Kindsmörderinnen

Szene des Tanztheaters Pina Bausch. - © Ulli Weiss
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Ein heißer Sommertag Anfang Juli 1999. Der Nebenerwerbslandwirt Josef B. und zwei Kollegen betreiben "Kulturpflege im Auftrag des Landschaftsverbandes" und mähen die Uferböschung des idyllischen Grubebachs im Dörfchen Westenholz bei Paderborn. Um 13.40 Uhr, wird später im Polizeibericht vermerkt, stoßen sie auf einen "handelsüblichen gelblichen Zehn-Liter-Haushaltseimer aus Kunststoff, der an einem Vorsprung hängt. Die Neugier der Männer ist geweckt: "Wir mussten erstmal nachschauen, was das überhaupt war." Sie fischen den Eimer aus dem Wasser. Unter einer "weißen Plastiktüte ohne Aufschrift (an einer Seite aufgeschnitten)" und einer "35-Liter-Mülltüte der Marke Swirl" entdecken die Bauern einen "gelben Wertstoffsack", in dem die Leiche eines neugeborenen Säuglings steckt. "Grausiger Fund", steht anderntags in der Neuen Westfälischen: "Über die Mutter war bis Redaktionsschluss noch nichts bekannt."

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Das "kleine Mädchen" aus dem Grubebach in Westenholz ist nicht die einzige Kindstötung, die allein in den vergangenen Monaten die Gemüter erhitzte. Die Headlines quillen über von mordenden Müttern: "32-Jährige wollte ihre dreijährige Tochter erwürgen" (17. März 99); "Hoffnungslos verschuldete Frau tötete ihre drei Kinder" (3. April 99); "19-Jährige lässt ihr Kleinkind verhungern" (28. April 99); "Wieder totes Baby in Abfallanlage gefunden" (7. Mai 99); "Mutter erstickt ihr zehn Stunden altes Baby im Keller ihres Hauses" (12. Mai 99); "Arbeitslose Krankenschwester tötet ihre zwei Kinder" (19. Mai 99); "Drei tote Babys in Tiefkühltruhe aufbewahrt" (4. Juni 99); "Bei 15-Jähriger totes Baby entdeckt" (26. Juni 99); "Neugeborenes Kind in der Toilette ertränkt" (30. August 99); "28-Jährige lässt ihr Baby verhungern" (9. Oktober 99); "Mutter erwürgt ihre siebenjährige Tochter" (2. Dezember 99); "Säugling in Straßengully gesteckt" (28. März 2000). "Kinder verdurstet: Mutter erhielt lebenslange Freiheitsstrafe" (9. Mai 2000).

Die Häufung der Fälle ist nur eine scheinbare. Laut Kriminalstatistik werden alljährlich in Deutschland etwa 240 null- bis sechsjährige Kinder umgebracht: von Fremden, Bekannten, entfernten oder nahen Verwandten. Tendenz nicht steigend. Auch der klassische "Kindsmord" - will sagen: die Tötung eines Säuglings "in oder gleich nach der Geburt" (§217 Strafgesetzbuch) - beläuft sich laut Bundeskriminalamt schon seit Jahren konstant auf 20 bis 30 bekannt werdende Fälle pro Jahr.

"Vermutlich ist die Dunkelziffer viel höher", sagt Franz-Josef Richter, Staatsanwalt a.D., der vor seiner Pensionierung bei der Paderborner Staatsanwaltschaft Dezernent für Kapitalverbrechen war. Das bestätigt auch Anke Rohde, Psychotherapeutin und Professorin für gynäkologische Psychosomatik an der Universitäts-Frauenklinik Bonn. Die Expertin geht davon aus, dass nicht alle Säuglingsleichen, die in Damenbinden-Eimern, Müllcontainern, Toiletten, Gullys oder Flüssen "entsorgt" werden, wieder auftauchen wie in Westenholz. Aber auch das war schon immer so.

"Es ist nicht mehr geworden", weiß Nicole Elping vom Familienministerium: "Es wird nur mehr darüber berichtet." Warum? Eine Folge ist, hat das Meinungsforschungsinstitut Emnid erfragt, dass rund jedeR zweite Deutsche (55 %) für "Kindsmord" wieder die Todesstrafe einführen will. Ganz wie Gretchens Zeiten.

