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Trans-Gesetz: Bittere Bilanz!

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Seit dem 1. November 2024 ist es in Kraft, das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Seit einem guten Jahr darf jeder und jede seinen bzw. ihren Geschlechtseintrag ohne jede Hürde beim Standesamt ändern lassen. Was in diesem ersten Jahr passiert ist, lässt sich knapp in einem Satz zusammenfassen: Nichts von dem, was die Ampel mit Blick auf ihr Gesetz angekündigt hat, stimmt.

Es beginnt bei den Zahlen. Maximal 4.000 Menschen pro Jahr würden von dem Gesetz Gebrauch machen, hieß es beschwichtigend im Gesetzentwurf. Das war eine grobe Untertreibung: Allein im ersten Monat, im November 2024 ließen schon über 7.000 ihren Geschlechtseintrag ändern, bis zum Juli 2025 waren es laut Statistischem Bundesamt bereits über 22.000. Rechnet man das hoch, sind es bis Ende 2025 etwa 30.000 Menschen, die sich unter einem anderen als ihrem Geburtsgeschlecht haben eintragen lassen. Mit dem neuen Gesetz gibt es in Deutschland inzwischen vier Möglichkeiten: männlich(m), weiblich(w), divers(d) und x, also gar kein Geschlecht, was auch immer das bedeuten mag. Einmal im Jahr kann der Geschlechtseintrag wieder gewechselt werden.

Mädchen wollen sich via Sprechakt aus ihrem Geschlecht herausdefinieren 

Und sind es tatsächlich hauptsächlich Jungen und Männer, die sich zu „Mädchen“ und „Frauen“ erklären? Das hatte Ex-Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) behauptet. Natürlich nicht, und das konnte eigentlich jedeR wissen, der oder die sich – im Gegensatz zur Ex-Frauenministerin – mit dem Phänomen beschäftigt hatte: Die Zahl der Mädchen und jungen Frauen, die sich via Sprechakt aus ihrem Geschlecht herausdefinieren wollen, ist in den letzten Jahren in den westlichen Industrieländern explodiert. In England zum Beispiel ist sie um 4.000 (!) Prozent angestiegen.

Und so wundert es nicht, dass auch in Deutschland die Mehrheit der „Geschlechtswechsel“, nämlich 45 Prozent, jene von „weiblich“ zu „männlich“ sind. Von „männlich“ zu „weiblich“ war dagegen nur jede dritte Änderung des Geschlechtseintrags. Der Rest gibt Rätsel auf. Soweit die Zahlen.

Ebenfalls dramatisch falsch gelegen hat Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) mit seiner Versicherung, der hürdenlose Geschlechtswechsel sei keineswegs eine Eintrittskarte für biologische Männer in geschützte Frauenräume wie Umkleiden, Duschen oder Toiletten. Niemand weiß das besser als Doris Lange. Die Besitzerin des Frauen-Fitnessstudios „Ladies first“ in Erlangen muss seit anderthalb Jahren in einem Rechtsstreit darum kämpfen, dass sie einem biologischen Mann den Zutritt zu ihrem Studio verwehren darf. Dieser hätte allein in Erlangen 14 gemischte Fitness-Studios zur Verfügung, bestand aber darauf, im einzigen Studio zu trainieren, das Frauen vorbehalten ist.

Resultat: Ein Rechtsstreit, den es eigentlich gar nicht geben dürfte. Denn schließlich steht im „Selbstbestimmungsgesetz“, dass „Vertragsfreiheit und Hausrecht des jeweiligen Eigentümers unberührt bleiben“. Der Justizminister persönlich hatte diesen Passus in das Gesetz schreiben lassen, nachdem es Proteste gehagelt hatte: von Feministinnen, Eltern, Berufsverbänden. Minister Buschmann versicherte: Es wird „weiterhin Frauensaunen geben, wo Anbieter sagen: Wir stellen dabei auf das biologische Geschlecht ab“. Und zwar, „ohne dass man dafür verklagt werden kann“.

Fitness-Studio Betreiberin Doris Lange: von Transfrau verklagt.
Fitness-Studio Betreiberin Doris Lange aus Erfurt: von Transfrau verklagt.

