden, und zwar derart, dass unter Umständen die Annahme der Verfassung gefährdet ist."

Doch noch nicht einmal das schreckt die neuen Demokraten. Sie haben die Mehrheit im Ausschuss und stimmen wieder mit "Nein!". Doch schon bald werden sie das zutiefst bereuen. Mit dem, was nun folgt, hat keiner von ihnen gerechnet – auch in seinen "kühnsten Träumen" nicht. Die selbstständigen und selbstbewussten Frauen draußen im Land lassen sich nicht wieder in die Rechtlosigkeit abdrängen und zu bloßen Besitztümern von Männern degradieren. 1946 kommen auf 1.000 Männer 1.263 Frauen; 3,6 Millionen deutsche Soldaten sind gefallen oder werden vermisst; im Mai 1945 sind 11,6 Millionen Männer in Gefangenschaft, und ein Jahr später sind es immer noch zwei Millionen.

Kein Wunder, dass es Elisabeth Selbert leicht fällt, ihre Drohung wahr zu machen. Sie erinnert sich später: "Wie ein Wanderprediger bin ich von Versammlung zu Versammlung gefahren." Und die Frauen stehen hinter ihr wie eine Frau – über alle Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg: die Arbeitsgemeinschaft der Frauenringe, der süddeutsche Frauenarbeitskreis, Frauenausschüsse, Gewerkschafterinnen, Gemeinderätinnen und vor allen Dingen sämtliche weiblichen Landtagsabgeordneten (mit Ausnahme der bayerischen).

Die Frauen stehen hinter ihr - über alle Parteigrenzen hinweg

Auch die Presse eilt der Sozialdemokratin zu Hilfe. Die Neue Zeitung ereifert sich am 8. Dezember 1948 über die "für den großen Teil der weiblichen Bevölkerung unverständlichen Situation". Und die Rheinische Zeitung empfiehlt am 15. Dezember ihren Leserinnen, sich "denjenigen Vertreterinnen ihres Geschlechts anzuschließen, die in vorderster Reihe um die politische und rechtliche Gleichstellung gegenüber dem Manne kämpfen". Die Hannoversche Presse schreibt am 18. Dezember: Die Umgestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei "eine Aufgabe, die die Frauen fordern müssen". Und die Hessischen Nachrichten verkünden am 24. Januar 1949: "Den Frauen ist es ernst."

Elisabeth Selberts Rückkehr von ihrer Reise ist triumphal. "Waschkörbeweise" hat sie Eingaben, Solidaritätsadressen und Protestschreiben im Gepäck. Folge: Die Sitzung des Hauptausschusses am 18. Januar 1949, als die Gleichberechtigung zum vierten Mal auf der Tagesordnung steht, bringt die Wende. Laut Protokoll meldete sich ein "Dr. Strauß" von der CDU (nicht der von der CSU) als erster zu Wort. Er druckst herum, spricht von einem "erfreulich lebhaften Widerhall in der Öffentlichkeit", schaut ein wenig ängstlich zur Zuschauertribüne hinüber, auf der an diesem Tag auch seine Ehefrau sitzt und beteuert: "Ich glaube, dass ich für die überwiegende Anzahl aller deutschen Ehemänner spreche, wenn ich sage, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau uns zumindest seit 1918 bereits so in Fleisch und Blut übergegangen ist, dass uns die Debatte etwas überrascht hat."

Jetzt tritt Helene Weber ans Rednerpult. Auch sie wirkt heute nicht so resolut wie sonst. In vorsichtig gesetzten Worten verkündet sie einen aufsehenerregenden Meinungsumschwung der CDU-Fraktion: "In der Öffentlichkeit ist ein großer Sturm aus den verschiedensten Gruppen entstanden, dass wir gedacht haben – es liegt uns ja gar nichts an einer bestimmten Formulierung –, wenn diese Formulierung unklar und unzureichend erscheint, dann wählen wir eine andere Formulierung."

Auch der hochgeachtete, liberale, spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), verheiratet mit der Frauenrechtlerin Elly Knapp, biegt jetzt bei und erklärt: "Ich möchte nicht draußen unwidersprochen den Eindruck entstehen lassen, dass jetzt dieses Quasi-Stürmlein uns irgendwie beeindruckt und uns zu einer Sinneswandlung veranlasst hat. Denn unser Sinn war von Anfang an so, wie sich die aufgeregten Leute draußen das gewünscht haben." Na also, geht doch!