Goethes fiktives Mädchen, das in Liebe zu Faust entbrannt war, von ihm sitzen gelassen wurde und aus Angst vor der Schande ihr uneheliches Kind ertränkte, hat ein reales Vorbild: Susanna Margaretha Brandt, "ledige Dienstmagd" im Frankfurter Wirtshaus "Zum Einhorn". Sie wurde für schuldig befunden, ihr Neugeborenes "mit einer Schere und durch wiederholtes Stoßen des Kindskopfes an die Wand" ermordet zu haben. Darum wurde sie auf dem Rossmarkt zu Frankfurt öffentlich enthauptet.

Die Prozessakten der "Brandtin", wie Goethe sie nannte, "zeigen die völlige Unaufgeklärtheit der jungen Frau", schreibt Heidrun Merk in einem Aufsatz über "Weibliche Lebenszusammenhänge in Frankfurt 1760-1830": "Selbst die Schwester, anfangs ihre Vertraute, und die hinzugezogenen Ärzte erkannten Susannas bereits fortgeschrittenen schwangeren Zustand nicht." Das war 1772. Und heute - in diesen so aufgeklärten, so tabulosen Zeiten?

Ende 1998 hat der Spiegel "700 repräsentativ ausgewählte Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren" über ihre Sexualaufklärung und ihr Sexualverhalten befragen lassen. Mit dem Ergebnis, dass "die Jungen und Mädchen von heute" beim ersten Mal "15,4 Jahre" alt sind. 90 Prozent wissen, was eine Vagina ist, und 80 Prozent können mit dem Begriff Klitoris "etwas anfangen". Drei Viertel kennen, "egal ob sie Geschlechtsverkehr hatten oder nicht, den Zeitpunkt, wann das Kondom nach dem Sex vom Penis gerollt werden muss". 70 Prozent "können sagen, wer in der Missionarsstellung oben und wer unten liegt". Ein Drittel hat "bis 19 Oralsex ausprobiert". Ein weiteres Drittel antwortete mit "Ja" auf die Frage, "ob sie sich vorstellen könnten, für 5.000 Mark mit jemandem zu schlafen, der sie gefühlsmäßig kalt lässt". Das unmoralische Angebot.

Die Verkäuferin Sonja S., jüngstes von acht Geschwistern von einem Bauernhof bei Cham in der Oberpfalz, liest nie den Spiegel". Sie sei von Bravo aufgeklärt worden, gab sie im März 1999 vor dem Regensburger Landgericht zu Protokoll. Beim "ersten Mal" war Sonja S. nicht 15, sondern 20. Wie man mit einem Kondom umgeht, wusste sie nicht, auch die Pille hat sie nicht genommen. Sonja S. hielt ihre Schwangerschaft geheim. Angeblich hat niemand ihren dicken Bauch gesehen, weder ihre Familie noch die Arbeitskolleginnen. Schließlich glaubte die junge Frau selbst daran, dass sie gar nicht schwanger ist. Bis die Wehen einsetzten.

Ganz allein, ohne Hilfe, gebar die damals 21-Jährige im August 1996 auf der Toilette ihres Elternhauses einen "voll entwickelten und lebensfähigen männlichen Säugling". Sonja ertränkte "das Ding" im WC, packte es in eine Plastiktüte, warf es in den Bach hinterm Haus, putzte das Badezimmer, wusch sich selbst, verkroch sich im Bett, zog sich die Decke über den Kopf - und tat so, als ob es "das Ding" nie gegeben hätte.

Sonja S. aus Cham in der Oberpfalz gehört zu den wenigen "Kindsmörderinnen", wie sie der Volksmund noch immer verächtlich nennt, die erwischt worden sind. Die neue Gen-Technik macht's möglich. Ein Jahr, nachdem Urlauber die Leiche des Neugeborenen aus dem Wasser zogen, wurde Sonja S. durch einen genetischen Reihentest entlarvt, dem sich 224 Frauen und Mädchen aus ihrem Heimatdorf freiwillig unterzogen - inklusive der Kindsmutter. "Ich bin froh, dass es jetzt aus ist", sagte die junge Frau, als sie von der Polizei festgenommen wurde. Offenbar brannte Sonja S. darauf zu gestehen - aber für ein Geständnis fehlten ihr die Worte.

