Alice Schwarzer schreibt

"Bei uns zu Hause waren die Rollen umgekehrt."

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Frau Ministerin, Sie waren drei Jahre lang Justizministerin in einem rotgrünen Kabinett und sind es jetzt in einem schwarzroten. Mit einer Kanzlerin statt einem Kanzler. Was hat sich geändert?
Es wird in diesem Kabinett ausgiebiger sachlich diskutiert. Im letzten Kabinett haben einzelne Personen eine herausgehobene Rolle gespielt.

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Stimmt es, dass der damalige Außenminister und Vizekanzler, Joschka Fischer, erst nach anderthalb Jahren das erste Mal das Wort an Sie gerichtet hat?
Ich weiß nicht mehr, ob es genau anderthalb Jahre waren. Aber wir haben in der Tat sehr lange miteinander an einem Tisch gesessen, ohne jemals miteinander zu reden.

Aber die Kanzlerin redet schon mit Ihnen?
Selbstverständlich. Sie hat einen teamorientierten Stil.

Um das Antidiskriminierungsgesetz ist schon zu rotgrünen Zeiten heftig gestritten worden. Jetzt heißt es Gleichbehandlungsgesetz und kurz sah es so aus, als würde es Wirklichkeit. Anfang Mai hat sich das Kabinett auf die von Ihnen favorisierte Einbeziehung der sexuellen Orientierung sowie der Religionszugehörigkeit geeinigt. Jetzt aber bekommen Sie wieder scharfen Gegenwind aus den Reihen der Konservativen. Haben Sie sich zu früh gefreut?
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Mai beschlossen. Er ist also von den Ministerinnen und Ministern von CDU/CSU und SPD gleichermaßen mitgetragen worden. Auch das CDU-Präsidium hat den vom Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss akzeptiert. Daher bin ich zuversichtlich, dass das Gesetz noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten wird.

Sie wollen ein Gleichbehandlungsgesetz, das über die EU-Normen hinausgeht. Warum?
Die EU-Normen sehen die Merkmale Geschlecht sowie Rasse und ethnische Herkunft als Diskriminierungsmerkmale vor. Ich halte es schlicht nicht für vertretbar, den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz auf diese Aspekte zu beschränken. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, auch die Merkmale Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung in das Gesetz aufzunehmen. Es handelt sich dabei ja um Merkmale, wegen denen Menschen durchaus diskriminiert werden können. Es kann passieren, dass in einem Hotel einem schwulen Paar ein Doppelzimmer verweigert oder ein Mensch mit einer Behinderung im Restaurant nicht bedient wird. Ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das solche Fälle außer acht lässt, wäre für mich nicht tragbar.

Droht beim Schutz gegen Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit nicht die Gefahr des Missbrauchs durch Islamisten? Zum Beispiel durch Einklagen des Rechts auf Kopftuch im Beruf?
Nein. Denn unser Gesetz bezieht sich auf das Zivilrecht und da nur auf die Massengeschäfte des täglichen Lebens, die man also beispielsweise auch übers Internet abwickeln könnte. Das sind Geschäfte, bei denen die Person des Vertragspartners im Grund keine Rolle spielt.

Schon jetzt drohen der Bundesrepublik Strafen der EU, weil Deutschland so lange gezögert hat, das Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden.
Auch darum sollten wir alles daran setzen, das Gesetz noch bis zur Sommerpause zu verabschieden!

Auch im Familienrecht ist einiges in Bewegung – und das sieht auf den ersten Blick auch alles recht fortschrittlich aus. Aber auf den zweiten Blick scheint alles zugunsten der Männer und auf Kosten der Frauen zu gehen.
Was meinen Sie damit?

Das Unterhaltsrecht der Zukunft gibt der Versorgung der Kinder Priorität. Frauen werden, heißt es, kein Recht auf Erhalt des "ehelichen Status" mehr haben, sondern müssen schnellstmöglich selber Geld verdienen. Was im Prinzip die richtige Richtung ist. Was aber passiert mit den so genannten "Altfällen" – also den Frauen, die sich auf das Hausfrauenmodell eingelassen haben und plötzlich nach Jahrzehnten alleine dastehen?
Natürlich berücksichtigen wir eine solche Rollenverteilung in unserer Reform. Wenn eine Frau ihren Beruf für die Familie aufgegeben hat, wird sie auch weiterhin einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann haben. Daran werden wir nicht rütteln. Zudem übersehen Sie, dass sich auch vieles für die Frauen verbessert – beispielsweise werden unverheiratete, allein erziehende Mütter künftig länger Betreuungsunterhalt beanspruchen können, wenn ihre Situation es erfordert.

