Jetzt eine neue Frauenbewegung!
Obwohl es jedem Politik- und Rechtskundigen klar sein muss, was da auf uns zukommt (siehe auch das nebenstehende Gespräch mit Prof. Eser), herrscht Schweigen im einig Vaterland der Männer. Warum sollten sie auch reden. Die Chose müssen schließlich wir Frauen ausbaden. Und den meisten Männern ist es, hüben wie drüben, nicht nur egal, sondern eher recht, wenn die Frauen mal wieder gezeigt kriegen, was Sache ist: Kinder statt Quoten!
Aber die Bombe tickt. Und spätestens jetzt, nach den DDR-Wahlen, wird sie nicht mehr zu überhören sein. Denn schon rüsten die bundesdeutschen Mannschaften zur gesamtdeutschen Entmündigung der Frauen. Was für die Frauen in Frankfurt am Main Gesetz ist, soll es bald auch für die Frauen in Frankfurt an der Oder wieder werden.
Werden die beiden deutschen Männergesellschaften es wirklich schaffen, ein gesamtdeutsches Abtreibungsverbot durchzusetzen? Oder wird dieser historische Augenblick zu einer neuen Chance für uns Frauen? Werden wir es schaffen, eine gesamtdeutsche Abtreibungsfreiheit durchzusetzen (zumindest in den ersten drei Monaten)?
Unsere Sache steht nicht schlecht. Es sieht ganz so aus, als hätten sich die Frauen in der DDR nichtganz so blenden lassen vom kapitalistischen Glamour. Das Selbstbewusstsein der zu 93 Berufstätigen und ihr Engagement für soziale Gerechtigkeit sind auffallend. Diese Frauen werden nicht alles hinnehmen. Diese Frauen werden kämpfen.
Und vielleicht sind es auch die Frauen in der BRD jetzt endlich leid mit dem § 218.15 Jahre lang haben sie in der Tat versucht, aus der sogenannten "Indikationsregelung" eine "heimliche Fristenlösung" zu machen, 15 Jahre lang haben sie sich durchgemauschelt. Jetzt aber geht das Hintertürchen allmählich zu. Der § 218 soll wieder rigoros konsequent angewandt werden. Mehr noch: Er soll für alle deutschen Frauen gelten.
Nicht zufällig war der Zwang zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft Anfang der 70er Jahre der Auslöser der neuen Frauenbewegungen in der ganzen westlichen Welt. Fast jede heterosexuelle Frau hat schon einmal abgetrieben oder hat zumindest daran gedacht- unabhängig von ihren allgemeinen ethischen oder religiösen Überzeugungen. In der BRD sind, laut Umfragen, selbst zwei von drei Katholikinnen für die freie Abtreibung. Sie wissen, warum. Nirgendwo wird soviel abgetrieben wie in den katholischen Ländern. Denn aus Rom kommt das Dogma: Verhütung ist Todsünde und Abtreibung ist Mord!
Der § 218 regelt also nicht, OB abgetrieben wird, sondern nur WIE abgetrieben wird: Ob legal, und mit medizinischer Hilfe, oder illegal, und gedemütigt und in Lebensgefahr. Es geht Klerikern und Politikern also nichtwirklich um die Verhinderung von Abtreibungen, sondern es geht um die Schaffung eines Schuldbewusstseins und um die Demütigung und Entmündigung von Frauen. Die Zerstörung der weiblichen Sexualität, die von der Angst vor den Folgen überschattet wird, ist dabei ein willkommener Zusatzeffekt.
Das Recht auf den eigenen Körper und eine selbstbestimmte Lebensplanung sind unabdingbar Teil der Menschenwürde. Das Recht auf Abtreibung ist darum ein elementares Menschenrecht und ganz wie das Recht auf Berufstätigkeit Voraussetzung - nicht Erfüllung, aber Voraussetzung! - für jede Frauenemanzipation. Wir Frauen wissen das.