Das stimmt nicht. Doris Lange wurde verklagt und die Klage wurde angenommen. Im April 2024 hatte Laura H., die nach einer Personenstandsänderung vor dem Gesetz als Frau gilt, aber einen biologisch männlichen Körper inklusive Halbglatze besitzt, darauf bestanden, bei „Ladies first“ zu trainieren. Als Doris Lange, die ihr Studio seit 32 Jahren ganz bewusst ausschließlich für Frauen betreibt, das ablehnte, geriet sie rasch in die Schlagzeilen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman forderte sie auf, 1.000 Euro „Schmerzensgeld“ an die abgewiesene „Transfrau“ zu zahlen. Und auch Laura H. verklagte die Fitnessstudio-Besitzerin wegen Diskriminierung. Offensichtlich sollte hier ein Präzedenzfall geschaffen, sollten andere Betreiber von Studios, Saunen oder Schwimmbädern eingeschüchtert werden.Jetzt wartet Doris Lange auf die Verhandlung vor dem Nürnberger Landgericht. Inzwischen ist Klägerin Laura H. etwas kleinlauter geworden. Man würde die Klage zurückziehen, wenn Doris Lange sich entschuldigt. Das hat Lange keineswegs vor. „Erstens wüsste ich nicht, wofür“, erklärt sie im Gespräch mit EMMA. Vor allem aber: „Ich möchte endlich Rechtssicherheit, für mich und die ganze Branche.“ Lange ist klar, wie wichtig dieser Präzedenzfall ist und will „notfalls durch alle Instanzen gehen“.

Das macht Sinn, denn Erlangen ist kein Einzelfall. Im Januar 2025 zahlte McDonalds 16.500 Euro Abfindung an einen angestellten Mann, der – sogar ohne Personenstandsänderung! – in einer Berliner Filiale die Damenumkleide benutzen wollte. Kylie D. hatte erklärt, er „identifiziere sich als Frau“. Und diese beiden Fälle dürften nur die öffentlich gewordene Spitze des Eisbergs sein.

Die Welt deckte auf, dass es in Frauengefängnissen, in denen „Transfrauen“ gemeinsam mit weiblichen Insassinnen einsitzen, in der Vergangenheit bereits mehrfach zu sexuellen Übergriffen wie diesen gekommen ist: „Der Insasse soll weibliche Mithäftlinge sexuell belästigt und sie zum Sex aufgefordert, bei Ablehnung bedroht und sich selbst im Flur befriedigt haben. Auch Wärterinnen seien betroffen gewesen.“

In Frauengefängnissen kam es zu sexuellen Übergriffen durch "Transfrauen"

Es gibt also „Erörterungsbedarf“, auch wenn Ex-Frauenministerin Paus bei der Präsentation des „Selbstbestimmungsgesetzes“ bekanntlich keinen gesehen und auf kritische Fragen von JournalistInnen nach dem Missbrauchs-Potenzial des Gesetzes erklärt hatte: „Das Missbrauchsthema finde ich nicht nachvollziehbar.“

Inzwischen kann die ganze Nation nachvollziehen, wie absurd der völlig hürdenlose „Geschlechtswechsel“ ist, den Deutschland entgegen allen Warnungen 2024 juristisch eingeführt hat. Spätestens seit Sven Liebich mit Schlapphut und Leopardenbluse vorführt, wie leicht aus einem markigen Rechten eine „Frau“ namens Svenja Marla Liebich werden kann. Und da Svenja Marla alle Medien verklagte, die es wagten, Liebich als „Mann“ zu bezeichnen, bescherte das den LeserInnen von Spiegel & Co. regelmäßig Fotos eines sehr eindeutigen Mannes, der in der Bildzeile als „Rechtsextremistin“ bezeichnet wird. Und die zuständige Staatsanwaltschaft schickte den Mann mit dem weiblichen Geschlechtseintrag gemäß dem „sächsischen Vollstreckungsplan“ tatsächlich ins Frauengefängnis – wo er nie ankam. Seither setzt Liebich seine New-Woman-Show auf X fort.