Und wie groß ist bei der Scheidung der Ermessensspielraum des Richters?
In unserem Gesetz haben wir keine bestimmten Zeiträume oder Stichtage festgelegt, denn jeder einzelne Fall, jede einzelne Familienkonstellation ist anders – insofern zählt schon das Ermessen der Richterin oder des Richters. Aber sie bekommen bestimmte Kriterien an die Hand, nach denen sie über die Ansprüche entscheiden müssen.

Ist es nicht ein Widerspruch, dass es einerseits eine solche Reform gibt, andererseits aber existiert das Ehegattensplitting weiter, das eine Subventionierung der Hausfrauenehe und damit eine starke Ermutigung zu diesem Modell ist?
Es liegt nicht in meiner Kompetenz, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Ich halte es allerdings nicht für glücklich, diese Steuervorteile an den Status Ehe zu knüpfen, statt an Kinder – wenn es überhaupt eine Steuervergünstigung geben muss, worüber man ja auch streiten kann. Aber hier zählen zunächst die Stimmen der Fachminister: Familienministerin, Finanzminister … Erst dann könnte ich als Justizministerin mich einklinken. Aber das ist ein heikles Terrain. Als Staatssekretärin im Innenministerium habe ich vor sechs Jahren versucht, die entsprechende Regelung bei Beamten abzuschaffen, die kriegen ja auch mehr Geld, wenn sie verheiratet sind. Aber ich bin damit gescheitert, im Bundestag wie im Bundesrat.

Zu viele mit Hausfrauen verheiratete Beamte und Politiker in den entscheidenden Gremien?
Das will ich so nicht sagen.

Gibt es bei den geschlechterrelevanten Gesetzen eigentlich eine Kooperation zwischen Ihnen und der Familienministerin?
Nein, es gibt keine institutionalisierte Kooperation. Und bisher auch keine persönliche.

Stichwort Homoehe. Sie haben sich kürzlich beim LSVD (Lesben- und Schwulenverband), sehr engagiert geäußert. Rotgrün hatte eine Ergänzung zum Partnerschaftsgesetz geplant, in der im Erbschafts- und Steuerrecht und bei der Adoption mit der Ehe gleichgezogen werden sollte …
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die so genannte Stiefkindadoption eingeführt – das heißt, ein Partner kann das leibliche Kind des anderen Partners adoptieren. Weiter wollen wir bei der Adoption erst einmal nicht gehen. Beim Erbrecht und dem Steuerrecht hätte ich allerdings gern gleichgezogen zum Eherecht. Aber das wird mit diesem Koalitionspartner sehr, sehr schwierig werden.

"Die Bretter, die gebohrt werden müssen, sind jetzt wieder dicker", haben Sie auf dem CSD gesagt. Was meinen Sie damit?
Mit diesem Koalitionspartner ist dieses Thema schwieriger zu bewegen als mit den Grünen. Ich kann jetzt nur sehen: Wo gibt es Gesetzesvorhaben, an die man solche Regelungen dranhängen könnte – um dann im Einzelfall Gespräche zu führen.

Welche Einzelfälle könnten das sein?
Mir ist sehr daran gelegen, im Steuerrecht für verpartnerte homosexuelle Paare endlich voranzukommen. Da steht ein verpartnertes Paar zur Zeit schlechter da als ein Ehepaar. Besonders ungerecht ist es bei der Erbschaftssteuer: Obwohl Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht haben, gelten sie steuerrechtlich als Fremde. Das kann zum Beispiel bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung für den Überlebenden zu starken Belastungen führen. Ich meine, das muss geändert werden.

Und Sie haben Hoffnung, dass sich das ändern könnte?
Ja, die Tatsache, dass wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchgesetzt haben, zeigt ja, dass man mit dem Koalitionspartner verhandeln kann. Und gerade im finanziellen Bereich gibt es bei Schwulen und Lesben noch einiges zu verbessern.

Kann es sein, dass rein frauenpolitisch gesehen so manches in einer großen Koalition leichter zu erreichen ist, als das in einer rot oder schwarz dominierten Regierung der Fall wäre?
Das sehe ich nicht so. Aber es ist einfacher zu regieren, wenn man die Bundesrats-Mehrheit auf seiner Seite hat. Und der Bundesrat wird dem Antidiskriminierungsgesetz zustimmen, weil die Kanzlerin klarmachen wird, dass dem zuzustimmen ist (lacht). Davon gehe ich wenigstens aus.