"Wir sind eine ganz normale Familie", beteuert Sonjas Mutter vor dem Regensburger Landgericht. Allerdings sei über "Intimes" nie geredet worden, sagt eine ältere Schwester: "Das macht jeder für sich aus." Überhaupt sei auf dem Bauernhof wenig gesprochen worden. Die "Sprachlosigkeit" ist charakteristisch für Sonja S. und ihr "Umfeld", bescheinigt ihr ein psychiatrischer Gutachter.

Sprachlos war auch "die schlanke 23-Jährige" (Süddeutsche Zeitung) aus Piding bei Bad Reichenhall, die gleich zwei Schwangerschaften verheimlicht hat: "durch Mieder und weite Kleidung". Ihr erstes Kind hatte sie 1994 im Haus ihrer Eltern in Ainring zur Welt gebracht: "Weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt soll die Familie etwas bemerkt haben." Der Säugling sei eine Totgeburt gewesen, steht im Vernehmungsprotokoll: Die Kindsmutter habe ihn "in Plastiktüten gewickelt und in einer Ecke des elterlichen Hauses versteckt". Als sie in eine eigene Wohnung in Piding umzog, hat sie die Leiche mitgenommen.

Das Skelett des ersten Kindes entdeckte die Polizei in einem Wäschekorb, nachdem der Vermieter die Leiche des zweiten Kindes gefunden hatte. Auch diesen Säugling gebar die 23-Jährige allein, in ihrer Badewanne in einem Mehrfamilienhaus. Nachdem es aus ihr herausgeglitten war, ignorierte die Frau "das Ding" und ließ es einfach liegen. Doch dann begann es zu schreien. Die "überforderte Mutter" griff "zum Kissen", erstickte den Säugling und floh zu ihrer Zwillingsschwester, die nichts gewusst haben will. Nach vier Wochen schließlich wunderte sich der Vermieter, dass sich in der Wohnung nichts rührte. Er schloss die Tür auf und stieß auf das tote Neugeborene in der Wanne.

Die "überforderte Mutter" hätte es beseitigen können. Niemand hat zur Kenntnis genommen, dass sie schwanger war. Keiner hat sie stöhnen hören, als sie ganz allein in ihrem Badezimmer kreißte und in der Badewanne niederkam. Es wäre kein Problem gewesen, "das Ding", das schon vor der Geburt unsichtbar war, auch danach für immer unsichtbar zu machen. Hat die junge Frau es liegen lassen - sichtbar für den Vermieter, sichtbar für die Polizei, sichtbar für ihre Familie, sichtbar für die Journaille, sichtbar für die ganze Welt - weil sie selbst nicht länger unsichtbar sein wollte? Kein Ding mehr, sondern ein Mensch, mit dem gesprochen wird und der endlich selber spricht?

"Die Geste, die zum Töten ausholt", schreibt der französische Philosoph Michel Foucault über mordende Mütter, "setzt endlich eine Sprache frei, diese Sprache hat nichts zu sagen als das: ,Ich spreche, jetzt spreche ich.'"

Die "Eismutter" (Bild), die zwei lebende Kinder hat und drei weitere gleich nach der Geburt umbrachte, ist immer noch sprachlos, obwohl sie nach Jahren des Schweigens ein "furchtbares Geständnis" (Bild) abgelegte. Nicht ihre eigene Stimme erscholl am Aschermittwoch im Landgericht von Chemnitz. Es war die ihres Anwalts, die verkündete, dass seine Mandantin die "ihr zur Last gelegten Vorwürfe in allen Punkten" einräumt. "Wenn sie könnte", sagte der Anwalt, "würde sie die Taten ungeschehen machen."

Ja, wenn! Aber könnte und konnte sie anders? Hatte eine wie Antje K. (28), Hausfrau und Mutter aus dem kleinen Dorf Mühltroff, überhaupt eine Wahl?

Ihren Ehemann Jens hatte sie auf einer Klassenfahrt kennen gelernt. Da war sie 15 und selbst noch ein Kind. Mit 16 bekam sie ihr erstes Kind, mit 18 das zweite. Weil sie ständig schwanger war, scheiterten alle Versuche, eine Lehre zu machen und einen Beruf zu erlernen. Als Antje 20 war, erklärt sich Jens auf Druck ihrer Eltern bereit, die Mutter seiner (lebenden) Kinder zu heiraten. "Viel geredet hat man nicht miteinander", weiß der Spiegel: "Er ging zur Arbeit und abends zum Bier, bis er betrunken war."