Auch , wenn wir im Westen in den letzten zehn, 15 Jahren ein wenig eingeschlafen waren. Der harte Kampf um die Fristenlösung in der ersten Hälfte der 70er hatte uns müde gemacht. Zu groß war der Schock, als am 25. Februar 1975 die so demokratisch erstrittene (und von der damaligen SPD/FDP-Koalition verabschiedete) Fristenregelung vom Bundesverfassungsgericht mit einem Handstreich wieder vom Tisch gewischt wurde.
Der "Schutz des ungeborenen Lebens" habe Vorrang, die Fristenregelung sei darum "verfassungswidrig", entschieden sechs alte Männer in Karlsruhe. Der Beschluss jedoch fiel nicht einstimmig. Eine Verfassungsrichterin und ein -richter (beide SPD) argumentierten in einem von ihnen veröffentlichten "Minderheitenvotum" genau umgekehrt. Sie gaben der "Würde des Menschen" und dem "Recht auf freie Entfaltung der Person" den Vorrang und erklärten die Fristenregelung als verfassungskonform.
Aber die Rechten setzten sich durch - nicht zuletzt, weil die Linken schwiegen. Ihnen hatten die Frauen die Fristenregelung 1974 zwar in der Vorwahlzeit abgerungen, aber sie standen in Wahrheit nie dazu. Und die Grünen? Die reden nur, aber handeln nicht, SPD und FDP gaben zehn Jahre nach der sogenannten Reform sogar die Parole aus: "Hände weg vom § 218".
Hände weg von einem Gesetz, das die Zwangsmutterschaft festschreibt? Hände weg von einem Gesetz, das den Frauen kein Recht gibt, sondern höchstenfalls Gnade gewährt? Hände weg von einem Gesetz, nach dem zum Beispiel eine Ärztin oder Psychologin als Gutachterin für eine andere Frau entscheiden darf, ob sie abtreiben kann oder nicht - aber für sich selbst Dritte um Erlaubnis fragen muss? Der bestehende § 218 öffnete der Willkür Tür und Tor. Es war vorherzusehen, dass die Konservativen die Schlingezuziehen würden, sobald der Zeitgeist ihnen das erlaubt.
Ich selbst gehörte in all den Jahren immer zu einer Minderheit von Feministinnen, die nie aufgehört haben, den herrschenden § 218 zu bekämpfen. 1986 lancierte Emma - wieder in der Vorwahlzeit - eine erneute Kampagne gegen den § 218. Ziel: Die SPD, FDP und Grünen zum Vorgehen gegen das Gesetz zu bewegen. Konkret gibt es dafür rein rechtlich nur einen Weg: den einer Verfassungsklage. Die Emma-Kampagne "Weg mit dem § 218 - Wir fordern eine Verfassungsklage!" wurde damals von der SPD und den Grünen hart abgewürgt, vornweg Karriere-Frauen der beiden Parteien (wie die als Feministinnen geltenden Grünen Waltraud Schoppe und Verena Krieger, oder die sozialdemokratische Paradefrau Hertha Däubler-Gmelin).
1988 kam dann der Schock von Memmingen. Die öffentliche Hexenjagd auf abtreibende Frauen und Ärzte wurde eröffnet. Heute ist Memmingen überall. Ein Prozess jagt den anderen in dem bei uns herrschenden Denunzianten-Klima. Auch aufgeschlossene Ärzte haben längst Angst. Und der Abtreibungstourismus blüht wieder. Sehr weit müssen die Frauen nicht fahren: In quasi allen Nachbarländern der BRD ist die Abtreibung in den ersten drei Monaten legal, selbst im katholischen Frankreich.
