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Liebe Landsleute und Menschenrechtsaktivisten,

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ich danke euch für eure Unterstützung, die meine Hoffnungen weit übertroffen hat. Ich möchte mich hier zu den Urteilen äußern, die das Revolutions­gericht gegen mich erlassen hat. Urteile, die so oder ähnlich immer wieder gefällt werden. In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmal darauf hin, dass ich nichts anderes getan habe, als meiner Arbeit nachzugehen.

Schon am 20. März 2017 wurde ich zu fünf Jahren Haft wegen „Zusammenrottung“ und „Verschwörung zur Gefährdung der Nationalen Sicherheit“ verurteilt. Als Beweis wurde mein Sitzstreik vor der Rechtsanwaltskammer angeführt. Das Urteil wurde in meiner Abwesenheit gefällt.

Seit meiner erneuten Festnahme am 13. Juni 2018 haben sie mich in sieben weiteren Punkten angeklagt. Was zu den folgenden Urteilen geführt hat:

1.    Siebeneinhalb Jahre Haft wegen „Verschwörung zur Gefährdung der nationalen Sicherheit“

2.    Siebeneinhalb Jahre wegen Beteiligung an der LEGAM-Kampagne für die Abschaffung der Hinrichtungen

3.    Anderthalb Jahre wegen „Verleumdung des Systems“

4.    Zwölf Jahre wegen „Korruption“ und „Förderung der Prostitution“

5.    74 Peitschenhiebe wegen öffentlichem Auftreten ohne religiöse Verschleierung

6.    Drei Jahre Haft plus weitere 74 Peitschenhiebe wegen „Verbreitung von Unwahrheiten“ zur „Aufwiegelung der öffentlichen Meinung“

7.    Zwei Jahre Haft wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“

Die Gesamtstrafe gegen mich beträgt also 38 Jahre plus 148 Peitschenhiebe. Gemäß Artikel 134 des Islamischen Strafgesetzbuches muss der Richter bei mehreren Anklagen das Urteil für jede Anklage einzeln festlegen. In der Durchsetzung wird dann als erstes die schwerste Strafe vollstreckt.

In meinem Fall ist das eine zwölfjährige Haftstrafe. Aber die prinzipielle Frage ist dennoch, wie die übrigen Urteile gewertet werden. Artikel 134 sieht vor: „Falls die Höchststrafe reduziert, angepasst oder aus einem rechtlichen Grund nicht anwendbar ist, soll die zweithöchste Strafe vollstreckt werden.“

Im Falle meines Urteils hat der Richter meine Verteidigung der „Mädchen der Revolutionsstraße“ sowie auch meine Niederlegung von Blumen auf dem Stromkasten auf der Revolutionsstraße als eine „Manifestation von Korruption und Prostitution“ gewertet. Und er hat die Vernehmungen in meiner Abwesenheit und der Abwesenheit meiner Rechtsanwälte durchgeführt. Außerdem hat er die „Mädchen der Revolutionsstraße“ obszön beschimpft.

In diesen – wie auch in vielen anderen Fällen – verstößt das Revolutionsgericht also gegen elementare Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens. Ich habe nicht vor, mich an diesem unfairen Spektakel zu beteiligen. Soll das Revolutionsgericht doch allein agieren.

Und ich möchte auch nochmal daran erinnern, dass dieses Vorgehen System hat. Eine große Anzahl von Politikern, Aktivisten und auch Menschen anderen Glaubens sind davon bedroht. Auch bei ihnen fordert das Gericht von den Sicherheitsbehörden noch nicht einmal Beweise zum Fällen von Urteilen.

Doch eines Tages wird das Licht der Gerechtigkeit auch in unserem Land strahlen. Bis dahin müssen wir uns in friedlicher Geduld üben.

Nasrin Sotoudeh
Evin-Gefängnis, März 2019

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