Die einzige Aussage im Grundgesetz, die durch Druck von getroffen wurde

Dass die FDP gemeinsam mit der CDU den Selbert-Antrag insgesamt dreimal niedergestimmt hatte, verschweigt Heuss jetzt tunlichst. In dieser Sitzung des Hauptausschusses wird der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" angenommen, und zwar einstimmig! Er ist die "einzige Aussage des Grundgesetzes", so die Historikerin Antje Späth, "die nur durch einen öffentlichen Druck von 'unten' getroffen worden ist". Noch 30 Jahre nach ihrem Triumph sagt Selbert schlicht: "Es war die Sternstunde meines Lebens."

Da es viel Zeit kosten würde, sämtliche Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Verträge auf den Gleichheitsgrundsatz hin abzuklopfen, nahm der Parlamentarische Rat eine Übergangsregelung als Artikel 117 in die Verfassung auf: "Das dem Art. 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953." "An diesem Tage", jubilierte die damalige SPD-Frauensekretärin Herta Gotthelf, "wurde die Bundesrepublik Deutschland der einzige Staat in der Welt, in dem alle Gesetze, die der Frau mindere Rechte als dem Mann einräumen, gegen die Verfassung verstoßen."

Aber der 31. März 1953, dieser "historische Tag für Frauen" (Gotthelf), wurde eine herbe Enttäuschung. Die Zeiten hatten sich geändert. Das kurze "Nachkriegsmatriarchat" war endgültig vorbei. Die Männer hatten die Frauen wieder von den Arbeitsplätzen verdrängt und wieder in die Küche abgeschoben. Die "Hausfrauen-Ehe" war rehabilitiert und die alten Kräfte hatten es sich auf den neuen Posten gemütlich gemacht. "Restauration" hieß das Stichwort der Adenauer-Republik.

Doch die so genannten "Fortschrittlichen" verhielten sich auch nicht anders. Zwar hatten die Gewerkschaften noch im Oktober 1949 erklärt, dass sie es "als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachten, für die Verwirklichung" der Gleichberechtigung "auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet zu sorgen", also auch für die Lohngleichheit. Doch Anfang der 50er Jahre schlossen sie Tarifverträge ab, in denen sich Sätze wie dieser fanden: "Weibliche Arbeitskräfte erhalten für die Spulenindustrie 75%, für die übrige (...) holzverarbeitende Industrie 80% der betr. Männerlöhne."

Wen wundert es da, dass die christlich-liberale Regierung in Bonn unter Konrad Adenauer die vom Parlamentarischen Rat im Artikel 117 gesetzte Frist – verfassungswidrig – verstreichen ließ. Ja, Adenauer versuchte sogar, die SPD-Fraktion im Bundestag zu einer Verfassungsänderung zu überreden. Zum Glück vergeblich. "Wir hatten seit der Zeit einen permanenten Verfassungsbruch in unserer Gesetzgebung", klagte Elisabeth Selbert, und das Bundesverfassungsgericht urteilte ebenso. Es befand am 18. Dezember 1953: "Art. 3 Abs. 2 GG ist eine echte Rechtsnorm." Das heißt: Der Gleichberechtigungsgrundsatz ist geltendes Recht.

Trotzdem: Erst dreieinhalb Jahre später, am 3. Mai 1957, verabschiedete der Bundestag das im Artikel 117 geforderte Anpassungsgesetz. Es hieß "Gleichberechtigungsgesetz", obwohl es alles andere war. So billigte es dem Vater immer noch das letzte Wort bei der Kindererziehung zu und legte außerdem fest: "Die Frau führt den Haushalt (...) Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches blieb bis 1977 in Kraft.

Elisabeth Selbert hat die konsequente Umsetzung ihres stolzen Satzes leider nicht mehr ganz erlebt, sie starb 1986 im Alter von 81 Jahren.

Zum Weiterlesen:
Aufstand der Frauen (3/09)
Vaterlose Töchter (3/09)
Zauberhafte Zeiten (3/09)
Übersicht Dossier 60 Jahre BRD (3/09)

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