Das Ganze rief Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf den Plan. „Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet“, sagte der Minister. Der ist ohnehin alarmiert, weil – absehbarerweise – Straftäter die Chance nutzen, sich via „Geschlechtswechsel“ eine neue Identität zuzulegen und so ihre Spuren zu verwischen. Vor diesem Risiko hatte das BKA schon vor Verabschiedung des Gesetzes gewarnt, war aber von der ideologiegetriebenen ¬Ampel zurückgepfiffen worden. Der CSU-Innenminister fordert nun: „Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können.“

Diese Debatte fordern schon lange die Eltern all jener Kinder, vor allem Mädchen, denen durch die von der Ampel befeuerte Trans-Ideologie suggeriert wurde, sie steckten „im falschen Körper“ und seien „trans“. Obwohl die allermeisten von ihnen in Wahrheit nur gegen die engen Geschlechterrollen aufbegehren. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ermöglicht heute Jugendlichen ab 14, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Wollen die Eltern dem nicht zustimmen, „ersetzt ein Familiengericht die Zustimmung“, heißt es im Gesetz. Eine ungewöhnliche Formulierung dafür, dass ein Gericht eigentlich unabhängig und sorgfältig herausfinden sollte, ob beim Kind tatsächlich eine „echte“ und medizinisch diagnostizierte Transsexualität vorliegt. Das aber ist vor dem Wechsel des Geschlechtseintrags dank „Selbstbestimmungsgesetz“ gar nicht vorgesehen. Im Mai 2024 hatte der Deutsche Ärztetag gegen diesen Wahnsinn protestiert. Die MedizinerInnen hatten gefordert, das Gesetz zu ändern: Es dürfe „unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vornehmen zu lassen“. Die Gabe von Pubertäts-blockern und Hormonen, die auf den neuen Geschlechtseintrag häufig folgt, kritisiert der Ärztetag als „experimentelle Medizin an Kindern“. Bisher vergebens.

Die neuen medizinischen Leitlinien sehen für "Transkinder" keine Therapie mehr vor

Kurz nach dem Start des „Selbstbestimmungsgesetzes“ am 1. November 2024 trat im Januar 2025 die neue „Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie“ in Kraft. Die schlägt die Warnungen des Deutschen Ärztetages in den Wind und sieht das genaue Gegenteil vor: Keine Altersgrenzen mehr für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, Hormonen, Brustamputationen und Genital-Operationen! Keine Psychotherapie mehr zur Abklärung des „Transitionswunsches“! Chef der Leitlinien-Kommission ist Prof. Georg Romer, der in seinem „Center for Transgender Health“ an der Uniklinik Münster Hunderte „Trans-Kinder“ behandelt. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Wie viele Jugendliche ihre Eltern seither vor Gericht gezerrt haben, weil die eine übereilte Entscheidung ihres pubertierenden Kindes verhindern wollen, ist nicht bekannt, denn die Verfahren werden in keiner zentralen Statistik erfasst. Inzwischen werden jedoch immer mehr Fälle bekannt, in denen Kinder klagen, weil Eltern ihnen die Einnahme von Hormonen oder ihr Einverständnis zu chirurgischen Maßnahmen verweigern. Unterstützt von Jugendämtern und oftmals auch ihren LehrerInnen, lassen sie sich aus den Familien nehmen und klagen auf Entziehung des Sorgerechts (EMMA 6/25).

Dem Transhype auf Kosten von Kinder- und Frauenrechten folgt der Backlash

Nicht nur Feministinnen haben davor gewarnt, dass dem aberwitzigen Trans-Hype auf Kosten von Kinder- und Frauenrechten, der in der gesamten westlichen Welt grassiert, zwingend ein Backlash folgen würde. So bereits geschehen in den USA, wo Präsident Donald Trump gleich nach seiner Amtseinführung im Januar 2025 per Dekret verfügte, dass es in den USA nun wieder zwei Geschlechter gebe (eine biologische Binsenweisheit). Trump untersagte Transfrauen, also biologischen Männern, die Teilnahme an Wettkämpfen im Frauensport. Das Internationale Olympische Komitee mit seiner neuen Präsidentin Kirsty Coventry, ehemalige Leistungsschwimmerin aus Zimbabwe, schloss sich der Entscheidung an.