Die Sprachlosigkeit setzte sich fort, als sie zum dritten, vierten, fünften Mal schwanger wurde. Alle im Dorf sahen Antjes dicken Bauch, es wurde gemunkelt, doch keiner hat sie darauf angesprochen. Einer hat sie schließlich denunziert, aber niemand hat ihr geholfen. Auch der Ehemann nicht, der keine weiteren Kinder wollte und Antjes Dauer-Schwangerschaften als Krankheit abtat: "Es waren Blutschwämmchen, die ihren Bauch immer wieder anschwellen ließen und eines Tages abgingen." Während sie sich nächtens mit Unterleibskrämpfen im Badezimmer wand, schlief er weiter - und bekam angeblich nicht mit, dass sie drei Säuglinge gebar, sie tötete und im Gefrierschrank versteckte.

Schon bevor sie ihre Kinder auf Eis legte, hat Antje K. in einer eisigen Welt gelebt. Kalt muss es dort gewesen sein. Eiskalt.

Umso härter trifft sie der Volkszorn, den ihr Fall zum Kochen bringt. "Tumult im Saal, Buh-Rufe", vermeldet Bild und beschreibt genüsslich die "fettigen Haare der Hausfrau aus Mühltroff, über die in Chemnitz Gericht gehalten wird: "Ihre schwarzgeränderten Augen suchen die Blicke der Zuschauer. Fast, als würde sie Verständnis, gar Mitleid für ihre entsetzlichen Taten erwarten." Entsetzlich?

Könnte es sein, dass (nicht nur) Bild mit zweierlei Maß misst, wenn es um die (Un)Taten von Frauen und Männern geht? Früher, ganz früher, galt es als verbrieftes Recht des Vaters, seine Kinder zu züchtigen, zu missbrauchen, zu verstoßen und zu töten. Erst im Mittelalter wurde in Europa das väterliche Tötungsrecht abgeschafft. "Denn der Vater darf nicht zerstören, was von Gott geschaffen wurde", schreibt Elisabeth Badinter in "Mutterliebe – Geschichte eines Gefühls". Trotzdem wurde weiter getötet. Im 16. Jahrhundert "hallten die Latrinen von den Schreien der Kinder wider, die man hineinwarf, berichtet ein Zeitzeuge. Im 18. Jahrhundert, "angesichts des nicht zu bewältigenden Elends der Bevölkerungsmehrheit" (Badinter), wurden Kinder verstärkt ausgesetzt. Oder nicht medizinisch versorgt. Oder in Pflegefamilien untergebracht und nie wieder abgeholt.

Auch in wohlhabenden Familien zählten Kinder wenig, die meisten wurden der Obhut von Ammen überlassen. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts stillten Mütter überhaupt nicht, weder reiche noch arme. Der Brauch, seine Kinder in Pflege zu geben, verbreitete sich Anfang des 18. Jahrhunderts so sehr, "dass es zu einem Mangel an Ammen kam". Die Ärmsten der Armen, die sich nicht mal die ärmlichste Amme leisten konnten, lieferten ihre Neugeborenen im Spital ab. Das kam einer Kindstötung gleich, weil die Kinder dort sich selbst überlassen wurden und verhungerten.

Das Kind war noch kein König, und die Mutterliebe existierte noch nicht; zumindest nicht als angeblich angeborener, vorgeblich natürlicher Instinkt wie bei Affen und anderen Säugetieren. Der menschliche "Mutterinstinkt" ist eine Erfindung von aufklärerischen Naturrechtsphilosophen im Vorfeld der französischen Revolution von 1789 und der vermeintlichen Revolutionäre selbst, die für "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" stritten und dabei ihre Schwestern vergaßen. "Welches ist der Frauen eigentümlicher Charakter?" fragte der Deputierte Amar am 30. Oktober 1793 die Abgeordneten des Pariser Konvents am Ende eines Jahrhunderts, in dem die Frauen widerständig wurden, und gab die Antwort selbst: "Die Sitten und die Natur haben den Frauen die Aufgabe zugesprochen, die Erziehung der Menschen zu beginnen, nach dem Sorgen um den Haushalt."