Aber nicht Memmingen ist der eigentliche Skandal, sondern der §218, der Prozesse wie Memmingen überhaupt möglich macht. Wenn wir Memmingen nicht wollen, dürfen wir uns nicht länger in der sinnlosen Empörung über solche Prozesse erschöpfen, sondern müssen ihre rechtliche Grundlage angreifen. Im Klartext: Der § 218 muss endlich weg! Erst dann können wir Frauen nicht mehr öffentlich vor den Kadi gezerrt und können hilfreiche Ärzte nicht länger diffamiert und ruiniert werden.
Die Ironie der Geschichte will, dass ausgerechnet das "einig Vaterland" zu einer Chance auch für uns Frauen wird. Jetzt können auch unsere Parteien die Hände nicht mehr weglassen vom § 218. Jetzt müssen sie ran! Sie müssen sich sehr bald vor unser aller Augen entscheiden : Wer ist für ein gesamtdeutsches Abtreibungsverbot - und wer für eine gesamtdeutsche Abtreibungsfreiheit? Werden wir "zusammenwachsen" im Recht oder in der Rechtlosigkeit? Soll für hüben wie drüben der §218 gelten - oder der § 153?
Der DDR-§ 153 erlaubt die Abtreibung in den ersten drei Monaten. Diese sozialistische Fristenregelung ist ein direktes Resultat der neuen Frauenbewegungin der BRD. Denn die Genossen führten sie auf dem Höhepunkt des westlichen Protestes, im Jahre 1972, ein - wohl fürchtend, dass sonst auch die eigenen Frauen Randale machen könnten. Die Ex-Genossinnen könnten sich revanchieren und uns nun ihrerseits die Fristenlösung bringen.
Der Sozialismus ist gescheitert. Aber nicht am Feminismus (der kam bisher kaum vor).
Er ist am Kapitalismus, am Bürokratismus und am Sexismus gescheitert. Wobei Faktor drei nicht zu unterschätzen ist. Denn wie soll das Ideal einer herrschafts- und ausbeutungsfreien Gesellschaft eigentlich Fußfassen können, solange die Ausbeutung der Frauen im Haus, ihre Benachteiligung im Beruf und ihre Abwesenheit in der Macht eine Selbstverständlichkeit bleiben? Zugrunde gegangen sind diese sozialistischen Einheits-Männer-Gesellschaften also auch an ihrer Halbherzigkeit: Daran, dass sie den Sozialismus für die Hälfte der Menschheit, für die Frauen, in Wahrheit nie gewollt haben!
Dennoch hat es in der DDR vor den Wahlen nur der "Demokratische Aufbruch" gewagt, die Fristenregelung infrage zu stellen. Auch die Ost-SPD und selbst die Ost-CDU war für den § 153. Doch die Gefahr ist sehr groß, dass die Ost-CDU und die Ost-SPD umschwenken, wenn sie die Stimmen erst mal in der Tasche haben. Darum müssen die Frauen in der DDR jetzt Druck auf ihre Parteien machen. Ein offensives Bekenntnis der Ost-Parteien zur Abtreibungsfreiheit ist dringend notwendig! Und ein aktives Einsetzen für die gesamtdeutsche Fristenregelung!
Sonst haben wir schon sehr bald den gesamtdeutschen § 218.
In der BRD haben die Rechten schon angefangen. Die wissen immer genau, was sie wollen. So ist es alles andere als ein Zufall, dass die bayerische Landesregierung (CSU) gerade jetzt eine Verfassungsklage gegen den § 218 eingereicht hat. Der ist ihr zwar schon lange nicht scharf genug. Und sie geht jetzt in die Offensive, um schon im Vorfeld der Wiedervereinigung die Fronten zu verschieben und so zumindest den bestehenden §218 zu halten, ihn zum gesamtdeutschen Recht zu machen.