Präsident Trump hatte sich bereits im Wahlkampf klar gegen die in der Transfrage komplett woke Kamala Harris positioniert, die deshalb für viele Feministinnen unwählbar wurde. Ein Bundesstaat nach dem anderen verbietet nun die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, mehrere große Kliniken mussten bereits schließen, weil ihnen die Finanzmittel entzogen wurden – und die junge Klientel wegbricht. Erwartbar schüttet Trump das Kind mit dem Bade aus: So hat er zum Beispiel alle Transpersonen vom Militär ausgeschlossen.
In Großbritannien entschied der Supreme Court nach einer Klage der Fraueninitiative „For Women Scotland“, dass Frauenfördermaßnahmen nur für Frauen gelten, sprich: das biologische Geschlecht entscheidend ist (siehe S. 26). Überhaupt wickelt auch Großbritannien viele Maßnahmen, die auf Druck von TransaktivistInnen eingeführt wurden, nach feministischen Protesten wieder ab. Zum Beispiel die Gender-Toiletten in öffentlichen Gebäuden. Stattdessen muss es zum Schutz von Frauen und Mädchen jetzt wieder getrennte Frauentoiletten geben. Die schottische Polizeichefin erklärte jüngst, Vergewaltiger würden in der Kriminalstatistik künftig wieder als „männlich“ geführt – auch, wenn sie sich als „Transfrauen“ bezeichneten.

Die serienmäßige Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern – die Deutschland via Leitlinie gerade eingeführt hat – hat Großbritannien schon vor zwei Jahren abgeschafft und die berühmt-berüchtigte Tavistock-Klinik geschlossen. Wie auch andere Länder wie Schweden oder Australien zurückrudern und Psychotherapie wieder als Mittel der Wahl für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie betrachten.

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Und Deutschland? Ist (wie bei der Prostitution) mal wieder als Geisterfahrer unterwegs. Dabei hatte die Union in ihrem Wahlprogramm noch vollmundig angekündigt: „Wir werden das Selbstbestimmungsgesetz abschaffen.“ Das erweist sich nun als schwierig mit einer realitätsfremden SPD. Deren rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge erklärt allen Ernstes unbeirrt: „Mit der SPD wird es keine Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz geben.“ Bleibt der große und konservative Koalitionspartner darum so bemerkenswert still? Worauf wartet die CDU/CSU? Ach ja, auf eine Evaluation. Bis Sommer 2026 sollen die Auswirkungen des „Selbstbestimmungsgesetzes“ erforscht werden. Eine zweite ¬Evaluation ist bis Sommer 2029 ausgeschrieben. Sollten diese Evaluationen ähnlich tendenziös ausgeführt werden wie die des „Prostituiertenschutzgesetzes“, wird wohl auch in Deutschland der Backlash nicht lange auf sich warten lassen.

Schon vor der Verabschiedung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ hatte Transmann Till Amelung in EMMA gewarnt: „Ich bin gegen das Selbstbestimmungsgesetz, weil der Verzicht auf jeglichen Nachweis, ob jemand trans oder inter ist, kein Vertrauen schafft. Für Transpersonen beschädigt das die bisher vorhandene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.“ Valerie Wilms, die von 2009 bis 2017 für die Grünen als erste Transfrau im Bundestag saß, trat 2023 unter Protest aus ihrer Partei aus. „Der letzte, entscheidende Anlass war das Selbstbestimmungsgesetz“, sagt Wilms, die beklagt, dass auch zu anderen Themen bei den Grünen „eine offene Debatte immer mehr unterdrückt wird“. Die 71-jährige Transfrau findet das Gesetz eine „Katastrophe“: Das „Geschlechter-Hopping“, das mit dem jährlichen Wechsel des Geschlechtseintrags möglich sei, lasse „jede Ernsthaftigkeit der Entscheidung vermissen. Der Bevölkerung ist das nicht zu vermitteln.“ Wilms findet: „Die Transaktivisten haben der Akzeptanz der – in meinen Worten – echten Transsexuellen massiv geschadet.“

Das macht sich schon jetzt in den Umfragen bemerkbar: Während vor zwei Jahren noch eine knappe Mehrheit der Bevölkerung das „Selbst¬bestimmungsgesetz“ befürwortete, ist es jetzt nur noch jedeR Dritte. Die Zeit kommentierte: „Auch in der Transfrage ist die Bevölkerung nach rechts gerückt.“ Nach rechts? Ist es rechts, dieses skandalöse Gesetz, das aus ideologischen Gründen die Realität leugnet und vor allem junge Mädchen schwer gefährdet, kritisch zu sehen?

Transfrau Valerie Wilms: „Ich hoffe, dass die neue Koalition bei der für das nächste Jahr angekündigten Evaluation zu dem Schluss kommt, das Selbstbestimmungsgesetz wieder aufzuheben und zum Transsexuellengesetz in vereinfachter Form zurückzukehren.“ Wir werden sehen.

CHANTAL LOUIS

 

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