Eine "soziale Demokratie", die Frauen das in der französischen Menschenrechtserklärung festgeschriebene "Naturrecht auf Gleichheit" gewährt hätte, wollte damals auch der fortschrittlichste Revolutionär nicht. Folge: Die Französische Revolution endete mit dem Sieg der bürgerlichen über die feudale Gesellschaft - und mit dem Sieg der Männer über die Frauen. "Es geht bei dieser Entscheidung", so die Historikerin Annette Kuhn, "um die Errichtung einer neuen Gesellschaft im Namen der Gleichheit, die die Ungleichheit der Geschlechter zu ihrer Voraussetzung hat."

Diese neue Gesellschaft legte keinen Wert mehr auf die selbstbewussten Metzgerinnen und Bäckerinnen, die im vorrevolutionären Paris ihre Läden selbstständig führten. Sie legte keinen Wert auf die frechen Marktfrauen, Wäscherinnen, Dienstmädchen und Tricoteusen, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienten. Sie legte auch keinen Wert auf die gebildeten Philosophinnen in den Pariser Salons, auf die Schriftstellerinnen und Astronominnen, die die Sterne erforschten. In dieser neuen Gesellschaft hatten Frauen nur noch als Hausfrauen und Mütter Platz.

Deshalb erschien nach 1789 eine Vielzahl von Schriften, die die Lust des Stillens priesen. Vor 1789 wurden von den 21.000 Säuglingen, die alljährlich in Paris zur Welt kamen, nur 1.000 von den Müttern selbst versorgt. Nach 1789 entstand die Ideologie von der Liebesheirat. Sanftmut und Mütterlichkeit wurden zunehmend als die größten weiblichen Tugenden propagiert, die angeblich "natürlich" waren und "angeboren".

Trotzdem. Auch im 19. Jahrhundert, als die "guten Mütter" das Haus und die Kinder hüteten, waren Kindstötungen nach wie vor gang und gäbe, weil Verhütungsmittel fehlten und Abtreibungen nicht erlaubt waren. Vor allem aber wegen der Doppelmoral der Biedermeier, die ihre ehelichen Töchter zu asexuellen Wesen formten, aber mit ihren Dienstmädchen schliefen und uneheliche Töchter zeugten, die gleich nach der Geburt im Abort verschwanden.

Dem trug der Gesetzgeber 1872 Rechnung, indem er den "Kindstötungs-Paragraphen 217" ins Strafgesetzbuch einführte. Eine Sondervorschrift, die eigentlich die Väter schützen sollte, aber vorgeblich auf die "besondere Gemütsbewegung" der Mütter "infolge der außerehelichen Geburt" Rücksicht nimmt. Der § 217 gilt noch heute. Er legt fest, dass eine Kindstötung nicht als Mord oder Totschlag gewertet wird, sondern als "minderschwerer Fall", wenn das Kind "in der Geburt" oder 24 Stunden danach getötet wird. Voraussetzung: "außerehelich", von einer Mutter im "psychischen Ausnahmezustand". Kindstötung sozusagen als späte Abtreibung.

Dieser Paragraph wirft ein bezeichnendes Licht auf die Doppelmoral unserer aufgeklärten Gesellschaft. Nicht nur Lebensschützer, sondern zunehmend auch liberale oder links-liberale Politikerinnen und Journalistlnnen bezeichnen ungeborene Embryonen und Föten als "Kinder". Nicht nur erzkatholische Bischöfe verteufeln Frauen, die legal nach dem § 218 abtreiben, als "mordende Mütter". Nicht nur Bild stürzt sich neuerdings mit Begeisterung auf die "entsetzlichen Taten" von Müttern, die ihre (geborenen) Kinder umbringen. Nicht nur die Boulevard-Presse tut so, als ob es täglich mehr würden, um Frauen, die an der Ideologie von der "guten Mutter" zweifeln, auf Linie zu bringen. Nicht nur Konservative reden jungen Müttern, wider jedes bessere Wissen, ein, dass berufstätige Mütter "Rabenmütter" seien.

Nach einer aktuellen Erhebung der im Springer-Verlag erscheinenden Zeitschrift Familie & Co stehen "deutsche Mütter" bei der Kindererziehung "unter enormem Druck": "Mehr als jede Dritte hat Schuldgefühle, weil sie glaubt, bei der Kindererziehung Fehler zu machen." 30 Prozent der befragten 650 jungen Frauen stimmten "der Ansicht zu, Kinder berufstätiger Mütter seien benachteiligt".