Die CSU tut also für den § 218 jetzt das, was wir der SPD und FDP und den Grünen gegen den § 218 schon 1986 gefordert haben: Sie versucht das Gesetz auf dem Wege einer Verfassungsklage (Normenkontrollklage) zu verschärfen. Eine solche Verfassungsklage kann nur entweder von einer einzelnen Frau, die bis in die letzte Instanz verurteilt wurde, eingereicht werden (und darum hüten sich die Gerichte, bis in die letzte Instanz zu verurteilen); von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag (die es zur Zeit weder für die Verschärfung noch für die Liberalisierung gibt) oder von einer Landesregierung. Die CSU-Landesregierung hat gehandelt. Worauf warten die SPD-regierten Länder?!
Zu handeln gebietet übrigens nicht nur die gesamtdeutsche Stunde, sondern auch die rechtliche Lage. Es ist längst erwiesen, dass der bestehende § 218 das Gebot der Verfassungsrichter von 1975 nicht erfüllt. Er schützt nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gewünscht, "das ungeborene Leben". Denn es wird mit dem § 218 soviel und sowenig abgetrieben wie ohne. Das zeigen alle Vergleiche mit den Nachbarländern und das beweist auch die Entwicklung in der Bundesrepublik selbst. Eine Verfassungsklage gegen den § 218(und nicht für ihn) wäre darum auch rein formaljuristisch begründet, ja eigentlich sogar zwingend! - Sie würde außerdem den Bundesbürgerinnen die zweifelhafte Rechtmäßigkeit des bestehenden Gesetzes klar vor Augen führen und seine dreisten Befürworter in die Defensive drängen.
Die CDU/CSU versucht, ihre Wählerinnen mit der Bäuerinnenfängerei einer Rita Süßmuth als Landesmutter zu beruhigen. Die SPD und FDP und Grünen reden gern von Quoten. Über die Abtreibung schweigen sie. Die SPD-Frauen-Prominenz war sich sogar nicht zu blöde, in einem drei Tage von den DDR-Wahlen in der Presse veröffentlichten "Aufruf" für die "Fraueninteressen auf dem Weg zur deutschen Einheit" in dem es angeblich um die "jetzt vorzubereitende Gesetzgebung ging, die §§ 218 und 153 mit keinem Wort zu erwähnen. Ihr Satz "Wir sind solidarisch" bekommt so eine ironische Doppelbedeutung- solidarisch mit wem? Mal wieder mit der Partei?
Worauf warten die SPD-Länder? Zum Beispiel Schleswig-Holstein, dessen Landeschef Engholm sich viel auf seine Frauenfreundlichkeit zugute hält? Oder Nordrhein-Westfalen, dessen Landesvater Rau zwar für seine Frauenfeindlichkeit berüchtigt ist, der jedoch für den 13. Mai auch an die Frauen appelliert? Worauf schließlich wartet das Saarland? Dessen Chef, der zukünftige Kanzlerkandidat Lafontaine ist jetzt in der Pflicht, 16 Jahre nach dem Votum der SPD für die Fristenregelung wieder Farbe zu bekennen - wenn er 1990 in bundes- oder gar gesamtdeutschen Wahlen gewählt werden will. Das Saarland könnte noch heute eine Verfassungsklage gegen den § 218 einreichen! Und wofür der gesamtdeutsche Kanzlerkandidat Lafontaine eintreten wird, das wollen wir Frauen in West und Ost natürlich auch vor der Wahl wissen: Für den § 218 oder für den § 153, Genosse?
Wir Frauen aus den kapitalistischen und (ex)sozialistischen Gesellschaften haben mehr gemein, als uns lieb sein kann. Aber wir haben, aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen, auch unterschiedliche Stärken und Schwächen. Die Westlerinnen bringen ein differenziertes Wissen um die Machtstrukturen zwischen den Geschlechtern mit, aber auch ein Stück Resignation. Die Ostlerinnen haben ein solides gesellschaftliches Selbstbewusstsein, aber auch ein Stück Illusionen. Tun wir uns zusammen! Denn gemeinsam sind wir stärker! Gemeinsam könnten wir eine neue deutsche Frauenbewegung werden!