Das darf nicht Gesetz werden!

Justizminister Buschmann und Frauenministerin Paus bei der Vorstellung der Eckpunkte zum "Selbstbestimmungsgesetz". - Foto: IMAGO
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Die gute Nachricht zuerst: Es hätte schlimmer kommen können. Noch schlimmer. Immerhin sieht das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ jetzt vor, dass Jugendliche ab 14 Jahren die Einwilligung ihrer Eltern brauchen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. In früheren Gesetzentwürfen wollten die Grünen und FDP festschreiben, dass pubertierende Mädchen oder Jungen auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten einfach zum Standesamt gehen und dort erklären können: Ich bin in Wahrheit ein Junge bzw. ein Mädchen.

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Gleichzeitig sollte ursprünglich mit dieser Änderung des Geschlechtseintrags das „Recht auf körperverändernde Maßnahmen“, sprich: Hormonbehandlungen und Operationen, gesetzlich festgeschrieben werden. Auch diese Absicht hat es nicht in die Ende Juni vorgestellten „Eckpunkte“ geschafft – was der kritischen Debatte über die Transideologie zu verdanken ist, die nicht zuletzt von EMMA angestoßen wurde. 

Damit ist es mit den guten Nachrichten aber auch schon vorbei. Denn der Gesetzentwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“, das das in der Tat reformbedürftige Transsexuellengesetz (TSG) künftig ersetzen soll, sieht nun Folgendes vor: Kern des Gesetzes ist weiterhin die Möglichkeit, das Geschlecht mit einer einfachen Erklärung auf dem Standesamt zu ändern. Die zwei Gutachten, die bis dato dafür erforderlich sind, sollen in Zukunft entfallen.

Sie seien „vollkommen überflüssig“, erklärte Justizminister Buschmann. Was der Minister ignoriert: Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Karlsruhe hat mehrfach erklärt, dass der Gesetzgeber den Geschlechtswechsel „an Voraussetzungen knüpfen“ darf, weil das Geschlecht „maßgeblich ist für die Zuschreibung von Rechten und Pflichten“. Außerdem müsse abgeklärt werden, ob der Geschlechtswechsel womöglich „eine Lösungsschablone für psychotische Störungen, Unbehagen mit etablierten Geschlechtsrollenbildern oder für die Ablehnung einer homosexuellen Orientierung“ ist. Für den Geschlechtswechsel per reinem „Sprechakt“ soll es in Zukunft keine Altersgrenzen geben.

Welche Folgen das geplante Selbstbestimmungsgesetz hat:
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