Aber wie kommt es dann, dass vor allem nicht berufstätige Mütter ihre Kinder umbringen? Keine "Rabenmütter", sondern sogenannte "gute Mütter"? Nicht nur gleich nach der Geburt, sondern oft viele Jahre danach? Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Trube-Becker hat Anfang der 80er Jahre in einer Studie ermittelt, "dass Mütter, die ihre Kinder töten, keine Erfüllung aus einer beruflichen Arbeit erhalten". Die Münchner Psychotherapeutin und Juristin Annegret Wiese, Expertin für tötende Mütter, weiß aus Erfahrung: "Konflikte spitzen sich oft gerade dann zu, wenn die Mütter als Hausfrauen ganz auf die Kinder konzentriert sind und jeglicher sonstiger Bestätigung von außen entbehren."

Annegret Wiese wertet den Kindsmord durch die "gute Mutter" als eine Form des "weiblichen Widerstandes" gegen auferlegte Rollenzwänge, gegen "das Muttersein als Falle": "Magersucht, Frigidität, Prostitution und auch die Tötung eines Kindes kann weiblicher Widerstand sein." Kein bewusster, sondern ein unbewusster. "Er drückt weibliche Selbstentfremdung statt Selbstverwirklichung aus", indem er sich entweder gegen den eigenen Körper richtet oder gegen die eigenen Kinder, die die tötende Mutter als Teil von sich selbst begreift. Deshalb bringt sie oft erst ihre Kinder und danach sich selbst um. Kriminologen nennen das "erweiterten Selbstmord".

Gründonnerstag 1999. Im Erdgeschoss eines Reihenhauses im Dorf Pienzenau bei Grafing wundern sich die Großeltern, dass es ein Stockwerk über ihnen so ruhig ist. Kein Getrappel von Kinderfüßen, keine Kinderstimmen, nichts. Die Wohnungstür oben ist abgeschlossen, der Schlüssel steckt von innen. Ein Schreiner bricht ein Fenster auf. Das Unbeschreibliche, das der junge Mann und die Großeltern vorfinden, beschreibt der Spiegel so: "Im Bad ist alles voll Blut. In der Wanne blutgetränktes Wasser, eine blutüberströmte Frau, die sich nicht mehr rührt, ein blutiges Messer auf dem Boden. Eine Tür weiter ein toter Junge, erwürgt, schon kalt und starr. Nächste Tür: ein Mädchen mit abgetrenntem Kopf. Noch eine Tür: die Zwillingsschwester, zerschmettert durch fünf Hiebe in die Stirn und mitten ins Gesicht. Eine blutverschmierte Axt."

800.000 Mark Schulden, eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wegen eines millionenschweren Anlagebetrugs, Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem geschiedenen Ehemann und dann noch die Diagnose Brustkrebs, bereits metastasiert - das war zu viel für die Rechtsanwaltsgehilfin Renate F. (40). Im Gegensatz zu ihren Kindern hat sie den "erweiterten Selbstmord" überlebt. Im Januar stand sie in München wegen Mordes vor Gericht. Dort erzählte sie ihre Geschichte. Sie war eine gute Schülerin, trotzdem hat sie nur ihren Realschulabschluss gemacht und anschließend eine Lehre als Rechtsanwaltsgehilfin, weil sie heiraten und Kinder kriegen wollte.

1986 gibt sie einem Programmierer das Ja-Wort und ihren Beruf auf. Sie bleibt zuhause in Pienzenau, übernimmt Schreibarbeiten für Anwälte und Makler, bekommt drei Kinder, verkauft nebenher Lebensversicherungen, investiert selbst 25.000 Mark in Immobiliengeschäfte, geht Betrügern auf den Leim, leiht sich bei Freunden und Bekannten Geld, legt das Geld von Freunden und Bekannten an, verliert es: "Jedes Mal stopft sie ein Loch, indem sie ein größeres aufreißt." (Spiegel)

Der Ehemann trennt sich von ihr, seine Eltern halten zu ihr, er überwirft sich mit ihnen. Als ihr die Diagnose Brustkrebs gestellt wird, droht er, "dass, wenn ich krepier', die Kinder in ein Heim kommen. Zu meinen Eltern dürfen sie nicht." Das war zwei Tage vor der "Blutnacht", in der Renate F. außer sich geriet und wie weiland Medea wütete.