Stichwort Prostitution. Die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die so dringend notwendige Reform der Prostitutionsreform zur Verbesserung der Rechte von (Zwangs)Prostituierten vom 1.1.2002 jedoch ist erneut vom Kabinett abgelehnt beziehungsweise verschoben worden. Warum?
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass diese Reform überprüft wird. Dazu läuft derzeit eine Begleitforschung, die auf drei Jahre angelegt ist. Und die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Genau diese Ergebnisse werden seit Frühling 2005 angekündigt, seither immer wieder verschoben – aber liegen dem Frauenministerium seit August 2005 vor (siehe Gesetz schützt Zuhälter (4/06).
Ich kann nicht beurteilen, warum das immer wieder verschoben wird. In der Sache hat das Frauenministerium die Federführung.

Stichwort Stalkinggesetz. Es heißt, auch das soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Juristinnenbund und der Frauenrat kritisieren, dass ein eigener Straftatbestand geschaffen wurde. Der verstärkte Schutz vor Stalkern hätte im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes besser geregelt werden können, sagen sie. Sehen Sie das auch so?
Richtig ist, dass das Gewaltschutzgesetz schon heute Opfer von Stalkern schützt. Danach kann jemand, der sich belästigt fühlt – das kann die geprügelte Frau zu Hause oder die auf der Straße gestalkte Frau sein – beim Zivilgericht eine Verfügung beantragen: XY darf sich nicht näher als 500m der Straße Z nähern, er darf nicht die U-Bahn A benutzen, er darf nicht in der Gaststätte B verkehren, etc. Diese Möglichkeiten im Gewaltschutzgesetz, den Radius des Täters individuell zu beschränken, ist in Fällen von Stalking ein großer Vorteil. Denn wenn der Verurteilte dann gegen diese zivilgerichtlichen Auflagen verstößt, macht er sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei dem neuen Straftatbestand drohen Stalkern zwar bis zu drei Jahre Gefängnis, allerdings kann der genaue Radius, in dem das Opfer geschützt werden soll, nicht im Strafgesetzbuch festgelegt werden. Da das Gewaltschutzgesetz jedoch auch weiterhin neben dem neuen Straftatbestand existieren wird, bin ich mit der gefundenen Lösung zufrieden.

Warum gibt es dann überhaupt ein Stalkinggesetz statt einer Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes?
Gerade die Opfer und die Strafverfolgungsbehörden halten einen eigenen Straftatbestand für einen effektiveren Schutz. Dadurch kann die Polizei direkt eingreifen, das heißt, ohne den manchmal als "Umweg" empfundenen Weg über eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Wenn es so eine Vorschrift im Strafgesetzbuch gibt, sollte es künftig auch nicht mehr vorkommen, dass die Polizei die Opfer mit der Bemerkung, man könne nichts machen, weil ja noch "nichts passiert" sei, wieder wegschickt. Zudem wird durch ein Strafgesetz der Unrechtsgehalt solcher Belästigungen noch einmal ganz klar hervorgehoben. Es ist eben alles andere als ein Kavaliersdelikt, wenn man einen anderen Menschen fortwährend belästigt und damit psychisch enorm unter Druck setzt. 

Sie haben in der letzten Legislaturperiode den Opferschutz verstärkt. Unter anderem gibt es jetzt die Möglichkeit einer nachträglich verordneten Sicherheitsverwahrung: Wenn ein Täter – in den meisten Fällen handelt es sich hier um Sexualstraftäter – nicht schon bei Verurteilung als irreversibel gefährlich erkannt worden ist, kann er in Zukunft zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Das ist zu begrüßen. Aber bleibt das nicht bloße Theorie, so lange es bei den Gutachtern und Richtern noch so eine geringe Sensibilisierung und mangelnde Sachkenntnis gibt, wie das zur Zeit leider noch der Fall ist?
Wir wissen, dass es zu wenig Gutachter in Deutschland gibt und dass ihre Qualifikation verbesserungswürdig ist. Aber in diesem Bereich muss ich leider auf die Länder verweisen, der Bund ist dafür nicht zuständig. Wir wollen allerdings eine Fortbildungspflicht für Richter und Richterinnen ausdrücklich normieren.

Ein erster Schritt … Kommen wir zu den Zwangsehen. Es heißt, auch dieses Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Daraus wird nichts, das kann ich Ihnen schon gleich sagen. Zunächst haben wir dazu noch die große Sachverständigen-Anhörung am 31. Mai, und die muss dann erstmal ausgewertet werden.