Der Psychologe Joachim Weber bescheinigt ihr als Gutachter einen überdurchschnittlich hohen Intelligenzquotienten von 130 (der durchschnittliche Abiturienten-IQ liegt bei 115): "Sie hätte also leistungsmäßig viel mehr erreichen können." Weber, so der "Spiegel", spricht von einer "hohen Leistungsbereitschaft" neben einer "Depressionsproblematik", von "Revolte und Protest" - und gleichzeitig einem "Verhaftet-Sein in einem übertriebenen Rollenklischee".

Auch Ulrike R. (33) aus dem fränkischen Hof gab ihren Beruf als Erzieherin auf, um ganz für ihre beiden Kinder da sein zu können. Nach und nach nahmen sie und ihr Mann Klaus, ein abgebrochener Waldorf-Pädagoge, zusätzlich Pflegekinder auf: 1990 Andreas, damals eineinhalb, 1994 die Brüder Alois und Alexander, drei und eineinhalb. "Es machte alles einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck", erinnert sich eine Sozialarbeiterin vom Jugendamt. Als eine "sehr kompetente Frau, die alles im Griff hatte, wird Ulrike R. von einer Kindergärtnerin geschildert. Als "freundlich, sympathisch, aktiv" hat sie ein Sozialpädagoge erlebt.

"Außergewöhnlich liebevoll und ruhig" sei sie mit ihren Kindern umgegangen, schwärmt eine Nachbarin. Ulrike R. scheint eine durch und durch "gute Mutter" gewesen zu sein. Trotzdem hat sie den kleinen Alexander verhungern lassen und die anderen beiden Pflegekinder fast. Die Anklage gegen Ulrike und Klaus R. vor dem Stuttgarter Landgericht im April 1999 lautete auf Mord: "Aus Habgier, weil sie die Kinder nur wegen des Pflegegeldes aufgenommen und ihnen bewusst Nahrung vorenthalten hätten." Nicht nur die Richter sitzen über Ulrike R. zu Gericht, sondern auch das Publikum, das sie als "Hexe" und "böse Stiefmutter" beschimpft. Nur die Münchener Psychiaterin Hanna Ziegert, die von der Verteidigung als Sachverständige zugezogen worden ist, ergreift Partei für Ulrike R. Sie kommt aus kaputten Familienverhältnissen. Möglicherweise ist sie sogar missbraucht worden. Jedenfalls litt sie seit ihrem dritten Lebensjahr "an einer immer wiederkehrenden Entzündung der Blase und der Harnwege" (Süddeutsche Zeitung), was zahlreiche Krankenhausaufenthalte zur Folge hatte.

Im Kindergarten habe das "sehr stille, brave Kind" stets nur schwarze Bilder gemalt. Ulrike R. erinnere sich, so die Psychiaterin, an eine "oft wiederkehrende Angstsituation": "Sie sitze in ihrem Kinderbett, die Eltern im Wohnzimmer, und sie habe die Vorstellung, wenn sie jetzt hinübergehe, dann würden die Eltern ihre Masken abnehmen und sich als Verbrecher zu erkennen geben."

Als Ulrike R. heiratete, schuf sie sich die heile Welt, die sie als Kind nicht hatte. Das ging so lange gut, "bis der Ehemann sich weitgehend aus dem Familienleben verabschiedete", nur noch zum Essen und Schlafen nach Hause kam und seine Frau mit den fünf Kindern allein ließ. Völlig überfordert versuchte Ulrike R. trotzdem, die "Fassade des ungetrübten Familienglücks" aufrechtzuerhalten. So gern wäre sie eine "gute Mutter" gewesen, aber sie schaffte es nicht.

In der psychiatrischen Fachliteratur werde eine Reihe von ähnlichen Fällen beschrieben, so Ziegert vor dem Stuttgarter Landgericht. Dabei handle es sich immer um Frauen, die "selbst in ihrer Kindheit Erfahrungen mit Krankheit oder körperlichem Missbrauch gemacht" hatten. All diese Täterinnen galten als "engagiert, intelligent, vertrauenswürdig, fürsorglich, liebevoll um ihre Kinder bemüht". Genau wie Ulrike R.

"Ich verstehe das nicht. Mich überzeugt das nicht", sagte der Vorsitzende Richter Martin Krause und verurteilte Ulrike R. und ihren Mann Klaus zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen. In seiner Urteilsbegründung gab er vor allem der Mutter die Schuld am Tod des kleinen Alexander. Sie habe in der Ehe die "dominante Rolle" gespielt und "Kinder gesammelt wie Puppen". Dass sich die Pflegesöhne als verhaltensgestört und schwierig entpuppten, habe ihr "Selbstwertgefühl gekränkt". Deswegen, so Krause, "hat sie schließlich damit begonnen, mit Nahrungs- und Liebesentzug die Buben regelrecht zu dressieren, damit sie gehorchen."

Auch die 24-jährige Daniela J. aus dem Plattenbaubezirk Neuberesinchen, die ihre beiden Söhne Kevin (3) und Tobias (2) zwei Wochen in ihrer Wohnung allein und damit verdursten ließ, fand keine Gnade bei der Vorsitzenden Richterin Jutta Hecht vom Schwurgericht in Frankfurt an der Oder. Am 8. Mai wurde die alleinerziehende Mutter wegen der "besonderen Schwere ihrer Schuld" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. "Egoismus pur" warf die Richterin der "kindlich wirkenden korpulenten Frau mit einem runden, Gutmütigkeit suggerierenden Gesicht" (Die Welt) vor. Dass ein Gutachter Daniela J. "eine an der Grenze zur Debilität befindliche Intelligenz" attestiert hatte, wurde ihr nicht als schuldvermindernd zugute gehalten. Ebenso nicht, dass "das Kind, das vier Kinder von vier verschiedenen Männern bekam" (Die Welt) überfordert war.

Hätte sie sonst ihr Jüngstes gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben? Hätte ihre Älteste sonst bei den Großeltern gelebt? Hätten Nachbarn im Februar 98 sonst die Polizei alarmiert, weil Danielas Söhne ständig schrien und weil bestialischer Gestank aus ihrer Wohnung kam? Hätte sonst das Sozialamt ihre Mietschulden begleichen müssen? Wäre sonst der Strom abgestellt worden? Hätten Kevin und Tobias im Sandkasten sonst um Essen gebettelt?

All diese Alarmsignale nahmen die Behörden nicht wahr. Im Gegenteil. Die beiden Jungen seien "gut versorgt" und "altersgerecht entwickelt" gewesen, stellten Jugendamtsmitarbeiter bei ihren Besuchen fest. "Nicht, weil andere versagt haben, sondern weil die Mutter versagt hat, sind die Kinder gestorben", weiß die Frankfurter Richterin Jutta Hecht.

Die Mütter sind schuld - und die Väter?

Nach dem Vater des toten Säuglings im Westenholzer Grubebach wurde gar nicht erst gesucht. Der Mann, der Susanna Margaretha Brandt verführt hat, taucht in den Prozessakten von 1772 nicht auf. Der Diskjockey, der Sonja S. entjungferte, machte sich aus dem Staub, als er erfuhr, dass seine Geliebte schwanger war. Die Väter der beiden toten Säuglinge aus Piding wurden gefunden, aber nicht belangt, weil sie von den Schwangerschaften nichts gewusst haben wollen. Jens K., der Mann der "Eismutter", bestreitet, an den Taten beteiligt gewesen zu sein; ein Haftantrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn wurde vom Gericht als "unbegründet" abgelehnt. Der Ex-Ehemann von Renate F., die wegen Totschlags für fünf Jahre ins Gefängnis muss, hat eine neue Lebensgefährtin. Die vier Väter, die die grenzdebile Daniela J. geschwängert haben, spielten bei dem Mordprozess gegen sie überhaupt keine Rolle.

Februar 1999. Spaziergänger entdecken in einem Wald bei Gelsa in der Nähe von Dresden "die Überreste" eines neugeborenen Säuglings. Die Obduktion ergibt, dass er gleich nach der Geburt erstickt worden ist. Die Befragung "der Bevölkerung" im Umkreis des Fundorts lässt die Polizei auf eine 28-Jährige aus Freital aufmerksam werden, die hochschwanger war, aber nun wieder einen dünnen Bauch hat. Durch einen Gentest wird sie "zweifelsfrei als Mutter überführt". Sie gibt zu Protokoll, dass ihr 63-jähriger Vater ihr bei der Geburt geholfen hat. Unmittelbar danach soll er das Neugeborene "in einer spontanen Handlung" getötet haben, meldet dpa am 18. Juni. Am 25. Juni steht in der Zeitung, dass der Vater der Mutter auch der Vater ihres Kindes ist: "Er hat es mit der eigenen Tochter gezeugt."

Tabulose Zeiten...

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