Das wird aber anders dargestellt … Wird man über die Zwangsehe hinaus auch über die so genannte 'arrangierte Ehe', die von manchen bis heute verharmlost wird, nachdenken? Und wo liegt für Sie überhaupt die Grenze zwischen 'Zwangsehe' und 'arrangierter Ehe'? Ist nicht beides Zwang? Und kann nicht eigentlich nur das subjektive Empfinden der Betroffenen das Kriterium sein?
Ich denke ja. Wie will man das sonst objektiv messen? Meiner Meinung nach gibt es jedoch einen Unterschied zwischen Zwangsheirat und arrangierter Ehe. Bei ersterer heißt es: 'Du musst das tun! Und was du willst, ist mir ganz egal.' Bei der arrangierten Ehe kann man sich noch ein gewisses Einverständnis vorstellen. Ich glaube auch nicht, dass es heutzutage noch so etwas gibt …

Die Zwangsehe?
Nein, die arrangierte Ehe. Aber wir haben die ja jahrhundertelang auch in Deutschland gehabt.

Ich fürchte, Sie täuschen sich. Im muslimischen Kulturkreis gibt es sowohl die Zwangs- wie auch die arrangierte Ehe noch zuhauf. Auch mitten in Deutschland. Aber kommen wir zum Ehrenmord. Oder, wie die deutsche Variante heißt, Familiendrama.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Es ist ein Beziehungsdrama, wenn der Mann seine Frau und seine Kinder umbringt. Von einem Ehrenmord spricht man, wenn Väter oder Brüder eine Frau umbringen, um die Ehre der Familie zu retten.

Das ist richtig. Dennoch gibt es da Gemeinsamkeiten. Sollte darum das so genannte 'Familiendrama' nicht zumindest juristisch und statistisch erfasst werden, um zur Prävention eine Vorstellung von der Größenordnung dieser Art von Verbrechen und ihre Ursachen zu haben? In der Schweiz tut man das seit längerem und hat festgestellt, dass zeitweise jedes zweite – und heute jedes fünfte – tödliche Verbrechen ein 'Familiendrama' ist. Und wäre es nicht wichtig darüber hinaus, das Motiv 'Frauenhass' bei Gewalttaten als Kategorie einzuführen und genau so zu erfassen, wie man es mit dem Motiv 'Fremdenhass' ja schon seit längerem tut? Um Ausmaß und Ursachen von Frauenhass besser erkennen und bekämpfen zu können?
Naja. Da könnte man ja genau so gut 'Männerhass' als Kriterium einführen.

Wenn das ein so verbreitetes Motiv für Gewalt wäre wie Frauenhass, würde es Sinn machen.
Dass wir Fremdenhass und Antisemitismus unter Strafe stellen, hat in Deutschland auch historische Gründe. Wir schützen Menschen, die einen anderen Glauben haben oder aus anderen Ländern stammen. Und das halte ich auch für unabdingbar. Um jedoch das Motiv 'Frauenhass' strafrechtlich zu fassen, müsste es Menschen geben, die Frauen umbringen, nur weil sie Frauen hassen. Ich habe davon noch nichts gehört.

Das überrascht mich … Aber kommen wir zur Pornografie, die ja damit zu tun hat. Vor genau 18 Jahren hat die SPD zu dem Problem ein Hearing in Bonn gemacht. Seither ist nicht viel passiert. Wäre es nicht auch in dem Bereich wichtig zu handeln?
Was die rechtliche Seite angeht, haben wir in der letzten Legislaturperiode gehandelt. Wir haben den Handel mit Pornografie im Internet unter Strafe gestellt und den mit Kinderpornografie mit sehr hohen Strafen belegt. Weitere Gesetzesmaßnahmen halte ich nicht für notwendig. Für viel wichtiger halte ich es, diese Delikte auch wirklich zu verfolgen, gerade im Internet. Da muss man natürlich auch länderübergreifend, international arbeiten, was auch schon geschieht, allerdings lässt sich da noch mehr tun.

Letztes Stichwort: Abtreibung. Sehen auch Sie eine Notwendigkeit, die Gesetzgebung für die so genannte Spätabtreibung zu verschärfen?
Nein.

Sehen Sie die Gefahr, dass über diese Debatte die gesamte Abtreibungsreform wieder ins Wanken gebracht wird?
Das glaube ich nicht. Die heutige 218-Regelung ist inzwischen gelebtes Leben und wäre eher im umgekehrten Sinne überholungsbedürftig. Ich glaube nicht, dass man das zurückdrehen könnte, wenn Sie das meinen.

Ja, das meine ich. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Entwicklung in Amerika und die Stimmung bei manchen Konservativen in Deutschland.
Ich sehe da bei uns zur Zeit keinen Handlungsbedarf. Wir haben ja auch nicht so starke religiös-konservative Kräfte wie die Amerikaner. Aber trotzdem muss man da natürlich wachsam bleiben.

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